Eine Fortsetzung hat diese Konferenz bisher nicht gefunden; ebenso wenig war es möglich, weitere Gegenseitigkeitsverträge abzuschließen, da die Vereine in der Schweiz, Holland und Dänemark zu wenig leistungsfähig sind. In der Schweiz liegt ein Haupthindernis in der herrschenden Hausindustrie. Auch zu Frankreich ein näheres Verhältnis herzustellen ist bis jetzt nicht gelungen.
19. Die Lithographen[216].
Vom 3.–5. August 1896 ist in London der erste internationale Kongreß der Lithographen, Steindrucker und verwandten Gewerbe abgehalten, auf dem 4500 Deutsche durch 3, 4420 Engländer durch 15, 3500 Franzosen durch 3, 2000 Oesterreicher, 300 Schweizer, 400 Italiener und 140 Portugiesen durch je einen, zusammen also 5460 Mitglieder durch 26 Abgeordnete vertreten waren.
Nach Erstattung der Berichte aus den einzelnen Ländern ging man sofort zu dem Hauptpunkte der Tagesordnung über, nämlich der Begründung eines internationalen Verbandes, der denn auch unter dem Namen: „Internationales Sekretariat der graphischen Arbeiter und Arbeiterinnen“ einstimmig beschlossen wurde, indem allerdings die deutschen Vertreter erklärten, daß sie sich mit Rücksicht auf die Gesetze ihrer Heimat nicht formell an der Abstimmung beteiligen könnten, daß sie aber für Durchführung der gefaßten Beschlüsse unter ihren Kollegen Sorge tragen würden. Die wichtigsten Bestimmungen des Statutes sind folgende:
Die organisierten Lithographen und Steindrucker aller Länder unterstützen sich bei allen vorkommenden Streitigkeiten mit den Unternehmern gegenseitig moralisch und materiell, das erstere insbesondere dadurch, daß kein Kollege in einem solchen Lande Arbeit nimmt, das Letztere durch Zuschüsse aus einem internationalen Fonds, zu dem jede Organisation für jedes Mitglied einen jährlichen Beitrag von 1 Shilling zu leisten hat und aus dem neben der Streikunterstützung auch die Kosten des internationalen Sekretariates zu bestreiten sind. Kein Verein darf aus dem Fonds unterstützt werden, der nicht dem Verbande angehört, die Unterstützung darf auch erst dann gegeben werden, wenn die eigenen Mittel des betreffenden Vereins bis auf 10% aufgebraucht sind. Alle Unterstützungen sind außerdem nur als Darlehen zu betrachten, die allerdings frei von Zinsen sind, aber nach fünf Jahren zurückgezahlt werden müssen. Kein Streik soll erklärt werden, ohne daß vorher alle Anstrengungen gemacht sind, eine gütliche Erledigung herbeizuführen. An der Spitze des Verbandes steht ein Exekutivkomitee aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, einem Sekretär und drei anderen Mitgliedern. Dasselbe wird von den englischen Vereinen gewählt und hat seinen Sitz alljährlich abwechselnd in einer der englischen Städte. Der internationale Sekretär ist dem Exekutivkomitee unterstellt, er hat eine sorgfältige Statistik zu führen und regelmäßige Berichte zu erstatten. Während der Sekretär seitens des Kongresses gewählt wird, erfolgt die Wahl des Kassierers, der am Sitze des Exekutivkomitees wohnen muß, durch dieses. Daneben bestehen noch drei Revisoren zur Prüfung der Rechnungen. In jedem Lande ist ein Vertrauensmann zu wählen, der jedes Vierteljahr einen Bericht an den Generalsekretär zu erstatten hat. Alle zwei Jahre findet ein internationaler Kongreß statt, der über Ort und Zeit des nächsten entscheidet. Ein Kongreßkomitee, welches aus sich einen Präsidenten, einen Kongreßsekretär und einen Kongreßkassierer ernennt, soll aus sechs Mitgliedern des Landes bestehen, in welchem der nächste Kongreß stattfindet.
Die übrigen Punkte der Tagesordnung wurden aus Mangel an Zeit sehr kurz erledigt. Hinsichtlich der Reiseunterstützung teilte der deutsche Vertreter mit, daß zwischen Deutschland, Oesterreich und der Schweiz bereits ein Gegenseitigkeitsvertrag bestehe. Es wurde dann eine Resolution angenommen, daß die organisierten Lithographen, Steindrucker, Stein- und Zinkschleifer u. s. w. aller Länder die Kollegen anderer Länder, wenn sie Mitglieder des Vereins in ihrem Lande waren und ihre Pflichten gegenüber der Organisation erfüllt haben, bis zum Tage ihrer Abreise unterstützen, wobei die Höhe der Unterstützung sich nach den Sätzen der unterstützenden Organisation richtet. Es wurde beschlossen, daß es Pflicht jedes Arbeiters sei, der Organisation seines Faches beizutreten und daß Alles geschehen müsse, um den Achtstundentag zu erreichen. Die Herausgabe eines gemeinsamen Fachblattes wurde erörtert, aber nicht erledigt.
Der zweite internationale Kongreß ist vom 11.–14. August 1898 in Bern abgehalten unter Teilnahme von 6 englischen, 5 französischen, 3 deutschen, 1 italienischen und 2 schweizerischen Vertretern. Dänemark und Nordamerika hatten Zustimmungserklärungen gesandt. Die Stadt und Kantonregierung von Bern hatten Vertreter geschickt, ebenso das internationale Buchdruckersekretariat.
Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war wieder die Gründung eines internationalen Sekretariates der graphischen Arbeiter. Die Deutschen und Schweizer wollten dessen Thätigkeit auf Untersuchungen über die wirtschaftliche Lage in den einzelnen Ländern und regelmäßige Berichterstattung hierüber beschränken, von Schaffung eines internationalen Widerstandsfonds dagegen einstweilen absehen; die übrigen Länder dagegen legten gerade auf dessen Einrichtung Wert. Der schließlich gefaßte Beschluß ging dahin: Es soll ein internationales Sekretariat gebildet werden, dessen Sitz jedesmal durch den internationalen Kongreß bestimmt wird. Für die nächsten zwei Jahre ist dasselbe in England. Durch Erhebung eines jährlichen Beitrages von 40 Pf. für jedes Mitglied soll ein Fonds geschaffen werden, um dem internationalen Sekretariat seine Arbeiten zu ermöglichen; der Rest ist zur Unterstützung von Streiks zu verwenden, doch kann vor dem nächsten internationalen Kongresse, der 1900 in Paris tagen soll, von keinem Lande eine Streikunterstützung verlangt werden.
Die Durchführung der Reiseunterstützung findet darin Schwierigkeiten, daß die Berechnung in einigen Ländern nach Tagegeldern, in anderen nach Kilometern stattfindet. Man beschloß, daß vorläufig die Unterstützung an reisende Ausländer nach dem Systeme des unterstützenden Landes geschehen soll, doch wurde der internationale Sekretär beauftragt, bis zum nächsten Kongresse ein gleichmäßiges System für alle Länder auszuarbeiten. Ein Antrag, die Gelder, die ein Land mehr gezahlt habe als das andere, an ersteres zurück zu erstatten, wurde mit 58 gegen 56 Stimmen abgelehnt.