8. Die Bergische Bandindustrie[311].

Infolge der schlechten Geschäftsjahre 1890/91 sanken die Arbeitslöhne in der Bandindustrie in dem Maße, daß die Innung der Bandwirkermeister in Elberfeld Anfang Februar 1892 beschloß, mit den Fabrikanten wegen Festsetzung einer Liste von Minimallöhnen in Verbindung zu treten. Nach längeren Verhandlungen gelang dies hinsichtlich der Damenhutbänder, so daß die vereinbarte Lohnliste am 1. Juli 1892 in Kraft trat. Schwieriger erwies sich die Erreichung dieses Zieles hinsichtlich der Herrenhutbänder, für die es erst nach langen Verhandlungen und scheinbarem Scheitern gelang, eine Liste zur Annahme zu bringen, die mit dem 1. April 1893 zur Einführung gelangte. Die Schwierigkeiten bestanden insbesondere darin, daß auch die zur Annahme geneigten Fabrikanten sich nur unter der Voraussetzung binden wollten, daß alle ihre Kollegen sich beteiligen würden, und daß es anfangs nicht möglich schien, dies zu erwirken. Am 29. November 1895 wurde eine neue Lohnliste vereinbart, die noch jetzt in Kraft besteht, und das anfangs erhobene Bedenken, daß beim Eintritt ungünstiger Konjunkturen die Liste nicht durchführbar sein würde, hat sich nicht allein als unbegründet erwiesen, sondern in der bald nach Einführung der neuen Einrichtung eingetretenen ungewöhnlich schlechten Geschäftslage hat sich dieselbe so bewährt, daß beide Teile sie als einen Segen für die Industrie bezeichneten, indem sie der Herabsetzung der Preise einen Riegel vorschob.

Die Durchführung dieser Maßregel war nur möglich durch Schaffung beiderseitiger Vereine. Schon im April 1892 bildeten sich Bandwirkervereine in 7 Orten, die sich dann zu dem „Verbande Bergischer Bandwirkermeister“ zusammenschlossen. Derselbe bezweckt, die Interessen seiner Mitglieder zu wahren, für ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu sorgen, die Lohnsätze in einer beide zufriedenstellenden Weise mit den Arbeitgebern zu vereinbaren und Uebergriffen seitens derselben entgegen zu treten. Religiöse und politische Erörterungen sind ausgeschlossen. Aus der Verbandskasse kann Mitgliedern, welche durch die Vereinbarung und deren Wirksamkeit Schaden erleiden, eine angemessene Unterstützung bewilligt werden. Der Verband besitzt einen aus Vertretern aller Lokalvereine bestehenden Ausschuß, der die Aufgabe hat, die Lohnliste mit den Fabrikanten zu vereinbaren und das gute Verhältnis mit den letztern aufrecht zu erhalten. Die Mitglieder dürfen bei Vermeidung des Ausschlusses aus dem Verbande unter den festgesetzten Minimallöhnen nicht arbeiten. Sollte der Verband beschließen, daß für einen Fabrikanten, der die Liste nicht innehält, nicht mehr gearbeitet werden darf, so sind die dadurch arbeitslos werdenden Mitglieder zu unterstützen.

In gleicher Weise haben die Fabrikanten einen Verein gebildet, und außerdem besteht eine aus Vertretern beider Organisationen bestehende Vergleichskammer, die unter einem kein Gewerbe betreibenden Vorsitzenden tagt und die Aufgabe hat, die zwischen den beiderseitigen Vereinen oder einzelnen Mitgliedern derselben entstehenden Streitigkeiten zu schlichten oder zu entscheiden, für die Interessen beider Teile anregend zu wirken und dahin zu streben, daß das gute Einvernehmen zwischen den Vereinen und ihren Mitgliedern erhalten bleibt. Den Beschlüssen der Vergleichskammer ist bedingungslos Folge zu leisten. In der vereinbarten Lohnliste ist ausdrücklich festgesetzt, daß unter diesen Sätzen kein Fabrikant arbeiten lassen und kein Meister Arbeit annehmen darf. „Sollte das eine oder das andere dennoch geschehen, so übernehmen die Bandwirkermeister die Verpflichtung, für den die Vereinbarung übertretenden Fabrikanten nicht mehr zu arbeiten, wogegen die Fabrikanten sich verpflichten, einen unter dem vereinbarten Lohne arbeitenden Bandwirkermeister nicht mehr zu beschäftigen.“

Dem Fabrikantenvereine sind alle Fabrikanten, etwa 100 an der Zahl beigetreten, der Verband der Bandwirkermeister zählt 9 Ortsvereine mit 1730 Mitgliedern und etwa 3000 Bandstühlen; ein Teil der Meister, die unter sozialdemokratischem Einflusse stehen, haben sich bis jetzt fern gehalten. Die Erklärungen beider Organisationen Stimmen dahin überein, daß sich die bestehende Einrichtung durchaus bewährt hat; alle Streitigkeiten sind bisher gütlich beigelegt.

Versuche des Fabrikantenvereins, auch eine gemeinsame Festsetzung der Verkaufspreise für die hergestellten Erzeugnisse herbeizuführen, haben bisher keinen Erfolg gehabt.

9. Die Schlittschuhindustrie in Remscheid.

Im Jahre 1890 bildete sich in Remscheid ein Verein der Schlittschuhfabrikanten, der den Zweck hatte, die Verkaufspreise bei allen Mitgliedern gleich zu stellen und der verhängnisvollen Preisdrückerei entgegenzuwirken. Aber schon nach zweijährigem Bestehen zeigte sich die Unmöglichkeit, dieses Ziel zu erreichen, indem die vielfachen Umgehungen der getroffenen Verabredungen und die Nichtbeteiligung eines Teiles der Fabrikanten für diejenigen Mitglieder, die sich streng an das Abkommen hielten, starke Beeinträchtigung ihrer Kundschaft zur Folge hatte. Der Verein löste sich deshalb auf.

Gleichzeitig mit dem Fabrikantenverein war auch ein Schlittschuharbeiterverein gegründet, der den Zweck verfolgte, einen gleichmäßigen Lohntarif bei allen Fabrikanten herbeizuführen. Nachdem es anfangs, wenngleich nur mit Hilfe von Streikandrohungen gelungen war, die meisten Fabrikanten zu entsprechenden Zusagen zu bewegen, verloren durch die Auflösung des Fabrikantenvereins auch diese Bestrebungen ihren Boden und ist der Schlittschuharbeiterverein in Vergessenheit geraten.