[103] Näheres siehe E. T. Z. 1907, S. 539.
[104] Für Chlor gilt ähnliches wie für Salpetersäure (s. [S. 128]).
[105] Nicht zu empfehlen, da bei Erwärmung die wirksame Masse zu locker wird.
[106] Eine saure Lösung ist eine solche, in der sich Wasserstoffionen befinden; je größer die Konzentration der H·, um so größer ist die Acidität.
Siebentes Kapitel.
Aufstellung der Batterie, Einbau der Platten, Vorschriften über die Behandlung, Lebensdauer.
Aufstellung. Der Raum, in dem die Akkumulatorenbatterie untergebracht wird, soll kühl, trocken und vor allem gut ventilierbar sein, damit die Säure nicht zu stark verdunstet, die Außenwände der Zellen trocken gehalten werden können (Isolation) und die bei der Ladung sich bildenden Gase schnell entweichen. Während der Ladung dürfen brennende oder glühende Körper in dem Akkumulatorenraume nicht geduldet werden, da die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, daß sich bei schlechter Ventilation eventuell vorhandenes Knallgas entzündet. Zur Beleuchtung dürfen nur elektrische Lampen verwendet werden, die im luftleeren Raume brennen.
Der Fußboden soll fest und solide sein, natürlich muß er auch säurefest sein. Allen Anforderungen dürfte ein Asphaltboden auf Untergrund aus Zementbeton genügen[107].
Die Elemente müssen so aufgestellt werden, daß man zu jeder Zelle freien Zutritt hat zwecks einer Besichtigung, Messung der Säuredichte oder sonstiger vorzunehmender Arbeiten, z. B. Auswechselung defekt gewordener Platten. Daher sollten bei kleineren Zellen nicht mehr als zwei Reihen neben- und übereinander auf demselben Gestelle stehen; größere Zellen müssen auf dem Boden nebeneinander aufgestellt werden. Nach den Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker müssen die Zellen von Batterien für hohe Spannungen so angeordnet sein, daß bei der Bedienung eine zufällige gleichzeitige Berührung von 2 Punkten, zwischen denen eine Potentialdifferenz von mehr als 250 Volt herrscht, nicht stattfinden kann. Bei Batterien in Anlagen mit mehr als 250 Volt Gebrauchsspannung zwischen 2 Leitern oder mehr als 2 × 250 Volt in Dreileiteranlagen sind nach den Vorschriften des V. D. E. Lattenlaufböden erforderlich. (Isolation gegen Erde.)
Die Gestelle werden aus sorgfältig geteerten oder mit Paraffinöl durchtränkten Balken hergestellt. Der Gebrauch von Nägeln, Schrauben, Bandagen aus Eisen ist zu verwerfen, da diese durch die Säure angegriffen werden; die Verbindung der einzelnen Teile des Gestelles muß daher durch Holzpflöcke geschehen.