Bei der Beratung des Gesetzes wurde der naheliegende Einwand geltend gemacht, daß doch der Staat nicht einen Unternehmer zwingen könne, zu Bedingungen, die er für unmöglich erkläre, sein Gewerbe zu betreiben, aber man hielt dem entgegen, daß man ihn auch nur zwinge, falls er die von einer berufenen Instanz als angemessen anerkannten Arbeitsbedingungen nicht annehmen wolle, überhaupt auf einen Betrieb seines Gewerbes zu verzichten. Thatsächlich hat das Gesetz, welches seit 1. Januar 1894 in Kraft ist, bis jetzt zur allgemeinen Zufriedenheit gewirkt, wobei allerdings in Betracht zu ziehen ist, daß die Auswahl der betreffenden Richter mit ganz besonderer Vorsicht geschieht, denn offenbar kommt hier alles darauf an, wie die große in die Hand des Gerichtes gelegte Gewalt in der Praxis gehandhabt wird. Uebrigens ist das Gesetz bis jetzt nur für die organisierten männlichen Arbeiter erlassen und auf die nicht organisierten und die Frauen noch nicht ausgedehnt.
Fußnote:
[65] Eine vorzügliche Darstellung der australischen Arbeiterverhältnisse, insbesondere auch hinsichtlich der Gewerkschaftsentwicklung, bietet G. Ruhland in seinem Aufsatze: Achtstundentag und Fabrikgesetzgebung in Australien, Ztschr. f. d. ges. Staatsw. Jahrg. 47, S. 279 ff. Vgl. außerdem: Charles Dilke in der Révue sociale et politique, Brüssel 1891, Heft 2; H. H. Champion, The crushing defeat of trade unionism in Australia. Nineteenth century, Februar 1891; W. P. Reeves in Braun, Archiv f. soz. Ges., Bd. XI, S. 635 ff.
XI. Deutschland[66].
1. Einleitung.
Die ersten Anfänge einer Gewerkschaftsbewegung in Deutschland finden wir in den Handwerker- und Bildungsvereinen, die insbesondere in den Jahren vor 1848 unter der Leitung von liberalen Politikern entstanden, aber in der Zeit der Reaktion vielfach sich wieder auflösten. Ein Interessen- und Klassengegensatz trat jedoch in diesen Vereinen noch nicht hervor, und in der That war zu einem solchen der Anlaß erst geboten, nachdem die Verdrängung des Kleinbetriebes durch den Großbetrieb, der Handarbeit durch die Maschinenarbeit das frühere Verhältnis des Gesellenstandes als einer Vorstufe des Meisterstandes beseitigt und eine immermehr sich vertiefende Scheidungslinie zwischen Arbeitgeber und Arbeiter gezogen hatte.
Der älteste wirkliche G.-V. in Deutschland ist der im Jahre 1865 von Fritzsche gegründete deutsche Tabakarbeiterverein und der im folgenden Jahre ins Leben gerufene Verband der deutschen Buchdrucker. Der letztere verdient unser besonderes Interesse dadurch, daß er sich bis auf die allerneueste Zeit von politischen Einflüssen völlig fern gehalten hat und aus diesem Grunde das treueste Bild eines wirklichen G.-V. bietet. Wir wollen uns deshalb mit ihm demnächst noch eingehender beschäftigen. Das Gleiche gilt von einer Reihe anderer in neuester Zeit begründeter Organisationen, insbesondere den christlichen Vereinigungen aller Art. Im übrigen ist die deutsche Gewerkschaftsbewegung teils ausgesprochenermaßen, teils wenigstens thatsächlich unter Anlehnung an politische Parteien erwachsen und zwar aus einer doppelten Wurzel.
Der äußere Anstoß wurde gegeben durch Berichte, welche Max Hirsch im Sommer 1868 in Briefen aus England über die dortigen G.-V. in der „Berliner Volkszeitung“ veröffentlichte, und in denen er das englische Vorbild zur Nachahmung empfahl. Nach seiner eigenen Angabe hatte er die Reise nach England unternommen, um sich über die dortigen sozialen Verhältnisse, insbesondere über das Genossenschaftswesen zu unterrichten und hatte dort die ihm vorher kaum bekannten G.-V. kennen gelernt. Ob dieselben den Führern der jungen sozialdemokratischen Bewegung bekannt gewesen sind, oder ob diese erst aus den Hirsch'schen Berichten ihre Anregung erhalten haben, mag dahingestellt bleiben, jedenfalls griff der damalige Präsident des von Lassalle gestifteten „Allgemeinen deutschen Arbeitervereins“, v. Schweitzer, in Gemeinschaft mit Fritzsche, dem Gründer des „Deutschen Tabakarbeitervereins“, den Gedanken lebhaft auf und beantragte am 23. August 1868 bei der in Hamburg tagenden Generalversammlung seines Vereins, daß man seitens desselben mit der Gründung von Gewerkschaften vorgehen solle. Er fand jedoch hier den entschiedensten Widerspruch und erlangte schließlich nur, daß man erklärte, nichts dagegen einwenden zu wollen, wenn er und Fritzsche persönlich, oder ganz unabhängig von dem Vereine, die Sache in die Hand nähmen. Daraufhin beriefen beide auf den 26. September 1868 einen deutschen Arbeiterkongreß nach Berlin „zur Begründung allgemeiner, nach den verschiedenen Berufsarten gegliederter Gewerkschaften“.
Max Hirsch, der inzwischen von England zurückgekehrt war und unter den Berliner Arbeitern insbesondere durch die Maschinenbauer eine starke Stütze hatte, versuchte mit deren Hilfe auf diesem Kongresse seinen Standpunkt zu vertreten, blieb aber in der Minderheit und wurde schließlich mit Gewalt aus dem Saale getrieben. Er berief darauf seinerseits auf den 28. September 1868 eine große Arbeiterversammlung, welche unter dem Vorsitze des fortschrittlichen Abgeordneten Franz Duncker tagte und schließlich die von Hirsch entworfenen „Grundzüge für die Konstituierung der deutschen Gewerkvereine“ mit großer Mehrheit annahm.