In Wahrheit nahm die Entwickelung der Arbeitsbörsen zunächst einen ganz anderen Verlauf. Die erste derselben wurde am 28. April 1887 in Paris eröffnet, indem der Pariser Gemeinderat einen jährlichen Zuschuß von 20000 Frs. zusagte, der 1892 auf 100000 Frs. und 1894 auf 154000 Frs. erhöht wurde. Alle Syndikate, mochten sie sich dem Gesetze unterworfen haben oder nicht, waren zugelassen. Aber während die Possibilisten, die den Gemeinderat beherrschten, geglaubt hatten, auch in der Arbeitsbörse die Leitung zu erhalten, drängten sich in Masse neu gegründete Syndikate herzu, die zum Teil unter anarchistischem Einflusse standen, zum Teil auch überhaupt keine Leitung anerkannten. Endlich führte die Ernennung von Ribanier zum Mitgliede der Anfang 1891 geschaffenen obersten Arbeitskommission zu einer Explosion; die Exekutivkommission wurde gewaltsam abgesetzt und die Broussisten, die bisher die Leitung gehabt hatten, wurden durch die Allemanisten entthront. Seitdem entwickelte sich die Arbeitsbörse zum Mittelpunkte derjenigen Syndikate, die dem Syndikatsgesetze feindlich gegenüberstanden. Alle Elemente, die im Verdachte der Mäßigung standen, wurden entfernt, in dem „Journal de la Bourse du Travail“ wurde ein Organ geschaffen, das den Kapitalismus und das Unternehmertum bekämpfen sollte, öffentliche Versammlungen wurden abgehalten, eine Streikkasse begründet und der Plan des Generalstreiks verfolgt. Durch Bildung eines Ausschusses aus Vertretern der Bataillone der Nationalgarde betrat man sogar das rein politische Gebiet und suchte die Kommune und den Bürgerkrieg vorzubereiten.
Hiergegen glaubte der Minister Dupuy einschreiten zu müssen. Zunächst forderte er die außerhalb des Syndikatsgesetzes stehenden, bisher zugelassenen sog. irregulären Syndikate auf, sich bis zum 5. Juli 1893 dem Gesetze zu unterwerfen und schloß, als dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wurde, an diesem Tage die Börse. In einer Erklärung vom 7. Juli 1893, die von Vertretern der verschiedensten Parteirichtungen, insbesondere von Lafargue, Jaurès, Brousse unterzeichnet war, wurde hiergegen Protest erhoben und an die Arbeiter die Aufforderung gerichtet, sich auf den Generalstreik vorzubereiten. Thatsächlich freilich gereichte die Auflösung den Marxisten zum größten Vorteile, da durch sie eine Einrichtung beseitigt wurde, die ihren Händen längst entschlüpft und in diejenigen ihrer entschiedensten Gegner übergegangen war. Nachdem dann unter dem Ministerium Bourgeois durch Dekret des Präsidenten vom 5. Dezember 1895 eine andere Verfassung der Börse angeordnet und durch den Gemeinderat von Paris beschlossen war, wurde die Börse im April 1896 wieder eröffnet, doch blieb ein Teil der Syndikate derselben nach wie vor fern und hielten die in der Zwischenzeit gegründete freie Börse aufrecht.
Auf dem Kongresse in St. Etienne (7.–8. Februar 1892) hatte sich unter den Arbeitsbörsen von 11 Städten, die etwa 500 Syndikate umfaßten, ein Zusammenschluß zu der „Fédération nationale des Bourses du travail“ vollzogen, die vom 12.–14. Februar 1893 in Toulouse einen zweiten Kongreß abhielt. Aus den Beschlüssen ist hervorzuheben: Unentgeltliche Arbeitsvermittelung ausschließlich durch die Arbeitsbörsen, Ernennung der Arbeitersekretäre durch dieselben, gesetzliche Festsetzung gewisser Bedingungen des Arbeitsvertrages, insbesondere Minimallohn und gleiche Entlohnung männlicher und weiblicher Arbeiter, Ausführung der Gemeindearbeiten in eigener Regie unter Zulassung von Arbeitervereinigungen. Außerdem wurde von dem Comitée fédéral vorgeschlagen, in Zukunft mit der auf dem Gewerkschaftskongreß von Marseille 1892 gegründeten Fédération nationale des Chambres syndicales zusammenzugehen und insbesondere den nächsten Kongreß gemeinsam 1894 in Nantes abzuhalten, um eine gemeinsame Vertretung aller Syndikate herbeizuführen. Obgleich die Marxisten sich hiergegen energisch auflehnten, mit der Begründung, daß die Arbeitsbörsen, die nur Hülfsmittel für die Syndikate sein sollten, jetzt den Versuch machen wollten, die Herrschaft an sich zu reißen und sich an die Stelle der Fédération nationale zu setzen, erklärte sich die Mehrheit für den Plan, und so fand vom 17.–22. September 1894 in Nantes der VI. Gewerkschaftskongreß zugleich als solcher der Arbeitsbörsen statt. Auf diesem siegte die possibilistische über die marxistische Richtung, und der von der letzteren auf ihrem Parteikongresse 8 Tage zuvor fallen gelassene, dagegen von der ersteren aufgenommene Plan des Generalstreiks wurde mit 63 gegen 36 Stimmen bei 9 Stimmenthaltungen angenommen. Nach stürmischen Auftritten zogen sich die Marxisten von dem Kongresse zurück. Man gründete eine allgemeine Streikkasse, zu der jedes Mitglied monatlich 5 Cts. beizutragen hat. Jede Gewerkschaft soll sich dem für sie bestehenden Berufsverbande anschließen. Die Gesamtheit der Berufsverbände in Gemeinschaft mit den Arbeitsbörsen bildet den Landesgewerkschaftsbund, an dessen Spitze ein Zentralkomitee (conseil national ouvrier) steht, das aus 2 Mitgliedern der einzelnen Berufsverbände und 4 Mitgliedern des Arbeitsbörsenverbandes zusammengesetzt ist. Ihm soll die Aufgabe des früher auf dem Kongresse in St. Etienne eingesetzten Arbeitersekretariates zufallen. Weitere Beschlüsse forderten die Ausdehnung der Prudhommes-(Gewerbe-) Gerichte auf Handels-, Eisenbahn- und Staatsbedienstete, sowie Arbeitsvermittlung durch die Gewerkschaften unter Zuschüssen seitens der Gemeinden.
Im Jahre 1895 fanden infolge dieser Spaltung zum erstenmale seit 1884 getrennte Gewerkschaftskongresse statt. Der conseil national ouvrier berief den VII. Kongreß nach Limoges, wo derselbe vom 23.–28. September 1895 unter Teilnahme von rund 100 Vertretern mit 140 Mandaten tagte. Man gab sich hier eine neue Organisation, deren Ziel besteht in der möglichsten gewerkschaftlichen Zentralisation, unabhängig von politischen Einflüssen. Man betonte besonders die Uebertragung der gewerkschaftlichen Bewegung auf die landwirtschaftlichen Arbeiter und die Schaffung einer Invalidenversicherung rein aus staatlichen Mitteln. Auf kommunalem Gebiete verlangte man Ausführung der Arbeiten in eigener Regie unter Arbeiterinspektoren, die von den Gewerkschaften vorzuschlagen sind, Unentgeltlichkeit der Lehrmittel in den Schulen, unentgeltliche Schulküchen, Einrichtung von Arbeitsbörsen auf Kosten der Gemeinde und unter Leitung der Gewerkschaften, Einrichtung kommunaler Werkstätten. Als Zwangsmittel zur Durchführung dieser Forderungen betrachtet man in erster Linie den Generalstreik. An der Spitze steht der conseil national ouvrier.
Die Marxistische Fédération des chambres syndicales hielt vom 12.–14. September 1895 in Troyes einen eigenen Kongreß ab, der gleichfalls von etwa 100 Abgeordneten als Vertretern von 750 Gewerkschaften besucht war. Man beschloß u. a. die Aufhebung des Gesetzes gegen die Internationale vom 14. März 1872 und der gegen die Vereinsfreiheit gerichteten Art. 414 und 415 des Code pénal, ferner die Forderung eines Gesetzes, nach welchem die von den Gewerkschaften festgesetzten Arbeitsbedingungen für das ganze Gewerbe maßgebend sind, und die Wahl der Gewerbeinspektoren durch die Gewerkschaften. Auch die Landagitation will man betreiben unter Anschluß an das sozialistische Landprogramm von 1891 und ebenso die Beteiligung an allen Gemeindeangelegenheiten. Der Kongreß empfahl außerdem die nationale und internationale Verbindung der Gewerkschaften.
Die Fédération des chambres syndicales hat seitdem weitere Kongresse nicht abgehalten, die marxistischen Gewerkschaften haben sich vielmehr auf dem 1896 in Lille abgehaltenen Kongresse mit der politischen Partei vereinigt und halten seitdem ihre Zusammenkünfte gleichzeitig mit denen der letzteren ab. Die Zahl ist auf 152 meist unbedeutende Organisationen herabgegangen.
Dagegen hat der von dem conseil national ouvrier einberufene VIII. Gewerkschaftskongreß vom 14.–19. September 1896 in Tours stattgefunden, auf dem 203 gewerkschaftliche Organisationen und Arbeitsbörsen, die zusammen 826 Syndikate umfaßten, durch 69 Abgeordnete vertreten waren. Leider wird auf den Kongressen nur die Zahl der Organisationen, nicht aber die der Mitglieder derselben angegeben, wie denn auch bei den Abstimmungen nicht das Stärkeverhältnis berücksichtigt wird. Deshalb ist es nicht möglich, über die Anzahl der auf den Kongressen vertretenen Arbeiter genaue Ziffern zu geben. Nach Schätzungen soll dieselbe in Tours etwa 100000 betragen haben.
Im Vordergrunde der Beratungen stand die Organisationsfrage. Gemäß einem auf dem internationalen Arbeiterkongresse in Brüssel 1891 gefaßten Beschlusse, in allen Ländern nationale Arbeitersekretariate einzurichten, hatte man auch für Frankreich auf dem Kongresse von St. Etienne ein solches Sekretariat eingesetzt. Aber dasselbe war niemals eigentlich wirklich in Kraft getreten, und seine ganze Thätigkeit hatte sich auf die Veröffentlichung eines einzigen Berichtes über die Lage der arbeitenden Klassen beschränkt. Der Grund hierfür war, daß in dem Sekretariate alle die sich bekämpfenden Richtungen der Blanquisten, Allemanisten, Broussisten, Anarchisten und der reinen Gewerkschaftler vertreten waren und die innere Uneinigkeit jede gemeinschaftliche Thätigkeit unmöglich machte. Schon in Limoges hatte man nun versucht, unter dem Namen einer „Confédération générale du travail“ eine Vereinigung aller Syndikate und Arbeitsbörsen zu schaffen, die sich frei halten sollte von allen Einflüssen der politischen Gruppen (en dehors de toute ingérence politicienne). Auch die wenigen dort vertretenen Marxisten hatten sich hierfür ausgesprochen, und so schien dieser neue Verband endlich den inneren Streitigkeiten ein Ende machen zu sollen. Aber indem man den Sitz nach Paris verlegte und in das Programm den Generalstreik aufnahm, hatte man diese Einigkeit sofort wieder zerstört und den Verband unter den Einfluß der Allemanisten gestellt. Dies wurde auch in dem auf dem Kongresse in Tours erstatteten Berichte über die Thätigkeit des ersten Jahres offen ausgesprochen und darauf hingewiesen, daß an der unseligen Zersplitterung, hervorgerufen durch den Einfluß der politischen Richtungen, jede Machtentwicklung der gewerkschaftlichen Organisation scheitern müsse. Von den sämtlichen vereinigten Verbänden hatten nur 34 den auf jährlich 2 Frs. festgesetzten Beitrag bezahlt und so stellte sich die für den 10. September 1896 abgeschlossene Kassenrechnung auf 808 Frs. 30 Cts. Einnahme und 371 Frs. 50 Cts. Ausgabe.
In Tours versuchte man, diesen Mißerfolg durch eine Aenderung der Organisation zu beseitigen. Der leitende „conseil national“ wird gebildet aus Vertretern, die durch die einzelnen Verbände gewählt werden. Jedes Mitglied kann nur zwei Verbände vertreten und höchstens zwei Stimmen führen; sieben ständige Kommissionen (für Agitation, Schiedsgerichte, Gesetzgebung, Statistik, Streiks, Zeitungswesen und Verwaltung) wurden eingesetzt. Die Kommission für Agitation hat die Aufgabe, die ganze Gewerkschaftsbewegung zusammenzufassen und einen einheitlichen Gewerkschaftskongreß vorzubereiten, auf dem alle Gewerkschaften vertreten sein sollen. Die Beiträge sind nach der Mitgliederzahl der Verbände von 1–10 Frs. abgestuft. Der Vereinigung können nur ganze Verbände, nicht die einzelnen Syndikate angehören, um dadurch die letzteren zum Anschlusse an die Verbände zu zwingen. Immerhin soll die Vereinigung nicht zentralistisch die Selbständigkeit der Verbände aufheben, sondern nur ein föderatives Band herstellen und eine gegenseitige Verständigung anbahnen. Eigenartig ist die Stellung der Arbeitsbörsen, da sie selbst ihrerseits Gewerkschaftsverbände darstellen. So ist die fédération nationale des bourses du travail, die 43 von den bestehenden 51 Börsen umfaßt und der von den 826 in der Confédération générale vertretenen Syndikaten 686 angehören, ein Zentralverband, der innerhalb der Confédération einen Staat im Staate darstellt und auf die Dauer neben ihr keinen Raum haben wird, obgleich man bis jetzt eine Abgrenzung der beiderseitigen Aufgaben dahin versucht hat, daß die Arbeitsbörsen die lokalen, die Confédération die allgemeinen Interessen der Gewerkschaften zu vertreten haben soll.