Auch die Art der Thätigkeit ist dementsprechend. Im Vordergrunde steht die technische Ausbildung durch Unterricht und Prämierung, insbesondere die Erziehung und die Fürsorge für die Lehrlinge. Daneben stehen gewerbliche Ausstellungen und Einrichtung gemeinschaftlicher Verkaufshallen, ebenso auch gemeinsame Beschaffung des Rohmaterials. Vielfach hat man Darlehens- und Sparkassen, sowie Unterstützung in Krankheitsfällen. Den Arbeitslosen gewährt man Hülfe zunächst durch Arbeitsnachweis und, soweit dies erfolglos ist, auch durch Geld, ja in Gewerben, in denen die Arbeitslosigkeit Monate dauert, hat man besondere Einrichtungen zur Beschäftigung getroffen. Z. B. haben die Maurer in Blois einen Steinbruch gepachtet, in dem sie im Winter arbeiten. Auf die fertigen, aber noch nicht verkauften Steine werden von einer nach dem System Raiffeisen eingerichteten Kasse Vorschüsse gewährt. Endlich hat man zur gütlichen Beilegung oder Entscheidung von Streitigkeiten Schiedsgerichte, die meist unter dem Vorsitze einer angesehenen, unbeteiligten Person in Thätigkeit treten. Man betreibt auch nicht allein praktische Dinge, sondern hat häufig Einrichtungen zum Studium der sozialen Fragen (cercles d'études sociales) getroffen.

Uebrigens hat sich neben den syndicats mixtes im engeren Sinne, die eine völlige Verschmelzung von Arbeitern und Arbeitgebern bedeuten und von der katholischen Partei unterstützt werden, in neuester Zeit noch eine andere Form entwickelt, die gewöhnlich als »christliche Syndikate»bezeichnet werden, weil sie von der christlichen-demokratischen Partei ausgehen. Sie setzen die Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber in selbständigen Vereinen voraus, schaffen aber zwischen den letzteren ein festes Band durch einen ständigen Ausschuß, dessen Befugnisse nach den Verhältnissen mehr oder weniger weitgehende sind. Man hat deshalb diese Art der gemeinsamen Organisation auch wohl syndicats parallèles genannt. Auch sie sind vorzugsweise im Norden von Frankreich vertreten.

Im allgemeinen handelt es sich bei allen diesen gemischten Syndikaten um kleine Gruppen, doch giebt es auch größere. So umfaßt die corporation Saint-Antoine der Tischler in Paris, Faubourg Saint-Antoine, 3000 Meister mit 7000 Gehülfen. Das Schneidersyndikat in Paris hat 1043 Mitglieder. Das Webersyndikat in Lyon vereinigt 1460 Meister und 3500–4000 Gesellen.

Das Gesamtergebnis der Bewegung zu Gunsten der syndicats mixtes ist hiernach auf industriellem Gebiete ein recht bescheidenes. Wenn die Zahl derselben für das Kleingewerbe auf etwa 250 angegeben wird[315], so steht das nicht im Einklang mit den offiziellen Ziffern des annuaire, die oben[316] mitgeteilt sind.

Mit eigentlich gewerkschaftlichen Aufgaben im engeren Sinne, also insbesondere Regelung der Löhne und der Arbeitszeit, haben sie sich bisher nur ganz vereinzelt beschäftigt, und ihre Verteidiger, die ihnen nachrühmen, daß sie sehr segensreich in der Richtung einer Abschwächung der Gegensätze gewirkt haben, glauben eine Thätigkeit in dem gedachten Sinne nur erwarten zu können, wenn die Gesetzgebung den Syndikaten einen Zwangskarakter verleihte.

Weit günstiger ist die äußere Entwickelung der syndicats agricoles, die ebenfalls überwiegend aus Arbeitgebern und Arbeitern zusammengesetzt sind. In der That ist in der Landwirtschaft der Gegensatz beider Klassen weniger stark, und bisher ist es im wesentlichen gelungen, deren Interessen zu vereinigen. Die Organisation begann von entgegengesetzten Punkten: an einigen Orten nahm man den Ausgang von kleinen örtlichen Vereinen, anderwärts gründete man sofort Organisationen für ganze Departements oder Provinzen. Schließlich aber gelang es, eine strenge Gliederung nach Gemeinden, größeren Bezirken und ganzen Departements durchzuführen, und endlich hat man in der unter dem Einflusse der französischen Landwirtschaftsgesellschaft ins Leben gerufenen Union centrale des syndicats agricoles einen Zentralverband für ganz Frankreich geschaffen. Seit 1894 wird auch jährlich ein allgemeiner Kongreß abgehalten. Die Gesamtzahl der syndicats agricoles wird in dem annuaire für 1897 auf 1371 mit 438596 Mitgliedern angegeben[317], doch sind dabei häufig die bei der Gründung angemeldeten Zahlen zu Grunde gelegt, und es wird deshalb der wahre Bestand auf 800000 Mitglieder geschätzt. Diese setzen sich aus allen Kreisen der landwirtschaftlichen Bevölkerung zusammen, insbesondere gehören dazu sowohl Großgrundbesitzer und Großbauern, wie kleine Besitzer, Gärtner, Weinbauer, Pächter, Angestellte und Arbeiter. In einigen Syndikaten bestehen auch besondere Gruppen, während die meisten hiervon absehen.

Die Aufgaben, welche sich die Syndikate neben dem allgemeinen Zwecke der Vertretung der landwirtschaftlichen Interessen im einzelnen gestellt haben, sind in den Statuten meist wörtlich gleichlautend bezeichnet und zwar in folgender Weise:

1. Durchführung gesetzlicher Reformen sowie aller sonstigen Mittel, insbesondere zur Ermäßigung der Lasten des Grundbesitzes, der Eisenbahntarife, der Zölle und Steuern, Standgelder u. s. w.

2. Schaffung von Kassen für Kulturen, Dünger, Maschinen und Geräte, sowie anderer Mittel zur Erleichterung der Arbeit, Ermäßigung der Bestellungskosten und Erhöhung der Produktion.

3. Verbreitung landwirtschaftlicher und gewerblicher Kenntnisse durch Unterrichtskurse, Versammlungen, Broschüren und Bibliotheken.