§ 1. Neue Anfänge der Geschichtschreibung. Fredegars Fortsetzer. [[←]]

Ausgaben mit Fredegars Chronik. Uebersetzung von O. Abel ebend. und von 735 an bei Einhards Annalen; vereinigt u. nach der neuen Ausg. v. Krusch berichtigt 1888. — Cauer, De Carolo Martello, Berl. 1846. Breysig, De continuato Fredegarii scholastici chronico, Berl. 1849. Oelsner, De Pippino rege, Vratisl. 1853. p. 24-34 De Chronico Fredegarii continuato. Breysig, Karl Martell S. 112. Hahn, Einige Bemerkungen über Fredegar, Arch. XI, 805-840. G. Monod, Revue crit. 1873, I, 153. Br. Krusch, NA. VIII, 495-515.

Das Haus der Karolinger bewies von Anfang an seine Berechtigung zur Herrschaft dadurch, daß es allein im Stande war, das Reich herzustellen, dem weit vorgeschrittenen Verfall Einhalt zu thun und auf neuen Grundlagen ein neues Zeitalter zu begründen. Auch das Wiedererwachen der Geschichtschreibung knüpft sich an sein Auftreten: mit dem Jahre 687, mit dem entscheidenden Siege Pippins, beginnen die Annalen von St. Amand.

Fredegars Chronik war in Burgund, das Buch von den Thaten der Franken in Neustrien geschrieben, in Austrasien fanden beide ihre letzte Bearbeitung und Fortsetzung. Viel ist über die Beschaffenheit dieser, über die Arbeit der verschiedenen dabei thätigen Personen geschrieben worden; ich halte mich jetzt an die Resultate von Br. Krusch, welcher genauer, als zuvor geschehen war, namentlich auch in Bezug auf die Sprache, die Prüfung durchgeführt hat.

Als unter Pippin das Frankenreich in seiner neuen Gestaltung glänzend befestigt war, unternahm es sein Oheim Childebrand, auch für das dauernde Andenken dieser merkwürdigen Begebenheiten zu sorgen. Er ließ ein Exemplar der alten Chronik des Fredegar sorgfältig abschreiben, aber er oder der von ihm Beauftragte begnügte sich nicht mit einfacher Abschrift: er ließ den Liber generationis weg, und setzte an dessen Stelle den Hilarianus de cursu temporum ein, welchen er in seiner Vorlage an anderm Orte fand, und erweiterte die Stammsage im Hieronymus durch ein Excerpt aus Dares Phrygius. An den Fredegar knüpfte er einen Auszug von cap. 43 bis 52 der Gesta Francorum nebst ihrer 736 geschriebenen Fortsetzung; recht mangelhaft gearbeitet und voll chronologischer Verwirrung, aber bereichert mit Zusätzen, welche das Haus der Arnulfinger hervorheben, während er manches wegließ, was das Haus der Merowinger betraf, das ihn nicht mehr kümmerte; anfangs dürftig, dann von erheblichem Werthe. Das ist die sog. erste Fortsetzung (cap. 1-17) bis zur Mitte von cap. 109, an welche bis cap. 117 incl. die zweite (cap. 18-33) sich reiht, innerhalb welcher stilistische Gründe einen Wechsel des Schreibers (nach cap. 109) annehmen lassen. So weit, bis 752, war unter Childebrands Leitung das Werk geführt, da übernahm dessen Sohn Nibelung[1] die weitere Fortsetzung (cap. 34-54), welche uns in noch schlechterem Latein einen schon ausführlicheren, nach Jahren genau geordneten und wohl theilweise gleichzeitig aufgezeichneten Bericht über die königliche Herrschaft Pippins darbietet.

Als vereinzelte sehr schätzbare Notiz reiht sich an diese Fortsetzer des Fredegar eine Aufzeichnung aus Saint-Denis über die Königsweihe Pippins und seiner Söhne (754) durch Pabst Stephan II[2], welche sich am Schluß einer Handschrift von Werken Gregors von Tours befindet, von anderer Hand mit blasserer Dinte geschrieben und offenbar aus einer älteren Handschrift herübergenommen, und Clausula de Pippino genannt wird[3].

So wie das ganze Reich von den Merowingern an die Karolinger überging, so wurde auch die einzige Chronik der Franken zu einer Familienchronik des karolingischen Hauses. Sie gewinnt dadurch gewissermaßen einen officiellen Charakter und damit eine gewisse Glaubwürdigkeit; andererseits leidet sie aber auch an den Mängeln solcher amtlicher Aufzeichnungen. Je näher die Verfasser den Karolingern standen, je besser sie unterrichtet waren, um so mehr hüteten sie sich auch etwas aufzunehmen, was den Machthabern unangenehm war. Es genügt in dieser Beziehung den einen Umstand hervorzuheben, daß die bedeutenden und gefährlichen Unruhen, welche Grifo, Karl Martels Sohn von der Swanhilde, nach des Vaters Tod erregte, und welche dem Verfasser doch unmöglich unbekannt geblieben sein konnten, hier mit gänzlichem Stillschweigen übergangen werden. Ebensowenig ist andererseits von der ganzen Wirksamkeit des Bonifatius und überhaupt von den kirchlichen Angelegenheiten die Rede. Eine vollständige und unparteiische Uebersicht der Begebenheiten darf man daher bei diesen Fortsetzern des Fredegar nicht suchen[4].

Ebenso wenig unparteiisch, zur Verherrlichung der Arnulfinger geschrieben und namentlich in den ältesten Theilen irreführend, übrigens aber aus guten Quellen geschöpft, reichhaltig auch über Grifo, ist die Geschichte von 687 bis 692, welche den Anfang der Annales Mettenses bildet[5], wo bis 768 eine Compilation aus Fredegar u. a. Annalen sich anschließt. Früher gering geschätzt, ist sie von L. Ranke nachdrücklich in Schutz genommen und ihr Werth ins Licht gestellt[6]. Es kommt hinzu, daß das Fragmentum de Pippino duce[7], welches Bonnell für ein schlechtes Excerpt aus den Mettenser Annalen erklärt hatte, in dem Cod. Arundel. 375 saec. XI. des Brit. Museum aufgefunden ist[8] und, da es nun als Quelle anerkannt ist, ein höheres Alter dieser Darstellung verbürgt.

Natürlich ist es, daß man bei fortschreitender litterarischer Bildung bald sowohl an der rohen Form des Fredegar und seiner Fortsetzer, als auch an dem dürftigen Inhalt dieser Aufzeichnungen Anstoß nahm. Zu Karls d. Gr. Zeit entstand eine Compilation, in welcher die Chronik des Beda verbunden ist mit Zusätzen aus Hieronymus, Orosius, Fredegar und seinen Fortsetzern, den Gestis Francorum und Jahrbüchern, die mit den Lorscher große Aehnlichkeit haben, bis 741. Wir werden auf dieses sowie auf andere ähnliche Arbeiten später zurückzukommen haben.