Als Mitglieder können aufgenommen werden alle gelernten Arbeiter und Hülfsarbeiter der Seiden- und jeder anderen Textilindustrie, wenn sie auf positiv christlichem Boden und in ehrenhaftem Rufe stehen. Durch den Eintritt bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen. Neben Vorstand, Ausschuß und Generalversammlung besteht ein Ehrenrat aus 5 Ausschuß- und 4 Ehrenmitgliedern. Derselbe hat die Aufgabe, die Thätigkeit des Vorstandes zu überwachen.

Der Verband, der seit dem 15. Juli 1898 unter dem Titel „Der christliche Textilarbeiter“ ein eigenes, monatlich erscheinendes Organ herausgiebt, umfaßt sowohl Handweber, wie die Arbeiter in den mechanischen Webereien, Stoff- und Sammtweber und hat zugleich die Hülfsarbeiter, Färber und Appreteure einbezogen.

Die Hauptaufgabe des Verbandes war neben der Agitation vor allem die Stellungnahme zu den zwischen den Webern und den Fabrikanten bestehenden Streitpunkten, insbesondere die Herstellung einer festen Lohnliste. Da auch seitens eines der Fabrikanten (v. Beckerrath) die Gründung des Verbandes gerade aus dem Grunde öffentlich empfohlen wurde, weil nur so die Fabrikanten veranlaßt werden würden, zu einer Lohnerhöhung zu gelangen, so schienen die durch Vermittelung der Handelskammer und der „sozialen Kommission“ eingeleiteten Verhandlungen guten Erfolg zu versprechen. Allerdings erklärte die Handelskammer es für aussichtslos, die Bildung eines Fabrikantenvereins zu versuchen, wie es von den Arbeitern unter Berufung auf das Beispiel der Bielefelder Bandfabrikanten[172] gewünscht wurde. Trotzdem gelang es, einige im November 1898 ausgebrochene Lohnstreitigkeiten mit Erfolg für die Arbeiter beizulegen.

Aber inzwischen hatten sich 46 Firmen der Stoff-(Seiden-)Weberei zusammengeschlossen und veröffentlichten am 6. Dezember 1898 eine Erklärung, daß sie, um den wachsenden agitatorischen Bestrebungen nachdrücklich entgegenzutreten, beschlossen hätten, sobald eine von ihnen eingesetzte Kommission einen bei einer einzelnen Firma ausgebrochenen Streik für unberechtigt erklären würde, sofort den Arbeitern sämtlicher Firmen zu kündigen. Am 10. Dezember wurde mit der Begründung, daß ein schon früher in einer Firma ausgebrochener Streik als unberechtigt anzusehen sei, diese Drohung verwirklicht, was von den Arbeitern mit sofortiger Niederlegung der Arbeit beantwortet wurde. Schließlich gelang es aber doch der „sozialen Kommission“, eine Verständigung dahin herbeizuführen, daß eine „gemischte Kommission“, bestehend aus drei Fabrikanten und je einem Vertreter der drei Weberorganisationen (christlicher Verband, niederrheinischer Weberverband und sozialistische Gewerkschaft) versuchen sollte, eine gemeinsame Lohnliste aufzustellen und daß innerhalb der nächsten 3 Monate weder Arbeitseinstellungen noch Entlassungen vorgenommen werden dürften. Diese gemischte Kommission ist dann am 2. Januar 1899 unter der Abänderung in Kraft getreten, daß jeder der 3 Weberverbände 3 Vertreter gewählt hat.

Nachdem so die Streitigkeiten in der Stoffweberei ihren Abschluß gefunden hatten, schien die Hoffnung eines gleichen Ausganges auch für die innerhalb der Sammetweberei bestehenden Streitfragen berechtigt, aber diese Hoffnung wurde getäuscht. Die Fabrikanten (13 an der Zahl), die sich auch hier zu einem gemeinsamen Vorgehen verbunden hatten, veröffentlichten eine Lohnliste, die sie am 15. Januar einführen wollten, die aber nach Ansicht der Arbeiter Lohnherabsetzungen von 15–20% enthielt. Von dem christlichen Verbande wurde auch hier eine gemischte Kommission, von den beiden anderen Organisationen eine Anrufung des Gewerbegerichtes empfohlen, aber beide Vorschläge wurden von den Fabrikanten, die es offenbar auf eine Kraftprobe abgesehen hatten, abgelehnt und so trat denn am 16. Januar 1899 eine allgemeine Aussperrung ein, die etwa 3000 Arbeiter umfaßte. Auch die mehrfach gemachten Versuche gütlicher Einigung scheiterten anfangs daran, daß die Fabrikanten freilich verschiedene der seitens der Weber gegen die Lohnliste erhobene Angriffe anerkannten, aber deren Beseitigung künftigen Verhandlungen vorbehalten wollten und zunächst bedingungslose Annahme der Lohnliste forderten. Die Führer des christlichen Verbandes glaubten ihren Mitgliedern vorschlagen zu sollen, hierauf einzugehen und die Lohnliste probeweise einzuführen, doch wurde dieser Vorschlag in der Versammlung des Verbandes fast einstimmig abgelehnt. Von den beiden anderen Verbänden wurde die Sonderverhandlung des christlichen Verbandes scharf getadelt, der letztere wollte aber seine selbstständige Stellung wahren und hat deshalb auch die Teilnahme seiner Mitglieder an den gesammelten Streikgeldern abgelehnt. Endlich Ende April 1899 ist es gelungen, den Streik dadurch beizulegen, daß die Fabrikanten sich zu einer Erhöhung der in ihrer Liste festgesetzten Löhne um 10 Pf. entschlossen.

e) Textilarbeiterverband in Mönchen-Gladbach[173].

Seit dem 20. November 1898 hat sich auch für Mönchen-Gladbach und Umgegend ein christlich-sozialer Textilarbeiterverband gebildet. Zweck des Verbandes ist die Hebung der wirtschaftlichen Lage der Textilarbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage. Als Mittel werden im Statut bezeichnet: 1. Erhaltung und Förderung eines friedlichen Einvernehmens mit den Arbeitgebern; 2. zahlenmäßige Erhebungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Textilindustrie am Niederrhein; 3. Mitteilung an die Arbeitgeber von Beschwerden und Wünschen von Mitgliedern und gemeinsame Verhandlung hierüber; 4. Eingaben an die Behörden, Regierungen und Parlamente zur Erreichung des erforderlichen gesetzlichen Schutzes der Arbeiter; 5. Gegenseitige Selbsthülfe der Mitglieder in allen Angelegenheiten ihres Lohn- und Arbeitsverhältnisses besonders durch Einrichtung von Unterstützungskassen, der Arbeitsvermittelung und Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitseinstellung; 6. Belehrung über alle den Arbeiterstand betreffenden wirtschaftlichen Fragen durch Vorträge in Versammlungen und Haltung eines Fachorganes.

In dem Verbande, der im April 1899 etwa 3000 Mitglieder zählte, sind katholische und evangelische Arbeiter vertreten, doch bilden die ersteren die große Mehrzahl. Der Vorstand besteht aus 15 katholischen und 5 evangelischen Mitgliedern. Der Verband hat sich bis jetzt auf friedliche Beilegung einiger Lohnstreitigkeiten beschränkt. Verbandsorgan ist der „Christliche Textilarbeiter“ in Krefeld.

f) Bayrischer Textilarbeiterverband[174].

Auch in Bayern ist die Organisation in die Hand genommen und im Jahre 1897 der „Verband der Textilarbeiter und -arbeiterinnen in Bayern“ gegründet, dem im April 1899 etwa 4000 Mitglieder in 17 Industrieorten angehörten. Der Verband hat seinen Sitz in Augsburg. Sein Zweck ist nach den Statuten „die geistige Ausbildung und die Verbesserung der materiellen Lage der Mitglieder auf christlicher und gesetzlicher Grundlage“. Als Mittel hierzu werden bezeichnet: 1. statistische Erhebungen, 2. Verhandlungen mit den Arbeitgebern in Lohnfragen, sowie bei berechtigten Beschwerden und Wünschen der Mitglieder, 3. Eingaben und Petitionen an die Staatsverwaltungen, Behörden, Regierungen und Parlamente, 4. Einrichtung von Unterstützungskassen, 5. Einrichtung einer Bibliothek, 6. belehrende und bildende Vorträge. Dabei ist jedoch die Erörterung konfessioneller und politischer Fragen ausgeschlossen. Für Orte und Bezirke werden Obmänner gewählt, die die Generalversammlung bilden. Organ des Verbandes ist der „Arbeiter“. Der Beitrag ist monatlich 10 Pf.