Hinsichtlich der Maifeier schloß sich der Kongreß lediglich den früheren Beschlüssen an mit dem Zusatze: „er erblickt in der Maifeier eine wirksame Demonstration für den Achtstundentag und hält die Arbeitsruhe für die wirksamste Form der Demonstration.“

War bei der Frage der Gewerkschaften bereits die Schaffung einer internationalen Organisation empfohlen, so beschloß man eine solche auch für die politischen Beziehungen und insbesondere zum Zwecke der regelmäßigen Berufung internationaler Kongresse. Indem man die Begründung einer internationalen Zeitung ablehnte, da alle sozialistischen Zeitungen die Hauptthatsachen über die soziale Frage in allen Ländern bereits enthielten, wurde folgender Beschluß gefaßt:

1.„Der Kongreß beschließt, daß ein Versuch gemacht werde, ein ständiges internationales Bureau mit einem verantwortlichen Sekretär zu errichten, welches seinen Sitz in dem hierzu passendsten Lande in Europa haben soll.
2.Ein kleines Komitee wird von diesem Kongresse ernannt mit dem Auftrage, dem nächsten internationalen Kongresse Vorschläge zur Ausführung des in Ziff. 1 Gewünschten zu unterbreiten.
3.Dieses Komitee soll berechtigt sein, als provisorisches Komitee zu handeln. Jede Nation, die in ihm nicht vertreten ist, hat das Recht, einen Vertreter bis zum nächsten Kongresse zu entsenden.
4.Der Kongreß anerkennt die wachsende Notwendigkeit internationaler wirtschaftlicher Information. Er ersucht deshalb alle Nationen, ihren ganzen Einfluß aufzuwenden, um die Beschlüsse des Brüsseler und Züricher Kongresses betr. die Errichtung eines internationalen Informationsbureaus zur Ausführung zu bringen.“

Gegen 5 Nationen, die für die Schweiz stimmten, wurde mit 15 Nationen beschlossen, daß das internationale Bureau seinen Sitz in London haben soll.

Nachdem man dann noch Beschlüsse über die Abschaffung der Kriege durch internationale Schiedsgerichte, den Schutz der Wöchnerinnen, die Beschäftigung der Arbeitslosen durch Staat und Gemeinde, Freiheit des Gewissens, der Rede, der Presse und der Vereinigungen, sowie über eine Amnestie gefaßt und das Recht der Arbeitsvermittelung ausschließlich für die Arbeitergewerkschaften gefordert hatte, wurde beschlossen, den nächsten Kongreß im Jahre 1899 in Deutschland abzuhalten; sollte sich dies als unmöglich erweisen, so soll er 1900 in Paris stattfinden. Das Bureau des Kongresses wurde beauftragt, die Einladungen zu erlassen und ausschließlich einzuladen:

1.„die Vertreter aller Gruppen, die die Umwandlung der kapitalistischen Eigentums- und Produktionsordnung in die sozialistische Eigentums- und Produktionsordnung anstreben und die Teilnahme an der Gesetzgebung und parlamentarischer Thätigkeit als ein notwendiges Mittel zur Erreichung dieses Zweckes ansehen;
2.alle gewerkschaftlichen Organisationen, die, wenn sie sich auch als solche nicht am politischen Kampfe beteiligen, doch die Notwendigkeit politischer und parlamentarischer Thätigkeit anerkennen. Anarchisten sind mithin ausgeschlossen.“

Die Prüfung der Mandate soll durch die nationalen Gruppen selbst geschehen mit Vorbehalt des Rekurses an eine besondere Mandatprüfungskommission, die aus Vertretern aller nationalen Gruppen besteht. Die Mandate der Nationalitäten, die weniger als 5 Delegierte senden, werden von der Mandatprüfungskommission geprüft, ebenso wie die angefochtenen Mandate.

Mit einem Hoch auf die internationale Sozialdemokratie wurde der Kongreß geschlossen. —

Werfen wir einen Rückblick auf die bisherigen Ansätze zu einer internationalen gewerkschaftlichen Organisation, so kann der Erfolg noch nicht als erheblich betrachtet werden. Dennoch ist seit der Zeit der alten „Internationale“ ein großer Fortschritt zu verzeichnen, insbesondere sind die seit ihrem Erlöschen abgehaltenen Kongresse nicht mehr Versammlungen von Offizieren ohne Soldaten, sondern wirkliche Arbeitervertretungen, auf denen die unsere Zeit bewegenden großen elementaren Strömungen auf sozialem Gebiete zu ihrem natürlichen Ausdrucke gelangen.