Fig. 258.
202. Brechung des Lichtes. Brechungsgesetze.
Wenn das Licht auf die Grenzfläche zweier Stoffe, Medien, trifft, so wird ein Teil desselben reflektiert, der andere Teil dringt in das zweite Medium ein. Ist dasselbe durchsichtig, so geht er im zweiten Medium weiter. Dabei verändert er beim Übergange in das zweite Medium seine Richtung, d. h. er wird gebrochen, erfährt eine Brechung, Refraktion.
Brechungsgesetze: 1) Der einfallende, der gebrochene Strahl und das Einfallslot liegen in einer Ebene, Brechungsebene, die auf der Grenzfläche, der brechenden Fläche, senkrecht steht.
2) Das Verhältnis des sinus des Einfallswinkels zum sinus des Brechungswinkels ist für jedes Paar Medien eine Konstante und wird der Brechungskoeffizient oder Brechungsexponent genannt (Snell 1620, Descartes 1649).
Beispiel: Geht Licht von Luft in Wasser, so ist der Brechungsexponent 1,33; d. h. zu jedem Einfallswinkel i gehört ein Brechungswinkel r, so daß sin i : sin r = 1,33. Bei Öl gehört zu jedem Einfallswinkel ein anderer, etwas kleinerer Brechungswinkel, so daß sin i : sin r = 1,47.
Jede Substanz hat einen besonderen Brechungskoeffizienten. Ist er groß so sagt man, die Substanz bricht das Licht stark; ist er klein, d. h. nahe an 1, so bricht sie schwach.
Brechungskoeffizienten.
| Diamant | 2,47-2,75 |
| Phosphor | 2,22 |
| Schwefel (kryst.) | 2,11 |
| Rubin | 1,78 |
| Topas | 1,61 |
| Quarz | 1,54 |
| Steinsalz | 1,54 |
| Flußspat | 1,43 |
| Kronglas | 1,53 |
| Flintglas | 1,70 |
| Schwefelkohlenstoff | 1,63 |
| Kanadabalsam | 1,53 |
| Olivenöl | 1,47 |
| Schwefelsäure | 1,43 |
| Alkohol | 1,37 |
| Äthyläther | 1,36 |
| Wasser | 1,33 |
| Luft | 1,00029 |
| Sauerstoff | 1,00027 |
| Stickstoff | 1,00030 |
| Wasserstoff | 1,00014 |
| Chlor | 1,00077 |
| Schwefelkohlenstoffdampf | 1,0015 |