Mit dem kriegerischen Ruhme vereinigte das karolingische Haus, wie es zu einer hervorragenden Stellung damals fast unerläßlich war, auch den kirchlichen. Klosterstiftungen und klösterlich frommer Lebenswandel schmücken ihren Stammbaum mit Heiligen, wie Gertrud und Begga, und auch dem Ahnherrn, Bischof Arnulf von Metz, wurde mit gutem Recht die dankbare Verehrung der Nachkommen zu Theil. Sein Leben ist auch von einem Zeitgenossen beschrieben worden, und was hier über ihn berichtet wird, ist werthvoll, aber dem Verfasser[9], einem der Mönche, welche den h. Romarich nach Metz begleiteten, als er den weltmüden Bischof 629 nach seiner Einsiedelei in Remiremont abholte, hatte begreiflicher Weise wesentlich den Zweck und Gesichtspunkt, seine kirchlichen Tugenden zu preisen[10].

Als Werk eines Zeitgenossen und Augenzeugen schätzbar ist auch das Leben der h. Gertrud, Pippins I Tochter, der Stifterin des Klosters Nivelle, wo sie am 17. März 659 starb. Ganz ohne Grund von Bonnell verdächtigt, ist ihre Lebensbeschreibung von Friedrich in ihrem Werth erkannt, und von Krusch nach einer Handschrift des achten Jahrhunderts herausgegeben[11].

Einige gute Nachrichten enthält auch das noch zu König Pippins Lebzeiten geschriebene Leben des Stifters des Klosters Laubach oder Lobbes, Ermino († 737) vom Abt Anso[12]. Die schon für diese Zeit nicht unwichtige Lütticher Litteratur werden wir später noch zu berühren Anlaß haben.

Ganz unverändert werden uns ausser diesen sehr wenige Legenden erhalten sein; dafür ist ihre Form zu glatt, zu abweichend von den authentischen Denkmälern. Zum Vorlesen bestimmt und gebraucht, mußten sie der zunehmenden Bildung angepaßt werden, und leicht verbanden sich damit Zusätze und Aenderungen, welche auch den Inhalt berührten.


[1] Cap. 117 (34): „Usque nunc inluster vir Childebrandus comes, avunculus praedicto rege Pippino, hanc historiam vel gesta Francorum diligentissime scribere procuravit. Abhinc ab inlustre viro Nibelungo, filium ipsius Childebrando itemque comite, succedat auctoritas.“

[2] Auf dessen Reise „Roma salvanda“ starb m. Dec. ind. VII (753) der primicerius notariorum Ambrosius in Saint-Maurice; er wurde nach 6 Jahren in St. Peter bestattet mit einem rühmenden rhythmischen Epitaph. Rossi, L'inscription du tombeau d'Hadr. I (Mél. d'Archéol. et d'hist. VIII) p. 20.

[3] Mab. Dipl. p. 384. SS. Meroving. I, 465 mit Schriftprobe. MG. SS. XV, 1 (vgl. p. 574a) als De unctione Pippini regis nota. Diese Nachricht wurde später mit der fabelhaften Revelatio facta S. Stephano papae verbunden, mit welcher sie von Regino abgeschrieben, und bei Sur. V. p. 658 (740 ed. II) zuerst gedruckt ist. Hierdurch habe ich mich früher verleiten lassen, die Clausula als unglaubwürdig zu bezeichnen. Vgl. Oelsner, K. Pippin S. 155. Das Schreiben Stephans II, welches B. Simson, Forsch. XIX, 180, als die Quelle betrachtet, ist in der neuen Ausg. von Jaffé's Reg. Pont. n. 2316 von P. Ewald mit Recht als unecht bezeichnet. Ebenso in der Ausgabe jenes, von Hilduin seinen Acta Dionysii angehängten Stückes von Waitz, SS. XV, 2. — Benutzt ist die Clausula in einem (unechten?) Breve Clemens II für Romainmôtier, NA. XI, 590.

[4] Zu vergleichen ist für diese Zeit noch der Libellus de Majoribus domus, Bouq. II, 699 aus Du Chesne SS. II, 1, der nicht vor dem neunten Jahrhundert geschrieben ist, wie B. Simson bemerkt, nahe verwandt dem Chron. Adonis, vielleicht ein Auszug. Ferner das von Wilthem excerpirte Fragmentum historicum ex libro aureo Epternacensi über die Jahre 714 u. 715, aus unbekannter Quelle, herausgegeben von Reiffenberg im Bulletin de l'Académie de Bruxelles (1843) X, 2. 264, und Monuments de Namur etc. VII, 209; jetzt MG. SS. XXIII, 59. Rätselhaft ist der Dionysius, welchen Gobelinus Persona als Chronisten von Prosper bis Einhard (455-741) anführt, vgl. Hagemann: Ueber die Quellen des G. P. (Diss. Hal. 1874) S. 32. Er ist aber nicht zusammenzubringen mit der Erwähnung der Cyclen des Dionysius Exiguus bei Regino z. J. 741, wo er nur von der Incongruenz der verschiedenen Berechnungen spricht; allerdings scheint er in seinem Exemplar eine annalistische Bemerkung zu 741 gehabt zu haben.

[5] MG. SS. I, 316-321.