König Johann.
Ich betrachte ihn schon lange deßwegen, und find' ihn durchaus
Richard;

(zu Robert.)

Nun, Geselle, sage dann, was bewegt dich einen Anspruch an deines
Bruders Güter zu machen?

Philipp.
Weil er ein halbes Gesicht hat, wie mein Vater; um dieses halben
Gesichts willen möcht er gerne mein ganzes Erbgut haben; ein
groschenmäßiges Halb-Gesicht, fünfhundert Pfund des Jahrs!

Robert.
Mein gnädigster Souverain, wie mein Vater noch lebte, brauchte der
König, euer Bruder, meinen Vater viel—

Philipp. Gut, Herr, das kan euch nichts von meinen Gütern geben; ihr müßt sagen, wie er meine Mutter brauchte.

Robert. —und verschikte ihn einst in einer Gesandtschaft nach Deutschland, wo er über wichtige Angelegenheiten der damaligen Zeit mit dem Kayser Unterhandlung pflegen sollte; der König machte sich indessen seine Abwesenheit zu Nuze, und hielt sich die ganze Zeit über in meines Vaters Haus auf; wie er's da so weit gebracht, daß er—ich schäme mich es zu sagen; allein Wahrheit ist Wahrheit; Kurz, es lagen Meere und Länder zwischen meinem Vater und meiner Mutter, wie dieser junge Herr hier gezeugt wurde; das hab' ich aus meines Vaters eignem Munde. Auf seinem Todbette vermachte er seine Güter durch ein Testament mir, und blieb bis in seinen Tod dabey, daß dieser, meiner Mutter Sohn, nicht der seinige sey; und wenn er's auch wäre, so kam er volle vierzehn Wochen vor der gesezmäßigen Zeit in die Welt: Ich bitte also Euer Majestät mir zuzusprechen, was mein ist, meines Vaters Güter, nach meines Vaters leztem Willen.

König Johann. Mein guter Kerl, euer Bruder ist in der Ehe gebohren; euers Vaters Weib brachte ihn während ihrem Ehestand; wenn sie untreu war, so ist es ihr Fehler, und ein Zufall dem alle Männer ausgesezt sind, welche Weiber nehmen. Sag mir einmal, wie, wenn mein Bruder, der deinem Vorgeben nach, die Mühe nahm diesen Sohn zu zeugen, ihn deinem Vater als seinen Sohn abgefodert hätte? Hätte nicht dein Vater ein Kalb, das ihm seine Kuh gebracht, gegen die Ansprüche der ganzen Welt behaupten können? Wahrhaftig, guter Freund, das hätt' er können; gesezt also auch, er wäre meines Bruders Sohn, so hätte doch mein Bruder keinen Anspruch an ihn machen, noch hätt' ihn euer Vater deßwegen, weil er nicht sein sey, verläugnen können; aus allem diesem folgt also, daß meiner Mutter Sohn euers Vaters Erben zeugte, und daß euers Vaters Erbe euers Vaters Güter haben muß.

Robert. Soll denn meines Vaters lezter Wille keine Kraft haben, ein Kind zu enterben, das nicht sein ist?

Philipp. Von keiner grössern Kraft mich zu enterben, Herr, als, denk ich, sein Wille mich zu zeugen war.