Der Ausdruck „verwandte Berufe“ ward absichtlich nicht näher bestimmt, um späterer Ausdehnung Raum zu lassen. Zu Schwierigkeiten führte die Ordnung der Fachpresse, indem die Böhmen einerseits erklärten, zur Schaffung eines eigenen Blattes zunächst nicht im stande zu sein, dagegen eine größere Ausdehnung des tschechischen Teiles des Verbandsorgans „Die Einigkeit“ wünschten, was aber abgelehnt wurde. Weitere Punkte der Tagesordnung waren Arbeits- und Lohnverhältnisse, Accordsystem, Minimallohn, Strafhausarbeit und neunstündiger Arbeitstag. Die Ungarn erklärten, daß auch sie die Gründung eines Verbandes beabsichtigten, sich aber zunächst noch zu schwach fühlten.

7. Die Buchdrucker[49] hatten am frühesten eine Organisation, indem für Niederösterreich schon 1842 ein Verein der Buchdrucker und Schriftgießer begründet wurde, der 1891 2200 Mitglieder und ein Vermögen von 168612 fl. besaß. In diesem Jahre wurde er von der Regierung aufgelöst, weil er die bei der Maifeier arbeitslos gewordenen Mitglieder unterstützte. Erst am 28. November 1891 konnte sich ein neuer Verein mit 1800 Mitgliedern bilden. Auch die Bildung eines Gesamtverbandes für ganz Oesterreich wurde schon vor Jahren angeregt, insbesondere wurde schon auf einer Konferenz in Brünn 1881 als Vorbereitung für einen festen Verband die Gemeinsamkeit des gesamten Unterstützungswesens beschlossen, doch kam der Beschluß nicht zur Ausführung. Ebenso scheiterte ein auf dem Buchdruckertage in Wien 1883 beschlossenes Normalstatut an der Nichtgenehmigung seitens der Behörden, und dasselbe Schicksal hatte ein die Zentralisation des Viatikums bezweckender Beschluß des 1890 in Klagenfurt abgehaltenen Buchdruckertages. Auf dem folgenden, der 1892 in Wien tagte, wurde die Zentralisation der örtlichen Arbeitslosenunterstützung durchgeführt, und endlich am 23. Dezember 1894 auf dem Buchdruckertage in Brünn konnte, nachdem die vorher von einer Kommission ausgearbeiteten Statuten am 31. Mai 1894 von der Behörde genehmigt waren, die endgültige Begründung des „Verbandes der Vereine der Buchdrucker und Schriftgießer und verwandter Berufe Oesterreichs“ erfolgen. Die dem Verbande zunächst beigetretenen 12 Vereine von Böhmen, Bukowina, Kärnten, Krain, Mähren, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Schlesien, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Triest umfaßten 5540 Mitglieder. Nachdem am 26. September 1895 auch Galizien beigetreten war, betrug die Mitgliederzahl Ende 1895 6305. Ende 1896 war dieselbe auf 6965 und Ende 1897 auf 7565 gestiegen. Am 30. September 1897 hat sich auch ein Verein für Dalmatien gebildet, der dem Verbande beigetreten ist, so daß die Zahl der Vereine 13 beträgt.

Das Unterstützungswesen ist jetzt in vollem Umfange im Verbande zentralisiert. Die Ausgaben desselben betrugen 1897 für Krankenunterstützung 89817 fl., für Arbeitslosenunterstützung 44720 fl., für Reiseunterstützung 17371 fl., für Invalidengeld 30802 fl., für Sterbegeld 10662 fl., für Waisenunterstützung 7765 fl., für sonstige Unterstützungen 2929 fl.

Der Verband besitzt außer dem „Vorwärts“ noch drei Verbandsorgane in böhmischer, polnischer und italienischer Sprache. Er hat mit dem ebenfalls für ganz Oesterreich bestehenden Prinzipalverein einen Normallohntarif vereinbart, der mit dem 1. Januar 1896 in Kraft getreten ist und außer den Lohnsätzen die Vorschrift des neunstündigen Arbeitstages sowie genaue Bestimmungen über die zulässige Lehrlingszahl enthält. Der Tarif ist bis auf geringe Ausnahmen in allen Druckereien eingeführt. Ein Tarifeinigungsamt, in dem Gehilfen und Prinzipale in gleicher Anzahl vertreten sind, entscheidet entstehende Streitigkeiten. Der Verband hat sich der österreichischen Gewerkschaftskommission angeschlossen und steht auf dem Boden der Sozialdemokratie. Er umfaßt die große Mehrzahl aller Berufsangehörigen, wie sich aus folgenden Zahlen ergiebt. Es gab

Ende 1892Ende 1893Ende 1894
Verbandsangehörige3917=71,7%5096=78,445540=80,43%
Nichtverbändler1545=28,3%1401=21,561348=19,57%
Zusammen5462 6497 6888
Ende 1895Ende 1896Ende 1897
Verbandsangehörige6305=81,14%6595=83,037565=85%
Nichtverbändler1466=18,861424=16,971335=15%
Zusammen7771 8389 8900

Von den Ende 1895 vorhandenen 1466 Nichtmitgliedern waren etwa 600 Mitglieder der Gegenorganisation, des sog. Prinzipalvereins. Danach verblieben 866 = 11,14%, die überhaupt nicht organisiert waren. Das Gesamtvermögen des Vereins belief sich Ende 1895 auf 555667 fl. = 88,13 fl. auf den Kopf des Mitgliedes.

8. Weit fortgeschritten ist die Organisation der Eisenbahnbediensteten. Bereits Mitte Oktober 1895 hatten die österreichischen Lokomotivführer in Wien eine Delegiertenversammlung abgehalten, die von etwa 400 Personen, darunter 110 aus der Provinz, besucht war und eine Organisation nach Heizhäusern mit der Zentralstelle Wien beschloß, unter Anlehnung an die Fachorganisation der Eisenbahnbediensteten und an den Verband der Beamten, Hilfsbeamten und Unterbeamten. Zum Organ wurde „Der Eisenbahner“ bestimmt.

Vom 22. bis 24. März 1896 tagte dann in Wien der erste österreichische Eisenbahnerkongreß. Vertreten waren insgesamt etwa 20000 organisierte Mitglieder durch 93 Abgeordnete, und zwar 30 der Staatsbahn, 48 der Südbahn, 10 der Staatseisenbahngesellschaft, 3 der Nordwestbahn, 2 der Nordbahn. Die Forderungen, deren Durchführung man beschloß, sind folgende: 1. Vermehrung des Personals und des rollenden Materials, wöchentliche 36stündige ununterbrochene Ruhepause und jährlichen vierzehntägigen Urlaub ohne Lohnabzug; 2. Abschaffung des Prämien-, Kilometer-, Stundengelder- und Akkordsystems und Einführung eines anständigen festen Lohnes; 3. Bestimmungen darüber, daß jeder Angestellte nach 20 Jahren Dienstzeit seinen höchsten Lohn und längstens nach einem Jahr seine definitive Anstellung erhält. Abschaffung der Bestrafung durch Ausschluß der Beförderung oder Bezugsverkürzung; 4. Einführung eines Eisenbahnschiedsgerichts; 5. Schaffung eines Gesetzes, welches die Wahl von Inspektoren aus den Reihen der Bediensteten bestimmt. Die Inspektoren sollen darüber zu wachen haben, daß die zum Schutze der Eisenbahnbediensteten erlassenen Gesetze befolgt werden; 6. Verbesserung der staatlichen Unfallversicherung durch Erhöhung der Renten; 7. Verwaltung der Betriebskrankenkassen durch das Personal; 8. Durchführung der Alters- und Invaliditätsversorgung durch den Staat und Auflösung der bei den Bahnen bestehenden Pensions- und Provisionsfonds; inzwischen Verbesserung der bestehenden Versicherungen; 9. Verstaatlichung der Eisenbahnen und aller Verkehrsmittel.

Außerdem beschloß man die Feier des 1. Mai und die Ausdehnung des Wahlrechts auf alle 21jährigen Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechtes. Außer dem bereits bestehenden Fachorgan „Der Eisenbahner“ mit 18000 Abonnenten und einem slovenischen Fachblatte wurde die Gründung eines solchen auch für die polnische und böhmische Sprache beschlossen. Rechtsschutz, Statistik und Agitation soll zentralisiert, die übrige Thätigkeit dagegen den Einzelorganisationen überlassen werden; doch wurde allen Vereinen empfohlen, der Gewerkschaftskommission beizutreten. Der nächste Kongreß soll nach drei Jahren in Prag stattfinden.