Der Kongreß wählt seit 1871 aus seiner Mitte für das folgende Jahr den „parlamentarischen Ausschuß“, der aus 10 Mitgliedern und einem Sekretär besteht. Derselbe ist gewissermaßen die oberste Leitung des ganzen Gewerkschaftswesens, zumal seine Befugnisse in keiner Weise scharf bezeichnet und abgegrenzt sind. Aber um eine solche Stellung auszufüllen, bedürfte man einer Organisation, deren Mitglieder sich ganz dieser Aufgabe widmen könnten, während man vielmehr regelmäßig in den Ausschuß die Sekretäre der großen Verbände wählt, die schon durch ihre sonstigen Arbeiten vollständig in Anspruch genommen sind. „Es ist daher nicht verwunderlich, wenn man erfährt, daß das dem Komitee unterbreitete Arbeitsprogramm, statt das durch die Kongreßbeschlüsse angezeigte weite Feld zu umfassen, gewöhnlich auf das armseligste Minimum herabgeschraubt ist. Die Jahresleistung des Komitees hat sich in den letzten Jahren in der That je auf ein paar Deputationen an die Regierung, zwei oder drei Rundschreiben an die Vereine, eine kleine Beratung mit befreundeten Politikern und die Zusammenstellung eines ausführlichen Berichtes an den Kongreß beschränkt, der nicht ihre eigenen Leistungen, sondern die im Laufe der Session zustande gekommenen Gesetze und anderen parlamentarischen Vorgänge schildert[21]“. So ist die Bedeutung des parlamentarischen Ausschusses in den letzten Jahren immer mehr zurückgegangen und es hat eine immer größere Unzufriedenheit mit seinen Leistungen um sich gegriffen, aber der Mangel liegt nicht an den Personen, sondern an deren Ueberlastung. —

Das bisher Gesagte bezieht sich großenteils nicht auf alle G.-V., sondern nur auf diejenigen der gelernten Arbeiter (skilled men).

Die Unionen der ungelernten Arbeiter (unskilled men) unterscheiden sich von den ersteren, abgesehen von der bereits erwähnten anderen Grundanschauung, auch im einzelnen in wesentlichen Punkten.

Zunächst sind sie überwiegend Streikvereine, beschränken sich hauptsächlich auf Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und schließen andere Zwecke, wie Kranken-, Unfall- und Altersfürsorge grundsätzlich aus. Der eigentliche Grund hierfür ist wohl, daß die jungen Organisationen der zum Teil sehr gering gelohnten ungelernten Arbeiter nicht annähernd über solche Mittel verfügen, wie die bereits befestigten Verbindungen ihrer besser gestellten Kollegen. Oeffentlich freilich begründen sie ihre Ablehnung der Unterstützungspolitik mit dem prinzipiellen Gesichtspunkte, daß diese die Vereine allzu bedächtig und vorsichtig gegenüber Arbeitseinstellungen mache. Immerhin ist es wahrscheinlich, daß die neuen G.-V. dieselbe Entwickelung durchmachen werden, wie die älteren, und bereits jetzt läßt sich ein besänftigender Einfluß der ungünstigeren wirtschaftlichen Lage auf die überschäumende Streiklust beobachten.

Ebenso beginnen schon einzelne Vereine mit den Hülfskasseneinrichtungen. So zahlt die Dock-, Werft- und Uferarbeiter-Union Sterbegeld, während viele Filialen derselben Krankenunterstützungsfonds ins Leben gerufen haben. Einige Ortsvereine der „National Union of Gasworkers and General Labourers“ haben örtliche Unterstützungsfonds, und die Unfallunterstützung seitens des Gesamtvereins wird eifrig erörtert.

Eine weitere Verschiedenheit beider Organisationen besteht in ihrer Stellung zu der Regelung von Arbeitsstreitigkeiten, insbesondere bei Lohnfragen. Nachdem es eine Zeit lang üblich gewesen war, in solchen Fällen, sofern eine unmittelbare Verständigung nicht zum Ziele geführt hatte, gemeinsam einen Schiedsrichter zu ernennen und hierzu eine Person zu wählen, die weniger gewerbliches Verständnis, als vor allem das allgemeine Vertrauen der Unparteilichkeit besaß, gingen die älteren G.-V. immer mehr dazu über, an Stelle dieses schiedsrichterlichen das oben näher beschriebene Einigungsverfahren zu setzen. In diesem wird die Streitfrage fast ausschließlich nach der Richtung erörtert, ob der erhobene Anspruch in der allgemeinen Lage des Gewerbes seine Begründung findet, ob also z. B. eine Lohnerhöhung oder -herabsetzung durch die Preislage des Marktes und die Verhältnisse in den Konkurrenzländern gerechtfertigt wird. Um dies festzustellen, werden häufig sehr umfassende Erhebungen veranstaltet. Läßt man sich auf ein schiedsrichterliches Verfahren überhaupt ein, so schließt man durchaus gewerbsfremde Personen aus, man wählt jemand, der die einschlagenden gewerblichen Verhältnisse völlig übersieht und dessen Aufgabe darin besteht, nicht sowohl nach Billigkeitsrücksichten über die Berechtigung des beiderseitigen Standpunktes zu entscheiden, sondern lediglich zu beurteilen, ob nach Lage des augenblicklichen wirtschaftlichen Machtverhältnisses bei einem etwaigen Streik die eine oder die andere Partei den Sieg davon tragen werde, um so das gleiche Ergebnis, welches nach Wahrscheinlichkeitserwägungen ohnehin zu erwarten ist, anstatt durch den Kampf lieber durch freiwilliges Nachgeben der schwächeren Partei herbeizuführen. Es ist begreiflich, weshalb die neuen G.-V. hier das entgegengesetzte Verfahren befolgen. Da ihre Stärke weniger in der eigenen Kraft als in der Sympathie der Bevölkerung beruht, und diese sich weniger durch wirtschaftliche Erwägungen als durch solche der Billigkeit bestimmen läßt, so streben sie dahin, die Entscheidung einem gewerbsfremden Schiedsrichter, also einer Person zu übertragen, die gewissermaßen als Organ der öffentlichen Meinung betrachtet werden kann.

Das Bewußtsein der eigenen Schwäche bringt endlich die neuen G.-V. auch zu der bereits erörterten, grundsätzlich abweichenden Haltung gegenüber der Stellung des Staates zu den wirtschaftlichen Verhältnissen. Während die alten trade unions den staatlichen Eingriff ablehnen und sich zutrauen, falls man ihnen nur keine Hindernisse in den Weg legt, selbst ihre Interessen wirksam vertreten zu können, stehen die neuen Verbände durchaus auf dem Boden des Staatssozialismus.

Uebrigens hat sich in der Stellung zur Politik in den englischen Arbeiterkreisen überhaupt ein gewisser Umschwung vollzogen. Während die trade unions sich früher grundsätzlich mit politischen Fragen als solchen nicht beschäftigten und die beiden bestehenden großen Parteien unterstützten, je nachdem sie sich zu den Arbeiterforderungen stellten, besteht seit 1893 eine Independent Labour Party, die es sich zur Aufgabe stellt, die Arbeiter auch auf politischem Boden zu sammeln. Sie wurde auf einer am 13./14. Januar 1893 in Bradford abgehaltenen Konferenz gegründet, hielt am 2. Februar 1894 in Manchester ihre erste Jahresversammlung und zählte im September 1894 350 Zweigvereine mit 38500 Mitgliedern. Seitdem scheint aber das Wachstum kaum fortgeschritten zu sein, denn die Angaben aus dem Jahre 1897 lauten nur auf 40000 Angehörige. Auch bei den ersten allgemeinen Parlamentswahlen 1895, bei denen die neue Partei ihre Kraftprobe machte, hat sie keine eigenen Kandidaten durchgesetzt, denn die beiden einzigen im Parlamente befindlichen Arbeiter S. Woods und J. Mallinson gehören ihr nicht an. Die Zahl der für sie abgegebenen Stimmen, die damals 27566 betrug, ist allerdings bei späteren Nachwahlen auf 64480 in 38 Wahlkreisen gestiegen. Ihr Präsident ist Keir Hardie, ihr Sekretär Tom Mann. Im Vorstande, der den Titel „Nationaler Verwaltungsrat“ trägt, sitzt u. a. Ben Tillet. Auf dieser Personalunion beruht der Hauptteil ihres Einflusses.

Eine formelle sozialdemokratische Partei besteht in England erst seit kurzer Zeit. Allerdings wurde im März 1881 durch angesehene Personen aus den oberen Klassen unter Führung des Schriftstellers Hyndman eine democratic federation mit dem Programm der Verstaatlichung des Grund und Bodens gegründet, die sich im Jahre 1883 in socialdemocratic federation umtaufte und ein eigenes Organ, die „Justice“ herausgiebt. Anfangs schlossen sich ihr auch die bedeutendsten Arbeiterführer an, wie John Burns, Tom Mann, Ben Tillet und Keir Hardie, von denen aber, wie oben erwähnt, die ersten beiden ihr später den Rücken kehrten. Ihre Mitgliederzahl wird auf 3500–5000 angegeben.