5. Unfallunterstützung findet sich meist nicht als jährliche Rente, sondern als einmalige Entschädigung von 1000–2000 Mk.
6. Waisengeld wird nur von einzelnen Vereinen gezahlt, ebenso
7. Auswanderungsunterstützung gegen die Verpflichtung, innerhalb gewisser Zeit nicht zurückzukehren.
8. Arbeitslosenunterstützung. Dieselbe besteht in fast allen Vereinen.
Außer diesen materiellen Zwecken suchen die G.-V. auch auf das sittliche Leben der Mitglieder günstig einzuwirken und sie geistig zu heben. Um dem Spirituosengenusse entgegenzuwirken und den Einzelstehenden einen Halt zu gewähren, wird das Klubleben gefördert; es werden Lesezimmer mit Zeitungen und guten Büchern gehalten, wobei insbesondere die Naturwissenschaften bevorzugt werden. Vorlesungen, zum Teil von Universitätslehrern und Disputierübungen dienen der geistigen Anregung.
Um diese großen Aufgaben erfüllen zu können, bedürfen die Gewerkvereine erheblicher Beiträge ihrer Mitglieder, die aber sehr verschieden sind und sich von wöchentlich 10 Pf. bis zu 1 Mk. 40 Pf. belaufen; während langdauernder Streiks ist sogar schon bis zu täglich 1 Mk. erhoben.
Wie schon erwähnt, sind die G.-V., um ihre Einzelkraft zu steigern, zu Verbindungen zusammengetreten, und zwar nicht allein so, daß die Vereine desselben Gewerbes sich untereinander mehr oder weniger eng (federation-amalgamation) zusammengeschlossen haben, sondern auch durch die Schaffung von Gewerkschaftsräten (trade councils), welche für einen bestimmten Bezirk alle G.-V. ohne Unterschied des Berufes vereinigen. Aber dieselben üben keinen erheblichen Einfluß auf die Bewegung aus, da sie einerseits nicht über Geldmittel verfügen und im Falle des Bedarfes auf freiwillige Beiträge angewiesen sind, andererseits auch keine beschließende, sondern nur eine beratende Stimme haben. So kommt es denn auch, daß gerade die bedeutenderen Kräfte der Bewegung sich von ihnen fernhalten; daß es zur Zeit der Junta anders war, lag an den damaligen besonderen Verhältnissen und Personen.
Auch die Gewerkschaftsräte größerer Bezirke, insbesondere der verschiedenen Provinzen, vereinigen sich zuweilen untereinander zu Kartellen, deren Befugnisse sehr mannigfaltig bestimmt sind.
Ihre oberste Zusammenfassung erhalten die G.-V. in den Gewerkschaftskongressen, die seit 1868 jährlich stattfinden[19]. Aber obgleich in denselben bis auf verschwindende Ausnahmen alle G.-V. vertreten sind, so ist der Kongreß doch „mehr ein Aufmarsch der Gewerkvereinskräfte als ein echtes Arbeiterparlament“. „Alle Nebenumstände drängen dazu hin, den Karakter des Kongresses als eine Schaustellung auf Kosten der Eigenschaft desselben als gesetzgeberisches Organ zu verstärken. Der Mayor und die Gemeindevertretung des Ortes, wo er abgehalten wird, heißen die Delegierten in öffentlicher Ansprache willkommen und veranstalten ihnen zu Ehren eine prächtige Empfangsfeier. Die Gallerie der Besucher ist voll von interessierten Beobachtern. Ausländer von hervorragender Stellung, Vertreter von Regierungsabteilungen, Deputationen von dem Verbande der Genossenschaften und anderen einflußreichen Organisationen, wißbegierige Politiker und Minister auf der Jagd nach Popularität wohnen den Sitzungen von Anfang bis zu Ende bei. Der für die Presse bestimmte Tisch ist von Reportern aller bedeutenden Zeitungen des Königreichs dicht besetzt, während die Lokalblätter einander in Extraausgaben überbieten, die wortgetreue Berichte über die Verhandlungen bringen. Aber mehr als alles andere macht der gänzliche Mangel gesetzgebender Macht den Kongreß zu einer Feiertagsdemonstration statt zu einer verantwortlichen, beratschlagenden Versammlung. Die Delegierten wissen genau, daß die Resolutionen keine bindende Kraft für ihre Mandatgeber haben und nehmen sich deshalb nicht die Mühe, sie in ausführbarer Form oder auch nur miteinander in Uebereinstimmung zu bringen[20]“.
Das Verhältnis zu den Unternehmern ist das der gegenseitigen Achtung und Höflichkeit; häufig werden von den Delegierten größere industrielle Werke besichtigt, von den Pferdebahnen wird ihnen freie Fahrt bewilligt und in jeder Weise wird ihnen äußere Auszeichnung entgegengebracht.