Bei größeren Arbeitseinstellungen sollen sofort in allen Ländern Sammlungen eingeleitet und die gesammelten Beträge an das Streikkomitee eingesandt werden. Dieses hat fortlaufende Streikberichte zu veröffentlichen. Zuzug ist überall fernzuhalten.
Hinsichtlich der Reiseunterstützung wurde beschlossen, daß sie überall auf die erforderliche Höhe gebracht und gleichmäßig gestaltet werden soll, so daß ein Mitglied, unter der Voraussetzung, daß seine Legitimationspapiere in Ordnung sind, in jedem Lande die dort gewährte Unterstützung erhält. Die Verpflichtung gegenseitiger Reiseunterstützung soll in Kraft treten, sobald der internationale Vertrauensmann den beteiligten Organisationen die Höhe der Unterstützung in den einzelnen Ländern mitgeteilt hat. Vorläufig soll die Unterstützung in der bisherigen Form bestehen bleiben, die endgültige Regelung soll auf dem nächsten internationalen Kongresse erfolgen, der 1900 in Paris stattfindet.
12. Handschuhmacher[206].
Der erste internationale Handschuhmacherkongreß wurde auf Einladung der Brüsseler Union der Handschuhmacher vom 28. bis 31. August 1892 in Brüssel abgehalten unter Beteiligung von 3 luxemburgischen, 4 deutschen, 2 französischen, 2 österreichischen, 1 italienischen, 1 dänischen und 6 belgischen Vertretern. Der Hauptzweck, die Begründung eines internationalen Verbandes der Handschuhmacher, wurde erreicht. An der Spitze steht ein Exekutivkomitee aus 7 Mitgliedern, das jedesmal von dem alljährlich abzuhaltenden Kongreß gewählt wird. Dasselbe hat die Durchführung der Kongreßbeschlüsse zu überwachen und erhält aus den einzelnen Ländern regelmäßige Monatsberichte, wie es an der Hand derselben auch seinerseits Berichte versendet; insbesondere ist auf eine möglichst vollständige Statistik Bedacht zu nehmen. Die dem Verbande angehörigen Organisationen haben für jedes Mitglied neben einer Aufnahmegebühr von 10 Cent. einen Jahresbeitrag in gleicher Höhe an die Verbandskasse zu entrichten. Arbeitseinstellungen dürfen nur beschlossen werden, nachdem alle Versuche einer gütlichen Beilegung erfolglos gemacht sind. Damit der Streik aus der Verbandskasse unterstützt werden kann, ist die Zustimmung des Exekutivkomitees erforderlich. Er soll auch nur dann genehmigt werden, wenn die beteiligte Organisation die erforderlichen Mittel in ihrer eigenen Kasse besitzt, wovon eine Ausnahme nur zu Gunsten von Streiks zur Abwehr von Lohnverkürzungen zugelassen ist. Streikunterstützungen werden in der Regel nur an solche Organisationen bezahlt, die ihren Verpflichtungen gegenüber der Verbandskasse nachgekommen sind. Die Selbständigkeit der einzelnen Vereine soll nicht angetastet und nur Fragen von allgemeinem Interesse dem Kongreß vorgelegt werden. Jedes Mitglied muß ein Mitgliedsbuch haben und bei Aufenthaltswechsel dem Vereine des Anzugsortes vorlegen, auch nachweisen, daß er seine Beiträge bezahlt hat, widrigenfalls ihm keine Arbeit nachgewiesen wird.
Ueber alle übrigen Punkte der Tagesordnung konnte keine abschließende Verständigung erzielt werden, so daß man nach eingehenden Verhandlungen beschloß, sie der Erledigung durch den folgenden Kongreß vorzubehalten. Dazu gehörten:
| 1. | die Festsetzung eines Lohntarifs und eines Minimallohnes. Man war darüber einig, daß diese Maßregel nicht allein im Interesse der Arbeiter liege, sondern zugleich bezwecke, die Schmutzkonkurrenz unter den Fabrikanten zu beseitigen, aber während einige Redner den Standpunkt vertraten, daß der Lohntarif für alle Länder gleichmäßig sein müsse, machten andere geltend, daß derselbe den örtlichen Bedingungen, insbesondere den Lebensverhältnissen angepaßt sein müsse; |
| 2. | die Lehrlingsfrage. In einigen Ländern soll eine übermäßige Lehrlingszüchterei bestehen, in anderen wurde dies bestritten; |
| 3. | die Hausarbeit, Stückarbeit und Teilarbeit; auch hier waren die Erfahrungen sehr abweichend; |
| 4. | die Reiseunterstützung. Es besteht bereits ein Gegenseitigkeitsvertrag zwischen Deutschland, Oesterreich und Dänemark. Während die deutschen Vertreter die Ausdehnung der Einrichtung auf alle Verbandsländer forderten, wurde dies von anderer Seite als undurchführbar bezeichnet; |
| 5. | die Begründung einer gemeinsamen Zeitung. Von Deutschland war hierzu das in Brüssel erscheinende Blatt „Le Gautier“ vorgeschlagen. |
Die Wahl des Exekutivkomitees wurde dem Verein in Brüssel überlassen.
Der zweite internationale Kongreß hat vom 3. bis 7. September 1893 in Grenoble stattgefunden. Vertreten waren Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Italien, Oesterreich, Dänemark, Norwegen, Schweden durch 12 Abgeordnete als Vertreter von insgesamt 4557 Arbeitern, von denen allein 3000 auf Deutschland entfallen. Aus dem Berichte des Sekretärs ist hervorzuheben, daß die Agitation zur Ausbreitung des Verbandes mit großen Schwierigkeiten verknüpft gewesen ist. Der Kongreß beschloß, diese Agitation lebhaft zu betreiben. Auch dieses Mal ergab sich über wichtige Fragen, z. B. Abschaffung der Hausarbeit und der Arbeitsteilung, die Einführung eines Lohnminimums, die Regelung des Lehrlingswesens, eine große Meinungsverschiedenheit, so daß man sich darauf beschränken mußte, die bezeichneten Forderungen nur grundsätzlich aufzustellen, ihre Ausführung aber den einzelnen Organisationen zu überlassen. Der Kongreß beschloß ferner, überall die Einführung der Arbeitslosen- und Wanderunterstützung zu empfehlen. Die Frage einer einheitlichen Kasse dieser Art wurde dem nächsten Kongreß zugewiesen. Das Gleiche geschah hinsichtlich der Verbindung mit den Organisationen verwandter Gewerbe und der Aufnahme von Frauen. Hinsichtlich der Stellung zu Streiks wurden die Beschlüsse des ersten Kongresses wiederholt, die Befugnis des Exekutivkomitees aber dahin erweitert, zu ihrer Unterstützung auch Sonderbeiträge für die beteiligten Verbände nach dem Maßstabe der Mitgliederzahl auszuschreiben. Ein erheblicher Gegensatz trat hervor hinsichtlich der Frage, ob man zum Zwecke der Agitation sich an die politischen Arbeiterparteien der betreffenden Länder wenden solle; schließlich einigte man sich dahin, an ihre Stelle „die organisierten Arbeitervereinigungen“ zu setzen. Zum offiziellen Organ wurde wieder „Le Gautier“ bestimmt; der Antrag, das Blatt auch in deutscher Sprache erscheinen zu lassen, wurde wegen den Kosten abgelehnt, zumal in Deutschland ein besonderes Blatt „Der Handschuhmacher“ erscheint. Die Flamländer hatten sogar auch für ihre Sprache gleiche Rechte gefordert. Die Zahl der Mitglieder des Exekutivausschusses wurde auf 11 erhöht. Die Mitgliederkarten für den Verband sollen nach gleichem Formular eingerichtet werden.
Vertreten waren Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Belgien, Frankreich, Dänemark, Luxemburg, Italien und Spanien. Die Gesamtzahl der vertretenen Arbeiter wurde auf 5000 angegeben.