Es würde jedoch ein großer Irrthum sein, wenn man nach diesen Proben arger Barbarei den allgemeinen Standpunkt der Bildung in Italien beurtheilen wollte. Gelehrte Studien wurden namentlich in Verona gepflegt, wo ein Archidiaconus Pacificus († 844), dessen Gelehrsamkeit gepriesen wird, 218 Handschriften zusammengebracht hatte[28]. Von dort besitzen wir ein langes Gedicht zum Preise des Bischofs Adalhard in sapphischem Versmaße, aus dem Ende des neunten Jahrhunderts, dessen Correctheit für diese Zeit in Erstaunen setzt, wenn auch einzelne Fehler vorkommen[29]. Und im überraschendsten Gegensatze zu der Barbarei eines Andreas von Bergamo tritt uns aus dem Anfange des zehnten Jahrhunderts (zwischen 916 und 922) ein Werk entgegen, welches in Rücksicht der Form den meisten Dichtungen karolingischer Zeit ebenbürtig zur Seite steht, nämlich das Lobgedicht auf den Kaiser Berengar[30], dessen ungenannter Verfasser die Sprache nicht ohne Gewandtheit behandelt und regelrechte Hexameter ohne Anstoß zu fertigen verstand. Andere freilich finden sich darunter, welche holprig genug sind[31], und gesuchte Ausdrücke, verkünstelte Constructionen verdunkeln nicht selten den Sinn. Der Unterschied ist nicht schwer zu bemerken, wenn plötzlich der melodische Wohllaut Vergils oder die kunstvollen Verse des Statius sich vernehmen lassen. Das sind fremde Federn, mit denen der Autor sich geschmückt hat; Bilder und einzelne Schlachtenscenen machte er sich auf solche Weise zu eigen.
Die Thaten und Schicksale Berengars, seine Kämpfe um die Krone Italiens sind es, welche er schildert, und allem Anschein nach schrieb er bald nach der Kaiserkrönung seines Helden im Nov. oder December 915. Er war also ein Zeitgenosse, und sein Werk ist in manchen Einzelheiten nicht ohne geschichtlichen Werth. Doch ist er zu sehr Lobredner und zu ungenau, um als eigentliche Geschichtsquelle gelten zu können. Die Verhältnisse sind nicht ohne Geschick, aber mit arger Entstellung, so gewandt, daß Berengar als der allein berechtigte und legitime Herrscher erscheint. Es ist merkwürdig, daß, während thatsächlich die Gewalt allein den Ausschlag gab, doch nachträglich man ängstlich bemüht war, vor der Welt den Anschein einer formellen Berechtigung zu gewinnen. Wir haben ähnliches schon in Bezug auf die Karolinger gesehen und werden es in noch auffallenderer Weise bei den Magyaren wiederfinden.
In der Form der Darstellung schließt sich der Panegyrist durchaus den alten heidnischen Mustern an, so gut er es vermochte. Er zeigt die genaueste Bekanntschaft mit Vergil, Statius und Juvenal, und hat unverkennbar eine gute grammatische Schule durchgemacht. Auch stand er mit diesen Kenntnissen und dieser Kunst keineswegs vereinzelt da: Niemand, sagt er, sich selbst anredend, kümmert sich jetzt um deine Verse; dergleichen wissen die Leute auf dem Lande wie in der Stadt zu machen.
Ob der Verfasser ein Geistlicher oder ein Laie war, geht aus seinem Werke nicht mit Sicherheit hervor; wahrscheinlich ist er Schulmeister in Verona gewesen. Für die Schule ist auch dieses Werk bestimmt, und ist deshalb, wie das des Abbo mit einer erläuternden Glosse versehen, welche derselben Zeit angehört[32]. Darin tritt eine ausgebreitete Gelehrsamkeit, und auch Kenntniß der griechischen Sprache, deutlicher als im Gedicht selbst hervor. Einige geschichtliche Erklärungen werden gegeben, vorzüglich aber grammatische, bei denen Servius stark benutzt ist. Bei der Erläuterung der Mythen, welche in allen Commentaren des früheren Mittelalters eine Hauptrolle spielt, übergeht der Glossator vieles, weil das ja allgemein bekannt sei.
Wir begegnen hier einer Bildung, die durchaus nicht von der Kirche herrührt, sondern fortgepflanzt wird durch jene einzeln stehenden Grammatiker, deren Wirksamkeit in Italien niemals aufgehört hat. Es ist W. v. Giesebrechts Verdienst, zum ersten Male nachgewiesen zu haben, daß diese Schulen in Italien immer fortbestanden haben und unter den Laien einen Grad der Bildung verbreiteten, den man diesseit der Alpen nicht kannte. In Italien, sagt Wipo im elften Jahrhundert, geht die ganze Jugend ordentlich zur Schule und nur in Deutschland hält man es für überflüssig oder unanständig, einen Knaben unterrichten zu lassen, wenn er nicht zum geistlichen Stande bestimmt ist. Der italienische Laie las seinen Vergil und Horaz, aber er schrieb keine Bücher, während die Geistlichkeit theils in Rohheit versank, theils zu sehr in den politischen Händeln befangen war, um an den wissenschaftlichen Bestrebungen der Zeit Theil zu nehmen. Daraus erklärt sich der Mangel litterarischer Productivität und die Dürftigkeit der vorhandenen Litteratur, während andererseits bei jenem Panegyristen und etwas später bei Liudprand plötzlich eine überraschende Fülle klassischer Gelehrsamkeit und große Gewandtheit im Ausdruck hervortraten, namentlich im Versemachen, welches ein Hauptgegenstand der Schulbildung war. Denn einzelne vom geistlichen Stande naschten auch von jener verbotenen Frucht; im allgemeinen aber stand der Clerus im Gegensatz zu diesem Treiben, in dem er nicht mit Unrecht ein heidnisches Element erkannte. Die Wissenschaft war hier nicht in den Dienst der Kirche genommen; sie behauptete einen unabhängigen Standpunkt, war aber fast ausschließlich formaler Natur und darum wesentlich unproductiv.
[1] Oben [S. 59]. Liber pontificalis oder Gesta pontificum Romanorum bis auf Hadrian II (867-872), nebst einer unvollständigen Vita Stephani V. (885-891) ed. Bianchini, Romae 1718, 4 Voll. fol. Vignolius, Romae 1724, 3 Voll. 4. unvollendet. Murat, SS. III nach Bianchini: vgl. Baehr S. 261-271. Nach Schürer, Hist. Jahrb. XI, 425 ff. ist die V. Stephani II von dem Primicerius Christophorus verfaßt, welcher den Pabst als Notarius regionarius auf seiner Reise in Frankreich begleitet hat. Nach Kr. in der Rec. von Mock de donatione Caroli Magni (Centralbl. 1862 Sp. 76) ist die V. Hadriani I (772-795) erst 20-30 Jahre nach dessen Tod abgefaßt und scheint von demselben Vf. wie die V. Leonis III (795-816); nach F. O. Krosta de donationibus a Pippino et Carolo Magno sedi apostolicae factis, Königb. Diss. 1862 S. 46 erst nach 829. Vermuthungen über Interpolation der V. Hadr. (c. 41-43) s. NA. VII, 228. X, 201. XIII, 236. Scheffer-Boichhorst hält die Vita für gleichzeitig, aber die Grenzbestimmung „id est a Lunis-Beneventanum“ für Interpolation; zustimmend Diekamp, Hist. Jahrb. VI, 637. Stücke der verlorenen V. Eugenii II (824-827) vielleicht in Pauli D. Cont. Romana ed. Waitz 200-203, vgl. B. Simson, Ludwig d. Fr. I, 230, Waitz S. 200 über die in d. Cont. benutzten, aus Lauresh. u. Lauriss. gemischten Annalen, ähnlich denen im cod. Christ. 213. Die von Wido von Osnabrück im Cod. Udalr. (Bibl. V, 340) erwähnte Scriptura de querimonia Romanorum über Ludwigs II Gewaltthaten 864 scheint verloren zu sein.
[2] Ueber ihn vgl. Hergenröther, Photius II, 230-240.
[3] Ueber sein Verhältniß zu Theophanes Car. De Boor, Theophanis Chronologia II, 400.
[4] Mab. Mus. Ital. I, 2, 78. Acta SS. Mart. II. p. *15. Vorrede und Varianten im Floril. Bibl. Casin. IV, p. 373-390, e cod. Casin. 234.