Auch hier ist im Anschluß an den Verband ein solcher der Textilarbeiterinnen begründet, der im April 1899 150 Mitglieder zählte.

c) Textilarbeiterverein Düren[171].

Auch in Düren hat sich im Januar 1898 nach dem Vorbilde des Aachener ein christlicher Textilarbeiterverein gebildet, dem April 1899 800 Mitglieder angehörten. Die äußere Veranlassung bestand in der Absicht, Mißhelligkeiten zwischen den beiden vorhandenen Vereinen, einem Weberverein und einem Arbeiterverein, die beide vorwiegend die Geselligkeit pflegten, zu beseitigen und gleichzeitig ernstere Aufgaben zu fördern. Die Anregung zur Gründung ging aus von dem katholischen Volksverein in Mönchen-Gladbach und dem Bayrischen Textilarbeiterverbande, doch würde sie kaum gelungen sein ohne Mithülfe des Kaplans Küpper in Düren, der sich dadurch allerdings lebhafte Angriffe der dortigen Fabrikanten zuzog.

Die Statuten entsprechen denjenigen von Aachen-Burtscheid und bezeichnen als Zweck die Abwehr von Uebergriffen seitens der Arbeitgeber, Durchführung der Arbeiterschutzgesetze, Verbesserung der Lage der Mitglieder insbesondere bezüglich der Löhne und der Arbeitszeit; auch soll eine Krankenkasse und erforderlichenfalls eine Streikkasse ins Leben gerufen werden. Besprechung politischer und religiöser Fragen, sowie gesellige Vergnügungen sind ausgeschlossen. Personen, die einem sozialdemokratischen Vereine angehören oder sozialdemokratische Bestrebungen beförden, ist die Mitgliedschaft verboten. Neben dem Vorstande besteht ein Ehrenrat, dem u. a. der Vorsitzende des Webervereins sowie derjenige des christlich-sozialen Arbeitervereins angehören. Die Thätigkeit des Vereins hat sich bisher auf Versammlungen und Verhandlungen mit dem Landrat und dem Fabrikinspektor beschränkt. Organ des Vereins ist der „Christliche Arbeiterfreund“.

d) Niederrheinischer Verband christlicher Textilarbeiter.

In der Krefelder Weberindustrie war man bereits 1848 infolge von Verhandlungen zwischen den Webermeistern, den Fabrikanten, der Handelskammer und dem Gemeinderate zur Aufstellung einer einheitlichen Lohnliste gelangt, die am 27. März 1848 in Kraft trat, eingehende Bestimmungen zur Abstellung eingerissener Mißbräuche enthielt und vor allem die gleichmäßige Bezahlung nach einem festen Tarife sicherte. Aber schon nach einigen Jahren war sie außer Uebung gekommen, und dies hatte zur Folge gehabt, daß eine Lohndrückerei Platz griff, die auch von den wohlmeinenderen Fabrikanten als unerträglich anerkannt wurde.

Bis Anfang 1898 bestanden in Krefeld 6 Weberorganisationen, nämlich je eine Fachabteilung des katholischen und des evangelischen Arbeitervereins, die „Weberunion“, die Weberinnung, ein Hirsch-Duncker'scher Gewerkverein und eine sozialistische Gewerkschaft. Die erstgedachten 5 Organisationen hatten sich seit einigen Jahren zu der „Krefelder Webervereinigung“ zusammengeschlossen, die insbesondere auch der Lohnfrage ihre Aufmerksamkeit zuwandte und am 9. Dezember 1897 unter Vermittelung der seitens des Gemeinderates niedergesetzten „sozialen Kommission“ in Verhandlungen mit den Fabrikanten eingetreten war. Dieselben schienen aber wenig Erfolg zu versprechen und dies war wohl der Grund, weshalb die Weberinnung ohne Rücksicht auf diese Verhandlungen eigene Wege einschlug und unter Beteiligung vieler Mitglieder der übrigen Korporationen im März 1898 den „Niederrheinischen Weberverband“ gründete, der Ende 1898 etwa 3000 Mitglieder zählte und gewöhnlich nach seinem Gründer Lüttger benannt wird.

Von der katholischen wie von der evangelischen Fachabteilung wurde die Beteiligung abgelehnt, ja die erstere beschloß am 13. März 1898, mit der Begründung, daß die alte Vereinigung thatsächlich aufgelöst sei, nunmehr die Gründung eines allgemeinen niederrheinischen Textilarbeiterverbandes auf christlicher Grundlage in die Hand zu nehmen. Am 24. April 1898 wurde darauf in einer von 161 Vertretern aus 27 Orten besuchten Versammlung der in der Ueberschrift genannte Verband gegründet, der im April 1899 in 44 Ortsgruppen 6400 Mitglieder zählte.

Da die übrigen der genannten Organisationen sich aufgelöst hatten, so gab es also jetzt 3 Weberverbände, nämlich: 1. den christlichen Verband; 2. den sozialistischen „deutschen Textilarbeiterverband“; 3. den Niederrheinischen Weberverband (sog. Lüttger Verband).

Der christliche Verband hat nach seinem Statut den Zweck, auf dem Boden der christlichen Sozialpolitik und der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung auf gesetzlichem Wege die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu fördern. Die Erörterung konfessioneller und parteipolitischer Fragen ist ausgeschlossen. Als Mittel zur Erreichung werden bezeichnet: 1. Statistische Erhebungen über Lohn- und Arbeitsverhältnisse; 2. Verhandlungen mit den Arbeitgebern zur Herbeiführung eines gerechten und angemessenen Lohnes, welcher auch zum standesmäßigen Unterhalte einer normalen Familie hinreicht, sowie zur Beseitigung begründeter Beschwerden und Durchführung berechtigter Wünsche in allen Fabrik- und Arbeitsverhältnissen; 3. Eingaben und Petitionen an Arbeitgeber, Behörden, Regierungen und Parlamente; 4. Errichtung von Unterstützungs- und anderen nützlichen Kassen; 5. Regelung des Arbeitsnachweises und Raterteilung in Fragen des Arbeitsverhältnisses; 6. Versammlungen mit belehrenden und bildenden Vorträgen und Beratungen, besonders über praktische Fach- und Arbeitsfragen und über die soziale Gesetzgebung; 7. Herausgabe eines Verbandsorganes zur Besprechung von Fachfragen und Verbandsangelegenheiten.