Der Verband hat im September 1898 eine Krankenunterstützungskasse gebildet, der die Mitglieder beizutreten berechtigt, oder nicht verpflichtet sind. Daneben hat mit Rücksicht auf die Anfeindungen, denen die Mitglieder seitens der Fabrikanten ausgesetzt waren, die Generalversammlung im Mai 1898 beschlossen, eine Gemaßregeltenunterstützung von wöchentlich 9 Mk. zu zahlen. Eine Bibliothek ist ins Leben gerufen, auch erteilt der Sekretär Auskunft in Versicherungssachen und sucht Klagen der Mitglieder entweder persönlich oder durch Vermittelung des Fabrikinspektors zu erledigen. Der Verband hat im November 1897 eine Petition wegen Einführung eines Maximalarbeitstages für die einzelnen Industrien an den Reichstag gerichtet, auch mittels Fragebogen eine Erhebung über die Lage der Textilarbeiter veranstaltet. Die treibende Kraft im Verbande ist der Sekretär Schirmer, der zugleich Redakteur des „Arbeiters“ ist, ein früherer Schlosser.

Der Verband hat große Schwierigkeiten zu überwinden, da er gleichzeitig von den Fabrikanten und der Sozialdemokratie bekämpft wird und bei der gedrückten Lage der Textilarbeiter mit höchst beschränkten Mitteln arbeiten muß. Nach Ansicht des Sekretärs ist es sicher, daß „wenn mehr Mittel vorhanden wären und die bürgerlichen Kreise der christlichen Gewerkschaftsbewegung mehr Verständnis entgegenbrächten, die Sozialdemokratie sich bald nicht mehr als Vertreterin der Arbeiter aufspielen könnte“.

g) Gewerkverein der Maurer[175].

Im Herbst 1897 bildete sich in Köln eine Konferenz aus Geistlichen und Laien, die es sich zur Aufgabe machte, die christlichen Arbeiter zur Gründung eigener Gewerkvereine neben bezw. gegenüber den alten unter sozialdemokratischem Einflusse stehenden zu vereinigen. Die Konferenz arbeitete unter Zuziehung einzelner intelligenter Arbeiter ein Statut aus für einen Gewerkverein der Maurer, Steinmetzen, Stukkateure, Bau- und Grundarbeiter Kanal-, Ziegelei-, Tiefbauarbeiter, Töpfer, Kalkbrenner und verwandter Berufe, das auch für alle weiter zu gründenden Gewerkvereine das Normalstatut bilden sollte. Nachdem eine im Februar 1898 abgehaltene erste öffentliche Versammlung durch Streitigkeiten mit den erschienenen Sozialdemokraten vereitelt war, wurde in einer zweiten, in der nur gegen Eintrittskarten der Zutritt gestattet war, die Gründung des Gewerkvereins vollzogen. Derselbe ist als Zentralverband gedacht mit dem Sitze in Köln; die daneben bestehenden „Verwaltungsstellen“ haben keine eigne Kassenverwaltung, sondern besorgen nur die Aufnahme von Mitgliedern, die Erhebung der Beiträge und die Auszahlung der Unterstützungen. Solche Verwaltungsstellen gab es im April 1899 13 mit etwa 500 Mitgliedern. Der Beitrag beläuft sich auf monatlich 25 Pf.

Nach dem Statut bezweckt der Verein den Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen auf gesetzlichem Wege. Als Aufgaben werden bezeichnet:

1.Erzielung eines gerechten zur standesmäßigen Lebenshaltung des Arbeiters und seiner Familie ausreichenden Lohnes;
2.Herbeiführung einer angemessenen Arbeitsdauer, die dem Arbeiter die nötige geistige und körperliche Erholung, sowie die Pflege eines gesunden Familienlebens ermöglicht;
3. Schutz des Arbeiters nach Maßgabe der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und der Forderungen von Sittlichkeit und Gesundheit;
4.Vertretung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder, Unternehmern, Behörden und gesetzlichen Körperschaften gegenüber;
5.Unterstützung in Fällen der Not, soweit dieselbe innerhalb des Vereinszweckes liegt;
6.Geistige Hebung seiner Mitglieder durch Fortbildung der Fachkenntnisse, sowie Bekanntmachung mit allen das Gewerbe betreffenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften.

Diese Zwecke sucht der Verband zu erreichen

1.durch Errichtung von Arbeiterausschüssen, die bezüglich der Lohnfrage, der Arbeitszeit und des Arbeiterschutzes mit den zuständigen Organen in Verbindung treten und bei etwaigen Differenzen oder Streiks die Vermittlung übernehmen;
2.durch Regelung des Arbeitsnachweises bezw. Pflege der Berufsstatistik;
3. durch Besserung der Wohnungsverhältnisse;
4.durch Leistung von Rechtschutz bei Streitigkeiten, welche aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen und nicht zur Kompetenz der Gewerbegerichte gehören, zumal durch Vermittlung der Volksbureaus;
5.durch Erstattung von Gutachten und Eingaben an die zuständigen Behörden bezw. Parlamente;
6.durch Vorbereitung und Durchführung der Gewerbegerichtswahlen im christlich-sozialen Sinne;
7.durch Errichtung einer Hülfskasse für alle besondere Fälle, die innerhalb des Zweckes des Verbandes liegen, bezw. Vermittlung des Anschlusses an andere bereits bestehende ähnliche Kassen;
8.durch Versammlungen und belehrende Vorträge unter Ausschluß jeglicher konfessionellen oder politischen Erörterung, sowie durch kostenfreie Zustellung des Verbandsorganes.

Der Verein bestreitet durchaus, in irgend welcher Beziehung zur Zentrumspartei zu stehen, sondern will parteilos sein. Er fordert von seinen Mitgliedern keine Erklärung über ihre Stellung zur Sozialdemokratie, betrachtet auch ein Zusammengehen mit dieser in rein wirtschaftlichen Fragen nicht als ausgeschlossen. Bei der Lohnbewegung der Maurer in Köln im Januar 1898 hat der Verband zusammen mit dem sozialistischen „Alten Verbande“ eine gemeinschaftliche Lohnkommission gewählt, die gemeinsam die erhobenen Forderungen gegenüber den Unternehmern vertrat. Die Bewegung ist friedlich verlaufen und hat teilweise Erfolg gehabt. In Kalk sind die Mitglieder beider Organisationen gemeinschaftlich in den Ausstand getreten, der ebenfalls teilweise Erfolg hatte.