Da die Verhandlungen ihrem Inhalte nach denen des ersten Kongresses sehr ähnlich waren, so kann deren Wiedergabe sich hier etwas kürzer gestalten.

Der wichtigste war der erste Punkt, die Gründung eines internationalen Buchdruckerverbandes, womit die Schaffung einer internationalen Widerstandskasse zusammenhing, und da hier die Ansichten der germanischen und romanischen Nationen auseinander gingen, so wurde auf Antrag des deutschen Vertreters Döblin beschlossen, daß die Delegierten der sprachverwandten Länder in gesonderter Beratung zu der Frage Stellung nehmen sollten, um dadurch die Verhandlungen zu erleichtern. Nach deren Beendigung stellte der französische Vertreter Këufer namens der Nationen der lateinischen Sprache folgenden Antrag:

„Der internationale Buchdruckerkongreß in Bern acceptiert das Prinzip der definitiven Gründung eines internationalen Buchdruckerverbandes. Um die Thätigkeit dieser neuen Organisation durch Ernennung eines leitenden Bureaus zu sichern und um die Errichtung einer internationalen Widerstandskasse vorzubereiten, beschließt der Kongreß die Entrichtung eines monatlichen Beitrages von 5 Centimes per Mitglied.“

Döblin (Berlin) als Sprecher der germanischen Gruppe machte hiergegen geltend, daß es für sie eine Unmöglichkeit sei, einem internationalen Verbande mit Widerstandskasse beizutreten, da die Gesetze ihnen dies nicht gestatteten. Um dennoch etwas Positives zu schaffen, hätten die Vertreter dieser Länder sich auf folgende Anträge geeinigt:

„Die Vertreter der germanischen Gruppe erklären im Namen ihrer Verbände, daß in Lohnbewegungen nur nach vorhergegangener gemeinsamer Verständigung einzutreten ist. In Streikfällen soll eine alle Mitglieder der beteiligten Verbände gleichbelastende Steuer erhoben werden.

Die genannte Gruppe ist ferner für Schaffung einer Zentralstelle, die die internationalen Beziehungen zu vermitteln hat. Die Kosten dieser Zentralstelle werden auf die einzelnen Verbände nach Maßgabe ihrer Mitglieder verteilt. In den Ländern, wo sich einer internationalen Vereinigung Schwierigkeiten entgegenstellen, geschieht die Verständigung durch nationale Sekretäre. Die Zentralstelle wird verpflichtet, alle die internationalen Interessen berührenden Angelegenheiten schnellstens den beteiligten Verbänden zur Kenntnis zu bringen. Organisationen, die dem Beschlusse des Kongresses hinsichtlich der Gewährung von Viatikum nicht nachkommen, sind von einer Beteiligung ausgeschlossen.“

Die Romanen machten zu gunsten ihres Antrages geltend, daß, falls erst bei Ausbruch eines Streikes Steuern erhoben würden, möglicherweise die weniger leistungsfähigen Verbände nicht in der Lage sein könnten, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, während die regelmäßige Ansammlung von Beiträgen ihnen weniger schwer falle. Die Gegner bestritten diese Gefahr und beriefen sich wiederholt auf das Hindernis ihrer Gesetze. Nachdem die Verhandlungen nochmals unterbrochen waren, um in einer eingesetzten Kommission eine Verständigung zu versuchen, einigte man sich endlich auf folgenden Beschluß:

„Der Kongreß beschließt die Schaffung einer Zentralstelle, die die internationalen Beziehungen zu vermitteln hat. Die Kosten dieser Zentralstelle werden auf die einzelnen Verbände nach Maßgabe ihrer Mitgliederzahl verteilt. Der Kongreß beschließt ferner, daß in Lohnbewegungen nur nach vorausgegangener gemeinsamer Verständigung einzutreten ist. In Streikfällen soll eine alle Mitglieder der beteiligten Verbände gleichbelastende Steuer erhoben werden. Die Beschaffung der Mittel zu obigem Zwecke bleibt den einzelnen Verbänden überlassen. In denjenigen Ländern, wo sich einer internationalen Vereinigung Schwierigkeiten entgegenstellen, geschieht die Verständigung durch nationale Sekretäre. Die Zentralstelle wird verpflichtet, alle die internationalen Interessen berührenden Angelegenheiten schnellstens den beteiligten Verbänden zur Kenntnis zu bringen. Organisationen, die dem Beschlusse des Kongresses hinsichtlich der Gewährung von Viatikum binnen Jahresfrist nicht nachkommen, sind von einer Beteiligung ausgeschlossen.“

Dieser Beschluß wurde einstimmig angenommen, jedoch erklärt, daß er auf London, wo bis jetzt kein Viatikum gezahlt wird, keine Anwendung finden solle. Als Sitz der Zentralstelle wurde die Schweiz gewählt. Die Kommission erhielt das Recht, eine tägliche Unterstützung bis zu täglich 2 Frs. für jedes Mitglied zu bewilligen.