Die Fragen der Fachblätter, des Normalarbeitstages, der Stückarbeit, des Zwischenmeistersystems und der Heimarbeit, der Frauenarbeit und des Arbeiterschutzes wurden wegen Kürze der Zeit nur kurz beraten, ohne Beschlüsse zu fassen.
Das internationale Sekretariat hat für die Zeit vom Dezember 1893 bis Mai 1897 einen Bericht erstattet, aus dem folgendes zu erwähnen ist:
Die Leitung des Sekretariates wurde einem aus sieben Personen bestehenden Ausschusse übertragen, der einen Organisationsplan entwarf und an die beteiligten Verbände versandte, aber mit so geringem Erfolge, daß der Bericht erklärt, er sei verhallt wie ein Ruf in der Wüste. Auch über die Nachlässigkeit der Verbandsvorstände bei der Auskunftserteilung wird bittere Klage geführt: nur mit Ungarn, Belgien und der Schweiz, allenfalls auch noch mit Deutschland, Oesterreich und England sei ein geordneter Verkehr hergestellt, dagegen seien von Amerika, Frankreich, Holland und Serbien nur vereinzelte, von Italien, Australien, Böhmen, Portugal, Bulgarien und Rumänien gar keine Antworten zu erlangen gewesen. Danach waren an dem Sekretariate neun Nationen beteiligt, nämlich Deutschland, Oesterreich, Ungarn, England, Schweiz, Schweden, Norwegen, Dänemark und Belgien. Die Einnahmen haben 1894 302 Frs., 1895 191 Frs. und 1896 162 Frs. betragen.
Am 13. und 14. Juni 1897 hat in Brüssel der zweite internationale Kongreß stattgefunden, auf dem Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Böhmen, Schweiz und Belgien durch 13 Abgeordnete vertreten waren. Schweden, Norwegen, Dänemark und Holland hatten erklärt, sich den Beschlüssen des Kongresses fügen zu wollen; im letzten Augenblicke hatte sich auch noch eine Anknüpfung mit Italien vollzogen. Dagegen hatte England und Amerika die Beschickung abgelehnt; von Frankreich war keinerlei Nachricht zu erlangen gewesen.
Die meiste Zeit nahmen auch dieses Mal die Berichte aus den einzelnen Ländern in Anspruch, wobei allseitig betont wurde, daß man in der Einleitung von Streiks vorsichtig sein und in allen Fällen zunächst auf Beschreitung des friedlichen Weges Bedacht nehmen möge. Die Folge des von dem internationalen Sekretariate erzielten geringen Erfolges war, daß der bisherige äußerst rührige Sekretär Mertens in Zürich, dessen Anstrengungen dasjenige, was überhaupt geschehen war, in erster Linie zu danken ist, dafür eintrat, das Sekretariat entweder ganz aufzuheben oder wenigstens nach einem anderen Lande zu verlegen. Nachdem aber die übrigen Länder sich entschieden geweigert hatten, wurde dennoch beschlossen, den Sitz in Zürich zu belassen, auch den beteiligten Verbänden die eifrige Unterstützung bei ausbrechenden Streiks dringend an's Herz zu legen. In Verbindung hiermit erklärte der Kongreß, daß die Gründung einer internationalen Widerstandskasse freilich dringend erwünscht sei, daß dieselbe aber zur Zeit sich nicht durchführen lasse und der Zukunft vorbehalten werden müsse. Zu der Frage der Arbeiterschutzgesetzgebung faßte man eine auf die Frauen-, Kinder- und Nachtarbeit, sowie die Einführung eines Maximalarbeitstages, die Hausindustrie und die Gewerbeinspektion bezügliche Resolution und beschloß endlich den gegenseitigen Austausch von Fachzeitungen.
Man war darüber einig, daß die Vorbedingung der internationalen Organisation in der Schaffung nationaler Zentralverbände zu sehen sei, und da die Generalversammlung der deutschen Schuhmacher im Jahre 1897 den Anschluß an die Gewerkschaftskommission abgelehnt hat, so ist für Deutschland zunächst eine Beteiligung an der internationalen Verbindung nicht wahrscheinlich.
22. Die Schneider[219].
Die erste internationale Schneiderkonferenz ist vom 8. bis 11. August 1893 in Zürich in Anschluß an den dortigen internationalen Arbeiterkongreß abgehalten. Vertreten waren England durch 6, Deutschland durch 4, Oesterreich-Ungarn durch 5, Belgien durch einen und die Schweiz durch 4 Abgeordnete. Nach ausführlichen Berichten aus den einzelnen Ländern verhandelte man über die Hausindustrie, das Schwitzsystem, die Akkordarbeit und den Achtstundentag, wobei die Oesterreicher erklärten, daß sie von der Akkordarbeit zum Tagelohnsystem zurückgekehrt seien, und daß sie den Achtstundentag für verfrüht hielten. Die Schweizer forderten Zentralwerkstätten auf genossenschaftlicher Grundlage. Die Mehrheit nahm jedoch eine Resolution an, die sich für Einrichtung von Betriebswerkstätten auf Kosten der Arbeitgeber, Einführung des Stundenlohnes, und zwar eines Minimallohnes bei gleicher Vergütung für gleiche Arbeit ohne Unterschied des Geschlechtes, für Beschränkung des Schwitzsystems und Ausdehnung der Fabrikinspektion auf die Hausindustrie ausspricht und als Mittel zur Durchführung die gewerkschaftliche Organisation und unbeschränktes Koalitionsrecht fordert.
Hinsichtlich der Organisation wurde beschlossen, deren Form jedem Lande selbst zu überlassen, aber die Anstellung eines Korrespondenten für auswärtige Angelegenheiten zu fordern, der sich bei ausbrechenden Streiks sofort mit den Korrespondenten der übrigen Länder in Verbindung zu setzen hat. Der Antrag der Schneider in Antwerpen, ein internationales Sekretariat zu errichten mit einem Beitrage der beteiligten Vereine von 25 Cent. vierteljährlich für jedes Mitglied wurde zur Beratung für die nächste internationale Konferenz zurückgestellt, auch die Anlegung eines Adressenverzeichnisses aller Berufsorganisationen und Arbeitsnachweise wegen des häufigen Wechsels als unpraktisch abgelehnt. Dagegen soll mindestens halbjährlich von jedem Lande ein kurzer Situationsbericht an die „Fachzeitung für Schneider“ in Hamburg eingesandt werden. Endlich wurde beschlossen, es solle auf den Generalversammlungen der Kollegen in den einzelnen Ländern dafür gewirkt werden, daß die Mitglieder der verschiedenen Länder hinsichtlich der Reiseunterstützung gleichgestellt werden, und außerdem soll empfohlen werden, die Kongresse der einzelnen Länder durch Abgesandte der übrigen Organisationen zu beschicken.
Entsprechend dem in Zürich gefaßten Beschlusse, die nächste Konferenz in Anschluß an den nächsten internationalen Kongreß abzuhalten, tagte die zweite internationale Schneiderkonferenz in London am 3. und 4. August 1896 unter Beteiligung von 17 englischen, 2 amerikanischen, 3 französischen, 3 deutschen, 2 schweizerischen und einem belgischen Abgeordneten. Hinsichtlich der Betriebswerkstätten, der Hausindustrie, des Schwitzsystems und des Maximalarbeitstages faßte man ähnliche Beschlüsse, wie in Zürich, die man jedoch auf die Schutzvorschriften für jugendliche Personen, weibliche Gewerbeinspektoren und Hygiene der Arbeitsräume ausdehnte. Außerdem empfahl die Konferenz die Zentralisierung des Gewerkschaftswesens und verlangte, daß jeder Arbeiter der Gewerkschaft seines Berufes angehören solle. Der von den schweizerischen Vertretern empfohlene, von anderen Seiten jedoch lebhaft bekämpfte internationale Generalstreik wurde mit 12 gegen 11 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde in betreff des internationalen Sekretariates folgende Resolution angenommen: