| a) | Bestellung des Kongreßbureaus; |
| b) | Abnahme eines Berichtes der Aufsichtskommission des internationalen Buchdruckersekretariats über den Stand des letzten; |
| c) | Entgegennahme eines Berichtes der nationalen Verbände über den Stand der Sozialgesetzgebung in ihren Ländern, soweit dadurch die Gehülfenorganisation betroffen wird; |
| d) | Behandlung der Anträge der einzelnen Landesverbände und Beschlußfassung über dieselben; |
| e) | Maßnahmen gegen renitente Verbände, d. h. solche Verbände, welche die Beschlüsse früherer internationaler Kongresse nicht innehalten oder den Bestimmungen vorliegenden Reglements nicht nachkommen; |
| f) | eventuell Wahl des Verbandes, der das internationale Sekretariat zu bestellen hat; |
| g) | Festsetzung des Ortes und der Abhaltungszeit des Kongresses. |
Im Dezember 1895 wurde von dem deutschen Verbande die Einberufung eines neuen Kongresses verlangt und damit begründet, daß die Organisation des internationalen Sekretariates sich als reformbedürftig erwiesen habe. Die an die vorigen Verbände gerichtete Anfrage ergab einhellige Zustimmung und mit Mehrheit wurde die Schweiz mit der Einberufung beauftragt. Die Aufsichtskommission betraute hierauf die Sektion Genf mit den erforderlichen Vorarbeiten, und so fand vom 5. bis 7. August in Genf der III. Internationale Buchdruckerkongreß statt, auf dem folgende Verbände mit den dabei bemerkten Mitgliederzahlen vertreten waren:
Gegen Italien und Spanien hatte, da sie dem Beschlusse des Berner Kongresses wegen gleichmäßiger Behandlung einheimischer und auswärtiger Gehülfen bei Entrichtung des Viatikums Folge zu leisten sich beharrlich weigerten, das für solche Fälle vorgesehene Mittel in Anwendung gebracht werden müssen, sie des Anspruchs auf Unterstützung in Streikfällen für verlustig zu erklären. Dies hatte zur Folge gehabt, daß Italien sich gefügt und am 25. November 1895 angezeigt hatte, das Viatikum werde künftig allen reisenden Kollegen ohne Rücksicht auf Sprachkenntnisse ausgezahlt werden, so daß die Zwangsmaßregel wieder aufgehoben werden konnte. Spanien dagegen hatte im Mai 1895 seinen Rücktritt vom Sekretariate erklärt mit der Begründung, es sei ihm unmöglich, den Forderungen betreffend Zahlung des Viatikums sowie der Beiträge bei Streiks zu entsprechen.
Der französische Verband hatte auf seinem Kongresse in Marseille (7. bis 15. September 1895) die weitere Beteiligung am Sekretariate beschlossen, dieser Beschluß wurde aber in der darauf folgenden Urabstimmung mit 2687 gegen 2649 Stimmen verworfen, so daß sich das französische Zentralkomitee gezwungen sah, von der weiteren Beteiligung am Sekretariate am 31. Dezember 1896 zurückzutreten. Der französische Vertreter war deshalb auf dem Kongreß ohne Mandat anwesend.
England hatte sich am Sekretariate überhaupt nicht beteiligt. Belgien war nicht vertreten. Nordamerika war schon in Bern nicht vertreten gewesen. Dagegen hatten sich Schweden und Bulgarien dem Sekretariate angeschlossen.
Der erste Gegenstand der Verhandlung des Kongresses war das internationale Sekretariat. Der deutsche Vertreter brachte die Gründe, die den deutschen Verband zu seinem Verlangen auf Einberufung des Kongresses bestimmt hatten, zur Geltung. Der Sekretär habe es nicht verstanden, bei den Mitgliedern der beteiligten Verbände das Interesse für das Sekretariat zu wecken, ja nicht einmal den Beweis für die Existenzberechtigung des Sekretariates erbracht, geschweige denn eine Initiative zur Förderung der Internationalität entwickelt. Der Entwurf des Statuts für einen internationalen Verband sei ein grober Verstoß gegen den Beschluß des Berner Kongresses gewesen.
Obgleich dieser Tadel auch von anderer Seite unterstützt wurde, so konnte doch am Schlusse der Verhandlungen der Vorsitzende feststellen, daß kein Verband sich gegen die Weiterführung des Sekretariates ausgesprochen habe. Es wurde vielmehr beschlossen, daß der Sekretär neben seinem Amte kein anderes übernehmen und durch Teilnahme an den Generalversammlungen der einzelnen Verbände die Fühlung aufrecht erhalten, auch vierteljährlich Berichte versenden solle.
Ueber den Plan der internationalen Widerstandskasse fand zunächst wieder eine gesonderte Beratung der germanischen und romanischen Gruppe statt, bei der gegen die bisherigen Kongresse insofern eine Verschiebung zu Tage trat, als der österreichische Verband, der in Paris und Bern gegen den Plan gestimmt hatte, jetzt für denselben sich aussprach.
Gerade der österreichische Vertreter Höger entwickelte eingehend die Gründe, aus denen die Maßregel unentbehrlich sei, wenn man an eine erfolgreiche Thätigkeit des Sekretariates denken wolle. Allerdings müßten nationale Widerstandskassen der internationalen vorangehen; deren Stärkung sei notwendiger, als die Anhäufung von Geldern für manche der übrigen Unterstützungskassen. Redner bringt in Gemeinschaft mit dem ungarischen Vertreter Lipp den Antrag ein, die internationale Widerstandskasse mit dem 1. Januar 1897 zu gründen.