Die Berufsorganisation der Arbeiterinnen ist das wichtigste Mittel zur Besserung ihres Loses. Die deutschen Gewerkvereine haben die Pflicht, so viel wie möglich weibliche Mitglieder zu erwerben. Die Arbeiterinnen müssen ihr Interesse diesen bewährten Organisationen zuwenden, um dadurch im Kampfe um ihre Existenz gestärkt zu werden.

Den Arbeitsverhältnissen jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen ist volle Aufmerksamkeit zuzuwenden; ebenfalls müssen diese Personen frühzeitig in die deutschen Gewerkvereine aufgenommen und durch allgemeine und gewerbliche Fortbildung zu tüchtigen Mitgliedern geschaffen werden, um so durch Nachwuchs jugendlicher Kräfte der Organisation die weiteste Verbreitung zu geben.“

Weiter gelangte folgender Zusatzantrag des Verbandsanwalts einstimmig zur Annahme:

„Der Verbandstag beschließt, bei den gesetzgebenden Körperschaften um gründliche Umgestaltung der Gesindeordnung gemäß den wesentlichen Grundsätzen der Gewerbeordnung zu petitionieren. Mit der Ausarbeitung dieser Petition wird der Zentralrat betraut.“

Den letzten Hauptgegenstand der Tagesordnung bildete das Referat des Anwalts Dr. Max Hirsch über die Frage: „Wie stellen sich die deutschen Gewerkvereine zu den Arbeitseinstellungen?

Der Redner tadelte die häufigen unüberlegten und zu wenig vorbereiteten Streiks und empfahl zu ihrer Verhütung obligatorische Einführung von Schiedsgerichten und Einigungsämtern, die außerdem das Recht haben müßten, auch ohne Anrufen der Beteiligten bei drohenden oder schon ausgebrochenen Streiks Einigungsversuche zu machen. Das Ergebnis der Beratungen war der folgende Beschluß:

1. „Eine Petition bei dem neuen Reichstag um Abänderung des Gewerbegerichtsgesetzes einzureichen in der Richtung, daß die Gewerbegerichte für alle Orte und Bezirke mit entwickeltem Gewerbebetrieb obligatorisch eingeführt und verpflichtet werden, auch ohne Anrufung der Parteien bei jeder größeren Arbeitsdifferenz Einigungsversuche zu machen.

2. Den Gewerk- und Ortsvereinen dringend zu empfehlen, daß sie bezüglich aller Arbeitsdifferenzen gemäß unseren altbewährten Grundsätzen und Statuten einen festen, selbständigen Kurs einhalten, darin gipfelnd, daß die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse thatkräftig und ausdauernd erstrebt, hierzu aber unter allen Umständen zuerst der Weg der Verständigung und Einigung beschritten und erst bei Erfolglosigkeit aller friedlichen Versuche und bei Vorhandensein günstiger Aussichten und genügender Mittel in den Ausstand getreten wird. In dieser Weise hat unsere Organisation auch bei der Beteiligung von anders oder nicht organisierten Arbeitern zu handeln und sich niemals willenlos mitreißen zu lassen. Dem Generalrat ist sofort bei jeder auftauchenden Differenz wahrheitsgemäße und genaue Mitteilung zu machen und dessen Rat oder Anweisung einzuholen und streng zu befolgen. Die betreffenden Ortsvereins- und Ortsverbandssekretäre werden dringend aufgefordert, auch dem Gewerkvereins- und dem Verbandsorgan von Arbeitsstreitigkeiten Nachricht zu geben.

Hinsichtlich der Unterstützung von Streiks anderer Organisationen wurde noch ausdrücklich beschlossen, dieselbe davon abhängig zu machen, daß die beteiligten Ortsvereine bei den Verhandlungen zur Mitwirkung zugezogen seien.