Die internationale Organisation der Holzarbeiter ist noch in den ersten Anfängen. Schon im Anschluß an den internationalen Arbeiterkongreß in Brüssel (16. bis 22. August 1892) fand eine internationale Holzarbeiterkonferenz statt, deren Beschickung aber sehr schwach war. Es wurde die Begründung eines internationalen Sekretariates beschlossen mit dem Auftrage, Berichte der verschiedenen Länder einzuholen und zusammenzustellen sowie den Verkehr der nationalen Organisationen unter einander zu vermitteln, endlich auch die nächste Konferenz einzuberufen. Dies geschah dann bei Gelegenheit des internationalen Arbeiterkongresses in Zürich (6. bis 12. August 1893), doch mußte der Sekretär, Tischler Saas in Brüssel, berichten, daß alle seine Bemühungen absolut erfolglos gewesen seien. Die Konferenz beschloß von neuem den Sekretär mit Einholung der Berichte aus den einzelnen Ländern und deren Veröffentlichung zu beauftragen, ferner auf die Errichtung nationaler Sekretariate in allen Ländern hinzuwirken, deren Adressen dem internationalen Sekretär mitgeteilt werden sollten, und ebenso, daß von allen Streiks, die nicht aus eigener Kraft des beteiligten Landes geführt werden könnten, von den nationalen Sekretären dem internationalen Sekretariate Anzeige gemacht und von dem letzteren versucht werden solle, die Organisationen der anderen Länder zur Unterstützung aufzurufen und Zuzug fern zu halten. Endlich wurde eine Resolution gegen die Akkordarbeit und zu Gunsten der Verkürzung der Arbeitszeit gefaßt. In einem von dem neu gewählten Sekretär Kloß-Stuttgart im Frühjahr 1896 erlassenen Rundschreiben wird aber wieder mitgeteilt, daß alle diese Beschlüsse wirkungslos geblieben, daß die Berichte der einzelnen Länder nicht eingegangen seien und daß, da auch die Anregung, eine Woche vor dem internationalen Arbeiterkongresse (27. Juli bis 1. August 1896) in Amsterdam eine Konferenz abzuhalten, keinen Erfolg gehabt habe, der Sekretär sich darauf beschränken müsse, die eingelaufenen spärlichen Berichte zusammenzustellen und es den nach London reisenden Kollegen zu überlassen, in Anschluß an den Kongreß eine Separatkonferenz abzuhalten.
Eine solche hat denn auch in der That stattgefunden, doch sind bei derselben nur England, Deutschland, Holland und Dänemark vertreten gewesen. Man wiederholte im allgemeinen die Züricher Beschlüsse, jedoch mit der Abschwächung, daß nur der Austausch der Berichte in der Ursprache stattfinden soll. Von Errichtung einer internationalen Widerstandskasse wurde abgesehen, und zwar einmal aus dem Grunde, weil die nationalen Organisationen noch nicht genügend gefestigt seien, um einen Beitrag für eine solche Kasse zu ermöglichen, ein Sonderbeitrag aber die Mitglieder zu stark belasten würde, andererseits weil man der Ansicht war, daß die nationalen Organisationen ihre Kämpfe in erster Linie mit eigenen Mitteln führen und im Notfalle ihre Beiträge entsprechend erhöhen müßten. Dies soll allerdings nur für Angriffskämpfe gelten, dagegen sollen alle Organisationen gehalten sein bei Abwehrkämpfen, die besondere Opfer erfordern, durch freiwillige Beisteuern zu den Kosten beizutragen.
7. Die Seeleute und Hafenarbeiter[201].
Haben wir schon bei anderen Berufen, z. B. bei den Bergleuten und den Lithographen ein starkes Uebergewicht der Engländer gesehen, so gilt dies insbesondere für die Seeleute und Hafenarbeiter, was bei der vorherrschenden Stellung Englands im Seewesen nicht überraschen kann. Der Gedanke einer internationalen Organisation wurde zuerst von den beiden englischen Vereinen der Dockarbeiter, der dockers union und der National union of dock labourers, die im Mai 1896 ihre Generalversammlungen hielten, angeregt, und nachdem man noch die national sailors and firemen's union hinzugezogen hatte, begründeten die drei Vereine am 10. Juni 1896 einen internationalen Verband, indem sie zunächst einen aus Vertretern der genannten Vereine bestehenden provisorischen Zentralausschuß einsetzten, zu dessen Vorsitzendem Tom Man und zu dessen Sekretär Ben Tillet gewählt wurde. Der Ausschuß richtete dann Schreiben an die Seeleute und Hafenarbeiter in England, Deutschland, Frankreich, Schweden, Belgien, Holland und Spanien mit der Bitte, Vorschläge zu einem Statutenentwurfe zu machen und suchte auch in Nordamerika und Australien Verbindungen anzuknüpfen. Am 14. bis 26. Februar 1897 trat dann eine Konferenz in London zusammen, an der 36 Vertreter von 14 englischen Vereinen und außerdem 5 französische, 3 deutsche und je ein Abgeordneter aus Holland, Belgien, Spanien und Rußland teilnahmen. Da man bei der großen Menge schwieriger Fragen und bei dem Mangel ausreichender Vollmachten der Vertreter zu keinem endgültigen Beschluß kommen konnte, so beschränkte man sich nach einem Meinungsaustausche darauf, einen Zentralausschuß zu ernennen und im übrigen die Erledigung der Sache einer zweiten Konferenz vorzubehalten.
Diese trat am 14. Juni 1897 in London zusammen unter einer Beteiligung von 35 Abgeordneten, die etwa 54000 Arbeiter vertraten, wovon jedoch allein 36000 auf England entfielen. Die französischen, belgischen, holländischen und spanischen Vereine hatten dieses mal aus Mangel an Geld keine Vertreter geschickt, dagegen war Schweden durch einen Abgeordneten beteiligt.
Nachdem man einstimmige Beschlüsse zu Gunsten der Achtstundenarbeit bei freiem Sonnabend Nachmittage sowie der möglichsten Verminderung der Nacht- und Sonntagsarbeit und endlich der Einführung eines Minimallohnes gefaßt hatte, kam man zu der schwierigen Frage des Generalstreiks. Der Zentralausschuß hatte bisher absichtlich die Fahne dieses Schlagwortes entfaltet, um das allgemeine Interesse der beteiligten Arbeiter anzuregen, obgleich zu bezweifeln ist, ob er außer diesem taktischen Zwecke auch noch ernstere Absichten damit verfolgt hat, da der völlige Niedergang der englischen Vereine und die mehrfachen erheblichen Niederlagen den Plan eines neuen Streiks als ganz undurchführbar erscheinen lassen mußten. Außer der geringen Stärke der neuen Organisation kam noch ferner in Betracht, daß es durchaus erforderlich war, zunächst diese selbst endgültig und fest zu begründen, bevor man daran gehen konnte, sie einer Kraftprobe auszusetzen. Diese Erwägungen hatten denn auch zur Folge, daß man sich darauf beschränkte, einen Generalstreik nicht sofort zu beschließen, sondern erst auf den 1. Mai 1898 ins Auge zu fassen. Noch schwieriger wurde die Lage dadurch, daß der schwedische Vertreter die Absicht seiner Landsleute erklärte, sofort einen Streik zu beginnen und um die Unterstützung der übrigen Länder nachsuchte. Trotzdem ging man nicht weiter, als daß man sich im allgemeinen bereit erklärte, „nach Kräften“ zu helfen.
Man ging dann über zu der Beratung des Organisationsstatutes und hatte zunächst Stellung zu nehmen zu der schwierigen Frage der Teilnehmerschaft. Während die Engländer den internationalen Verband aus den Vereinen der einzelnen Länder zusammensetzen wollten, war dies für die Deutschen mit Rücksicht auf die Vereinsgesetze nicht möglich. Der aufgeworfene Gedanke, die Mitglieder der einzelnen Länder unmittelbar Mitglieder des Gesamtverbandes werden zu lassen, fand Widerspruch, indem man befürchtete, daß dadurch ein Konkurrenzverhältnis des internationalen gegen die nationalen Verbände herbeigeführt werden könne. Eine weitere Schwierigkeit lag in der Behandlung der Zweigvereine, hinsichtlich deren die Meinungen darüber auseinander gingen, ob man ihnen unabhängig von der Zugehörigkeit des Hauptvereins den Beitritt gestatten solle. Es gelang nicht, diese Fragen zu lösen, und so beschränkte man sich darauf, die Entscheidung dem Zentralausschusse zu überlassen. Auch hinsichtlich der Beitragszahlung standen sich zwei Auffassungen gegenüber, die insofern eine grundsätzliche Verschiedenheit bedeuteten, als es sich um die Frage handelte, ob die Organisation zentralistisch oder dezentralisiert sein solle; je nachdem mußte man hohe oder niedrige Beiträge verlangen. Man einigte sich schließlich dahin, daß jeder Verein ein einmaliges Eintrittsgeld von 20 Schilling für je 1000 Mitglieder und außerdem einen vierteljährlichen Beitrag von 10 cent. für jedes Mitglied zu zahlen hat. Die oberste Instanz des Verbandes ist der jährlich abzuhaltende Kongreß, zu dem die Vereine bis 1000 Mitglieder einen Abgeordneten, von 1000–5000 einen solchen auf je 1000, von 5000–50000 einen auf je 5000 und darüber hinaus einen auf je 20000 Mitglieder stellen dürfen. Der Kongreß wählt die Beamten, insbesondere den Präsidenten, den Vicepräsidenten und den Schatzmeister, sowie den Zentralausschuß. Der letztere soll aus höchstens 10 Mitgliedern bestehen, die aus den von den Vereinen vorgeschlagenen Personen ausgewählt werden, doch soll jeder Verein nur einen Sitz haben. Dem Zentralausschusse wurden aber nur geringe Rechte eingeräumt, insbesondere hat er nicht die Befugnis, in Fällen von Streiks oder Aussperrungen Beiträge auszuschreiben, sondern muß sich auf die Aufforderung zu freiwilligen Zuschüssen beschränken. Den Generalstreik darf er nur mit Zustimmung der Mehrheit der Angehörigen der verbündeten Vereine erklären; Vereine, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, darf er aus dem Verbande ausschließen, doch findet dagegen eine Berufung an den Kongreß statt. Hinsichtlich der Kosten des Kongresses beschloß man mit 16 gegen 15 Stimmen, daß dieselben von den einzelnen Vereinen zu tragen seien, doch hatte dies zur Folge, daß bei der dann folgender Wahl zum Zentralausschusse und zu den Beamtenstellen lediglich Engländer gewählt wurden, indem die kontinentalen Vertreter erklärten, daß ihre Vereine die Kosten eigener Vertreter nicht aufbringen könnten. Andererseits erregte diese Wahl lebhaften Unwillen, da der ganze Verband sich als ein solcher von Englands Gnaden darstellt.
In der That ist kaum anzunehmen, daß dem Verbande eine lange Dauer beschieden sein wird. Ist derselbe schon an sich auf einer wenig gesicherten Grundlage aufgebaut, so traf ihn noch das besonders ungünstige Schicksal, daß noch vor seiner endgültigen Begründung der Hamburger Hafenarbeiterstreik ausbrach und er so gezwungen wurde, eine Kraftprobe vorzunehmen, bevor er zu einer solchen imstande war. Allerdings haben es die leitenden Personen nicht an Warnungen fehlen lassen, um die Streiklustigen zurückzuhalten, zumal die Jahreszeit für diesen Zweck ganz besonders ungünstig war, aber sie mußten erleben, daß die einmal angeregte Bewegung sich auch von ihren Urhebern nicht mehr hemmen ließ, zumal überhaupt eine organisierte Masse schwer zu leiten ist. Der schließlich eingetretene Mißerfolg mußte aber der Organisation in ähnlichem Maße zum Schaden gereichen, wie dies für die Hirsch-Duncker'schen Vereine bei dem Waldenburger Streik der Fall war.
Inzwischen giebt der Zentralausschuß monatliche Berichte in englischer Sprache heraus, in denen auch Fragen der Organisation erörtert werden. In demselben wird lebhaft die Notwendigkeit betont, dem Ausschuß das Recht zur Erhebung von Beiträgen zu Streiks zu geben, die prozentual auf die Vereine zu verteilen seien.