l) Schwarzwälder Uhrenindustriearbeiter.

Am 4. Dezember 1898 hat sich ein „Christlicher Uhrenindustriearbeiterverband Schwarzwald“ mit dem Sitze in Villingen gebildet, der alle Schwarzwälder Uhrenarbeiter und die Arbeiter verwandter Gewerbe umfaßt. Der Verband „steht auf christlich-gläubigem Boden und verfolgt auf der Grundlage des Rechtes und des Gesetzes soziale Zwecke zur Förderung der Lage und der geistigen, moralischen und materiellen Interessen der christlichen Uhrenarbeiterschaft (männlich und weiblich)“.

Insbesondere erstrebt und bezweckt derselbe:

1. die Erhaltung und Befestigung friedlicher Verhältnisse zwischen allen am gewerblichen Leben Beteiligten, vornehmlich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft;

2. die Regelung der Lohnverhältnisse der Arbeiterschaft, die Erhebung und Erhaltung derselben auf einer Höhe, die dem Arbeiter und seiner Familie ein auskömmliches, geordnetes und sicheres Dasein gewährleistet. Vereinbarung von Lohntarifen, soweit möglich;

3. die Besserung der Verhältnisse in den Fabriken und Werkstätten selbst, die Herstellung und Erhaltung von ausreichenden Schutzvorrichtungen, die Mehrung der Lüftungs- und anderer die Gesundheit erhaltender Vorrichtungen, die gerechte Regelung der Arbeitszeit, die Trennung der Geschlechter in den Fabriken, Einrichtung besonderer Ankleidungs- und Waschräume für beide Geschlechter, die Zulassung von Arbeiterausschüssen &c.;

4. die Einsetzung einer Vermittelungsinstanz bei etwaigen Lohndifferenzen und Streiks zur Erzielung eines Ausgleichs zwischen den streitenden Parteien;

5. die Besserung der Wohnungsverhältnisse der Arbeiterschaft;

6. die Herausgabe eines den Verbandsmitgliedern unentgeltlich zu stellenden Fachblattes (namentlich zur Arbeitsvermittlung und Hebung der Fachkenntnisse);