Außerdem wurde beschlossen, daß in jedem Lande die Metallarbeiter einen Vertrauensmann zu wählen haben, dessen Aufgaben darin bestehen, daß er die internationalen Beziehungen wahrnimmt, alle 6 Monate einen schriftlichen Bericht zu erstatten und im Falle von Streiks sofort dem Bureau Mitteilung zu machen hat. Bei dem Letzteren soll ein genaues Adressenverzeichnis der Landesorganisationen, der Vertrauensmänner und der Berufsorgane angelegt werden. Die Kosten für die Vertrauensmänner hat jede Landesorganisation selbst zu tragen, dagegen sind zur Deckung der internationalen Unkosten von jedem Lande 50 Frcs. zu zahlen.

Hinsichtlich der Reiseunterstützung wurde noch folgender Beschluß gefaßt:

1.Die Reiseunterstützung ist in allen beteiligten Ländern für obligatorisch zu erklären.
2.Die organisierten Metallarbeiter sind beim Betreten eines beteiligten Landes als Mitglieder der betreffenden Landesorganisationen zu behandeln, falls festgestellt werden kann, daß sie mindestens 6 Monate hindurch die Beiträge bezahlt haben.
3.Reiseunterstützung soll nach der Entfernung einheitlich geregelt werden. Für mehr belastete Länder soll eine Ausgleichung vorgenommen werden.

Auf Grund dieser Beschlüsse wurde das internationale Informationsbureau in Winterthur eingerichtet, das mit den Metallarbeitern von Frankreich, Deutschland, Oesterreich, Dänemark und der Schweiz in regelmäßige Verbindung trat, während die Engländer den Anschluß abgelehnt haben. Für die Zeit vom 1. November 1894/95 liegt ein Bericht vor, der einen Ueberblick über die bisherige Thätigkeit giebt. Um gegenüber dem internationalen Zusammengehen der Arbeitgeber auch die Arbeiter fester zu verbinden, haben die Mitglieder des Bureaus gemeinsam mit dem Zentralvorstande des schweizerischen Metallarbeiterverbandes auf einer am 23. Februar 1896 in Wallisellen abgehaltenen Konferenz den Plan gefaßt, ein internationales Sekretariat einzurichten; der Sekretär soll besoldet sein und für je 3 Jahre auf den internationalen Kongressen gewählt werden.

Der II. internationale Metallarbeiterkongreß fand vom 23. bis 25. Juli 1896 in London statt unter Beteiligung von 25 Abgeordneten, von denen 13 auf England, 4 auf Deutschland und je einer auf Frankreich, Belgien, Dänemark, Italien, Schweden, Oesterreich, die Schweiz und Nordamerika entfielen. Aus dem von dem internationalen Bureau erstatteten Berichte ist zu erwähnen, daß darin über die mangelhafte Erfüllung der übernommenen Pflichten seitens der verschiedenen Verbände lebhafte Klage geführt wird; aus England und Amerika ist es überhaupt nicht möglich gewesen, die Beiträge von je 50 Frcs. einzuziehen, andere Verbände haben auf Anfragen erst nach mehrfacher Wiederholung oder gar nicht geantwortet. Zur Entschuldigung bemerkte der englische Vorsitzende, daß seine Landsleute in ganz anderer Weise als die übrigen Länder organisiert seien, nämlich nicht nach Industrien, sondern nach einzelnen Berufszweigen, so daß sie für die großen Verbände keinen Sinn hätten. Das Bureau hat seinen Sitz in Winterthur gehabt und aus 5 Mitgliedern bestanden, doch drückten diese den Wunsch aus, ihrer Stelle enthoben zu werden und das Bureau nach einem anderen Lande verlegt zu sehen. Der Kongreß gab diesem Verlangen nach, indem er den Sitz des Bureaus bis zum nächsten Kongresse nach England und zwar nach Sheffield verlegte, im übrigen wurden hinsichtlich der Organisation die Züricher Beschlüsse bestätigt.

Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in den sehr ausführlichen Berichten der einzelnen Länder, sodaß die gefaßten Beschlüsse zurücktreten. Bei Streiks soll der betreffende Verband genaue Berichte an das Sekretariat erstatten und dieses darauf die verbundenen Vereine in Kenntnis setzen und zu Beiträgen auffordern, die an das Bureau zu leisten und von diesem weiter zu befördern sind. Auch eine gegenseitige Reiseunterstützung soll stattfinden, doch ist es jedem Verbande überlassen, deren Betrag zu bestimmen. Um eine Unterlage für einen Minimallohn und die Forderung des Achtstundentages zu erlangen, soll das Bureau über die durchschnittliche Lohnhöhe und die Arbeitszeit Erhebungen anstellen. Ein internationaler Kongreß soll alle 2 Jahre stattfinden, wobei dessen Ort und Zeit durch Abstimmung der Verbände festgesetzt wird.

Der deutsche Metallarbeiterverband steht, wie die von dem Vorstande auf den Generalversammlungen in Altenburg, Magdeburg und Braunschweig (1893, 1895, 1897) erstatteten Berichte ersehen lassen, der internationalen Organisation sehr kühl gegenüber und hat sowohl auf dem Kongresse in London, wie bei einer vorhergegangenen von dem Bureau vorgenommenen Umfrage sich gegen Fortbestand des Informationsbureaus, mindestens aber für Ersetzung desselben durch einen einzelnen Sekretär ausgesprochen, sich aber schließlich dem Mehrheitsbeschlusse gefügt. Er geht davon aus, daß eine internationale Organisation sich auf starken nationalen Verbänden aufbauen müsse und deshalb solange keine Bedeutung habe, wie es an dieser Vorbedingung fehlt. Mit Rücksicht auf das deutsche Vereinsgesetz unterhält er keine unmittelbaren Beziehungen zu dem Bureau, sondern der Verkehr wird durch einen Vertrauensmann vermittelt.

6. Die Holzarbeiter[200].