Aus den übrigen Verhandlungen ist hervorzuheben, daß man darin einig war, Ausstände thunlichst zu vermeiden, aber die Abkürzung der Arbeitszeit und die Errichtung von Fachschulen, sowie von genossenschaftlichen Betrieben zu unterstützen. Auch soll ein Auskunftsbureau für Lohn- und Arbeitsverhältnisse eingerichtet werden.

20. Die Sattler und Tapezierer[217].

Die internationalen Beziehungen der in der Ueberschrift genannten Berufe beschränken sich bisher darauf, daß ein 1893 zwischen Deutschland, Oesterreich und der Schweiz getroffenes Abkommen über gegenseitige Reiseunterstützung 1897 auch auf die skandinavischen Länder ausgedehnt ist. Nach denselben erhält, nachdem die früheren internationalen Reisekarten, die zum Bezuge von 60 Pf. berechtigten, mit dem 1. Januar 1898 außer Kraft getreten sind, jedes Mitglied eines verbündeten Vereins beim Betreten eines anderen Landes ein Mitgliedsbuch und damit alle Rechte eines Mitgliedes des einheimischen Vereins. Ueber die internationale Unterstützung von Streiks besteht kein bindendes Abkommen; ein solches hat sich bisher umso weniger als nötig erwiesen, als die Vereine bei Streiks sehr vorsichtig sind und z. B. der deutsche Vereine dazu die Zustimmung von 4/5 der Mitglieder verlangt. Im Notfalle hat sich freiwillige Hülfe als ausreichend erwiesen.

Für das Vertragsgebiet bestehen zwei Fachzeitungen, eine deutsche und eine dänische, von denen die erstere zugleich für die österreichischen Vereine obligatorisch eingeführt ist und deshalb auch Artikel in tschechischer Sprache bringt. Ein internationaler Kongreß hat bis jetzt nicht stattgefunden und ist auch noch nicht in Aussicht genommen, da mit Ausnahme von gegenseitigen Besuchen, die von den betreffenden Vorsitzenden bei Gelegenheit der Generalversammlungen abgestattet sind, der briefliche Verkehr genügt, um persönliche Fühlung zu gewinnen. Versuche, auch mit Frankreich und England in Beziehung zu treten, haben keinen Erfolg gehabt, wobei in Frankreich hauptsächlich die große Zersplitterung der dortigen Organisationen hindernd im Wege steht.

21. Schuhmacher[218].

Die Anregung zu einer internationalen Organisation der Schuhmacher ist von dem Zentralkomitee des schweizerischen Schuhmacherverbandes ausgegangen, der den am 6. und 7. August 1893 in Zürich abgehaltenen ersten internationalen Schuhmacherkongreß einberief. Auf demselben war England, Dänemark, Oesterreich, Ungarn und Frankreich durch je einen, Deutschland durch 5 und die Schweiz durch 16 Abgeordnete vertreten.

Der wichtigste Punkt der Beratungen war die Begründung eines internationalen Sekretariates, das schließlich auch gegen geringen Widerspruch beschlossen wurde. Die Aufgabe desselben soll die Herstellung regelmäßiger Beziehungen zwischen den verschiedenen Verbänden, sowie die Ordnung des Streikwesens sein. Als Sitz des Sekretariates wurde Zürich bestimmt. Die Kosten sollen von den beteiligten Verbänden nach Verhältnis ihrer Mitgliederzahl getragen werden.

Hinsichtlich des Reiseunterstützungswesens wurde die Zentralisierung unter Anschluß an die Holzarbeiter und die Metallarbeiter in der Weise angenommen, daß jeder Verband Coupons ausgiebt, die am Schlusse jeden Vierteljahres unter Vergütung des Fehlbetrages ausgetauscht werden.

Die Verhandlung über die Streikfrage, bei der die Franzosen ihr Steckenpferd des internationalen Streiks ritten, wurde schließlich dem Sekretariate zur weiteren Beratung überwiesen.

Arbeitsnachweis und Herbergswesen wurden zusammen behandelt; es wurde betont, daß gerade deshalb das Herbergswesen in der Hand der Gewerkschaften zentralisiert werden müsse, weil dadurch die Möglichkeit gewonnen werde, die Arbeiter für politische und gewerkschaftliche Bestrebungen zu gewinnen.