| 1886 | von | 1083 | Firmen | in | 327 | Orten | |
| 1890 | „ | 1017 | „ | „ | 247 | „ | |
| November | 1896 | „ | 895 | „ | „ | 265 | „ |
| Mai | 1897 | „ | 1631 | „ | „ | 469 | „ |
| Januar | 1898 | „ | 1901 | „ | „ | 588 | „ |
| Mai | 1898 | „ | 2030 | „ | „ | 647 | „ |
| September | 1898 | „ | 2100 | „ | „ | 665 | „ |
Bei den 665 Firmen wurden nach den vorliegenden Angaben 23000 Gehülfen beschäftigt, doch ist mit Rücksicht auf die Unvollständigkeit der Angaben die Zahl auf 30000 zu schätzen.
Auch die Durchführung des Tarifes ist strenger geworden. Allerdings sind auch in diesem Jahre 25 Firmen auf eingelaufene Beschwerde als tarifuntreu gestrichen; bei zweien erfolgte die Löschung auf eigenen Antrag.
Zu den früher begründeten neun Schiedsgerichten sind vier neue hinzugekommen.
Hinsichtlich der Wirksamkeit der Arbeitsnachweise erklärt das Tarifamt sich für befriedigt, macht aber den Gehülfen den Vorwurf, daß sie vielfach in der Befolgung der an sie ergangenen Weisungen nicht pünktlich gewesen seien. Arbeitsnachweise bestehen 55 in 39 Orten.
Das Tarifamt hat bei seinen Bemühungen, die Behörden für die verfolgten Bestrebungen zu gewinnen, vielfach Erfolg gehabt; um die Eltern auf die Bestimmungen über das Lehrlingswesen aufmerksam zu machen, ist mehrfach die Tagespresse benutzt. Das Amt hat hinsichtlich der vorhandenen Druckereien und des in ihnen beschäftigten Personals statistische Erhebungen angestellt, ebenso auch hinsichtlich der Setzmaschine. Die Verhandlungen mit der österreichischen Buchdruckerorganisation sind nicht weiter gefördert, da von der letzteren die an sie ergangenen Schreiben nicht beantwortet sind.
Auch die Berichte der Kreisvertreter lauteten im ganzen befriedigend, mit Ausnahme allerdings des zweiten Kreises, wo es bisher nicht möglich gewesen ist, die Wahl eines Prinzipalvertreters zu vollziehen. In 33 Orten haben die Gehülfen die Anerkennung des Tarifs durch Arbeitseinstellung erzwingen müssen.
Die Verhandlungen betrafen großenteils Auslegungen des Tarifes; man beschloß, diese Fragen nur soweit zu erörtern, wie sie bereits durch das Tarifamt entschieden seien.
Ein Antrag, auch Elsaß-Lothringen in das Tarifgebiet einzubeziehen, wurde fallen gelassen, da die dortigen organisierten Gehülfen sich dagegen erklärt hätten. Dabei wurde mitgeteilt, daß auch seitens amerikanischer Buchdrucker Auskunft bei dem Tarifamte eingezogen sei, und daß Aussicht bestehe, die deutsche Organisation auch in Amerika einzuführen. Die Frage der Setzmaschine wurde von neuem verhandelt, wobei die Gehülfen ihre früheren Anträge wiederholten. Der Prinzipalvorsitzende erklärte, daß die Prinzipale in dieser Angelegenheit gemeinsam mit den Gehülfen handeln würden, zumal mit Ausbreitung der Maschine auch eine Anzahl Prinzipale in ihrer Existenz auf das höchste gefährdet seien, doch müsse eine Beschlußfassung des Ausschusses aus dem Grunde abgelehnt werden, weil die Anträge der Gehülfen eine Aenderung des Tarifs darstellen würden. Seitens der Gehülfen wurde dies bestritten. Nach langen Verhandlungen, die mehrfach unterbrochen wurden, einigte man sich auf den von den Prinzipalen gemachten Vorschlag, der Ausschuß möge freilich von einem zwingenden Beschlusse absehen, aber immerhin für die Zeilengießmaschine, die allein eine Zukunft zu haben scheine, gewisse Normen empfehlen. Es sind dies die folgenden: 1. Es sind an der Maschine nur gelernte Buchdrucker zu beschäftigen, 2. das ortsübliche Minimum ist mit einem Zuschlage von 25% zu bezahlen; 3. die etwaige Lehrzeit (d. h. die Zeit, in welcher der Gehülfe sich an der Maschine einarbeitet und eine geringere Vergütung zulässig ist) darf die Dauer von drei Monaten nicht übersteigen.
Große Schwierigkeiten bereitete die Wahl des Sitzes für das Tarifamt, womit die Wahl des Prinzipalvorsitzenden zusammenhing. Der bisherige Vorsitzende Büxenstein gab die Erklärung ab, daß er eine Wiederwahl ablehne, da er sowohl seitens der Prinzipale, wie seitens der Gehülfen nicht das erforderliche Entgegenkommen gefunden habe, zumal es nicht ausgeschlossen sei, daß seitens des Ausschusses Maßregeln gegen den Prinzipalverein ergriffen werden müßten, beharrte auch auf seinem Entschlusse, obgleich derselbe allseitig als eine erhebliche Schädigung der Tarifsache bedauert wurde. Der Antrag der Prinzipale, Leipzig zu wählen, wurde von den Gehülfen mit der Begründung abgelehnt, daß sie zu den dortigen Prinzipalen kein Vertrauen haben könnten. Umgekehrt wurde der Gehülfenantrag, den Sitz in Berlin zu belassen, von den Prinzipalen abgelehnt. Schließlich wurde mit Stimmenmehrheit München gewählt in der Hoffnung, daß der von beiden Seiten mit Vertrauen begrüßte Verlagsbuchhändler Oldenbourg das Amt als Prinzipalvorsitzender übernehmen werde.