Der unpolitische Karakter der Vereinigung wurde von neuem betont durch den an die Spitze des Statutes gestellten Satz: „Les éléments constituant la Confédération générale se tiendrout en dehors de toute école politique.“
Hinsichtlich der Frage des Generalstreiks beschloß der Kongreß ein gewisses Entgegenkommen gegen die Marxisten, indem man freilich das Prinzip mit allen gegen 4 Stimmen annahm, aber nicht allein die Thätigkeit für dessen Verwirklichung einem besonderen, außerhalb der regelmäßigen Organisation stehenden Komitee übertrug, was in Limoges vergeblich von den Marxisten gefordert war, sondern auch als Aufgabe dieses Komitees nicht die Vorbereitung des allgemeinen Streiks, sondern nur die Propaganda für denselben bezeichnete. Von allen für Streiks aufkommenden Geldern sollen 5 Proz. für diesen Zweck zurückbehalten werden.
Man beschäftigte sich ferner mit der Schaffung eines allgemeinen gewerkschaftlichen litterarischen Organes, doch wurde die Frage nicht zum Abschlusse gebracht, sondern einer Kommission überwiesen.
Dasselbe gilt von der Frage der schiedsgerichtlichen Vermittelung entstehender Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, doch wurde den Arbeitern empfohlen, in solchen Fällen, ehe sie irgend welche Schritte thäten, sich behufs Vermittelung an ihre Gewerkschaft zu wenden. Die Schiedsgerichte sollen nicht obligatorisch sein, auch sollen ihre Sprüche nur einen moralischen Zwang darstellen, dagegen sollen ständige Einigungsämter bestehen.
Hinsichtlich der Streiks empfahl man äußerste Vorsicht, jedoch die Schaffung ständiger Streikkassen, um die einmal unvermeidlichen Arbeitseinstellungen mit Erfolg durchzuführen.
Die übrigen Beschlüsse betrafen die Ausdehnung der Gewerbegerichte auf alle Betriebszweige, die Wahl der Fabrikinspektoren durch die Arbeitersyndikate, die Gefängnisarbeit, das Submissionswesen, das Zwischenmeistersystem, Kinderarbeit, Lehrlingswesen, Stückarbeit und Einbehaltung des Lohnes, Arbeiterschutzgesetzgebung, Minimallohn und den achtstündigen Maximalarbeitstag.
Man beschloß endlich, für Abhaltung eines allgemeinen internationalen Gewerkschaftskongresses thätig zu sein, der sich ausschließlich mit gewerkschaftlichen Angelegenheiten unter Beiseitelassung aller Politik beschäftigen soll.
Obgleich der Kongreß mit einem Hoch auf die Revolution geschlossen wurde, ist er doch als ein wesentlicher Fortschritt auf der Bahn einer gewerkschaftlichen Entwicklung zu betrachten.
Der III. Kongreß der Confédération générale du travail hat vom 20. bis 25. September 1897 in Toulouse stattgefunden[33], wo 1316 Vereine durch 150 Abgeordnete vertreten waren. Die Hauptgegenstände der Beratung waren die Aenderung der Statuten und die Gründung eines täglichen an Stelle des bisherigen monatlich erscheinenden Organs. Grundsätzlich können nur Verbände von Vereinen die Mitgliedschaft erwerben, Einzelvereine nur dann, wenn der Verband, dem sie angehören, den Anschluß an die confédération ablehnt. Der Sitz wurde endgültig nach Paris verlegt. Die Ablehnung der früheren Abhängigkeit von den politischen Parteien fand seinen scharfen Ausdruck in der Bestimmung der Statuten, daß die dem Bunde angehörigen Verbände und Vereine nicht bei einer politischen Partei eingeschrieben sein dürfen. Das Ziel des Bundes ist vielmehr der Zusammenschluß der gesamten Arbeiterschaft lediglich auf wirtschaftlichem Gebiete zum Kampfe für deren „émancipation intégrale“. Der geschäftsleitende Ausschuß zerfällt in mehrere Abteilungen, die sich mit der Propaganda, mit der Einwirkung auf die Gesetzgebung, der schiedsgerichtlichen Thätigkeit, den Streiks, der Arbeitsstatistik u. s. w. zu beschäftigen haben. Auf Kongressen sollen die nationalen Verbände durch drei, die lokalen durch einen Abgeordneten vertreten sein; jeder Abgeordnete muß einem Vereine angehören. Für das tägliche Organ wurden 200000 Frs. aufgebracht. Auch dieser Kongreß hielt fest an der Empfehlung des Generalstreiks.