Zweck des Verbandes ist die Befestigung der internationalen Solidarität. Mittel zu dessen Erreichung sind: 1. Geldunterstützung an Genossen, die Arbeit suchen, 2. Unterstützung derjenigen Mitglieder, die für Verbesserung ihrer Verhältnisse kämpfen oder sich einer Lohnherabsetzung widersetzen. Der Internationale Bund besteht aus allen nationalen Verbänden, welche die Statuten anerkennen. Organe des Bundes sind 1. der internationale Kongreß, 2. das internationale Sekretariat, das sich zusammensetzt aus a) dem Leitungsausschuß, b) dem ständigen Sekretär. Der Kongreß wird durch den Sekretär berufen, wenn mindestens 3 Verbände es beantragen. Aufgabe des Kongresses ist vor allem der weitere Ausbau des Bundes und Fassung von Beschlüssen über Maßregeln gegen widerspenstige Verbände, sowie Beratung über die von den beteiligten Verbänden gestellten Anträge. Der Leitungsausschuß besteht aus 5 Mitgliedern. Er hat die Beschlüsse des Kongresses vorzubereiten und auszuführen, jährlich Berichte zu veröffentlichen und die finanziellen Verhältnisse sowie die Geschäftsführung des Sekretärs zu überwachen. Die Zusammenkünfte erfolgen regelmäßig einmal im Jahre. Der Sekretär wird durch die Zentralvorstände der beteiligten Verbände ernannt und ist ausführendes Organ des Leitungsausschusses, insbesondere hat er die schriftlichen Arbeiten zu besorgen und die Beiträge und Streikunterstützungen einzuziehen und wieder auszuzahlen. Alle dem Bunde angeschlossenen Verbände sind verpflichtet, Wanderunterstützung an alle arbeitsuchenden Mitglieder zu zahlen; diese müssen sich im Besitze eines von ihrem Heimatsverbande ausgestellten Legitimationsbuches befinden, aus dem zu ersehen ist, daß sie ihre Verpflichtungen als Mitglieder erfüllt und daß sie aus Mangel an Arbeit oder um die Pflichten der Solidarität zu erfüllen ihren Wohnort verlassen haben.

Die Leitung des Bundes wurde dem französischen Verbande übertragen. Die Wanderunterstützung ist bis jetzt in allen Ländern eingeführt mit Ausnahme von Amerika und England, wo nur Arbeitslose am Orte unterstützt werden. Den zureisenden Mitgliedern wird von dem einheimischen Verbände Arbeit vermittelt. Arbeitseinstellungen werden in den Fachblättern bekannt gemacht. Bei großen Ausständen sind allgemeine Sammlungen mit Erfolg veranstaltet. Der nächste Kongreß soll in Anschluß an den nächsten allgemeinen Arbeiterkongreß stattfinden.

14. Töpfer[208].

In Anschluß an den IX. deutschen Töpferkongreß ist am 23. und 24. September 1894 in Görlitz eine internationale Konferenz der Töpfer abgehalten, auf der außer Deutschland Dänemark, Ungarn, Oberösterreich, Rumänien und die Schweiz vertreten waren. Man einigte sich über folgende Punkte:

1.Hinsichtlich der Fachorganisation soll völlige Freizügigkeit herrschen, so daß ein in ein fremdes Land reisender Töpfer, sofern er seine Verpflichtungen gegenüber seinem Heimatsverbande erfüllt hat, ohne weiteres Mitglied des fremden Verbandes wird und die betreffende Reiseunterstützung erhält.
2.Streiks sollen gegenseitig durch Sammlungen unterstützt werden, jedoch nur, wenn sie von der betreffenden Landesorganisation gebilligt sind; dabei wird gewarnt, Angriffs- und sogar Abwehrstreiks zu ungünstiger Zeit zu unternehmen.
3.Die Fachblätter werden gegenseitig ausgetauscht und den Vertrauensmännern zugesandt. Man beschloß im Prinzip die Schaffung eines einheitlichen Fachorganes in deutscher Sprache, verschob aber die Ausführung bis dahin, daß die Organisation in den einzelnen Ländern weiter fortgeschritten und insbesondere auf die ganze keramische Industrie ausgedehnt sein werde.
4.Es wurde eine aus den Obmännern der Landesorganisationen bestehende internationale Kommission mit den Sitze in Berlin gebildet, deren Obmann die bisher nicht vertretenen Länder für die Organisation gewinnen und den Austausch der Mitteilungen sowie die Einberufung weiterer internationaler Konferenzen besorgen soll. Später sind diese Beschlüsse etwas abgeändert, insbesondere soll in jedem Lande ein aus einem Vertrauensmann und 2 Kollegen bestehendes Landeskomitee gebildet werden.

Der Erfolg des unternommenen Schrittes ist bisher sehr gering gewesen. In einem im Oktober 1896 erstatteten Berichte teilt der Obmann der internationalen Kommission mit, daß es allerdings gelungen sei, Schweden zu der Organisation heranzuziehen, daß aber in den einzelnen Ländern das Interesse für dieselbe sehr gering sei und deshalb vielfach Berichte nicht hätten erlangt werden können. Auch sind Streitigkeiten zwischen den einzelnen zur keramischen Industrie gehörigen Gruppen z. B. über die Frage entstanden, ob das Setzen der Oefen den Töpfern oder den Maurern zukomme. Eine Wiederholung der internationalen Konferenz hat bisher nicht stattgefunden.

15. Porzellanarbeiter[209].

Internationale Konferenzen oder Kongresse sind von den Porzellanarbeitern bisher noch nicht abgehalten, doch haben die Verbände Deutschlands und Oesterreichs in den letzten Jahren gegenseitig ihre Generalversammlungen durch Abgesandte besuchen lassen. Die internationalen Beziehungen beschränken sich, abgesehen hiervon, auf Gegenseitigkeitsverträge, die von dem deutschen Verbande einerseits mit der österreichisch-ungarischen „Union aller Glas-, keramischen und verwandten Arbeiter“ und andererseits dem dänischen Keraminsk Forbund abgeschlossen sind; der erstere Vertrag besteht seit 1. Januar 1898, der letztere seit 1. März 1898. Danach sind die beiderseitigen Mitglieder auf der Reise berechtigt, die ihnen nach den Bestimmungen ihres eigenen Verbandes zustehenden Unterstützungen auch an den Zahlstellen der verbündeten Organisationen zu erheben; zur Kontrolle dienen besondere Legitimationskarten. Vierteljährlich wird unter den Verbänden eine Abrechnung und gegenseitige Erstattung der verauslagten Beträge vorgenommen.

Die reisenden Mitglieder müssen die in dem fremden Verbande bezüglich der Arbeitsvermittelung bestehenden Bestimmungen beobachten. Ebenso sind sie verpflichtet, falls sie in dem anderen Lande Arbeit nehmen, sich dem dortigen Verbande anzuschließen, indem sie aus ihrem eigenen ausscheiden, doch darf von ihnen kein Eintrittsgeld gefordert werden. Karenzzeit und gezahlte Unterstützungen kommen gegenseitig in Anrechnung.

16. Glasarbeiter[210].