Die Organe der Tarifgemeinschaft haben auch seit dieser Zeit es als ihre oberste Aufgabe angesehen, die Durchführung des Tarifes unnachsichtlich zu erzwingen, und zwar gegenüber den Gehülfen nicht weniger als gegenüber den Prinzipalen. Dabei soll auch nicht eine bloß thatsächliche Beobachtung des Tarifes genügen, sondern es wird eine ausdrückliche Anerkennung gefordert. Das Hauptmittel zur Erreichung dieses Zieles bildet der Arbeitsnachweis. Die wichtigsten hierauf bezüglichen Beschlüsse sind folgende:

1. Tariftreu ist nur diejenige Buchdruckerei, welche den Tarif beim Tarifamte schriftlich anerkannt hat.

2. Nach § 48 des Tarifs ist jeder Gehülfe als tariftreu zu betrachten, der aus einer tariftreuen Buchdruckerei kommt oder in eine solche geht.

3. Das Tarifamt wird angewiesen, strenge Anweisungen an die Arbeitsnachweise ergehen zu lassen, daß sie nur solche Gehülfen in die Listen aufnehmen, welche nachweislich aus Druckereien kommen, die vom Tarifamte als tariftreu veröffentlicht sind.

4. Solche Gehülfen, welche bei Konflikten wegen Ein- und Durchführung des Tarifes in den betreffenden Druckereien, solange der Konflikt vom Tarifamte nicht als beendigt erklärt ist, in Arbeit treten, dürfen auf die Dauer von mindestens einem Jahre in die Listen der Arbeitsnachweise behufs Arbeitsvermittelung nicht aufgenommen werden.

Man entzieht also nicht nur den tarifuntreuen Prinzipalen die Gehülfen, sondern auch den tarifuntreuen Gehülfen die Arbeit. Man bringt also die viel angefochtenen schwarzen Listen gegen die Gehülfen in Anwendung, aber nicht, wie sonst, um Arbeiterforderungen abzuweisen, sondern um ihnen Geltung zu verschaffen; die blake legs, d. h. in diesem Sinne die Arbeiter, die sich weigern, an dem Kampfe für die Arbeiterforderungen teilzunehmen, werden seitens der Prinzipale selbst von der Beschäftigung ausgeschlossen. Ebenso wird der Boykott gegen Prinzipale zur Erzwingung von Arbeiterforderungen von ihren eigenen Kollegen in Anwendung gebracht. Es ist also die übliche Gegnerstellung: hie Arbeiter, hie Unternehmer, völlig beseitigt und an ihre Stelle die andere getreten: auf der einen Seite Unternehmer und Arbeiter, die das gemeinsame Interesse im Auge haben und insbesondere bestrebt sind, die Arbeitsbedingungen in einer dem sozialen Fortschritt entsprechenden Weise zu verbessern, — auf der anderen Seite diejenigen Unternehmer, die dieses große Ziel gegen kleinliche Sonderinteressen zurückstellen und diejenigen Arbeiter, die so wenig Verständnis besitzen, daß sie ihnen hierbei ihre Unterstützung leihen. Natürlich muß die gesteigerte Arbeitsvergütung auch auf die Erhöhung der Preise zurückwirken, die der Unternehmer den Konsumenten gegenüber fordern muß; aber das ist gerade die Absicht: es soll die gerechtere Anteilnahme der Arbeiterklasse an den technischen Errungenschaften nicht auf Kosten des Unternehmers durchgeführt, sondern auf die Gesamtheit abgewälzt werden.

Diese grundsätzlich veränderte Frontstellung ist aber auch nicht etwa nur das Ergebnis theoretischer Betrachtung, sondern kommt in einschneidendster Weise praktisch zum Ausdrucke. Die Tarifgemeinschaft ist auch äußerlich durchaus verschieden und unabhängig von den Organisationen der Prinzipale und der Gehülfen, die neben ihr fortbestehen und die Aufgabe haben, die Sonderinteressen beider Teile zu vertreten. Mitglieder der Tarifgemeinschaft sind diejenigen Prinzipale und Gehülfen, die sich dem Tarif unterwerfen, ohne Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu den genannten Sondervereinigungen. Die Tarifgemeinschaft hat deshalb durchaus ihre selbständige Organisation. Tarifausschuß, Tarifamt, Kreisvertreter gehen hervor aus Wahlen der tariftreuen Prinzipale und Gehülfen und brauchen durchaus nicht den Einzelverbänden anzugehören. Ja mehr, als das: die Tarifgemeinschaft ist bereits mehrfach in Gegensatz zu diesen Einzelverbänden getreten, und zwar sowohl zu dem Prinzipalverein als zu den Gehülfenvereinen, Verband und Gutenbergbund, wovon die Protokolle des Tarifausschusses mehrfach Beläge bieten.

In allerneuester Zeit ist dieses Verhältnis in das schärfste Licht gerückt durch einer Veröffentlichung[295] des Tarifausschusses, die mit Recht das allgemeinste Aufsehen erregt hat, enthält sie doch nicht mehr und nicht weniger, als eine Aufforderung an die Gehülfen, die Durchführung des Tarifes durch Arbeitseinstellung zu erzwingen, und es ist deshalb mehrfach darauf hingewiesen, daß sich hier die Prinzipale einer „Aufforderung zum Streik“ schuldig gemacht haben, die nach der Oeynhauser Kaiserrede mit Zuchthaus bestraft werden soll. Die Veröffentlichung besteht in gesonderten Erklärungen einerseits der Prinzipalvertreter und andererseits der Gehülfenvertreter im Tarifausschusse. Die erstere Erklärung lautet:

An alle der Tarifgemeinschaft noch fernstehenden Buchdruckereibesitzer Deutschlands!

Seit dem zweijährigen Bestehen des deutschen Buchdruckertarifs haben die unterzeichneten Prinzipalsvertreter im Tarifamt und -ausschuß keine Mühe gescheut, diejenigen Firmeninhaber, die einer Einführung und Anerkennung des Tarifs bisher aus dem Wege gingen, in kollegialer Weise darauf aufmerksam zu machen, daß es ihre Pflicht sei, den für alle Buchdruckereien Deutschlands gültigen Lohntarif einzuführen. Alle Einwendungen, die unseren Vorstellungen gegenüber erhoben wurden, müssen wir als unzutreffend bezeichnen, denn der Tarif ist bei einigermaßen gutem Willen in jeder Druckerei zur Durchführung zu bringen, zumal derselbe in den §§ 31 und 33 den Verhältnissen der Prinzipale in kleinen Städten vollauf Rechnung trägt.