5. Beseitigung der Lehrlingsausbeutung.“
Die Gewerkschaften sollen sich auf das ganze Kronland erstrecken; in allen Orten, wo eine genügende Anzahl von Berufsgenossen vorhanden ist, sind Ortsgruppen zu errichten. Die Gewerkschaften haben sich mit den verwandten Berufsorganisationen unter einheitlicher, aus Vorstandsmitgliedern sämtlicher dabei in Betracht kommender Berufsorganisationen bestehender Leitung zu Gruppenorganisationen in der Form der Industrieverbände zu vereinigen. Deren Aufgaben sind:
1. Möglichst planmäßige und auf gemeinschaftliche Kosten zu betreibende Agitation für die zur Industriegruppe gehörenden Berufsorganisationen.
2. Herausgabe eines gemeinschaftlichen Organs, das so eingerichtet sein muß, daß den Interessen sämtlicher dabei in Betracht kommender Organisationen Rechnung getragen wird.
3. Streiks, die innerhalb der zur betreffenden Gruppe gehörenden Industriezweige notwendig werden, von den einzelnen Berufsorganisationen aber nicht wirksam geführt werden können, sind, nachdem sie in der Industriegruppe gutgeheißen worden, auf gemeinschaftliche Kosten im prozentualen Verhältnis zur Mitgliederzahl zu führen.
4. Die Berufsstatistik der einzelnen Organisationen zu führen und für die Veröffentlichung der Resultate zu sorgen.
5. Die für die zur Industriegruppe gehörigen Berufe errichteten Herbergen, Zahlstellen für Reiseunterstützung, Rechtsschutz u. s. w. in einzelnen Städten sowie im ganze Reiche möglichst zu zentralisieren.
Für die Zeit, bis die Industrieverbände genügend ausgebaut sind, um einen geschlossenen Verband bilden zu können, wurde zur Regelung der gemeinsamen Angelegenheiten eine zentrale Körperschaft in Form einer aus je einem Vertreter der verschiedenen Industriegruppen gebildeten Gewerkschaftskommission eingesetzt. Dieselbe hat sich durch je einen Vertrauensmann der Gewerkschaften in der Hauptstadt eines jeden Kronlandes zu ergänzen und ist dem Kongresse für ihr Gebahren verantwortlich. Ihre Aufgaben sind:
1. Die Betreibung der Organisation und Agitation in denjenigen Industrien und Gruppen, deren Angehörige teilweise oder noch gar nicht organisiert sind, mit besonderer Berücksichtigung der Provinz.
2. Gründung von Widerstandsfonds.