Wenn eine Arbeitseinstellung nicht vermieden werden kann oder eine Aussperrung erfolgt ist, soll die Zentralverwaltung des betreffenden Verbandes unverzüglich ihre Beschlüsse dem internationalen Sekretariate mitteilen, welches die nötigen Maßnahmen anordnen wird, um den Streikenden die Unterstützung zu sichern. Sämtliche Verbände sind hiervon zu benachrichtigen.
Art. V.
Die tägliche Unterstützung der Streikenden beträgt 1 Fr. 50 Cent.
Art. VI.
Arbeitseinstellungen von anderen Berufsverbänden dürfen aus der Widerstandskasse des internationalen Sekretariats nicht unterstützt werden.
Vor der Gesamtabstimmung erklärte der dänische Vertreter Petersen, der sich bei der Abstimmung über die einzelnen Artikel, ebenso wie Deutschland, der Stimme enthalten hatte, daß er die Beteiligung an der Widerstandskasse und die Bestimmungen des Reglements nicht für genügend erachte, um eine erfolgreiche Thätigkeit derselben voraussetzen zu können, und daß er aus diesem Grunde genötigt sei, gegen das Reglement zu stimmen. So wurde das Reglement mit den 10 Stimmen der übrigen Verbände gegen diejenigen von Deutschland und Dänemark bei Enthaltung Frankreichs angenommen. Als der Vorsitzende darauf die Hoffnung aussprach, daß Deutschland, wenn es auch der Widerstandskasse nicht beitrete, doch aus derselben unterstützt werden könne, wurde hiergegen von mehreren Seiten lebhaft protestiert und darauf hingewiesen, daß, wo keine Pflichten, auch keine Rechte seien. Wenn Deutschland sich von der Allgemeinheit ausschließe und auf seine Stärke baue, so möge es späterhin zusehen, wie es sich helfen könne. Die Vergangenheit habe bewiesen, daß Deutschland, gerade so gut wie andere Verbände, bei Streiks die Hülfe sämtlicher Organisationen gebraucht habe, und im Falle des Nichtbeitritts zur Widerstandskasse könne es nur Anspruch auf freiwillige Beiträge erheben.
Am folgenden Sitzungstage wurde aber der gefaßte Beschluß in seiner Bedeutung dadurch wesentlich abgeschwächt, daß auf Antrag des italienischen Vertreters einstimmig beschlossen wurde, das Reglement der Widerstandskasse den einzelnen Verbänden zur Genehmigung zu unterbreiten. Döblin hatte den Antrag mit Freude begrüßt, weil dadurch jedem Vertreter Gelegenheit geboten sei, in seinem Verbande die nötigen Aufklärungen zu geben; auch er wollte in dieser Beziehung das Möglichste thun und die Entscheidung der berufenen Instanz herbeiführen: fördere oder diese Umfrage noch mehr ablehnende Vota zu Tage, so hoffe er, daß die Aufsichtskommission die Kasse nicht ins Leben treten lassen werde. Schon jetzt könne man die Kasse als abgelehnt betrachten, wenn die Mitgliederzahl in Betracht gezogen werde, welche die betreffenden Verbände hätten, denn Deutschland und Dänemark hätten zusammen 22450, die übrigen Verbände dagegen nur 18232 Mitglieder.
Der Kongreß beschloß, den Termin, bis zu welchem die Erklärungen der einzelnen Verbände bei der Aufsichtskommission abzugeben seien, auf den 1. Dezember 1896 festzusetzen.