Der dritte Kongreß fand statt vom 10. bis 18. November 1895 in Paris. In dem Berichte des Sekretärs wie in den Verhandlungen wurde lebhaft darüber geklagt, daß die früher gefaßten Beschlüsse fast nirgends zur Ausführung gebracht seien. Insbesondere gilt dies hinsichtlich der Arbeitslosenunterstützung, so daß eine neue Resolution nachdrücklich deren Durchführung forderte. Auch persönliche Reibereien hatten sich geltend gemacht, so daß der deutsche Vertreter bei Beratung des Gehaltes des Sekretärs den bemerkenswerten Ausspruch that, es sei ein hartes Los für den Arbeiter, das Brot des Kapitalisten zu essen, aber noch trauriger sei seine Lage, wenn er das Brot der Arbeiterorganisationen essen müsse, denn die Arbeiter seien undankbarer als die Kapitalisten.

Die Verhandlungsgegenstände waren im wesentlichen die früheren. Die Zulassung verwandter Berufe zu der Organisation wurde mit 9 gegen 7 Stimmen abgelehnt, dabei aber ausgesprochen, daß dies nur vorläufig und solange gelten soll, bis sie ausreichend organisiert sind.

Nach langen Erörterungen über die Lehrlingsfrage blieb nichts übrig, als sie dem Ermessen der einzelnen Verbände zu überweisen. Bei der Beratung über die Organisation ergab sich, daß diese in den meisten Ländern noch nicht einmal im nationalen Rahmen vollzogen ist, vielmehr vielfach, insbesondere in Italien und in Oesterreich, getrennte Organisationen bestehen, die sogar in einem gewissen Gegensatze stehen. Es wurde beschlossen, mit allen Mitteln auf eine einheitliche nationale Organisation hinzuarbeiten.

Eine grundsätzliche Meinungsverschiedenheit ergab sich bei der Stellung zum Genossenschaftswesen. Gegen den Widerspruch der deutschen Vertreter wurde ein Beschluß angenommen, der die Produktivgenossenschaften empfiehlt.

Das Statut des internationalen Verbandes wurde einer Neugestaltung unterzogen, bei der auch einige wichtigere Bestimmungen geändert wurden. Hierzu gehörten insbesondere die Vorschriften über Streiks, indem die deutschen Vertreter Klage darüber führten, daß leistungsfähige Organisationen die Hülfe der Verbandskasse in Anspruch genommen hätten, ohne vorher ihre eigenen Mittel erschöpft zu haben. Es wurde deshalb eine Aenderung beschlossen, die dem vorbeugen soll. Daneben wurde noch nachdrücklicher, als früher, die Verpflichtung betont, in jeder Lage des Streiks auf friedliche Beilegung bedacht zu sein. Der Höchstbetrag der Streikunterstützung wurde auf 2 Frcs. festgesetzt. Hinsichtlich des Verbandsblattes „Le Gautier“ wurde beschlossen, dessen Bezug für die Mitglieder der Verbände von Frankreich und Belgien obligatorisch zu machen und die germanischen Verbände von dessen Kosten zu befreien.

Der vierte Kongreß ist vom 15. bis 21. Mai 1898 in Zürich abgehalten worden. Vertreten waren Deutschland, Belgien, Frankreich, Oesterreich, Italien, Luxemburg, Dänemark und Schweden durch 15 Abgeordnete, die 5600 Arbeiter vertraten. Infolge von Streitigkeiten zwischen dem Exekutivkomitee und dem Sekretär waren beide nicht erschienen. Da diese Streitigkeiten mit der Leitung des Verbandsblattes zusammenhingen, so wurde dieses nach Paris verlegt, während das Sekretariat in Brüssel belassen wurde. Nach langen Verhandlungen beschloß man, das bisherige Verfahren bei Streiks beizubehalten, doch soll zu jedem Angriffsstreik die Zustimmung des Sekretariates erforderlich sein. Die Franzosen forderten das Verbot der Frauenarbeit, doch wurde dies von seiten der Deutschen und Oesterreicher bekämpft und endlich beschlossen, nur gegen die geringere Bezahlung der Frauenarbeit zu agitieren. Internationale Kongresse sollen in Zukunft nur dann abgehalten werden, wenn es von der Mehrzahl der Landesorganisationen beantragt wird.

13. Hutmacher[207].

Auf Einladung der Franzosen ist der erste internationale Hutmacherkongreß vom 9. bis 11. August 1893 in Zürich abgehalten unter Beteiligung von 17 Abgeordneten aus Deutschland, Frankreich, Oesterreich, Italien, Ungarn und der Schweiz. England und Belgien hatten wegen besonderer Umstände keine Vertreter entsandt, aber ihre Sympathieen kundgegeben.