Unterstützungskassen bestehen zur Zeit noch nicht, sind aber beabsichtigt. Auch ein eigenes Verbandsorgan ist noch nicht geschaffen, vielmehr bedient der Verein sich des „Christlichen Arbeiterfreundes“ der in Köln-Ehrenfeld erscheint und von einer aus 3 Präsidenten der Arbeitervereine bestehenden Kommission redigiert wird. Dem Kölner Vereine sollen die in Rheinland bestehenden kleineren Berufsvereine angeschlossen werden; ein in Aussicht genommener Delegiertentag der christlichen Gewerkvereine soll die Organisation weiter ausbauen.

In der am 16. April 1899 in Köln abgehaltenen ersten Generalversammlung wurde die Ausdehnung der Mitgliedschaft auf alle Bauhandwerker, einschließlich der Hülfsarbeiter, beschlossen und deshalb der Name „Gewerkverein christlicher Bauhandwerker und verwandter Berufe“ angenommen.

h) Gewerkverein der Metallarbeiter.

Aus der Thätigkeit der bereits genannten sozialen Konferenz ist auch der „Gewerkverein christlicher Metallarbeiter“ in Köln hervorgegangen. Derselbe bezweckt den „Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen auf gesetzlichem Wege“. Die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sind im Statut wörtlich gleichlautend bezeichnet mit denjenigen des Gewerkvereins der Maurer. Der Verein ist erst im Sommer 1898 gegründet und hat deshalb eine Geschichte noch nicht aufzuweisen. Die Mitgliederzahl beträgt 80–100. Vereinsorgan ist ebenfalls der „Christliche Arbeiterfreund“.

i) Gewerkverein der Gastwirtsgehülfen.

Eine erfolgreiche weitere Gründung der mehrgedachten Konferenz ist der am 13. Oktober 1898 gegründete „Berufsverein christlicher Gastwirtsgehülfen“. Der Verein, dessen Sitz in Köln ist, der aber die Organisation der Kellner für ganz Deutschland anstrebt, bezweckt nach seinen Statuten den Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen auf gesetzlichem Wege. Er setzt sich zur Aufgabe: 1. Erzielung geregelter Arbeits- und Gehaltsbedingungen; 2. Herbeiführung einer angemessenen Arbeitsdauer; 3. Rechtsschutz der Mitglieder; 4. Unterstützung in Fällen der Not; 5. geistige Hebung seiner Mitglieder durch Fortbildung der Fachkenntnisse; 6. Ermahnung zur Pflichttreue im Berufe und im bürgerlichen Leben, zu ehrenhafter Gesinnungs- und Handlungsweise im allgemeinen. Diese Zwecke sucht der Verein zu erreichen: 1. durch Regelung der Stellenvermittelung mittels eines unentgeltlichen Arbeitsnachweisebureaus im Anschluß an kommunale oder behördliche Einrichtungen; 2. durch Leistung von Rechtsschutz mittels der Volksbureaus; 3. durch Erstattung von Gutachten und Eingaben an die Behörden bezw. Parlamente; 4. durch Verbreitung und Durchführung der Gewerbegerichtswahlen in christlich-sozialem Sinne; 5. durch Errichtung einer Hülfskasse; 6. durch Versammlungen und Vorträge unter Ausschluß jeglicher konfessioneller und parteipolitischer Erörterungen.

Der Verein ist als Zentralverein mit Verwaltungsstellen beabsichtigt. Die Mitgliederzahl betrug am 7. November 1898 etwa 200. Auf Veranlassung der Arbeitsstatistischen Kommission hat der Verein zwei Vertreter zum Zwecke der Erhebungen über die Lage der Gastwirtsangestellten entsendet. Vereinsorgan ist der „Christliche Arbeiterfreund“.

k) Gewerkverein kaufmännischer Hülfsarbeiter.

Von geringerer Bedeutung ist die letzte Gründung der Konferenz, der „Verband der Arbeiter im kaufmännischen Gewerbe“, der insbesondere die Packer, Hausknechte, Faktoren, Lagerarbeiter u. s. w., also ungelernte Arbeiter umfassen will. Das Statut ist demjenigen des Maurervereins nachgebildet, doch ist der Verband zunächst nur als ein Lokalverband für Köln beabsichtigt. Er ist hervorgegangen aus dem Kampfe um die Verwaltung der Ortskrankenkassen und ist deshalb auch von deren christlich-sozialen Mitgliedern ins Leben gerufen, um ein Gegengewicht gegen die Sozialdemokratie zu schaffen. Der Zweck des Verbandes ist hauptsächlich gegenseitige Unterstützung; der gewerkschaftliche Karakter tritt zurück. Auch dieser Verband hat als Organ den „Christlichen Arbeiterfreund“.