[17] Translatio S. Hermetis, ed. Holder-Egger, MG. SS. XV, 410. Auch in Bamberg glaubte man den h. Hermes zu besitzen, V. Ott. II, 14 bei Jaffé, Bibl. V, 639.
[18] Ich lasse dahingestellt, ob sie, wie ich annahm, für den König bestimmt war, oder für den Pabst, wie Dümmler, Ostfr. II, 379, aufrecht hält, ungeachtet der gänzlichen Verschweigung aller päbstlichen Anordnungen. Sicher ist sie ihrer Form nach nicht an den Pabst gerichtet.
[19] Ausgabe von Wattenbach, MG. SS. XI, 1-17, mit den Computationes saec. XII. de tempore S. Rudberti, auf welchen die fehlerhafte sogenannte Tradition beruht. Ueber das Fehlen einer älteren Tradition s. auch Meiller, Salzb. Regesten, S. 439. Wie Dümmler bemerkt, ist der erste, von mir übersehene Herausgeber Flacius Illyricus, Catalogi testium veritatis (1597) II, 121-129 aus der Wiener Handschrift hist. eccl. 73. Wegen der weiteren Litteratur begnüge ich mich, auf die 2. Aufl. von Dümmlers Ostfr. zu verweisen. Nach Jar. Goll, Mitth. d. Inst. XI, 443 bis 446, hätte er seine Angaben über Samo nur aus Fredegar geschöpft, ohne locale Tradition.
[20] S. darüber Karl Foltz, Geschichte der Salzburger Bibliotheken, Wien 1877.
[21] Beiträge zur Geschichte des Erzb. Salzburg, Archiv der Wiener Ak. XXII, 279-304. Die Verse bei Traube, Poet. Lat. III, 238. [←]
[22] a. a. O. S. 13: vgl. Dümmler, Poet. Lat. I, 412.
[23] O Roma nobilis, S. 336.
[24] Versus de ordine comprovincialium episcoporum bei Dümmler a. a. O. S. 283-285. MG. SS. XIII, 341-343. Poet. Lat. II, 637-648 mit anderen Versen der Sammlung. Vielleicht rühren jene aus Karls d. Gr. Zeit her, und wurden nur fortgesetzt; dann hätten wir Erneuerung älterer Darstellungen anzunehmen.
§ 20. Frankreich. [[←]]
Der Vertrag von Verdun besiegelte die politische Theilung des karolingischen Reiches, aber er zerstörte nicht die Gemeinsamkeit der litterarischen Entwickelung. Diese beruhte, besonders in Deutschland und Frankreich, Jahrhunderte lang ausschließlich auf der Geistlichkeit, die von dem Gefühl erfüllt war, eine große Corporation zu bilden, deren Mitglieder in den verschiedenen Ländern sich, wie noch heute, einander näher verbunden fühlten als mit den Laien ihres Volkes. Dieses Gefühl der Gemeinschaft tritt auch in späterer Zeit häufig außerordentlich stark hervor; ganz besonders lebhaft aber war es, so lange die Karolinger herrschten, und die Erinnerung an die Einheit des Kaiserreiches noch die Gemüther erfüllte. In der Litteratur sind es jedoch die kirchlichen Fragen, in denen die Gemeinsamkeit der Bildung wie der Interessen sich vornehmlich zeigt; die überaus reiche und bedeutende theologische Litteratur des neunten Jahrhunderts läßt sich gar nicht getrennt behandeln. In der historischen dagegen verhält es sich anders; diese wird naturgemäß von der politischen Trennung weit stärker berührt und sondert sich rascher in verschiedene Zweige. Alles was die Localgeschichte betrifft, gewinnt nur noch in einzelnen Fällen Bedeutung für das Nachbarland; die bedeutenderen Werke allgemeiner Art aber dürfen nicht außer Acht gelassen werden, und bei der engen Verbindung der karolingischen Theilreiche finden wir in diesen immer auch die Nachbarländer, wenn nicht gleichmäßig, so doch mit wenig geringerer Sorgfalt berücksichtigt, als das eigene. Vor allem gilt das von der Reichshistoriographie der Annalen. Wie die Fulder Annalen auch für Frankreich von Wichtigkeit sind, so die Bertinianischen[1] für Deutschland.