2. Die Berg- und Hüttenarbeiter Oesterreichs[43] haben vom 7.–9. Dezember 1890 in Wien einen Kongreß abgehalten, auf dem Böhmen durch 45, Mähren-Schlesien durch 18, Steiermark durch 13, Niederösterreich durch 6 und Krain durch 4 Abgeordnete vertreten war. Die Tagesordnung betraf: 1. die Lage der Arbeiter und die Mittel zu ihrer Verbesserung; 2. die Achtstundenschicht; 3. die Organisation der Bruderladen; 4. die Organisation der Fachpresse.

Man forderte die achtstündige Schicht einschließlich Ein- und Ausfahrt und Beseitigung der Akkordarbeit. Es soll ein ganz Oesterreich umfassender Zentralverband angestrebt und durch Gründung von lokalen Fachvereinen vorbereitet werden. Aufgabe derselben ist Arbeitslosenunterstützung, Schaffung von Widerstandsfonds, Arbeitsvermittelung und Gewährung von Rechtsschutz. Es wurde hervorgehoben, daß es schwer sei, sich mit den ungarischen Kollegen zu verständigen, sodaß ein gemeinsamer Kongreß nicht durchführbar wäre. Der Kongreß erklärte einstimmig, sich auf den Boden der internationalen Sozialdemokratie zu stellen. Auf einer am 4. März 1895 in Brüx abgehaltenen Generalversammlung des neu begründeten Zentralvereins wurde eine Mitgliederzahl von 3745 in 21 Ortsgruppen festgestellt. In der Osterwoche 1895 wurde in Wien ein fernerer allgemeiner Kongreß der Berg- und Hüttenarbeiter abgehalten, bei dem 8500 Arbeiter durch 45 Abgeordnete vertreten waren. Zwischen den Deutschen und den Böhmen fanden kleine Reibereien statt, auch zeigten sich einzelne fachliche Meinungsverschiedenheiten; so forderten die ersteren bei der Beratung der Kranken- und Unfallversicherung eine Bruderlade für das ganze Reich, während die Böhmen einzelne Landesbruderladen verlangten.

3. Vom 26.–28. Dezember 1890 tagte in Brünn der erste österreichische Metallarbeiterkongreß[44] unter Beteiligung von 122 Abgeordneten aus 43 Orten. Tagesordnung: 1. Organisation sämtlicher Metallarbeiter; 2. Arbeiterschutz und Sozialreform; 3. Koalitionsrecht; 4. Arbeitszeit; 5. Fachpresse; 6. Lohnstatistik. In jeder Provinz soll ein Gewerkschaftslandesverein mit Filialen oder Zahlstellen in den einzelnen Orten bestehen; alle Vereine bilden einen gemeinsamen Verband. Für ganz Oesterreich sollen zwei Fachorgane gegründet werden, und zwar ein solches in deutscher und eins in tschechischer Sprache.

Auf dem am 30. Oktober 1892 in Wien abgehaltenen Verbandstage wurde das Bestehen von 18 Fachvereinen mit 8500 Mitgliedern und ein Vermögen von 16500 fl. festgestellt, auch wurde ein Sekretariat und ein Verbandsorgan begründet.

4. Der II. österreichisch-ungarische Schneidertag[45] wurde vom 15.–17. August 1891 in Wien abgehalten in Anwesenheit von 106 Abgeordneten. Tagesordnung: 1. Berichte über die soziale und wirtschaftliche Lage der Schneider und Schneiderinnen Oesterreichs; 2. Organisation und Agitation; 3. Fachpresse; 4. Arbeiterschutzgesetzgebung. Beschlossen wurde die Gründung eines einheitlichen, aber lokal gegliederten Verbandes über das ganze Reich nach dem Vertrauensmännersystem, mit der Zentralstelle Wien. Die Fachvereine sollen sich über ein ganzes Kronland erstrecken. Neben dem bereits bestehenden Fachblatte soll die Gründung eines deutschen ins Auge gefaßt werden, bis dahin aber die in Hamburg bestehende „Schneiderzeitung“ als Ersatz eintreten; den ungarischen Kollegen soll die Gründung eines eigenes Fachblattes überlassen und schließlich auch auf die Schaffung eines solchen für die kroatisch-slavonische Sprache Bedacht genommen werden. Der Kongreß beschloß, für die Feier des 1. Mai einzutreten und sich auf den Boden der Sozialdemokratie zu stellen.

Der II. österreichisch-ungarische Bäckertag fand vom 2. bis 4. April 1893 in Wien statt. Die Beteiligung war infolge des mißlungenen Wiener Streiks von 1891 nicht erheblich; es waren nur 20 Abgeordnete aus der Provinz und 10 aus Wien anwesend. Auch fanden Streitigkeiten statt, indem die Vertreter der Provinz gegenüber den Wiener Kollegen über „Zentralismus“ sich beklagten. Der auf sozialdemokratischem Boden stehenden Mehrheit trat eine Minderheit entgegen, die von politischer Thätigkeit nichts wissen und sich rein auf gewerkschaftlichen Boden stellen wollte. Die Tagesordnung betraf: Situationsberichte, Rechenschaftsbericht, Organisation und Agitation, Nachtarbeit, Sonntagsruhe, Lehrlings- und Vermittelungswesen, Streiks und Boykotts, Achtstundentag, Reise- und Unterstützungswesen, internationale Vereinigung und den internationalen Bäckereiarbeiterkongreß, die Presse. Es wurde ein Zentralkomitee eingesetzt, um die Organisation für das ganze Reich auf Grund örtlicher Verbände durchzuführen und einen gemeinsamen Fonds anzusammeln. Für die slavischen Länder soll ein Zentralkomitee in Prag eintreten. Bis zur Durchführung einer selbständigen Organisation für Ungarn soll das deutsche Komitee die bezüglichen Aufgaben mit übernehmen. Daneben soll jedoch die Verbindung mit den verwandten Berufen zu einem Industrieverbande angestrebt werden. Ein deutsches und ein tschechisches Fachorgan soll unter der Leitung der beiden Zentralkomitees erscheinen.

Der III. österreichisch-ungarische Bäckertag ist vom 1. bis 3. Januar 1898 in Wien abgehalten und war von 39 Abgeordneten besucht. Die Beschlüsse bezogen sich auf Fragen des Arbeiterschutzes, insbesondere zehnstündige Arbeitszeit einschließlich zwei Stunden Pausen, Sonntagsruhe, Ausschluß jugendlicher Personen von der Nachtarbeit, Aufhebung der unterirdischen Werkstätten, daneben forderte man obligatorische Fach- und Fortbildungsschulen, Regelung der Arbeitsvermittelung, insbesondere Beseitigung der Winkelherbergen, Beschränkung der Lehrlingszahl und Verstärkung der Gewerbeaufsicht. Zur Durchführung dieser Forderungen beschloß man in Notfällen den Generalstreik ins Auge zu fassen.

Entsprechend dem erwähnten Beschlusse wurde die Vereinigung mit den verwandten Berufen angebahnt, und am 25. Dezember 1894 wurde der Verband der Arbeitervereine in der Nahrungs- und Genußmittelindustrie begründet. Der erste Verbandstag wurde am 5. Januar 1896 in Wien und ebendaselbst am 5./6. April 1896 der I. Kongreß der Arbeiter in den Lebensmittelbranchen Oesterreichs abgehalten[47]. Vertreten waren die Bäcker, Fleischhauer, Müller, Brauer, Faßbinder, Kellner und Feigenkaffeeerzeuger. Die Tagesordnung betraf: 1. Situationsberichte, 2. Organisation und Agitation, 3. Arbeiterschutzgesetzgebung, 4. Presse.

6. Nachdem schon 1893 eine Konferenz stattgefunden hatte, in der die Gründung eines Verbandes der Vereine der Buchbinder und verwandten Berufe Oesterreichs angeregt wurde, ist ein solcher auf dem am 25. und 26. Dezember 1896 in Wien abgehaltenen Kongresse endgültig begründet[48]. Vertreten waren 10 Vereine aus Böhmen, Galizien, Krain, Niederösterreich, Mähren, Oberösterreich, Steiermark und Tirol durch 18 Abgeordnete, außerdem waren Gäste aus Deutschland und Ungarn, sowie Vertreter des Vereins der graphischen Fächer, der Buchdrucker, des Vereins der Papierarbeiter, des Vereins der Futteralmacher und des Vereins der Etuitischler und der Gewerkschaftskommission anwesend. Während von der Vorkonferenz die Böhmen aus nationalen Gründen sich fern gehalten hatten, wurde auf dem Kongresse eine Verständigung erreicht. Es wurde mitgeteilt, daß zunächst versucht sei, sich mit den Buchdruckern zu einem Verbande der Bucharbeiter zu verschmelzen, doch sei dies daran gescheitert, daß die Buchdrucker wesentlich höhere Beiträge hätten, als die Buchbinder leisten könnten; von einigen Seiten wurde auch der Vorwurf aristokratischer Auffassung gegen die Buchdrucker erhoben. Ebenso sah man von einem Anschluß an den Verein der graphischen Fächer ab und beschloß zunächst, einen eigenen Verband zu gründen. Aus den Beratungen über das Statut ist hervorzuheben, daß man Reise- und Arbeitslosenunterstützung, Einrichtung von Herbergen und Arbeitsvermittelung, Pflege der Statistik, Schaffung von Bibliotheken und Lesezirkeln, sowie Gewährung von Rechtsschutz beschloß; Politik und Religion sollen ausgeschlossen sein.

5. Die Bäcker[46] haben den I. österreichisch-ungarischen Bäckertag vom 7. bis 9. Dezember 1890 in Wien abgehalten. Verhandelt wurde über Gewerkschafts- und Genossenschaftsorganisation, Reiseunterstützungswesen und Arbeitsvermittelung, Arbeitszeit und Arbeitslage, Fabrik- und Werkstättenordnung, Lehrlingswesen, Gewerbeinspektion, Arbeiterkammern und Einigungsämter, Kranken- und Unfallversicherung, Fachpresse. Es wurde eine auf örtliche Verbände gestützte Zentralorganisation beschlossen und zu deren Durchführung ein Organisationskomitee eingesetzt.