„1.Zwecks Erhaltung und Stärkung der internationalen Beziehungen aller Arbeiter der Kleiderindustrie wird ein internationales Sekretariat errichtet.
2.Der Sitz des internationalen Sekretariates ist in Deutschland und wird dasselbe durch die dort bestehende Organisation gewählt. Das Komitee wählt einen Generalsekretär, welcher gleichzeitig den Posten eines Vertrauensmannes bekleidet.
3.Jedes Land wählt einen Vertrauensmann. Die Vertrauensmänner der verschiedenen Länder sind verpflichtet, alle sechs Monate einen Situationsbericht an das internationale Sekretariat einzusenden.
4.Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen sind die Vertrauensmänner verpflichtet, dem Generalsekretär davon Mitteilung zu machen.
5.Das Komitee ist verpflichtet, jedes Jahr einen Bericht über den Stand der Bewegung in den verschiedenen Ländern herauszugeben.
6.Zeitversäumnisse, verursacht durch die Verwaltung des internationalen Sekretariates, werden aus der internationalen Kasse vergütet. Das Komitee hat die Höhe derselben festzusetzen.
7.Die internationale Kasse wird gebildet durch Beiträge von 10 Cents pro Mitglied und Jahr für alle angeschlossenen Länder. Diese Beiträge dienen zur Deckung der Unkosten für Portoauslagen und Drucksachen des Generalsekretärs, sowie zur Deckung der Kongreßunkosten.
8.Alle drei Jahre findet ein Kongreß statt. Auf Antrag von 2/3 der Vertrauensmänner kann ein außerordentlicher Kongreß zusammenberufen werden.
9.Die Vertrauensmänner müssen auf dem Kongreß zugegen sein. Die Reisekosten werden aus dem internationalen Fonds bezahlt. Außerdem ist es notwendig, daß jedes Land so zahlreich als irgend möglich auf dem Kongresse vertreten ist.
10.Tritt ein Vertrauensmann außer Funktion, so ist das betreffende Land verpflichtet, sobald als möglich einen anderen zu ernennen und ist dem internationalen Sekretariate sofort davon Mitteilung zu machen.“

Obgleich die Engländer erklärt hatten, daß sie in Ermangelung von Instruktionen nicht für den Antrag stimmen könnten, so versprachen sie doch, daß die englischen Kollegen sich dem Beschlusse fügen würden. Die von einer Seite angeregte Bildung eines Widerstandsfonds wurde als verfrüht fallen gelassen. Für den Posten des internationalen Sekretärs wurde Frau Klara Zetkin in Stuttgart gewählt.

Nachdem noch zwei Resolutionen angenommen waren, die sich gegen die kapitalistische Produktionsweise richteten und die Forderung gegenseitiger Unterstützung bei Streiks aussprachen, wurde beschlossen, die nächste Konferenz wieder in Anschluß an den internationalen Arbeiterkongreß abzuhalten.

23. Handlungsreisende.

Vom 19.–21. Juli 1897 hat in Brüssel ein von belgischer Seite einberufener internationaler Kongreß der Handlungsreisenden getagt, der von Abgesandten aus Belgien, Holland, Luxemburg, Frankreich und Böhmen besucht war. Man hatte vorher durch Fragebogen eine Erhebung über die Lage der Handlungsreisenden veranstaltet, die sehr traurige Verhältnisse ergeben hatte; so hatten 5% unter 1000 Frs., 13% 1000 Frs., 22% zwischen 1000 und 2000 Frs. Einnahme, 17% waren am Verluste beteiligt, nicht aber am Gewinn, 56% hatten keinerlei schriftliche Abmachung mit dem Prinzipal. Aus den gefaßten Beschlüssen ist hervorzuheben, daß man allgemein die Organisation in Berufsvereinen als das einzige Mittel zur Besserung empfahl, daneben forderte man bessere Veranstaltungen für Handelsunterricht, die Abschaffung der Verlustbeteiligung, kaufmännische Schiedsgerichte, Verstaatlichung der Eisenbahnen, Verbilligung der Tarife, Entschädigungspflicht bei Nichteinhaltung der Lieferungsfristen. Auch empfahl man Einrichtung von Unterstützungskassen, die bereits in Deutschland, England und Frankreich bestehen.

Fußnoten:

[179] Ueber die weiteren Schicksale in Amerika vergl. oben S. [162] ff.

[180] S. [67] ff.

[181] Vgl. den Bericht in Nr. 46 des „Sozialdemokrat“ vom 10. November 1883.

[182] Vgl. den Bericht in Nr. 36–38 des „Sozialdemokrat“ vom 1., 8. u. 15. Sept. 1886.