28 This was the first and only time during my entire friendship with Vance that I ever heard him use a Scriptural expletive. [↩︎]

29 As I learned later, Doctor Von Blon, who was an ardent amateur photographer, often used half-gramme tablets of cyanide of potassium; and there had been three of them in his dark-room when Ada had called. Several days later, when preparing to redevelop a plate, he could find only two, but had thought little of the loss until questioned by Vance. [↩︎]

30 I later asked Vance to rearrange the items for me in the order of his final sequence. The distribution, which told him the truth, was as follows: 3, 4, 44, 92, 9, 6, 2, 47, 1, 5, 32, 31, 98, 8, 81, 84, 82, 7, 10, 11, 61, 15, 16, 93, 33, 94, 76, 75, 48, 17, 38, 55, 54, 18, 39, 56, 41, 42, 28, 43, 58, 59, 83, 74, 40, 12, 34, 13, 14, 37, 22, 23, 35, 36, 19, 73, 26, 20, 21, 45, 25, 46, 27, 29, 30, 57, 77, 24, 78, 79, 51, 50, 52, 53, 49, 95, 80, 85, 86, 87, 88, 60, 62, 64, 63, 66, 65, 96, 89, 67, 71, 69, 68, 70, 97, 90, 91, 72. [↩︎]

31 We later learned from Mrs. Mannheim that Mannheim had once saved Tobias from criminal prosecution by taking upon himself the entire blame of one of Tobias’s shadiest extra-legal transactions, and had exacted from Tobias the promise that, in event of his own death or incarceration, he would adopt and care for Ada, whom Mrs. Mannheim had placed in a private institution at the age of five, to protect her from Mannheim’s influence. [↩︎]

32 An account of the cases of Madeleine Smith and Constance Kent may be found in Edmund Lester Pearson’s “Murder at Smutty Nose”; and a record of Marie Boyer’s case is included in H. B. Irving’s “A Book of Remarkable Criminals.” Grete Beyer was the last woman to be publicly executed in Germany. [↩︎]

33 “Selbstverletzungen kommen nicht selten vor; abgesehen von solchen bei fingierten Raubanfällen, stösst man auf sie dann, wenn Entschädigungen erpresst werden sollen; so geschieht es, dass nach einer harmlosen Balgerei einer der Kämpfenden mit Verletzungen auftritt, die er damals erlitten haben will. Kenntlich sind solche Selbstverstümmelungen daran, dass die Betreffenden meistens die Operation wegen der grossen Schmerzen nicht ganz zu Ende führen, und dass es meistens Leute mit übertrieben pietistischer Färbung und mehr einsamen Lebenswandels sind.”—H. Gross, “Handbuch für Untersuchungsrichter als System der Kriminalistik,” I, pp. 32–34. [↩︎]

34 “Dass man sich durch den Sitz der Wunde niemals täuschen lassen darf, beweisen zwei Fälle. Im Wiener Prater hatte sich ein Mann in Gegenwart mehrerer Personen getötet, indem er sich mit einem Revolver in den Hinterkopf schoss. Wären nicht die Aussagen der Zeugen vorgelegen, hätte wohl kaum jemand an einen Selbstmord geglaubt. Ein Soldat tötete sich durch einen in den Rücken gehenden Schuss aus einem Militärgewehr, über das er nach entsprechender Fixierung sich gelegt hatte; auch hier wäre aus dem Sitz der Wunde wohl kaum auf Selbstmord geschlossen worden.”—Ibid., II, p. 843. [↩︎]

35 “Es wurde zeitlich morgens dem UR. die Meldung von der Auffindung eines ‘Ermordeten’ überbracht. An Ort und Stelle fand sich der Leichnam eines für wohlhabend geltenden Getreidehändlers M., auf dem Gesichte liegend, mit einer Schusswunde hinter dem rechten Ohre. Die Kugel war über dem linken Auge im Stirnknochen stecken geblieben, nachdem sie das Gehirn durchdrungen hatte. Die Fundstelle der Leiche befand sich etwa in der Mitte einer über einen ziemlich tiefen Fluss führenden Brücke. Am Schlusse der Lokalerhebungen und als die Leiche eben zur Obduktion fortgebracht werden sollte, fiel es dem UR. zufällig auf, dass das (hölzerne und wettergraue) Brückengeländer an der Stelle, wo auf dem Boden der Leichnam lag, eine kleine und sichtlich ganz frische Beschädigung aufwies, so als ob man dort (am oberen Rande) mit einem harten, kantigen Körper heftig angestossen wäre. Der Gedanke, dass dieser Umstand mit dem Morde in Zusammenhang stehe, war nicht gut von der Hand zu weisen. Ein Kahn war bald zur Stelle und am Brückenjoche befestigt; nun wurde vom Kahne aus (unter der fraglichen Stelle) der Flussgrund mit Rechen an langen Stielen sorgfältig abgesucht. Nach kurzer Arbeit kam wirklich etwas Seltsames zutage: eine etwa 4 m lange starke Schnur, an deren einem Ende ein grosser Feldstein, an deren anderem Ende eine abgeschossene Pistole befestigt war, in deren Lauf die später aus dem Kopfe des M. genommene Kugel genau passte. Nun war die Sache klarer Selbstmord; der Mann hatte sich mit der aufgefundenen Vorrichtung auf die Brücke begeben, den Stein über das Brückengeländer gehängt und sich die Kugel hinter dem rechten Ohre ins Hirn gejagt. Als er getroffen war, liess er die Pistole infolge des durch den Stein bewirkten Zuges aus und diese wurde von dem schweren Steine an der Schnur über das Geländer und in das Wasser gezogen. Hierbei hatte die Pistole, als sie das Geländer passierte, heftig an dieses angeschlagen und die betreffende Verletzung erzeugt.”—Ibid., II, pp. 834–836. [↩︎]

36 “Die Absicht kann dahin gehen, den Verdacht von sich auf jemand anderen zu wälzen, was namentlich dann Sinn hat, wenn der Täter schon im voraus annehmen durfte, dass sich der Verdacht auf ihn lenken werde. In diesem Falle erzeugt er recht auffallende, deutliche Spuren und zwar mit angezogenen Schuhen, die von den seinigen sich wesentlich unterscheiden. Man kann, wie angestellte Versuche beweisen, in dieser Weise recht gute Spuren erzeugen.”—Ibid., II, p. 667. [↩︎]

37 “Über Gummiüberschuhe und Galoschen s. Loock; Chem. u. Phot. bei Krim. Forschungen: Düsseldorf, II, p. 56.”—Ibid., II, p. 668. [↩︎]