Döblin erklärte, in der unangenehmen Lage zu sein, als einziger Vertreter der germanischen Gruppe sich im Widerspruche zu dem Antrage Höger zu befinden. Er halte die Gründung einer internationalen Widerstandskasse für gefährlich, da sie die organische Entwickelung der nationalen Widerstandskassen hemmen werde, deren Gründung namentlich die romanischen Verbände ins Auge fassen sollten. Nach der Gründung der internationalen Kasse werde sich jeder Verband darauf verlassen, aus der vollen Kasse zu schöpfen. Die Bedeutung der Kasse könne nur darin gesehen werden, nach außen, d. h. dem Unternehmertum zu imponieren, und dieser Zweck werde doch nicht erreicht werden. Die Kasse habe keinen praktischen Wert. Wolle sie nur einzelne Streiks unterstützen, so hätten die romanischen Verbände von ihr keinen Vorteil, da sie erklärt hätten, daß sie solche nicht unternehmen könnten, gewähre sie aber Unterstützung nur dann, wenn ein gewisser Prozentsatz der Mitglieder am Streike beteiligt sei, so werde der deutsche Verband von ihr keinen Vorteil haben, da bei ihm schon 5% der Mitglieder die große Zahl von 1000 Streikenden ausmachten; sollten aber endlich alle Streiks unterstützt werden, so werde die Kasse nicht genug Mittel besitzen und ein steter Streit um die Berechtigung des Streiks bestehen.

Die Vertreter aller übrigen Verbände sprachen sich für die Gründung der Kasse aus; der französische Abgeordnete Këufer erklärte sogar, er sei der Ueberzeugung, daß, wenn die Kasse schon bestanden hätte, der Austritt Frankreichs nicht erfolgt sein würde, auch sei es keineswegs ausgeschlossen, daß Frankreich dem Verbande wieder beitrete. Uebrigens lägen die Verhältnisse in Frankreich abweichend von denen der meisten übrigen Länder. Die französischen Kollegen glaubten an den Staatssozialismus und hofften von ihm alles; deshalb seien sie indifferent gegenüber den Tagesfragen, welche Buchdrucker berührten. Außerdem gäbe es eine Spaltung unter den Kollegen, welche die Thätigkeit des Zentralkomitees sehr erschwere.

Nachdem der Vorsitzende darauf hingewiesen hatte, daß es wünschenswert erscheine, die Kasse auch ohne Beteiligung Deutschlands zu beschließen, da nach einer oberflächlichen Berechnung doch gegen 20000 Francs jährlich angesammelt werden könnten, wird zur Abstimmung geschritten. Unter Ablehnung des Antrages Döblin mit 11 Stimmen gegen die einzige von Deutschland, wobei Frankreich sich der Abstimmung enthielt, wurde das Prinzip der Gründung der Kasse angenommen. Das von der Aufsichtskommission ausgearbeitete Reglement erhielt nach längeren Verhandlungen folgende Fassung:

Art. I.

Die Widerstandskasse des internationalen Buchdruckersekretariats hat den Zweck, Arbeitseinstellungen, welche durch die betreffende Zentralverwaltung gut geheißen sind, oder Aussperrungen zu unterstützen.

Art. II.

Jeder internationale Verband entrichtet für jedes seiner Mitglieder einen monatlichen Beitrag von 10 Cent. in die Widerstandskasse. Anläßlich einer Arbeitseinstellung kann im Bedarfsfall durch das internationale Sekretariat ein außerordentlicher wöchentlicher Beitrag bis zur Maximalhöhe von 50 Cent. von jedem Mitgliede der beteiligten Verbände erhoben werden. Die Erhebung dieses außerordentlichen und einheitlichen Beitrages kann jedoch nur erfolgen angesichts größerer Bewegungen für Lohnerhöhungen oder Arbeitsverkürzungen oder wenn die Widerstandskasse nur noch 50000 Fr. enthält, welche Summe als unangreifbarer Reservefonds dienen soll.

Art. III.

Die Unterstützung aus der Widerstandskasse beginnt erst 14 Tage nach Ausbruch des Streiks; in besonderen Fällen (Lohnherabsetzung, Lockout) kann dieselbe jedoch sofort erfolgen.

Art. IV.