8. Tabakarbeiter[202].

Der erste internationale Kongreß ist vom 28. September bis 1. Oktober 1890 in Antwerpen abgehalten unter Beteiligung von 6 deutschen, 2 englischen, 4 holländischen und 13 belgischen Vertretern. Aus Amerika, der Schweiz, Norwegen, Schweden und Luxemburg waren Zustimmungserklärungen eingegangen. Nach den erstatteten Berichten sind in Holland 1200 (von 3500), in Belgien 1000, in Deutschland 20000 (von 75000) Tabakarbeitern organisiert; in England sogar alle bis auf 50.

Der wichtigste Punkt der Verhandlungen betraf die Bildung eines internationalen Verbandes. Ein solcher wurde, obgleich die deutschen Vertreter erklärten, daß ihnen die Beteiligung durch die einheimischen Gesetze unmöglich gemacht sei, grundsätzlich beschlossen.

Anders lag es hinsichtlich eines internationalen Streikfonds. Dieser wurde, da er keine Verbindung zwischen Vereinen darstellt, gerade von deutscher Seite energisch gefordert, dagegen seitens der Engländer ebenso entschieden verworfen. Nachdem er dennoch von den übrigen Nationen beschlossen war, blieben die englischen Vertreter nur noch als Zuhörer anwesend. Aus den Ausführungsbestimmungen, die im wesentlichen nach den deutschen Anträgen beschlossen wurden, sind folgende hervorzuheben: In der Regel sind nur solche Streiks zu unterstützen, die von der betreffenden Landesorganisation anerkannt sind. Größere oder lang dauernde Streiks sind aus dem internationalen Fonds zu unterstützen, in welchen von den beteiligten Verbänden für jedes Mitglied 25 Cent. einzuzahlen sind. Jedes Land ernennt einen Vertrauensmann. Diese bilden das internationale Komitee. Einer der Vertrauensleute wird vom Kongreß zum internationalen Sekretär ernannt. Das Land, dem die Leitung übertragen ist, bestimmt 4 Personen, die zusammen mit dem Sekretär den geschäftsführenden Ausschuß bilden und an demselben Orte wohnen müssen. Jeder Vertrauensmann hat eine Stimme und ist verpflichtet, dem Sekretär vierteljährlich Rechnung zu legen. Das Komitee hat jährlich einen Bericht zu erstatten. Der geschäftsführende Ausschuß kann bei Streiks selbständig Unterstützungen bis zu 5000 Frcs. beschließen. Alle 2 Jahre findet ein internationaler Kongreß statt.

Es wurde noch beschlossen, daß der Verband keinen politischen Karakter tragen und die Beteiligung von einer politischen Anschauung nicht abhängig sein solle. Die Regierungen sollen aufgefordert werden, die gesetzliche Einführung des Achtstundentages und das Verbot der Sonntagsarbeit durchzuführen. Kinderarbeit soll ganz, Frauenarbeit dagegen nur soweit verboten sein, wie sie den Rücksichten der Gesundheit widerspricht.

Als Sitz des internationalen Komitees wurde Antwerpen gewählt.

Hatte schon dieses Mal England eine isolierte Stellung eingenommen, so war es auf dem zweiten Kongresse, der vom 4. bis 8. September 1892 in Amsterdam stattfand, gar nicht vertreten, sondern nur Belgien, Holland, Deutschland, Dänemark und die Schweiz. In Dänemark sind von 1900 Tabakarbeitern 1450 organisiert, in Norwegen 250 von 2500, in der Schweiz 600. Der internationale Fonds betrug 5595 Frcs. Der Mittelpunkt der Verhandlungen war die Reiseunterstützung. Die Einführung einer einheitlichen Reisekarte, der Deutschland wegen der Vereinsgesetze nicht zustimmen konnte, wurde insoweit beschlossen, als die Gesetze es zulassen. Gegen den Widerspruch der deutschen Vertreter wurde beschlossen, daß die von den einzelnen Ländern gezahlten Reiseunterstützungen gegenseitig halbjährlich berechnet und zurückvergütet werden sollen. Als Form wurde die Vergütung nach Kilometern angenommen. Ein Antrag, daß bei Streiks die Mitglieder aller Verbände einen einheitlichen Beitrag leisten sollten, wurde abgelehnt, ebenso der von Belgien empfohlene National-(General-) Streik, vielmehr empfohlen, den Streik nur mit aller Vorsicht und als letztes Mittel anzuwenden. Hinsichtlich der Lehrlinge wurde die Ausbildung in Fachschulen seitens der Gemeinde und die Beschränkung auf eine angemessene Zahl gefordert. In einer besonderen Resolution wurde das Fehlen der Engländer bedauert und die Hoffnung ihrer künftigen Mitarbeit ausgesprochen.

Trotzdem waren auch auf dem vom 6. bis 10. August 1894 in Basel abgehaltenen dritten Kongresse nur Deutschland, Belgien, Holland, Luxemburg, Dänemark und die Schweiz vertreten. Der internationale Fonds betrug 9978 Frcs. Nach der Berichterstattung der einzelnen Länder wurde in einer Resolution die Hausarbeit, das Akkordsystem und die lange Arbeitszeit als schädlich verurteilt. Hinsichtlich der Streikunterstützung aus dem internationalen Fonds wurde beschlossen, daß dieselbe von dem Komitee noch besten Kräften erfolgen soll, jedoch nur dann, wenn die Unterstützung von dem betreffenden Lande nicht aufgebracht werden kann, wenn die Organisation dem internationalen Verbande seit einem Jahre angehört und die vom Streik oder der Aussperrung Betroffenen mindestens 10% der organisierten Arbeiter des Landes ausmachen. Ueber die Reiseunterstützung wurde lange verhandelt, aber ein Beschluß nicht gefaßt. Dagegen wurde die Stellung der gewerkschaftlichen zu den politischen Organisationen in folgender Resolution ausgesprochen:

„Der Kongreß erkennt nicht nur die Selbständigkeit der Gewerkschaften neben der politischen Partei an, sondern hält die Gewerkschaften für einen integrierenden Teil der gesamten Arbeiterbewegung, setzt aber auch als selbstverständlich voraus, daß dieselben von dem treibenden Gedanken der modernen Arbeiterbewegung, welche die vollständige Befreiung des gesamten Proletariates in sich schließt, der internationalen sozialistischen Idee, getragen werden.“