[27] Labbe, Bibl. I, 531-569. Acta SS. Jul. VII, 221, die Wunder S. 255-283. Daraus Duru, Bibl. hist. de l'Yonne II (1863) S. 1-248. Ex Heirici Miraculis S. Germani, MG. SS. XIII, 401. Vgl. Dümmler, NA. IV, 529.

[28] Sickel, Lettre sur un Manuscrit de Melk, Bibl. de l'École des chartes, 5 Série, Tome III, p. 35. MG. SS. XIII, 80.

[29] Gesta episcoporum Autisiodorensium fortgesetzt bis 1593, bei Labbe, Bibl. I, 411-526, neue Ausgabe von Duru, Bibl. hist. de l'Yonne, I, Auxerre 1850. Excerpte MG. SS. XIII, 393; Forts. XXVI, 584. Vgl. P. Roth, Beneficialwesen S. 444-450. Für ihren Werth als gleichzeitige Quelle im 10. Jahrh. Wold. Lippert, König Rudolf v. Frankr. (Leipzig 1886) S. 123.

[30] Zuerst von D. Piolin in d. Gesch. des Bisthums, II, 535-546, herausgegeben, dann von Dümmler, Poet. Lat. II. 623-636.

[31] Acta episcoporum Cenomanensium; s. darüber P. Roth, Gesch. des Beneficialwesens, S. 451-461; Sickel, Acta Karol. II, 286-290. Ausg. der Gesta Aldrici, auszugsweise von Waitz. SS. XV, 304-327: vollst. von Charles und Froger, Mamers 1890. B. Simsons letzte Aeusserung HZ. LXVIII, 193-210.

§ 21. Italien. [[←]]

W. Giesebrecht, De litterarum studiis apud Italos, 1845, 4. Kaisergesch. I, 343-361. 817. Ozanam, Des écoles en Italie aux temps barbares, Oeuvres compl. II, 353. Balzani, S. 190-221.

In auffallendem Gegensatze gegen die beiden fränkischen Reiche steht Italien. Hier war die Geistlichkeit unberührt von der Bonifazischen Reform; ihr fehlte der wissenschaftliche Sinn, welcher vornehmlich von den Angelsachsen ausgehend, die fränkische Kirche durchdrungen hatte, und an den theologischen Fragen, die dort im neunten Jahrhundert so eifrig erörtert wurden, nimmt sie keinen Antheil. Eben so wenig übt der königliche Hof hier eine bedeutende Einwirkung, und niemand machte auch nur den Versuch, die Reichsgeschichte in zusammenhängender Darstellung für die Nachwelt aufzuzeichnen. Weit bedeutender tritt der römische Hof hervor, wo die amtlichen Aufzeichnungen über die Thätigkeit der einzelnen Päbste, deren wir schon früher gedachten, immer fortgesetzt[1], und gerade in diesem Jahrhundert ausführlicher und reicher wurden, so daß sie sich mit den Reichsannalen vergleichen lassen. In Bezug auf die Darstellung und historische Kunst stehen sie aber weit dagegen zurück; es scheint den Verfassern ein solches Bestreben ganz fern gelegen zu haben. Doch finden wir auch hier in der zweiten Hälfte des neunten Jahrhunderts eine nicht unbedeutende wissenschaftliche Thätigkeit, einen Kreis von gelehrten Geistlichen, wie er uns lange nicht wieder begegnet. Der Bibliothekar Anastasius[2], dem man früher die ganze Sammlung der Pabstleben zuschrieb, ein gelehrter Mann, der verschiedene Werke aus dem Griechischen übersetzt hat, ist vielleicht der Verfasser des Lebens Nikolaus I, jenes gewaltigen Pabstes, der den schwachen Karolingern gegenüber die Weltherrschaft des römischen Stuhles schon dem Ziele nahe führte. Auf den Wunsch eines Diaconus Johannes, der eine Kirchengeschichte schreiben wollte, stellte er nach dem Vorgang des Cassiodor, den er jedoch nicht nennt, aus griechischen Quellen eine neue Historia tripartita zusammen[3]. Dieser Johannes ist vermuthlich derselbe, welcher auf Befehl Johannes VIII mit Benutzung der schon früher gemachten Auszüge aus dem Registrum die Vita Gregorii Magni verfaßte. Die von ihm begonnenen Gesta S. Clementis vollendete Bischof Gauderich von Velletri[4].

Vorzüglich besaß man am römischen Hofe, wo man sich nie durch ideale Bestrebungen von den praktischen Zwecken ablenken ließ, eine außerordentliche Sicherheit in der Behandlung der kirchlich-politischen Angelegenheiten, und der Geschäftsstil der Curie gewann eine ungemeine Ausbildung und Festigkeit. Die Briefe der Päbste geben davon Zeugniß, und die erhaltenen größeren Sammlungen aus den Zeiten Nikolaus I und Johannes VIII sind in ihrer Art wahrhaft bewunderungswürdig. Davon erhielt sich auch später bei zunehmender Barbarei die Tradition, obgleich mit dem Ende des neunten Jahrhunderts die Einwirkung des päbstlichen Hofes auf die Kirche diesseit der Alpen fast ganz verschwand, und wie hier die Annalen, so verstummten auch in Rom die Pabstleben mit dem Jahre 891.

In der nächstfolgenden Zeit veranlaßten noch die Streitigkeiten über die Besetzung des päbstlichen Stuhles und die Geschicke des Pabstes Formosus, vornehmlich über die Gültigkeit der von ihm ertheilten Weihen, die höchst merkwürdigen Streitschriften des Auxilius und Vulgarius. Sie berühren eine der dunkelsten Seiten der Pabstgeschichte, die unheilbarsten Widersprüche infallibler Kirchenfürsten[5]. Auxilius war ein von Formosus geweihter fränkischer Priester, der in Neapel lebte, vielleicht als Mönch in Montecassino gestorben ist. Freimüthig und mit tüchtiger gelehrter Bildung ausgerüstet, vertheidigte er ca. 908-912 Formosus und die von ihm geweihten Priester in verschiedenen Schriften. Eugenius Vulgarius hat in demselben Sinn geschrieben, später aber Sergius III, der Theodora u. a. kriechend geschmeichelt, endlich in der Invectiva in Romam (wenn sie von ihm ist) unter Johann X (914-928) noch einmal für Formosus geeifert. Er war ein italienischer Grammatiker, der wahrscheinlich auch in Neapel lebte; sein Latein und vorzüglich seine Verse sind unerträglich gesucht und verkünstelt.