Die wichtigste Frage war die internationale Organisation, hinsichtlich deren man sich über die folgenden leitenden Gesichtspunkte einigte: In allen Ländern ist eine zentralisierte Gewerkschaftsbewegung einzuleiten. Die Sekretäre der Landesorganisationen treten mit dem internationalen Sekretär in feste Verbindung. Bei Streiks haben die verschiedenen Länder sich gegenseitig zu unterstützen. Es soll ein internationaler Verband geschaffen werden, dessen Hauptaufgabe in Erhöhung der Löhne und Verringerung der Arbeitszeit besteht; derselbe soll eine gemeinsame Streikkasse einrichten und auf einheitliche Regelung der Wanderunterstützung hinwirken.

Eine Erörterung der Lehrlingsfrage endete mit der Annahme einer Erklärung, daß eine Bekämpfung des Lehrlingsunwesens auf wirtschaftlichem Gebiete nicht möglich und deshalb der Anschluß an die politische Arbeiterbewegung zu empfehlen sei, um so die Vernichtung der kapitalistischen Produktionsweise zu beschleunigen.

Hinsichtlich der Reiseunterstützung wurde beschlossen, daß jedes Mitglied der beteiligten Verbände solche überall zu beanspruchen habe. Die mit der Leitung des internationalen Verbandes betraute Nation solle einen allgemeinen Gegenseitigkeitsvertrag ausarbeiten auf der Grundlage, daß die bisherigen Gegenseitigkeitsverträge durch eine feste Organisation mit einem einheitlichen Wanderbuche zu ersetzen sind. Den letzten Gegenstand der Verhandlungen bildete die Presse. Es soll in allen Ländern der Ausbildung der Fachpresse die größte Aufmerksamkeit zugewandt werden, die sich besonders die Pflege der Statistik angelegen sein lassen soll. Auf Gründung einer internationalen Hutmacherzeitung ist hinzuwirken; zunächst beschloß Italien, das französische Fachorgan einzuführen.

Hinsichtlich der Maschinenarbeit faßte man einen Beschluß, in dem ausgesprochen wird, daß sie eine große Zahl von Arbeitern arbeitslos mache und daß, um dem entgegenzuwirken, in allen Ländern gesetzlich die Arbeitszeit auf höchstens 8 Stunden beschränkt werden müsse, indem gleichzeitig erklärt wird, daß die Arbeitslosigkeit erst aufhören werde, wenn die jetzige kapitalistische Produktion beseitigt sei.

Hinsichtlich der Akkordarbeit traten Meinungsverschiedenheiten hervor, indem insbesondere die Franzosen und Schweizer verlangten, daß den Ländern, die sich bei diesem System wohl fühlten, dasselbe belassen werden solle. Auch der deutsche Vertreter erklärte die Verkürzung der Arbeitszeit für wichtiger, als die Abschaffung der Akkordarbeit. Mit diesen Vorbehalten wurde aber eine Resolution angenommen, in der die Beseitigung und zugleich die Festsetzung eines Lohnminimums gefordert wird.

Ein noch wichtigerer Gegensatz bezog sich auf das Verhältnis zu den Arbeitgebern, insbesondere einer gemeinsamen Organisation. Von italienischer Seite wurde eine solche befürwortet, sofern die Arbeitgeber sich mit den Arbeitern solidarisch erklären und sich den in den gemeinsamen Versammlungen gefaßten Beschlüssen unterwerfen. Streitigkeiten sollen auf friedlichem Wege durch Schiedsgerichte erledigt, Arbeiter, die keiner Gewerkschaft angehören, nicht beschäftigt werden. Von den Franzosen wurde dagegen der Standpunkt vertreten, daß die Interessen zwischen Unternehmern und Arbeitern entgegengesetzt und deshalb eine gemeinsame Organisation zwecklos sei. Diese Auffassung erlangte die Mehrheit und wurde in einem entsprechenden Beschlusse zum Ausdrucke gebracht.

Von allen Seiten wurde darüber geklagt, daß Nordamerika den europäischen Hutmachern keine Reiseunterstützung gewähre. Es wurde deshalb beschlossen, die amerikanischen Verbände hierzu aufzufordern und, falls dies keinen Erfolg haben sollte, geeignete Maßregeln gegen die aus Amerika kommenden Hutmacher anzuwenden.

Nachdem die deutschen Vertreter erklärt hatten, daß die Hutmacher in Deutschland durch die Vereinsgesetze gehindert seien, sich formell an dem internationalen Verbande zu beteiligen, aber soweit als möglich dessen Ziele fördern würden, wurde Frankreich beauftragt, die vorläufige Leitung des Verbandes zu übernehmen und einen ausführlichen Organisationsentwurf für den nächsten Kongreß auszuarbeiten.

Dieser zweite internationale Kongreß wurde vom 27. bis 31. Juli 1896 in London abgehalten unter Beteiligung von 12 Vertretern, von denen 7 auf England, 2 auf Frankreich, 2 auf Deutschland und einer auf Oesterreich entfielen. Der von Frankreich aufgestellte Entwurf eines internationalen Verbandes wurde nach eingehenden Verhandlungen angenommen mit Ausnahme des vorgeschlagenen internationalen Streikfonds. Aus ihm sollten Streiks unter der Voraussetzung, daß sie von zwei Drittel der beteiligten Verbände gebilligt seien, in der Weise unterstützt werden, daß durch den Sekretär für alle beteiligten Organisationen eine gleichmäßige Umlage ausgeschrieben und aus den so beschafften Mitteln ein Streikgeld im Höchstbetrage von 1 Frs. solange gezahlt würde, bis der Streik gewonnen oder für aussichtslos erklärt ist. Im gegenteiligen Falle soll der betreffende Verband aufgefordert werden, von dem beabsichtigten Streik Abstand zu nehmen, widrigenfalls er allein für die Folgen einzustehen hat. Dieser Teil des Entwurfes wurde verworfen und lediglich beschlossen, daß im Falle von Massenstreiks die Verbände aufgefordert werden sollen, Sammlungen zu veranstalten oder Sonderbeiträge auszuschreiben.

Aus dem im übrigen angenommenen Organisationsstatut sind folgende Bestimmungen hervorzuheben: