Die Organisation der Arbeiterklasse ist ungenügend und unvollständig, wenn sie nur politisch ist. Aber der gewerkschaftliche Kampf erfordert auch die politische Bethätigung der Arbeiterklasse. Was die Arbeiter im freien Kampfe gegen die Ausbeuter erringen, müssen sie oft erst als politische Macht gesetzgeberisch festlegen, um es zu sichern. In anderen Fällen macht die gesetzgeberische Errungenschaft den gewerkschaftlichen Konflikt überflüssig. Ein internationales Zusammenwirken der Arbeiterklasse in Bezug auf den gewerkschaftlichen Kampf, wie insbesondere auch in Bezug auf die Arbeiterschutzgesetzgebung wird desto mehr zur Notwendigkeit, je mehr der wirtschaftliche Zusammenhang des kapitalistischen Weltmarktes und damit zugleich die Konflikte der nationalen Industrien sich entwickeln. Für die nächste Zeit ist ein internationales Vorgehen des Proletariats nach folgenden Richtungen notwendig:

1.Abschaffung der Zölle, Verbrauchssteuern und Ausfuhrprämien.
2.Durchführung einer internationalen Arbeiterschutzgesetzgebung. Indemder Kongreß in letzterer Beziehung die Beschlüsse des Pariser Kongresseswiederholt, empfiehlt er, die nächste Agitation hauptsächlich darauf zukonzentrieren:
a)den gesetzlichen achtstündigen Normalarbeitstag zu erringen;
b)das Schwitzsystem zu beseitigen und für die Arbeiter der Hausindustrieeinen wirksamen Arbeiterschutz zu schaffen;
c)ein vollständig freies Vereins- und Versammlungsrecht für beideGeschlechter herbeizuführen.

Um dieses durchzuführen, ist ein Zusammenwirken der gewerkschaftlichen und politischen Bethätigung notwendig.

Deshalb erklärt der Kongreß, anschließend an die gleichen Beschlüsse des Brüsseler und Züricher Kongresses, die Organisation der Arbeiter in Gewerkschaften für ein dringendes Erfordernis im Emanzipationskampfe der Arbeiterklasse und betrachtet es als Pflicht aller Arbeiter, welche die Befreiung der Arbeit von dem Joche des Kapitalismus anstreben, der für ihren Beruf bestehenden Gewerkschaft anzugehören.

Die gewerkschaftlichen Organisationen sollen, um eine wirksame Aktion zu ermöglichen, sich in Verbänden, die sich auf das ganze Land erstrecken, zusammenthun, und ist jede Zersplitterung der Kräfte in Sonderorganisationen zu verwerfen. Die politische Anschauung darf keinen trennenden Grund im wirtschaftlichen Kampfe bilden, es ist aber eine aus dem Wesen des proletarischen Klassenkampfes sich ergebende Pflicht der Arbeiterorganisationen, ihre Mitglieder zu Sozialdemokraten heranzubilden. Es muß als eine Pflicht der Gewerkschaften angesehen werden, die im Berufe beschäftigten Frauen als Mitglieder aufzunehmen und gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung für Männer und Frauen anzustreben.

Neben dem Kampfe für bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen haben die Gewerkschaften die Ausführung der Arbeiterschutzgesetze zu überwachen, die Beseitigung gesundheitsschädlicher Betriebsformen sowie des Schwitz- und Trucksystems zu erstreben. Der Kongreß hält den Streik und Boykott für ein notwendiges Mittel zur Erreichung der Aufgaben der Gewerkschaften, sieht aber die Möglichkeit für einen internationalen Generalstreik nicht gegeben.

Das nächste Erfordernis ist die gewerkschaftliche Organisation der Arbeitermassen, weil von dem Umfange der Organisation die Frage der Ausdehnung des Streiks auf ganze Länder oder Industrien abhängt.

Um eine einheitliche internationale gewerkschaftliche Organisation der Arbeiter zu ermöglichen, ist in jedem Lande ein gewerkschaftliches Zentralkomitee einzusetzen. Diese Komitees sollen noch Möglichkeit Statistiken über den Arbeitsmarkt führen und diese sowie die regelmäßigen Berichte gegenseitig austauschen und alle im Lande vorkommenden wichtigen Vorgänge gegenseitig melden.

Besonders wird den Gewerkschaften aller Länder zur Pflicht gemacht, dafür zu sorgen, daß vom Auslande kommende Arbeiter Mitglieder der Landesorganisationen werden, und daß diese Arbeiter nicht zu geringeren Löhnen arbeiten, als die einheimischen. Bei Streiks, Lockouts und Boykotts sind die Gewerkschaften aller Länder verpflichtet, sich gegenseitig nach Kräften zu unterstützen.“