7. Einrichtung von Unterstützungs- und anderen Kassen, je nach Bedürfniß

8. Raterteilung, Leistung von Rechtsschutz, sowie Vertretung der Mitglieder in Klagefällen, welche aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen und worin das Gewerbegericht nicht zuständig ist;

9. die Erstattung von Gutachten und Eingaben über besondere, das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffende Fragen, Rechte und strittige Interessen an die zuständigen Behörden &c., sowie Parlamente;

10. die Vorbereitung und Durchführung der Gewerbegerichts- und Ortskrankenkassen-, wie die etwaige Beteiligung an anderen Wahlen, soweit der Verband dabei interessiert ist.

Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes wurden bezeichnet: Statistische Erhebungen über Arbeiterverhältnisse, Versammlungen und Vorträge über praktische Arbeiterfragen und die soziale Gesetzgebung, sowie Diskussionsabende und Unterrichtskurse. Durch den Eintritt in den Verband bekennt sich das Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen. Mitgliedern, die durch das Eintreten für die Interessen des Verbandes arbeitslos werden, kann aus der Verbandskasse eine Unterstützung bewilligt werden, über die der Vorstand entscheidet. Dieser hat alle Beschwerden der Mitglieder zu prüfen und geeignetenfalls die Schritte zur friedlichen Beilegung zu thun. Sind diese erfolglos, so hat eine sofort einzuberufende Generalversammlung über die weiteren Maßregeln zu beraten, die für alle Mitglieder bindend sind. Neben dem Vorstande steht ein Ehrenrat.

m) Christliche Gewerkschaft in Frankfurt a. M.[176].

Aus dem Grunde, weil in den meisten Gewerkschaften gelegentlich die Neigung hervortritt, sozialdemokratische Parteipolitik zu treiben, hat sich im Februar 1899 in Frankfurt a. M. eine „christliche Gewerkschaft“ gebildet, um denjenigen Arbeitern eine Stätte zu bieten, die hiermit nicht einverstanden sind. Der Zusatz „christlich“ soll nur in diesem Sinne verstanden werden; die Gewerkschaft will sich nicht mit religiösen, sondern ausschließlich mit wirtschaftlichen Fragen beschäftigen.

Nach den Statuten bezweckt die Gewerkschaft die Hebung der moralischen und sozialen Lage der Arbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Insbesondere wird angestrebt: a) Herbeiführung eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht; b) die Einschränkung der Arbeitszeit, soweit solche zum Schutze von Leben, Gesundheit und Familie geboten ist; c) eine Vermehrung der staatlichen Aufsichtsbeamten unter Hinzuziehung praktisch erfahrener Arbeiter. Als Mittel zur Erreichung dieses Zwecks werden angegeben: Errichtung von Fachsektionen, die je unter einem Obmann gebildet werden, sobald innerhalb der Gewerkschaft eine genügende Anzahl Mitglieder eines Faches vorhanden sind, ferner Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Lohn- und anderen Fragen, Eingaben an Behörden, Parlamente u. s. w., belehrende und bildende Vorträge, unentgeltlicher Rechtsschutz in allen gewerblichen Streitfällen, Arbeitsnachweis, Auskunft und Vertretung bei Klagesachen. Die Mitglieder der Gewerkschaft bekennen sich als Gegner aller Grundsätze und Bestrebungen, die mit dem christlichen Geiste im Widerspruch stehen; wer dagegen handelt, wird ausgeschlossen. Die Leitung der Gewerkschaft untersteht einem Zentralvorstand, der je zur Hälfte aus Mitgliedern der beiden christlichen Konfessionen zu wählen ist. Außerdem wechselt der Vorsitz alljährlich zwischen den beiden Konfessionen. Der Beitrag beläuft sich auf wöchentlich 15 Pf. Die Mitglieder erhalten bei Krankheit eine Unterstützung von wöchentlich 3 Mk. Organ ist das Frankfurter Volksblatt und der Nassauische Volksbote.

Die Anregung zur Gründung der Gewerkschaft ist von dem katholischen Arbeiterverein ausgegangen, doch hat sich auch der evangelische Arbeiterverein daran beteiligt. Die Zahl der Mitglieder betrug Mitte Mai 1899 etwa 400.

n) Gesamtverband christlicher Gewerkvereine[177].