Hatten schon diese und andere Streitigkeiten zu einer gewissen Erschütterung des Verbandes geführt, so kam doch der schlimmste Angriff von außen. Wie bemerkt, war der Hauptabnehmer der Stickereierzeugnisse Nordamerika. Die im Oktober 1890 in Kraft getretene Mac Kinley-Bill bewirkte nun nicht allein eine Erhöhung des Eingangszolles von 40 % auf 60 %, sondern hatte außerdem zur Folge, daß in den 9 Monaten vorher der amerikanische Markt mit Stickereiprodukten völlig überschwemmt wurde und deshalb nachher eine um so stärkere Erschlaffung eintrat. Unter dem Drucke dieser ungünstigen Umstände bewirkte der Ende 1891 erfolgte Austritt von 944 Mitgliedern in Vorarlberg mit 1376 Maschinen eine Erschütterung des Verbandes, der er nicht gewachsen war. Zunächst mußte man Anfang 1892 den Minimallohn aufheben. Aber während die am 1. Mai 1892 vorgenommene Urabstimmung eine große Mehrheit für das Fortbestehen des Verbandes ergab, zeigten doch ferner 2884 Mitglieder ihren Austritt an, obgleich man durch Aufhebung der Bestimmung über den ausschließlichen Verbandsverkehr ihnen entgegen zu kommen suchte, und nachdem im Laufe des Jahres noch 2600 Austrittserklärungen erfolgt waren, hat der Verband, der freilich formell noch fortbesteht, seine eigentliche Kraft und Bedeutung verloren.

Werfen wir nochmals einen Rückblick auf die Geschichte des Verbandes, so ergiebt sich dessen außerordentliche prinzipielle Bedeutung. Er hat in derselben Weise wie die Tarifgemeinschaft der Buchdrucker zu seiner Voraussetzung, daß unter den beteiligten Klassen freilich einerseits ein Gegensatz der Interessen, aber andererseits auch eine Gemeinsamkeit derselben besteht, und daß alles darauf ankommt, unter klarem Verständnis dieses Verhältnisses Einrichtungen zu treffen, die dem Gegensatze wie der Gemeinschaft ihr natürliches Recht verschaffen. Nun hatte der Verband freilich insofern eine andere Stellung als die Tarifgemeinschaft der Buchdrucker, als er die eigentlichen Lohnarbeiter ausschloß und sie auf ein bloßes Kartellverhältnis verwies. Aber dieser Erleichterung stand eine Erschwerung insofern gegenüber, als die übrigen an ihm beteiligten Klassen sich in einem eigenartigen Verhältnisse der Interessen befanden. Fragen wir, welche von diesen Klassen in dem Verbande Vorteil oder Nachteil erlitten hat, so muß man behaupten, daß sowohl die Kaufleute, wie die Fabrikanten und die Sticker durch ihn in ihren Interessen wesentlich gefördert sind. Die einzigen, bei denen dieser Vorteil zweifelhaft ist und die später auch wohl erkannten, daß sie die Leidtragenden seien, sind die Fergger. Das liegt auch nicht allein darin, daß sie ihrer Aufgabe am wenigsten gewachsen sind, sondern daß sie eine wirtschaftliche Zwischeninstanz darstellen, die nur bis zu einem gewissen Grade innere, in der Technik des Betriebes begründete Berechtigung hat. Gerade gegen sie waren die erhobenen Vorwürfe über Ausbeutung nicht völlig unberechtigt, und deshalb besteht gerade in ihrer Zurückdrängung ein Verdienst des Verbandes. Es war bedauerlich, daß, als die Verhältnisse sich nach 1892 wieder besserten, der Verband bereits zerstört oder ihm wenigstens durch Beseitigung des ausschließlichen Verbandsverkehrs das Rückgrat ausgebrochen war. Immerhin ist er nicht eigener Schwäche, sondern der Uebermacht außer ihm stehender Faktoren zum Opfer gefallen.

Nach Zeitungsnotizen hat sich Ende September 1898 in St. Gallen eine neue „Stickereivereinigung“ zunächst für die Ostschweiz gebildet, der bis dahin 2000 Mitglieder beigetreten waren und die u. a. auch das Ziel verfolgt, den alten Verband wieder mit frischem Blute zu beleben; aber mehrfach werden Stimmen laut, die dies Ziel bei der heutigen traurigen Lage der Stickerei für unerreichbar halten.

3. Der Sächsische Stickereiverband[303].

Nach dem Vorbilde des Schweizerischen hat sich im Jahre 1889 auch im Königreich Sachsen ein Stickereiverband gebildet, der nicht allein ganz ähnliche Einrichtungen hat, sondern auch mit ihm in einem festen Kartellverhältnisse steht. Derselbe bezweckt „die Hebung der Stickerei in Sachsen und die Erhaltung derselben auf einer gesunden Basis, er sucht insbesondere der Ueberproduktion vorzubeugen und bessere Lohnverhältnisse zu erzielen«. Demgemäß wird vor allem grundsätzlich festgestellt: Die Mitglieder dürfen Arbeitsverträge über Herstellung von Stickereien nur untereinander abschließen, d. h. solche Aufträge nur an Mitglieder vergeben und nur von Mitgliedern annehmen (Verbandsverkehr); ferner sind die Mitglieder den über die Dauer der Arbeitszeit und den Mindestbetrag des Arbeitslohnes vom Verbande festgesetzten Beschränkungen, sowie den zur Sicherung und Ueberwachung (Kontrolle) des Einhaltens der Vorschriften über Verbandsverkehr, Arbeitszeit und Minimallohn getroffenen Verbandsbestimmungen unterworfen.“ Berechtigt zur Mitgliedschaft ist jeder Stickmaschinenbesitzer sowie jeder Arbeitgeber der Stickindustrie. Andere Personen können durch Beschluß des Vorstandes zugelassen werden. Jedes Mitglied muß dem Verbande mit sämtlichen in seinem Eigentum stehenden Maschinen angehören.

Der jährliche Beitrag beläuft sich auf 1 Mk. 50 Pf. für jede Maschine. Organe des Verbandes sind der Vorstand und die Generalversammlung. „Der Vorstand trifft die von den Mitgliedern zu befolgenden Bestimmungen über die Arbeitszeit, insbesondere die höchste zulässige Zahl der Stunden, ferner über den Mindestbetrag des Lohnes und über den Verbandsverkehr, sowie die zur Aufrechthaltung dieser Bestimmungen dienlichen Kontrollmaßregeln“. Mitglieder, welche diesen Vorschriften zuwiderhandeln, haben für jeden Fall eine Geldstrafe in die Verbandskasse zu zahlen, die innerhalb der Grenzen von 1–20 Mk. hinsichtlich der Arbeitszeit und bis zu 200 Mk. hinsichtlich des Minimallohnes und des Verbandsverkehrs vom Vorstande festgesetzt wird; im Wiederholungsfalle kann der Ausschluß erfolgen.

Der Verband hat anfangs erhebliche Erfolge erzielt und nicht allein die Löhne wesentlich erhöht, sondern auch die Arbeitszeit, die vorher bis zu 18 Stunden betrug, auf 12 Stunden herabgesetzt. Den Arbeitgebern bot er den Vorteil, sie vor Preisdruck seitens der Käufer zu schützen. Aber nicht allein begann Anfang der 90er Jahre ein allgemeiner Niedergang der Stickereiindustrie, sondern es kam noch dazu, daß der Verband auf die Handmaschinenstickerei beschränkt ist, der durch die rasch zunehmende Schiffchenmaschinenstickerei eine schwere Konkurrenz erwuchs. Unter diesen Umständen erwiesen sich die Bestimmungen des Verbandes als nicht durchführbar, und seit vier Jahren hat derselbe seine Thätigkeit eingestellt, doch ist eine Auflösung nicht erfolgt, vielmehr ist noch ein Vermögen von 6000 Mk. vorhanden, und der Verband hat auf seiner Anfang 1898 abgehaltenen Generalversammlung ins Auge gefaßt, bei den jetzt wieder günstiger sich gestaltenden Geschäftsverhältnissen seine Wirksamkeit demnächst wieder aufzunehmen; bis zum Schlusse des Jahres 1898 war dies noch nicht geschehen.

Der Verband stand während seiner Blütezeit mit dem Schweizerischen Stickereiverbande in einem vertragsmäßig geregelten Kartellverhältnis, um die beiderseitigen Einrichtungen, insbesondere Maximalarbeitstag und Minimallohn, gemeinsam durchzuführen; beim Rückgange beider Verbände ist auch dieses Kartell gelöst.

4. Die Schweizerische fédération horlogère[304].

Das Vorbild des Stickereiverbandes hat die Anregung geboten, auch innerhalb der schweizerischen Uhrenindustrie eine gemeinsame Organisation ins Leben zu rufen, aber auch hier ist der Erfolg kein dauernder gewesen. Bis in die 80er Jahre war die Organisation in den Kreisen der Uhrenarbeiter wenig entwickelt; in dieser Zeit dagegen wurden viele Vereine, allerdings meist von lokaler Bedeutung, begründet. Aber jetzt machte sich auch ein starker Rückgang in der bis dahin blühenden schweizerischen Uhrenindustrie geltend, so daß man in den Kreisen sowohl der Fabrikanten, wie der Arbeiter den Gedanken erwog, ob es nicht möglich sei, in ähnlicher Weise wie in der Stickindustrie sämtliche vorhandene Syndikate beider Teile zu einem Zentralverbande zusammenzuschließen, und in der That gelang es, in einer am 31. Juli 1886 in Neufchatel abgehaltenen, von Vertretern der Arbeitgeber sowohl wie der Arbeiter beschickten Versammlung die Gründung der fédération horlogère ins Werk zu setzen. An die Spitze trat ein Zentralkomitee aus je sieben Mitgliedern beider Teile unter einem neutralen Vorsitzenden. Dieses Komitee sollte zugleich als ständiges Schiedsgericht und Einigungsamt fungieren und jährlich eine ordentliche Delegiertenversammlung aller beteiligten Vereine und Syndikate einberufen. Falls bei Meinungsverschiedenheiten Vermittelungsversuche zwischen den streitenden Parteien ohne Erfolg blieben, sollte das Komitee die endgültige Entscheidung treffen. Wer ohne dessen Vermittelung einen Streik begann, ging ohne weiteres der Mitgliedschaft verlustig. Aber das Komitee sollte überhaupt das Interesse der Uhrenindustrie nach allen Richtungen wahren, insbesondere „alle praktischen Maßregeln ergreifen, die es für den Fortschritt und das Aufblühen der schweizerischen Uhrenindustrie nützlich findet“. Zu seiner Verfügung stand ein eigenes Bureau mit einem besoldeten Sekretär. Ebenso dienten dem gleichen Zwecke die beiden Zeitschriften: „La solidarité horlogère“ und „La fédération horlogère suisse“, von denen die erstere bald mit der letzteren vereinigt wurde.