Die etwa von seiten eines Vereins verwirkte Kaution fällt dem gemeinnützigen Bauverein in Remscheid zu.
Der vereinbarte Tarif gilt bis auf weiteres, sofern nicht drei Monate vorher von einem der beiden Teile die Kündigung erfolgt.
Ende 1889 wurde noch die Bestimmung hinzugefügt, daß die Mitglieder des Fabrikantenvereins nur Mitglieder des Feilenhauervereins beschäftigen und umgekehrt diese nur bei jenen arbeiten dürfen.
Die Gründung der beiden Vereine, und die Durchführung dieser Beschlüsse stieß auf Schwierigkeiten nicht sowohl bei den Arbeitern, von denen 800 sofort und die übrigen 700 in kurzer Zeit dem Vereine beitraten, sondern bei den Fabrikanten, von denen zunächst nur 70 sich anschlossen, während etwa 50 sich ablehnend verhielten, da sie überhaupt nicht geneigt waren, sich hinsichtlich der Löhne den Bestimmungen einer zur Hälfte aus Arbeitern gebildeten Vergleichskammer zu fügen, insbesondere aber geltend machten, daß die unter den Augen der Behörde sich vollziehende Organisation der Arbeiter eine Steigerung der Begehrlichkeit und eine Stärkung der Sozialdemokratie mit sich bringen werde. Da aber die Arbeiter das größte Gewicht darauf legten, daß alle Fabrikanten sich anschlössen, so griffen sie zu dem Mittel, den widerstrebenden mit Streik zu drohen, und da die Vergleichskammer hierbei natürlich neutral bleiben mußte, sahen sich fast alle noch rückständigen Fabrikanten bis auf verschwindende Ausnahmen gezwungen, dem Drucke nachzugeben und dem Vereine beizutreten.
Der Erfolg der geschaffenen Einrichtung war zunächst ein außerordentlich günstiger. Die beiderseitigen Mitglieder der Vergleichskammer befleißigten sich der strengsten Unparteilichkeit und die Beschlüsse wurden überwiegend einstimmig gefaßt. Häufig gaben Uebertretungen des Tarifs Veranlassung, gleichzeitig gegen die beteiligten Fabrikanten und Arbeiter Strafen zu verhängen, die der Ortskrankenkasse zuflossen. Im zweiten Jahre war sogar die Annäherung schon soweit gediehen, daß man beschloß, Streitigkeiten zunächst durch Verhandlungen von Verein zu Verein zu erledigen, so daß die Kammer nur ausnahmsweise zusammentreten mußte. Ebenso wurde ein gemeinsamer Arbeitsnachweis eingerichtet, dessen Leitung dem Vorsitzenden des Feilenhauervereins übertragen wurde. Dagegen erwies sich umgekehrt die im Statute für Aenderungen des Tarifs vorgesehene Verhandlung der beiden Vereine als nicht brauchbar, vielmehr gelang in solchen Fällen der Ausgleich nur mit Hülfe der Vergleichskammer. Von den beiden Beamten wird insbesondere den Vertretern der Arbeiter das günstigste Zeugnis ausgestellt, die, obgleich ausgesprochene Sozialdemokraten, doch nicht allein gegen ihre eigenen Genossen straffe Disziplin übten und, falls sie im Unrecht waren, mit großer Entschiedenheit gegen sie vorgingen, sondern insbesondere auch bei Streitigkeiten mit anerkennenswerter Mäßigung auftraten und erklärten, größeres Gewicht, als auf augenblickliche Lohnerhöhungen, auf ein geregeltes Verhältnis beider Teile zu legen. Ja, während bis dahin gerade die Feilenhauer das unruhigste und zu Streiks geneigteste Element der Arbeiterbevölkerung gebildet hatte, erklärten jetzt Arbeitgeber aus anderen Industrien, daß sie den beruhigenden Einfluß auch in ihren Gewerben verspürten.
Auf seiten der Fabrikanten war die Stimmung geteilt. Die meisten erkannten an, daß durch die neue Einrichtung nicht allein die für die Arbeiter schädliche Lohndrückerei beseitigt, sondern dadurch auch dem Arbeitgeber die Möglichkeit gesicherter Berechnung geschaffen und das Interesse der ganzen Industrie gewahrt sei. Dagegen konnte die Minderheit den gegen sie geübten Zwang und die Beeinträchtigung ihrer Herrscherstellung nicht verwinden und betrachtete die in den Vergleichskammern geschaffene Gleichstellung als ein entwürdigendes Zugeständnis an die Begehrlichkeit und eine Auflehnung gegen die soziale Ordnung.
Zunächst wurde freilich diese Minderheit von der Mehrheit in Schach gehalten, aber auf die Dauer konnte das geschaffene Werk diesen inneren Zwiespalt nicht ertragen. Schon am 16. August 1889 mußten 46 Mitglieder des Fabrikantenvereins wegen Nichtzahlung ihrer Beiträge ausgeschlossen werden, so daß der Bestand auf 75 herunterging. In derselben Versammlung waren allerdings die von dem Feilenhauerverein geforderten Aenderungen des Tarifes abgelehnt, aber nachdem dieser Verein hierauf den Tarif gekündigt hatte, machte der Fabrikantenverein seinen Beschluß rückgängig und erteilte seine Zustimmung.
Im Mai 1890 erhob der Feilenhauerverein die Forderung einer Lohnerhöhung unter Kündigung des bestehenden Tarifs. Nachdem das Angebot der Fabrikanten von 1/3 der geforderten Erhöhung seitens des Feilenhauervereins abgelehnt, von dem Vorstande aber durch Androhung seines Rücktrittes die Ermäßigung auf 2/3 durchgesetzt war, erklärte der Fabrikantenverein, sich dieser Forderung freilich nicht ungünstig gegenüberzustellen, aber die Erfüllung bis zum Eintritte besserer Geschäftsverhältnisse verschieben zu müssen. Auf Rat der mehrfach genannten Beamten nahmen die Feilenhauer, die bei dieser Gelegenheit jede Ungesetzlichkeit streng vermieden hatten, die inzwischen niedergelegte Arbeit zu den alten Bedingungen wieder auf; aber leider hatte in dem Fabrikantenverein diejenige Richtung die Oberhand gewonnen, die unter dem Einflusse der durch den bisherigen Zusammenschluß erlangten Kräftigung glaubte, das augenblicklich durch die ungünstige Konjunktur verursachte Uebergewicht ausnutzen zu sollen, und so gelang es nicht, die mit der Kündigung hinfällig gewordene gemeinsame Organisation wieder ins Leben zu rufen.
Die beiderseitigen Vereine bestehen noch fort, haben aber in den letzten Jahren eine besondere Thätigkeit nicht entwickelt, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, daß infolge der zunehmenden Einführung der Feilenhaumaschine die ganze Industrie sich zur Zeit in einem Uebergangsstadium befindet und immer mehr vom hausindustriellen zum fabrikmäßigen Betriebe übergeht.