Am 28. und 29. Mai 1897 fand in Berlin die zweite Sitzung des Tarifausschusses statt, bei der alle Kreise außer dem zweiten vertreten waren. Nach Erstattung des Geschäftsberichtes seitens des Tarifamtes war man einig darüber, daß trotz mancher Mängel doch die neue Organisation Erfreuliches geleistet habe; es wurde anerkannt, daß beide Teile eifrig für die Erreichung des gemeinsamen Zieles eingetreten seien, insbesondere wurde dem Prinzipalvorsitzenden seitens der Gehülfen der Dank für seine aufopfernde Thätigkeit ausgesprochen.

Von der österreichischen Buchdruckerorganisation war die Herstellung der Gegenseitigkeit hinsichtlich des Arbeitsnachweises angeregt. Der Ausschuß beschloß, das Tarifamt zu beauftragen, „ein Kartell dahin abzuschließen, daß die beiderseitigen Nachweise die Pflicht übernehmen, bei anerkannten (d. h. von den Organisationen gebilligten) Lohnstreitigkeiten in dem einen oder dem anderen Lande Arbeitskräfte nicht zu vermitteln und tarifuntreue Gehilfen nicht in ihre Listen einzutragen.“

Bei der Verhandlung über die Arbeitsnachweise wurde darüber geklagt, daß vielfach deren Thätigkeit lahmgelegt werde, indem einerseits die Gehülfen die zugewiesenen Stellen aus dem Grunde nicht annähmen, weil der Verband die betreffende Druckerei gesperrt habe und einerseits die Prinzipale Mitglieder des Gehülfenverbandes ablehnten; beides dürfe nicht vorkommen. Dagegen wurde anerkannt, daß der Prinzipalverein streng auf Beobachtung des § 48 des Tarifs gehalten habe. Auf Anregung der Gehülfen, die eine Zentralisierung der Arbeitsnachweise wünschten, wurde das Tarifamt beauftragt, Einrichtungen zu treffen, nach welchen es selbst als Zentrale zu wirken hat. Außerdem wurde beschlossen, daß die Nachweise verpflichtet sind, nächst den Tarifopfern nur solche Gehülfen unterzubringen, die aus tariftreuen Druckereien kommen. Um eine Einheitlichkeit der Schiedsgerichtsentscheidungen herbeizuführen, soll das Tarifamt dieselben veröffentlichen und zwar nur solche, die es als richtig anerkennt.

Eine erregte Erörterung knüpfte sich an den Antrag der Gehülfen, die Frage der Setzmaschine dadurch zu regeln, daß 1. an derselben nur gelernte Buchdrucker beschäftigt werden, 2. die Bezahlung nur „in gewissem Gelde“ (d. h. gegen Zeitlohn), und zwar mit einem Aufschlage von 25% erfolgen dürfe und 3. die Arbeitszeit auf acht Stunden zu beschränken sei. Die Prinzipalmitglieder bestritten die Zulässigkeit des Antrages als auf eine Aenderung des Tarifes hinauslaufend und machten außerdem geltend, daß die Frage noch nicht dringend sei, da die Einführung der Maschine keine Fortschritte mache. Da die Gehülfen auf dem Antrage beharrten, so wurde er schließlich mit Stimmengleichheit abgelehnt.

Dagegen einigte man sich dahin, Berlin von neuem bis auf weiteres als Vorort zu bestimmen.

Die von beiden Teilen aufzubringenden Kosten wurden für das nächste Jahr auf 4000 Mk. festgestellt.

Die dritte Sitzung des Tarifausschusses ist am 21. und 22. Mai 1898 in Berlin abgehalten; auch dieses Mal war der II. Kreis nicht vertreten. Der vom Tarifamte erstattete Bericht beklagt freilich, daß es an widerstrebenden Elementen gegen die Bemühungen des Amtes nicht gefehlt habe, daß dasselbe hier und da einer gewissen Voreingenommenheit begegnet sei, die in der Anerkennung und Einhaltung des Tarifes eine Zwangsmaßregel, in den Organen der Tarifgemeinschaft lästige Behörden erblicke, aber es wird doch erklärt, daß diese Fälle gottlob! vereinzelt geblieben seien, und es herrscht in dem Berichte eine gehobene, hoffnungsfreudige Auffassung. Es wird erwähnt, daß die seitens der Kreisvertreter eingeleitete Agitation zur Ausbreitung des Tarifes durch einen Aufruf des Tarifausschusses an alle Prinzipale und Gehülfen sowie eine Aufforderung des Prinzipalvereinsvorstandes an dessen Mitglieder wegen Schaffung tarifmäßiger Verhältnisse unterstützt sei; es wird deshalb dem Deutschen Buchdruckerverein und seinen Organen ausdrücklich Dank und Anerkennung ausgesprochen, mit dem Bemerken, daß dessen kollegialem Zuspruche in erster Linie die Anerkennung des Tarifs seitens vieler Geschäfte zu verdanken sei. Die allmähliche Verbreitung des Tarifs ergiebt sich aus folgender Tabelle.

I. am 22. September 1896:II. am 6. Mai 1897:III. am 6. Mai 1898:
KreisI. 44Ortemit 87Firmen 68Ortemit 276Firmen100Ortemit 363Firmen
II. 18 18 53 97 64 122
III. 15 62 19 100 24 112
IV. 49109 57 139 74 195
V. 29100 73 206117 270
VI. 28 58 47 102 56 124
VII. 36198 67 299113 384
VIII. 26218 41 323 48 354
IX. 20 45 44 89 51 106
265Ortemit895Firmen469Ortemit1631Firmen647Ortemit2030Firmen

Bei den 1631 Firmen am 6. Mai 1897 waren 18340, bei den 2030 Firmen am 6. Mai 1898 waren 22468 Gehülfen beschäftigt.

Eine andere Tabelle wird in Nr. 117 des „Korrespondent“ vom 13. Oktober 1898 veröffentlicht. Danach wurde der Tarif anerkannt