Anmerkungen zur Transkription

Das Original ist in Fraktur gesetzt. Im Original gesperrter Text ist so ausgezeichnet. Im Original in Antiqua gesetzter Text ist so markiert.

Weitere Anmerkungen zur Transkription befinden sich am [Ende des Buches].

H. H. Houben

Hier Zensur – wer dort?

Antworten von gestern
auf Fragen von heute

Mit Umschlagbild von

Th. Th. Heine

Leipzig · F. A. Brockhaus · 1918


Dieses Büchlein ist ein Auszug aus einem gleichnamigen größeren Werk, das später im selben Verlag erscheinen wird.

Als Fortsetzung folgt ein ebenfalls in sich abgeschlossenes Bändchen von gleichem Umfang und gleichem Preis unter dem Titel: »Biedermaier-Zensur«, das folgende Kapitel enthalten wird:

1. Friedenshoffnungen und -enttäuschungen. 2. Metternich »karlsbadert«. 3. Friedrich von Gentz als Zensor. Eine Komödie in 1 Vorspiel und 5 Akten. 4. »Es soll der Sänger mit dem König gehn.« 5. Der Musterstaat Preußen. 6. Aus den Memoiren eines Berliner Zensors. 7. Redaktionsgeheimnisse. 8. Zensurstriche und -streiche. 9. Biedermaier vor und hinter den Kulissen. 10. Franz Grillparzer – ein besonderes Kapitel.

Copyright 1918 by F. A. Brockhaus, Leipzig.


Vorwort.

Der Kampf der Literatur mit der Zensur, wie sie ehemals in deutschen Landen betrieben wurde, ist der ewige Widerstreit zweier Weltanschauungen, der Kampf des Lichtes gegen die Finsternis, der Aufklärung gegen den Obskurantismus. Der unselige Krieg, der in der ganzen »Kulturwelt« soviel längst überwundenes Menschliche, allzu Menschliche wieder lebendig machte, hat auch diesen uralten Zwist aufs neue entfesselt. »Hier Zensur!« ertönt's heute allüberall, wo ein neues Werk der Literatur – oder auch nur der Druckerpresse – zum Lichte drängt, im Vaterland, in Feindesland und in Neutralien. Mit allgemeinen Redensarten für oder wider ist da nichts geholfen. Die unbestechlichen Tatsachen haben diesen Kampf zu entscheiden, in dem Fürsten und Völker, die Götter, Helden und Don Quichotes unserer Kultur eine merkwürdig wechselnde Rolle als Sieger und Besiegte spielen.

»Wer dort?« Wer sind diese Leute, die vor dem Richterstuhl des Zensors als Angeklagte zu stehen pflegten, und was waren ihre Verbrechen? Diese Frage soll mein Büchlein beantworten. Die »gute, alte Zeit« hängt es in farbenlustigen Miniaturbildern und ernsthaft-schwarzen Schattenrissen an die Wand. Da purzelt höfische und militärische, politische, religiöse und moralische Zensur nur so übereinander. Ehrlichen Gewissenskonflikt höhnt herausfordernder Übermut, das Recht des Staates, der Allgemeinheit, und das der Persönlichkeit übertrumpfen einander in Gewalttaten oder diplomatischen Listen, stolze Gelassenheit triumphiert über stichflammende Leidenschaft, und diese Hahnenkämpfe auf Leben und Tod werden anmutig unterbrochen durch kurieuse Begebenheiten, groteske Saltomortales und unfreiwillige Humore verblüffendster Art. Zuletzt kommt dann immer das große Messer und befördert alle die geschwollenen Kämme in den großen Kochtopf der Geschichte.

Vielleicht daß ein Blick in das, was gestern war, uns stärkt, im Heute durchzuhalten. Daher der Untertitel meines Buches: »Antworten von gestern auf Fragen von heute

Prof. Dr. H. H. Houben.

Leipzig,
zu Anfang des fünften Weltkriegsjahres.


Inhalt.

Seite
1.Friedrichs des Großen königliche Freiheit[5]
2.Kaiser Josephs II. Zensurreform[30]
3.Des gottseligen Herrn Ministers von WöllnerBlumen-, Frucht- und Dornenstücke[47]
4.An der Wiege des Theaterzensors[84]
5.Die Furcht vor der Revolution[101]
6.Der Kampf gegen die Klassiker[118]
7.Kleine Kulissengeheimnisse der Theaterzensur[135]
8.Im Banne Napoleons[143]
9.Ein Opfer der Zensur[165]
10.Bürokratie und Militarismus[178]
Nachweis der wichtigsten Quellenschriften[208]

1. Friedrichs des Großen königliche Freiheit.

»Die Religionen Musen alle Tolleriret werden und Mus der Fiskal nuhr das auge darauf haben das Keine der andern abruch Tuhe, den hier mus jeder nach Seiner Fasson Selich werden.«

Erlaß Friedrichs II. vom 23. Juli 1740.

Vom Ursprung der Zensur.

Die Zensur, die Prüfung von Druckschriften vor ihrem Erscheinen im Buchhandel, ist eine Erfindung der geistlichen Machthaber zu Ende des 15. Jahrhunderts. Die Buchdruckerkunst hatte dem geknechteten Gedanken befreiende Flügel verliehen. Nachträgliche Verbote schon gedruckter und verbreiteter Bücher konnten deren Wirkung nicht mehr ersticken; also mußte man die Quellen selbst zu erfassen und einzudämmen suchen, ehe sie erquickend und befruchtend – nach Ansicht der geistlichen Kulturträger vergiftend und verheerend – ins Freie hinaussprudelten.

Dem Kurfürsten Berthold von Mainz gebührt der zweifelhafte Ruhm, 1486 in seinem Sprengel die erste Zensurbehörde eingerichtet zu haben; Exkommunikation und schwere Geldstrafe bedrohten jeden, der ein Buch druckte oder auch nur las, dem die geistliche Behörde nicht ihre Genehmigung (Imprimatur, d. h. es werde gedruckt) gegeben hatte, und die Päpste beeilten sich, diese nützliche Einrichtung durch Erlasse und Konzilienbeschlüsse in der ganzen katholischen Christenheit zur Geltung zu bringen. Papst Leo X., der die Kosten zum Bau der Peterskirche durch den Handel mit Ablaßzetteln bestritt und dadurch den Anstoß zur Reformation gab, erließ noch 1515 ein allgemeines Zensuredikt, zwei Jahre bevor Luther seine Thesen an die Schloßkirche zu Wittenberg heftete, und in dem damit ausbrechenden, Jahrhunderte dauernden Kulturkampf war die Zensur, die Unterdrückung aller ketzerischen Schriften und die Verfolgung ihrer Verfasser und Drucker, eine der wirksamsten und immer rücksichtsloser gehandhabten Waffen der klerikalen Heerscharen, ihrer geistlichen und weltlichen Bannerträger.

Politische Zensur.

Allmählich wucherte die Zensur auch auf das politische Gebiet hinüber. In Brandenburg-Preußen führte der Große Kurfürst sie 1654 ein; sie richtete sich aber zunächst nur gegen theologische Schriften. Der erste Preußenkönig, Friedrich I. (1701–1713), dehnte sie 1703, während des spanischen Erbfolgekrieges, auf politische Bücher aus, »so den Statum publicum und die in Krieg verwickelten Potentaten betreffen«. Die politische Zensur darf daher als eine Begleiterscheinung kriegerischer Verwicklungen bezeichnet werden. Preußische Zeitungen wurden schon im 17. Jahrhundert durch besondere Zensoren beaufsichtigt.

1708 ernannte Friedrich I. die Berliner Sozietät der Wissenschaften, die Vorläuferin der Akademie, zur obersten brandenburgischen Zensurbehörde. Sie hatte alle »politischen und die Zeit-Geschichte enthaltenden alß gelahrten zur Literatur und Scientien gehörigen Schriften« zu prüfen und alles zu verbieten, »worin der Ehre Gottes und der Würdigkeit der christlichen Religion zu nahe getretten und dieselben einigermaßen verletzet« wurden und was »wider die gesunde Moral oder auch ärgerliche und der christlichen Ehrbarkeit zuwiderlauffende Dinge« enthielt; ebenso alles, worin »von der Regierung oder hohen Obrigkeit insgemein verächtlich und verfänglich geredet, oder in Absicht auf dieselbe gefährliche Principia insinuiret oder zur Unruhe und Zerrüttungen in geist- und weltlichen Stande abziehlende Sätze eingestreuet« waren oder wodurch der Respekt gegen die »höchsten Häubter«, die Ehre und das Interesse des Königs, seines Hauses oder seiner zufälligen Verbündeten verletzt wurde.

Von einer einheitlichen Gesetzgebung für alle brandenburg-preußischen Staaten war man aber noch weit entfernt. Für das Herzogtum Magdeburg z. B. besaß die Universität Halle seit 1697 die Zensurhoheit, und mehrfache Versuche, die damit verbundenen beträchtlichen Einkünfte der Berliner Akademie zuzuwenden, stießen auf heftigen und erfolgreichen Widerstand der Hallenser Professoren. Auch ihre eigene Zensurfreiheit wollten sie sich nicht nehmen lassen. Da aber die politischen Schriften, die von der Universität ausgingen, den Fürsten allmählich unbequem zu werden begannen, wurde 1720 ihre Druckfreiheit in einem Punkte beschränkt: das Rechtsverhältnis zwischen dem Kaiser und den Reichsständen durfte in Universitätsschriften, Doktordissertationen usw., überhaupt nicht mehr erörtert, höchstens berichtweise dargelegt werden. Um dieselbe Zeit verbot Friedrich Wilhelm I. einem Kriegsrat von Happe in Halle, jemals wieder Bücher drucken zu lassen, mit den freundlichen Worten: »Werdet ihr es euch dennoch unterstehn, wil ich euch aufhengen und eure Schriften durch den Büttel verbrennen lassen«.

Genau so wie die geistlichen Fürsten hatten auch die weltlichen es bald gelernt, sich der gefährlichen Erörterung ihrer Rechte durch Zensurverbote zu entledigen.

Das tapfere Generaldirektorium.

Bald genügten die bisherigen Verordnungen über politische und religiöse Schriften nicht mehr. Von 1716 bis 1731 wurden in Preußen nur neun Bücher verboten. Vom kaiserlichen Hof in Wien und besonders von Rußland liefen Beschwerden ein, und am 20. September 1732 befahl Friedrich Wilhelm, daß alle Schriften, »in welchen Unser und Unserer hohen Alliirten Interesse versiren möchte«, nicht nur »durch verordnete tüchtige Censores approbiret«, sondern außerdem noch, nebst dem Urteil des Zensors, dem Kabinettsministerium in Berlin eingesandt werden sollten.

Gegen gotteslästerliche Schriften war der fromme König besonders empfindlich. Als im Jahre 1737 eine anonyme satirische Komödie der Frau Gottsched, »Die Pietisterey im Fischbein-Rocke«, seinen heftigsten Unwillen erregte, entwarf der Minister von Cocceji ein erstes allgemeines Zensuredikt. Eine Verordnung des Königs vom 19. März bestimmte ferner, daß im Berliner Packhof von auswärts ankommende Bücher nicht eher ausgeliefert werden dürften, bis der Generalfiskal ein Verzeichnis davon erhalten und die Einfuhr genehmigt habe.

Dieser damals in Österreich schon längst üblichen Ausdehnung der Zensur auf alle im Lande gedruckten oder von auswärts eingeführten Schriften widersetzte sich aber das Generaldirektorium, die damalige preußische Verwaltungsbehörde, so nachdrücklich, daß Coccejis Zensuredikt, obgleich es schon gedruckt war, zurückgezogen und die Verfügung des Königs auf theologische Schriften beschränkt wurde. »Das Bücherwesen«, erklärte das Generaldirektorium, »hat seit der Reformation in ganz Deutschland, nicht weniger in allen civilisirten Landen freien Lauf gehabt, wodurch die Gelehrsamkeit zu sehr hohem Grade gestiegen ist, in welchem wir sie heut zu Tage sehen. Wollte nun diese Freiheit durch dergleichen Ordre in Ihro Majestät Landen eingeschränkt werden, so würden die Gelehrten hiedurch nicht allein sehr niedergeschlagen, und der Buchhandel gänzlich zu Grunde gerichtet werden, sondern auch die Barbarei und Unwissenheit, welche Ihro Majestät glorwürdigste Vorfahren mit so vieler Mühe und Kosten vertrieben, auf's Neue, zum größten Praejudiz der gegenwärtigen und zukünftigen Zeit überhand nehmen.«

»Gazetten dürfen nicht geniret werden.«

Dies vielzitierte Wort Friedrichs des Großen, der am 31. Mai 1740 seine Regierung antrat, findet sich in einem Schreiben des Kabinettsministers Grafen Podewils vom 5. Juni 1740 an den Kriegsminister, das lautete:

»Sr. Königl. Mayestät haben mir nach auffgehobener Taffel allergnädigst befohlen des Königl. Etats undt Krieges Ministri H. von Thulemeier Excellenz in höchst Deroselben Nahmen zu eröffnen, daß dem hiesigen Berlinschen Zeitungs Schreiber eine unumbschränckte Freyheit gelaßen werden soll in dem articul von Berlin von demjenigen was anizo hieselbst vorgehet zu schreiben was er will, ohne daß solches censiret werden soll, weil, wie höchst Deroselben Worthe waren, ein solches Dieselbe divertiren, dagegen aber auch so denn frembde Ministri sich nicht würden beschweren können, wenn in den hiesigen Zeitungen hin undt wieder Passagen anzutreffen, so ihnen misfallen könten. Ich nahm mir zwar die Freyheit darauff zu regeriren, daß der Rußische Hoff über dieses Sujet sehr pointilleux wäre, Sr. Königl. Mayestät erwiederten aber daß Gazetten wenn sie interessant seyn solten nicht geniret werden müsten; welches Sr. Königl. Mayestät allergnädigsten Befehl zu folge hiedurch gehorsahmst melden sollen.«

Gegen diese Liberalität des neuen Herrn hatte Herr von Podewils selbst gewichtige Bedenken, und auch der Kriegsminister von Thulemeyer, der damalige Chef der Zeitungszensur, machte dazu die vorsichtige Randbemerkung: »Wegen des articuls von Berlin ist dieses indistincte zu observiren wegen auswärtiger Puissancen aber cum grano salis und mit guter Behuetsamkeit.«

Ein zweifelhafter Fortschritt.

Unter »Zeitungen« verstand König Friedrich nichts anderes als die einzelnen Nummern der seit 1721 dreimal wöchentlich erscheinenden »Berlinischen Privilegirten (später Vossischen) Zeitung«, der einzigen, die damals in Berlin bestand. Die ihr jetzt gewährte Zensurfreiheit bezog sich aber durchaus nur auf den lokalen Teil. Das war immerhin ein Fortschritt, denn nun durfte sich der Berichterstatter doch wieder getrauen, Nachrichten über das Leben am königlichen Hofe zu bringen, was Friedrichs Vorgänger sich stets sehr ungnädig verbeten hatte, so daß die Zeitungsleser über ausländische Potentaten stets weit mehr erfuhren denn über ihren eigenen Herrn.

Andererseits war der russische Gesandte über alles, was die Zeitung von Rußland erzählte, stets »ungemein sensibel«, so daß schon Friedrich Wilhelm I. 1724 dem Verleger Rüdiger befohlen hatte, keine noch so unbedeutende selbständige Nachricht über das Zarenreich mehr zu bringen; nur was der russische Gesandte selbst einsandte, durfte gedruckt werden. Gab man nun, so meinte der junge König, den eigenen Hof den Lokalreportern preis, so konnte sich auch der russische nicht mehr beklagen.

Im übrigen stand die Zeitung nach wie vor unter Zensur, die nach dem Tode Thulemeyers der Kriegsrat von Ilgen übernahm, und bald zeigte sich, daß es auch mit der »unumbschränkten Freiheit« des lokalen Teils nicht weit her war. Schon im September wurde die Zeitung strenge ermahnt, die ihr »erlaubete Freyheit mit mehrer Ueberlegung und Behutsamkeit zu gebrauchen … wiedrigen Falls nachdrückliche Ahntung zu gewärtigen« sei. Der Zensor von Ilgen hielt sich zwar an des Königs Befehl und strich im lokalen Teil nichts, aber die nachträgliche »Ahntung« konnte weit unangenehmer werden als die strengste Zensur, die den Verleger wenigstens von der Verantwortlichkeit für die zensierten Artikel befreite. Weder der König noch die Minister oder das Generaldirektorium waren an Öffentlichkeit der politischen Vorgänge oder auch nur der staatlichen Personalien gewöhnt, und als schon im Dezember 1740 der erste Schlesische Krieg begann, wurde die Zeitungsredaktion sehr bald aus dem Traume ihrer vermeintlichen Zensurfreiheit aufgerüttelt. Über die wichtigsten Tagesvorgänge in Schlesien usw. durfte sie nichts bringen ohne den ausdrücklichen Auftrag des Etatsministers.

Mit königlicher Freiheit.

Nicht viel bessere Erfahrungen machte der Verleger Ambrosius Haude, der vom 30. Juni 1740 an in den »Berlinischen Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen« (der späteren »Spenerschen Zeitung«) der »Vossischen« eine gefährliche Konkurrenz entgegenstellte.

Haude war ein literarischer Vertrauensmann des jungen Fürsten. Als der strenge Vater die Bibliothek des Sohnes in einem Tapetenschrank entdeckte und verkaufen ließ, hatte Haude sie erstanden und in einem Hinterzimmer seines Buchladens aufgestellt, wo nun der Kronprinz verbotener Lektüre in Ruhe frönen konnte. Der Lohn dafür war jetzt ein Privileg zur Herausgabe einer deutschen und einer französischen Zeitung; die letztere, das »Journal de Berlin«, bestand nur ein Jahr.

Zunächst erfreute sich Haude tatsächlich völliger Zensurfreiheit. Da niemand wußte, wieweit das ihm vom König gewährte Privileg ging, wagte man sich an ihn nicht heran. Als aber im Dezember 1740 die Kriegszensur einsetzte und der Verleger der »Vossischen« sich beschwerte, daß der Zensor ihm Artikel streiche, die in dem Konkurrenzblatt ungehindert erschienen, fragte man Haude nach seiner Konzession, und da er nichts Schriftliches vorweisen konnte, wurde ihm am 31. Dezember befohlen, in seinen beiden Blättern »von Seiner Königlen Mt. höchsten affairen und Angelegenheiten, von nun-an, weiter nicht das geringste, es habe Nahmen wie es immer wolle«, ohne Zensur zu drucken.

Mit der »unumbschränkten Freiheit« auch nur des lokalen Teils der Berliner Zeitungen war es also schon im Dezember 1740 gründlich vorbei. Haude sperrte sich zwar noch eine Weile, aber als man ihm mit Verlust seines Privilegs drohte, blieb ihm nichts übrig, als sich der Zensur Ilgens zu unterwerfen.

Schon am 9. Juli 1743 machte dann der König selbst diesem unklaren Zustand ein Ende, indem er die drei Jahre zuvor verliehene Zensurfreiheit zurücknahm und die Gazetten nicht eher mehr zum Druck zu geben befahl, »bis selbige vorher durch einen vernünftigen Mann censiret und approbiret worden seynd«.

Kriegsrat von Ilgen übte also die Zensur weiter, bis er 1750 wegen mangelnder Aufmerksamkeit seines Amtes entsetzt und durch einen strengeren Herrn, den Geh. Rat Vockerodt, abgelöst wurde.

Bis Ende 1742 hatte die »Spenersche Zeitung« den Wahlspruch »Wahrheit und Freiheit« geführt, von Beginn des folgenden Jahres ab erschien sie nur noch »Mit königlicher Freiheit«. Das sollte jedenfalls heißen »mit königlichem Privilegium«, klang aber jetzt wie Ironie.

Die Berliner Zeitungen unter Friedrich II.

Man darf es nicht allzu tragisch nehmen, daß Friedrich der Große mit der Tagespresse genau so willkürlich umsprang wie nur irgendein Despot. Die damaligen Zeitungen waren nichts weiter als Nachrichtenblätter und strebten noch kaum danach, sich aus dieser Niederung zu erheben. Die Geheimdiplomatie war noch die alleinige Lenkerin der Staaten, und bei den häufigen kriegerischen Verwicklungen war es eine Vorbedingung des Sieges, die Karten verdeckt zu halten. Die Berichte der Berliner Zeitungen über die beiden ersten Schlesischen Kriege stammten fast nur aus dem Hauptquartier, besonders die »Schreiben eines Preußischen Offiziers«; meist hatte der König selbst sie verfaßt oder wenigstens durchgesehen. Durch diese königliche Berichterstattung wurden die Berliner Zeitungen zum erstenmal wichtige Quellen für die gesamte europäische Presse. Was Friedrichs nächsten Zwecken widersprach oder seine Pläne verraten konnte, wurde nach dem Gebot der Kriegszensur unnachsichtig unterdrückt. Man fahndete auf die Verbreiter falscher und flauer Kriegsgerüchte, und fremde Zeitungen, die mit Tatarennachrichten die Stimmung verdarben, wurden verboten.

Im übrigen wurden noch keine Partei- und Überzeugungskämpfe in den Berliner Zeitungen ausgefochten. Der Verleger Haude hatte in seinem Blatte zuerst den Artikel »Von gelehrten Sachen« eingerichtet; die »Vossische« begann erst 1748 diesem Vorbild zögernd zu folgen, übertrumpfte dann aber die Konkurrentin bald dadurch, daß sie 1749 Lessing als Mitarbeiter gewann; eine nur kurze Episode, die aber den Beginn der schöpferischen literarischen Kritik in Berlin nicht nur, sondern in der deutschen Literatur überhaupt bedeutete.

Im Jahre 1744 beschwerte sich Haude einmal, daß der Kriegsrat von Ilgen ihm jede tadelnde Kritik eines Buches verbiete, wodurch sich das Feuilleton seines Blattes lächerlich machen müsse, und es scheint, daß der König den Eifer des Zensors ein wenig gedämpft hat. Von sonstigen Zensurgefechten der Zeitungsschreiber in den vierziger Jahren melden die Akten aber nichts, woraus sich von selbst ergibt, daß sich das Fähnlein der damaligen Journalisten nicht sonderlich herausfordernd, angriffslustig und neuerungssüchtig erwiesen hat.

Auch das Feuilleton der damaligen Berliner Blätter bot nur einen kümmerlich matten Abglanz vom Geist der Zeit, der sich dagegen in der Buchliteratur und den schon ziemlich zahlreichen Wochen- und Monatsschriften seinem innersten Wesen nach offenbarte.

Das Zeitalter der Aufklärung.

Das Jahrhundert Friedrichs des Großen nennt sich das der Aufklärung. Nicht als ob der preußische König diesen Stempel seiner Zeit gewaltsam aufgedrückt hätte. Ihr Gepräge schuf sich, unabhängig von ihm, aus der geistigen Kraft der Nation. Ihm gebührt aber das Verdienst, dieser kulturellen Flut keinen Damm entgegengesetzt, sondern ihr freien Lauf gelassen zu haben.

Das Wesen der Aufklärung liegt in ihrem Kampf um Gott. Es wurzelte in religionsphilosophischen Problemen und griff erst allmählich auch auf das Verhältnis des Menschen zum Staat und zur Obrigkeit hinüber. Die sich hieraus entspinnenden Kämpfe gehören aber einem spätern Zeitalter an. Wenn daher Friedrich in politischen Fragen keine Duldung abweichender Meinungen kannte, so versündigte er sich damit noch nicht am Geist seiner Zeit, der nur nach Aufklärung in theologischer Hinsicht verlangte.

Im ersten Jahrzehnt seiner Regierung war sich der junge König, der selbst die bittere Qual geistiger Knechtschaft unter der brutalen Faust seines gewalttätigen Vaters bis zum Äußersten gekostet hatte, über seine Haltung gegenüber dem Geist seiner Zeit noch nicht klar, was seine hin- und hertastenden ersten Zensurverfügungen zeigen.

Das Zensuredikt von 1749.

Unterm 11. Mai 1749 erschien in Preußen ein »Edikt wegen der wiederhergestellten Censur derer in Königlichen Landen herauskommenden Bücher und Schriften, wie auch wegen des Debits ärgerlicher Bücher, so außerhalb Landes verleget werden«.

Der König, so heißt es in der Einleitung, »habe höchst mißfällig wahrgenommen, daß verschiedene scandaleuse theils wider die Religion, theils wider die Sitten anlaufende Bücher und Schriften in Unseren Landen verfertiget, verleget und debitiret werden«. Um diesem »Unwesen« abzuhelfen und »die ehemalige seit einiger Zeit in Abgang gekommene Bücher-Censur wiederum herzustellen«, werde nunmehr in Berlin eine Zensurkommission eingesetzt, die »alle Bücher und Schriften, die in Unseren sämmtlichen Landen verfertiget und gedruckt werden, oder die Unsere Unterthanen außerhalb Landes drucken lassen wollen«, vor dem Druck zu genehmigen habe.

Zensurfrei waren nur die Schriften der Akademie der Wissenschaften. Was in Universitätsstädten erschien (mit Ausnahme politischer Schriften), mußte die Universität selbst durch die in Betracht kommenden Fakultäten auf eigene Gefahr zensieren lassen. Politische Schriften, die den »Statum publicum« des Deutschen Reiches oder des preußischen Königshauses und »die Gerechtsame« Preußens betrafen oder bei denen »auswärtige Puissancen und Reichsstände interessiret sind«, unterstanden ohne Ausnahme dem »Departement derer auswärtigen Sachen«. »Bloße Carmina« schließlich konnte, wenn keine Universität am Orte war, die Landes-Provinzialregierung oder die städtische Ortsbehörde zum Druck freigeben.

Im übrigen sollte »nicht das Geringste« ohne vorherige Genehmigung gedruckt werden. Auf Umgehung der Zensur stand eine Strafe von 100 Talern. Ebensowenig durften die Buchhändler »scandaleuse und anstößige« Bücher von auswärts kommen lassen und verkaufen; konnten sie ihre Ahnungslosigkeit nicht beschwören, so hatten sie ihre Unvorsichtigkeit in jedem Fall mit 10 Talern Strafe zu büßen.

Die gekränkten »Schulbedienten«.

Der Ruhm, Friedrichs des Großen Zensuredikt veranlaßt zu haben, gebührt hauptsächlich den Berliner Schulmeistern.

Seit dem 2. Januar 1749 gab der Verleger der »Vossischen Zeitung«, Christian Friedrich Voß, der Schwiegersohn Rüdigers, eine Zeitschrift »Der Wahrsager« heraus, die der Redakteur der »Vossischen«, Christlob Mylius, zum größten Teil selbst schrieb. Zu ihren Mitarbeitern gehörte auch Lessing.

Das 7. Stück des »Wahrsagers« vom 13. Februar 1749 brachte nun einen sehr amüsanten Aufsatz, der gegen Schule und Lehrerschaft heftige Angriffe voll Spott und Ironie enthielt, und prompt lief eine Beschwerde einiger Berliner »Schulbedienten« ein, die darüber Klage führten, daß in diesem Aufsatz »der Schulstand ziemlich durchgenommen und lächerlich gemachet werde, welches ihn bei der ohnehin boshaften Jugend zum Despekt gereichte und aus der nöthigen Autorität setzte«.

Der Adjunctus fisci Kornmann beschied also den Verleger zu sich. Dieser erklärte, der inkriminierte Aufsatz habe nicht »vernünftige Schulleute attaquiren« wollen; übrigens »gäbe es auch dergleichen, wie sie in dem Stück charakterisiret wären«. In Zukunft versprach Voß, seine Zeitschrift »allenfalls moderater« einzurichten.

Aber acht Tage später brachte das 9. Stück des »Wahrsagers« eine Plauderei über Hahnreie, worin Kornmann die versprochene Mäßigung vermißte. Er setzte daher einen Bericht an das Ministerium auf; in dem letzten Stück geschehe »bei einer satyrischen Materie gewisser Straßen in Berlin Erwähnung, welche Leuten, so sich mit dergleichen Schriften amüsiren, leicht Gelegenheit giebet, allerhand Applicationes zu machen, anderer Folgen, so daraus entstehen könnten, nicht zu gedenken«.

Der Etatsminister von Bismarck fragte daraufhin beim Großkanzler von Cocceji an, »da so viele Misbräuche vorgehen, wie noch kürzlich mit denen Schriften des de La Mettrie geschehen«, ob nicht ein Zensor einzusetzen sei. Cocceji stimmte zu: am 7. März 1749 wurde dem Verleger anbefohlen, Anstößiges im »Wahrsager« zu vermeiden, und am selben Tage schlugen Cocceji, Bismarck und Danckelmann dem Könige die Bestellung eines Zensors vor, »ohne dessen Approbation nicht das geringste zum Druck befördert werden dürfe«.

Am 16. März billigte eine Kabinettsorder des Königs den Vorschlag, verfügte aber zugleich, »Druck und Debit« des »Wahrsagers« sofort zu verbieten, ein Befehl, der um so auffälliger war, als die Minister diesen Vorschlag gar nicht gemacht hatten. Die Minister beeilten sich auch nicht, dem Befehl Folge zu leisten, denn das Verbot wurde erst zwei Monate später ausgefertigt – wenige Tage nachdem der Verleger das Blatt mit dem 20. Stück vom 15. Mai hatte eingehen lassen.

Vielleicht hatten die Minister gehofft, den König mittlerweile noch umstimmen zu können; aber dieser stand damals unter dem Einfluß des vorhin erwähnten französischen Philosophen Lamettrie, der seiner polemischen und satirischen Schriften wegen aus Frankreich und Holland hatte flüchten müssen und in Berlin als Vorleser des Königs ein Asyl gefunden hatte. Auch ihn hatte der »Wahrsager« in dem Aufsatz über das Schulwesen heftig mitgenommen, und der Ausländer, der unter Friedrichs blinder Vorliebe für alles Französische in Preußen Preßfreiheit genoß, die er in seinem Vaterland nicht hatte finden können, entblödete sich nicht, seinen königlichen Gönner gegen die einheimische Presse scharfzumachen. Die Beschwerde der Berliner »Schulbedienten« bot ihm dazu die willkommene Handhabe, die er geschickt zu benutzen wußte, um seinen Widersacher Mylius mundtot zu machen.

Der Berliner Schriftsteller und Verleger Friedrich Nicolai, der Freund Lessings, versichert dagegen, die treibende Kraft beim Erlaß des Zensuredikts sei der zelotische Probst Süßmilch gewesen, der nachdrücklich gegen die vielgelesenen Schriften des »berüchtigten« Aufklärers Edelmann vorgehen wollte. Dieser freigeistige Polterer hatte sich 1749 in Berlin niedergelassen und bald eine große Gemeinde um sich versammelt; der König ließ ihn gewähren, da sich Edelmann verpflichtet hatte, nichts mehr zu schreiben, und es gelang den orthodoxen Hetzern auch nicht, das räudige Schaf aus ihrer Hürde zu entfernen.

Die erste Berliner Zensurkommission.

Wer waren nun die Männer, denen Friedrich der Große 1749 die oberste Zensurgewalt anvertraute?

Als der König am 16. März die Anstellung eines Zensors guthieß, bestimmte er ausdrücklich, »daß ein ganz vernünftiger Mann zu solcher Censur ausgesuchet und bestellet werden soll, der eben nicht alle Kleinigkeiten und Bagatelles releviret und aufmutzet«. Aber die Minister, vor allem wohl der Großkanzler Cocceji, der schon 1737 eine strenge Zensur hatte einführen wollen, legten den königlichen Willen in ihrem Sinne aus und bildeten die Zensurkommission aus vier Männern, von denen allen kaum zu erwarten war, daß sie ihr Amt im friderizianischen Geiste ausüben würden, deren Wahl aber doch der König genehmigte.

Die juristischen Schriften sollte der Geheime Tribunalsrat Buchholtz überwachen, die historischen der französische Prediger und Konsistorialrat Poloutier, die philosophischen der Kirchenrat und Prediger Dr. Elsner und die theologischen der vorhin genannte Probst und Konsistorialrat Joh. Peter Süßmilch. Die medizinischen Werke waren gar nicht erwähnt; ihre Zensur besorgte schon seit 1709 das Oberkollegium medicum.

Ein Jurist also und drei Theologen. Im Stil der Zeit war demnach auch diese Zensurkommission des freigeistigen Königs eine vorwiegend theologische. Über das, was wider die Religion und die guten Sitten verstieß, hatten Prediger und Konsistorialräte zu entscheiden. Nur die juristische Literatur erfreute sich der Aufsicht eines Fachgelehrten.

Der verwunderte Zensor.

Von nachhaltiger Wirkung ist aber dieses Zensuredikt nie gewesen. Der persönlichen Initiative des Königs war es nicht entsprungen, und seine ministeriellen Ratgeber merkten wohl bald, daß sie mit einer allzu bürokratischen Auslegung des Gesetzes wenig Beifall bei ihm fanden. So war es, nach Nicolais Versicherung, bald vergessen, und statt seiner entwickelte sich in Preußen eine beispiellose Preßfreiheit, die für den Aufschwung der deutschen Literatur von unberechenbarem Einfluß war. Schriften, die nirgendwo in Deutschland offen verkauft werden durften, vor allem solche philosophischer und theologischer Art, die den erfolgreichen Kampf des Zeitalters der Aufklärung gegen die Orthodoxie führten, wurden in Berlin nicht beanstandet, zum Teil dort verlegt, und es fiel bald niemandem mehr ein, die Zensurbehörde auch nur um Erlaubnis zu fragen. Sah sich schließlich auf das Drängen eines Angebers hin der Generalfiskal veranlaßt, einen Verleger zu maßregeln, so schlug der König das Verfahren meist nieder. Im Jahre 1763 war die Zahl der (seit 1716!) verbotenen Bücher noch nicht auf über 26 gestiegen.

Als Friedrich Nicolai im Jahre 1759 den damaligen Zensor der philosophischen Schriften, Dr. Heinius, ersuchte, die Zensur der berühmten »Literaturbriefe« zu übernehmen, die Nicolai mit Lessing, Mendelssohn und Abbt 1761–1767 herausgab, war der Zensor höchst überrascht, daß einmal jemand etwas wolle zensieren lassen, was »ihm lange nicht vorgekommen« sei. Die »Literaturbriefe«, dann desselben Herausgebers »Allgemeine Deutsche Bibliothek«, die von 1765–1792 ungehindert in Berlin erscheinen konnte, und seit 1783 Gedike und Biesters »Berlinische Monatsschrift«, die den großen Philosophen Kant zu ihren Mitarbeitern zählte, sind die bedeutendsten der zahlreichen kritischen Zeitschriften, die unter Friedrichs des Großen Regierung emporblühten und, trotz seiner persönlichen Abneigung gegen alles deutsche Schrifttum, der machtvollen Entwicklung der deutschen Literatur bahnbrechend vorgearbeitet haben.

Wie Friedrich II. gegen die österreichische Jesuitenzensur ein Exempel statuierte.

Wie wenig Friedrich trotz seines Zensurediktes gewillt war, die fanatische Verfolgung aller Denk- und Redefreiheit, wie sie namentlich in Österreich ausgeübt wurde, mitzumachen, zeigt ein köstlicher Streich, den er 1750 den dortigen Jesuiten spielte.

Der König traf im Jahre 1750 im Schloßgarten von Sanssouci einen jungen Mann, dessen fremdartige Tracht ihm auffiel. Er ließ sich mit ihm in ein Gespräch ein und erfuhr, daß er einen Reformierten aus Ungarn vor sich habe, der in Frankfurt an der Oder Theologie studiert hatte und vor der Heimreise noch die Residenz des Königs sehen wollte. Friedrich fand an dem jungen Manne so viel Wohlgefallen, daß er ihm nahelegte, in seinen Staaten zu bleiben, und ihn daselbst zu versorgen versprach. Der Kandidat lehnte diesen Vorschlag seiner Familienverhältnisse wegen ab. Nun forderte ihn der König auf, sich eine andere Gnade zu erbitten, und als der Kandidat meinte, er wisse nicht, was er verlangen solle, fragte Friedrich, überrascht durch diese seltene Bescheidenheit, ob er ihm denn nicht irgendeinen Gefallen erweisen könne?

»Ich habe mir«, antwortete nun der Theologe, »verschiedene philosophische und theologische Werke gekauft, die in Österreich verboten sind. Die Jesuiten werden sie mir wegnehmen, sobald ich in Wien eintreffe. Wollten nun Eure Majestät mir diese Bücher –«

»Nehme Er seine Bücher«, unterbrach ihn Friedrich, »in Gottes Namen mit, kauf' Er sich noch dazu, was Er denkt, das in Wien recht verboten ist, und was Er nur immer brauchen kann. Hört Er? Und wenn sie Ihm in Wien die Bücher wegnehmen wollen, so sag' Er nur, ich habe sie Ihm geschenkt. Darauf werden die Herren Patres wohl nicht viel achten, das schadet aber nichts. Laß Er sich die Bücher nur nehmen, geh' Er aber dann gleich zu meinem Gesandten und erzähl' Er ihm die ganze Geschichte und was ich Ihm gesagt habe. Hernach geh' Er in den vornehmsten Gasthof und leb' Er recht kostbar. Er muß aber täglich wenigstens einen Dukaten verzehren, und bleib' Er so lange, bis sie Ihm die Bücher wieder in's Haus schicken.«

Der König ging darauf ins Schloß, kehrte aber bald nachher zu dem Kandidaten zurück und übergab ihm ein Blatt Papier, das die Worte enthielt: »Gut, um auf Unsere Kosten in Wien zu leben. Friedrich.« Dieses Blatt sollte er in Wien dem preußischen Gesandten übergeben und sich im übrigen genau nach der erhaltenen Vorschrift benehmen. Außerdem versprach der König, ihm die beste Pfarre in Ungarn zu verschaffen; dann entließ er den jungen Theologen, Hedheßi war sein Name, in Gnaden, ihm Glück auf die Reise wünschend.

Hedheßi kaufte so viel verbotene Bücher zusammen, als er vermochte, und reiste nach Hause. Vor den Linien Wiens wurden seine Bücher beschlagnahmt. Er wandte sich also an den preußischen Gesandten, um seine Bücher zurückzuverlangen.

Der Gesandte, bereits vom König gehörig instruiert, ließ den Theologen in den ersten Gasthof der Residenz führen und berichtete über den Stand der Sache nach Berlin. Plötzlich erging aus dem Kabinett des Königs der Befehl, die Bibliothek der Jesuiten in Breslau zu versiegeln und mit Wachen zu besetzen.

Die bestürzten Jesuiten in Breslau forschten vergebens nach der Ursache der königlichen Ungnade und sandten, um das Gewitter abzuleiten, eine Deputation nach Potsdam. Friedrich ließ die Abgeordneten vier Wochen auf eine Audienz warten, während welcher Zeit der junge Hedheßi in Wien nach der königlichen Vorschrift lebte. Endlich ließ sie der König vor, verwies sie aber an seinen Gesandten in Wien und bat sie, ihn den dortigen Bücherrevisoren zu empfehlen.

Die frommen Väter verstanden diesen Wink ebensowenig wie ihre Brüder in Breslau. Diese sandten eine andere Deputation nach Wien, um hier endlich die dringend notwendige Aufklärung zu erlangen. Aber der preußische Gesandte in Wien, an den sich die Abgeordneten wandten, bedauerte, ihnen keinen Aufschluß erteilen zu können; nur so nebenher warf er die Bemerkung hin, es sei hier ein junger Mann, dem die Jesuiten eine Kiste mit Büchern weggenommen hätten.

Nun ging den Abgeordneten plötzlich ein Licht auf. Sie eilten zu ihren Kollegen, und ehe eine Stunde verging, erhielt Hedheßi die konfiszierten Bücher zurück. Auch beeilten sich die Herren, seine teure Zeche zu bezahlen.

Mit leichterem Herzen gingen sie jetzt wieder nach Potsdam, um ihre Bitte zu erneuern. Friedrich empfing sie diesmal freundlich, übergab ihnen einen Kabinettsbefehl, der die Wiedereröffnung der versiegelten Bibliothek anordnete, und ein Schreiben an den Pater Rektor in Breslau, des Inhalts, daß das Kollegium zu Breslau dafür einstehen müsse, wenn die Reformierten in Ungarn wegen dieser Sache gekränkt würden und Hedheßi nicht die beste Pfarre in seiner Heimat erhalte.

Und es geschah, wie der König wünschte.

Wenn die Katze nicht zu Hause ist …

Länger als drei Jahre waren die »Literaturbriefe« unter vorschriftsmäßiger Zensur ungestört erschienen, als sie plötzlich am 18. März 1762 kurzerhand für jetzt und künftig verboten wurden und der Generalfiskal Geheimer Rat Uhden den Auftrag erhielt, dem Herausgeber den Prozeß zu machen.

Um die Gründe des Verbots zu erfahren, begab sich Nicolai sogleich zu Uhden, der ihm sonst wohlgewogen, aber in Amtssachen ein unparteiischer und strenger Richter war, konnte von ihm jedoch nichts anderes erfahren als die Versicherung: »Man wisse sehr wohl, was für höchst strafbare und unverzeihliche Sachen in den ›Literaturbriefen‹ enthalten seien.« Nicht wenig betroffen war allerdings der Generalfiskal, als ihm Nicolai die Zensurbogen vorwies; unter diesen Umständen, meinte er, habe der Herausgeber nichts zu befürchten; den Verfasser der verbrecherischen Aufsätze »werde man aber zu finden wissen«.

Auf den nächsten Tag war auch schon einer der Hauptmitarbeiter der Zeitschrift, der Philosoph Moses Mendelssohn, vorgeladen, ein sanfter und ruhiger Mann, dem es aber nicht an Charakterfestigkeit fehlte, wo es auf Standhaftigkeit ankam. Zwischen ihm und dem Generalfiskal, der den jüdischen Philosophen noch gar nicht kannte und den Eintretenden mit finsterer Amtsmiene empfing, entwickelte sich nun folgendes Gespräch:

Uhden: »Hör' Er! Wie kann Er sich unterstehen, wider Christen zu schreiben?«

Mendelssohn: »Wenn ich mit Christen Kegel spiele, so werfe ich alle Neune, wenn ich kann.«

Uhden: »Untersteht Er sich zu spotten? Weiß Er wohl, mit wem Er redet?«

Mendelssohn: »O ja! Ich stehe vor dem Herrn Geheimen Rat und Generalfiskal Uhden, vor einem gerechten Manne.«

Uhden: »Ich frage Ihn noch einmal: Wer hat Ihm erlaubt, wider einen Christen, und noch dazu wider einen Hofprediger, zu schreiben?«

Mendelssohn: »Ich muß nochmal wiederholen, und wahrlich ohne allen Spott: Wenn ich mit einem Christen Kegel schiebe, wäre es auch ein Hofprediger, so werfe ich alle Neune, wenn ich kann. Das Kegelspiel ist eine Erholung für den Leib, wie die Schriftstellerei eine Erholung für meinen Geist ist; jeder welcher schreibt, macht es so gut wie er immer kann. Übrigens wüßte ich nicht, daß ich je wider einen Hofprediger noch einen andern Prediger geschrieben hätte.«

Uhden: »Oh! ich merke, Er will leugnen; man wird Ihm schon die Künste abfragen. Er hat wider die christliche Religion geschrieben.«

Mendelssohn: »Wer Ihnen dieses gesagt hat, hat Ihnen eine große Unwahrheit gesagt.«

Uhden: »Leugne Er nur nicht! Man weiß es schon besser. Dies ist wider das Judenprivilegium. Er hat den Schutz verwirkt.«

Mendelssohn: »Ach, ich habe hier keinen Schutz zu verwirken. Ich habe kein Privilegium; ich bin Buchhalter bei dem Schutzjuden Bernhard.«

Uhden: »Desto schlimmer! Die geringste Strafe für seinen Frevel wird sein, daß man Ihn aus dem Lande weiset.«

Mendelssohn: »Wenn man mich gehen heißt, so werde ich gehen. Ich habe mich nie den Gesetzen widersetzen wollen; und der Gewalt kann ich mich noch weniger widersetzen.« …

Mittlerweile hörte Nicolai, der Staatsrat sei der Urheber des Verbotes gewesen, und durch den Geheimrat von Podewils, der das Protokoll der Staatsratssitzung geführt, die »Literaturbriefe« gelesen und die Haltlosigkeit der übereilten Maßregel sofort erkannt hatte, erfuhr er den genauern Zusammenhang:

Ein Vielschreiber namens Justi hatte sich für die scharfe Kritik eines seiner Bücher in den »Literaturbriefen« dadurch gerächt, daß er die Zeitschrift denunzierte, ein Jude habe darin in einem Aufsatz wider den Hofprediger Cramer in Kopenhagen die Gottheit Christi bestritten und außerdem durch ein freches Urteil über ein Werk des Königs, die »Poésies diverses«, eine Majestätsbeleidigung begangen. Justi, der später wegen Unterschleife Festungsstrafe erhielt, war durch die Protektion des königlichen Leibarztes Dr. Eller soeben nach Berlin gekommen und galt als ein großer Chemiker, der das verfallene preußische Bergwerkswesen wieder in Flor bringen sollte. Der Anzeige dieses Mannes hatte der Staatsrat blindlings Glauben geschenkt. Dem damaligen Großkanzler von Jariges, der sich um deutsche Literatur nie bekümmert hatte, war zudem die Denunziation höchst gelegen gewesen: Manche freie Äußerung des Königs selbst über Religion hatte er mit stiller Entrüstung hören müssen und an der dadurch eingerissenen allgemeinen Urteilsfreiheit in religiösen Dingen längst heftigen Anstoß genommen. Jetzt war die Gelegenheit günstig: der König, der »dergleichen Sachen zu leicht zu nehmen pflegte«, weilte im Felde – es war die Zeit des Siebenjährigen Krieges –, jetzt ließ sich über den Kopf des Philosophen von Sanssouci hinweg durch eine drakonische Strafe dem einreißenden Mißbrauch Einhalt tun. In diesem Sinne hatte er dem Staatsrat die Sache vorgetragen und ohne Widerspruch das Verbot der »Literaturbriefe« durchgesetzt.

Justis Denunziation war aber eine doppelte Lüge: einmal hatte nicht Mendelssohn, sondern Lessing den Aufsatz gegen des Hofpredigers Cramer Wochenschrift, den »Nordischen Aufseher«, geschrieben und dabei nichts weiter gesagt, als daß Cramers Vorstellung von der Person Christi sozinianisch sei, eine noch heute in den Unitariern fortbestehende, sektirerische Auffassung, die der göttlichen Verehrung Christi keinen Abbruch tat. Die Kritik über Friedrichs des Großen »Poésies diverses« im 6. Bande der »Literaturbriefe« dagegen hatte Mendelssohn allerdings geschrieben, aber sie enthielt so wenig eine Majestätsbeleidigung, daß der König selbst sie mit Zufriedenheit gelesen hatte!

Nach dieser Aufklärung war es für Nicolai leicht, die Aufhebung des Verbotes zu erwirken; er machte eine Eingabe an den Staatsrat, bei der ihm der eigene Sohn des Generalfiskals, der für Musik und Literatur lebhaft interessierte Kammergerichtsrat Uhden, durch Einfügung etlicher kräftiger Sprüchlein über das leichtsinnige Vorgehen der Behörde unterstützte; gleichzeitig beschwerte sich der Zensor Dr. Heinius über die Nichtachtung der von ihm ausgeübten Zensur, und vier Tage nach dem Verbot waren die »Literaturbriefe« wieder freigegeben.

Der Vorfall hatte wenigstens das eine Gute, daß der Lärm, den er erregte, manche Leute auf die neuere deutsche Literatur aufmerksam machte, um die sie sich nach dem Beispiel des Königs bisher wenig oder gar nicht gekümmert hatten. Denn es war allerdings merkwürdig, daß, nachdem die »Literaturbriefe« schon bis in den 13. Band fortgesetzt waren und in der deutschen gelehrten Welt nicht wenig Aufsehen gemacht hatten, dennoch die damaligen preußischen Staatsminister nebst dem Generalfiskal weder von der Existenz noch von der Bedeutung der Zeitschrift eine Ahnung hatten!

Was dem einen recht ist …

Der Berlinische Kalender für das Jahr 1771 brachte zwölf Blätter von Chodowiecki, die Szenen aus dem »Don Quichote« darstellten. Das Titelkupfer zu diesem Bande bildete ein Porträt Josephs II.

In dieser zufälligen Zusammenstellung witterte man in Wien eine Verhöhnung des Kaisers, und die dortige Zensurbehörde beschwerte sich dieserhalb beim König von Preußen. Der aber dachte nicht daran, gegen die Herausgeber einzuschreiten; um die Wiener von der Grundlosigkeit ihres Verdachtes zu überzeugen, befahl er vielmehr, für die Bilder des nächsten Kalenderjahrgangs ein noch viel lächerlicheres Thema zu nehmen und – sein eigenes Porträt voranzustellen.

Chodowiecki wählte Ariosts »Rasenden Roland«, und Daniel Berger stach des Königs Bildnis dazu.

Neuordnung der preußischen Zensur 1772.

Die geschilderten Vorfälle zeigen, daß die preußische Zensur auch nach dem Gesetz von 1749 allmählich wieder »in Abgang« gekommen war, sicher aber ohne sonderliche Strenge durchgeführt wurde. Nicht anders ging es mit der neuen Auflage des Zensurediktes, die 1772 ans Licht trat.

Auch dies neue »Circular« vom 1. Juni 1772 beklagte, daß die alten Vorschriften »mehrfach hintangesetzt« worden seien; außerdem seien die alten Zensoren gestorben. Die Ernennung der neuen regelte es zunächst. Die historischen Schriften hatte der Geheime Finanzrat Kahle zu zensieren, der dieses Amt schon seit einigen Jahren versah; die juristischen sollte von jetzt an der Geh. Tribunalsrat Stuck, die theologischen der freisinnige Oberkonsistorialrat Teller, und die philosophischen der Professor der Ritterakademie Sulzer beaufsichtigen.

Die Wahl der Persönlichkeiten zeigt, wo Friedrich hinaus wollte: unter den vier Männern ist nur noch ein Konsistorialrat, und die übrigen drei, besonders der angesehene Philosoph und Ästhetiker Sulzer, sind Sachverständige, jeder auf seinem Gebiet. So nahm Friedrich 1772 der Zensurkommission ihren vorwiegend geistlichen Charakter und schuf eine Fachzensur.

Außerdem ist dieses neue Zensuredikt ein charakteristischer Spiegel der literarischen Bewegung der Zeit.

Die schöne Literatur war in dem Edikt von 1749 nur durch die »Carmina« vertreten gewesen; jetzt fand auch die Masse der »kleinen Schriften: Carmina, Wochenschriften, gelehrte Zeitungen, ökonomische Schriften und alle andere kleine Piecen«, Berücksichtigung; sie sollten, wenn sie nicht zu den Büchern gehörten, die den vier Zensoren vorgelegt werden mußten, von der Landesregierung oder den Magistraten begutachtet werden, in Universitätsstädten von der Universität. Nur Berlin machte eine Ausnahme: hier hatte der »historische Zensor« auch diese kleinen Schriften zu begutachten.

Und schließlich wurden jetzt in das Zensuredikt auch die Zeitungen mit aufgenommen, deren Zahl seit 1749 stattlich gewachsen war. Die Zensur der »teutschen und französischen Zeitungen« hatte der Geheime Rat von Beausobre unter der Direktion des Auswärtigen Amtes zu besorgen; sie war ihm schon vor siebzehn Jahren übertragen worden. Außerhalb Berlins sollte die Zeitungszensur von der Regierung oder den Justizkollegien erledigt werden; wenn diese Behörden nicht am Orte waren, hatten sie einen Vertreter zu stellen.

Die bessere Organisation verlangte aber auch mehr Aufwand. Daher wurden jetzt die Zensurgebühren eingeführt; außer einem Freiexemplar des geprüften Buches, auf das den Zensoren schon seit 1749 ein Anspruch zustand, durften sie von 1772 an zwei Groschen für den Druckbogen berechnen.

Das erweiterte Edikt von 1772 schärfte den Zensoren noch ein, daß »Unsere Allergnädigste Absicht keineswegs dahingerichtet ist, eine anständige und ernsthafte Untersuchung der Wahrheit zu hindern, sondern nur vornehmlich demjenigen zu steuern, was den allgemeinen Grundsätzen der Religion und sowohl moralischer als bürgerlicher Ordnung entgegen ist«.

Dieser Grundsatz, der auch von spätern, ganz anders gehandhabten preußischen Zensuredikten übernommen wurde, blieb bis zum Tode des großen Königs die Richtschnur der preußischen Zensur. In einem Befehl an die theologische Fakultät in Halle vom 7. Februar 1780 erklärte Friedrich geradezu, daß »die den Schriftstellern ohnedem äußerst lästige Zensur soviel als möglich eingeschränkt werden sollte, wann wider Religion und Sitten nichts vorkommt«.

Kleine Ursachen – große Wirkungen.

Wenn Nicolai recht hat, ging auch dieses erneuerte Zensuredikt von 1772 nicht auf den eigenen Willen des Königs zurück, sondern auf die ängstliche Betriebsamkeit seiner Ratgeber. Die einfältige preußische Dichterin Anna Luise Karschin soll die schuldige Ursache dazu gewesen sein. »Die Frau Karschinn«, erzählt Nicolai, »hatte in einem gedruckten Gedichte die erste Teilung Polens erwähnt, welche damals schon genugsam bekannt, aber noch nicht offiziell angezeigt war. Dem Ministerium mochte dieses wohl nicht angenehm seyn, aber der Minister von Fürst, bekanntlich ein sehr ängstlicher Mann, welcher sich vor dem Könige sehr fürchtete, glaubte der Sache durch ein geschwind zu machendes Zensuredikt abzuhelfen, damit, wenn der König je von dem Gedicht der Frau Karschinn etwas erführe und dem Ministerium darüber einen Vorwurf machte, man ihm gleich sagen könnte, es sey schon Remedur geschehen. Wirklich war auch das Edikt so geschwind gemacht, daß man verschiedenes Nöthige darin vergaß und verschiedenes sehr unbestimmt ausdrückte.«

Friedrich und die »Bullenbeißer«.

Geradezu vorbildlich ist Friedrich der Große im Punkte der »Majestätsbeleidigungen«. Zwar hatte er am 24. Dezember 1752 ein unter dem Pseudonym Dr. Akakia (Dr. Harmlos) erschienenes Pamphlet Voltaires durch den Henker auf den öffentlichen Plätzen Berlins verbrennen lassen, obgleich der Verfasser, seit zwei Jahren Gast des zuerst von ihm so überschwenglich verherrlichten Königs, noch in den Mauern der Stadt weilte. Aber diese Maßregel war nicht von kleinlicher Empfindlichkeit verfügt, sondern Voltaire hatte durch seine Hinterlist, Rachsucht, Treulosigkeit und Habgier die Langmut des Königs schon bis zum äußersten herausgefordert; jene Schrift war zudem eine blutige Verhöhnung der von Friedrich gegründeten Akademie der Wissenschaften und ihres Präsidenten Maupertuis; und obendrein hatte sich Voltaire die Druckerlaubnis durch eine freche Fälschung verschafft.

Nachdem dann diese Koryphäe der französischen Literatur auf drastische Weise aus Preußen hinauskomplimentiert war, legte sich Friedrichs begreifliche Erregung bald, und als Voltaire aus sicherer französischer Hut eine persönliche Schmähschrift gegen ihn losließ, schrieb der Angegriffene am 23. Oktober 1753 voll überlegenen Humors an seinen Ministerresidenten George Keith in Paris: »Jeder im öffentlichen Leben stehende Mann muß der Kritik, der Satire, ja oft genug der Verleumdung als Zielscheibe dienen. Jeder, der einen Staat regiert hat, sei es als Minister, als General oder als König, hat Sticheleien zu ertragen gehabt; es wäre mir also sehr unangenehm, wenn ich der einzige sein sollte, dem dieses Schicksal erspart bliebe. Ich verlange weder eine Widerlegung des Buches noch die Bestrafung des Verfassers, sondern habe es mit großer Gemütsruhe gelesen und sogar einigen Freunden mitgeteilt.«

Im Lauf der Jahre nahm dieser königliche Gleichmut gegen persönliche Angriffe jeder Art nur zu. Zahllos sind die Schmähschriften, die gegen Friedrich erschienen und sogar von dem Verleger seiner eigenen Werke, dem Buchhändler Pitra in Berlin, verkauft wurden. Der König ignorierte sie und gab einmal seinen darüber aufgebrachten Beamten den Rat, nicht alle »Sottisen«, die geschrieben würden, auf ihn zu beziehen.

Mit Voltaire hatte er sich so weit wieder versöhnt, daß ein lebhafter Briefwechsel fortbestand; in einem dieser Briefe an den Franzosen vom 2. März 1772 schrieb er – vielleicht in Erinnerung an die Akakia-Episode –: »Ich denke über die Satire, wie Epiktet: ›Sagt man was Böses von Dir, und ist es wahr, so bessere Dich; sind es Lügen, so lache darüber.‹ Ich bin mit der Zeit ein gutes Postpferd geworden, lege meine Stazion zurück und bekümmere mich nicht um die Bullenbeißer, die auf der Landstraße bellen.«

Exemplarische Strafe.

Die Langmut des großen Königs gegen Majestätsverbrechen stand oft in drastischem Gegensatz zu der Empfindlichkeit der Behörden, die, just so wie heute, auch damals bei jedem herben Tadel ihrer Amtshandlungen zum Kadi liefen.

Einmal gab ihnen der alte Fritz eine kräftige Lehre. Als man einen Bürger bei ihm verklagte, weil er Gott, Se. Majestät und den Stadtmagistrat gelästert habe, verfügte er:

»Daß der Arrestant Gott gelästert hat, ist ein Beweis, daß er ihn nicht kennet; daß er mich gelästert hat, vergebe ich ihm; daß er aber einen edlen Rat gelästert hat, dafür soll er exemplarisch bestraft werden und auf eine – halbe Stunde nach Spandau kommen.«

Niedriger hängen!

Wie schlagfertig überlegen Friedrich der Große selbst Angriffen gegen seine Regierungshandlungen auch ohne Verbot zu begegnen wußte, zeigt eine Anekdote, die ein Augenzeuge, der früher in Berlin, später in Upsala wirkende Kapellmeister Heffner, erzählt:

Im Jahre 1781 hatte der König die Kaffeeregie eingeführt, um dem übermäßigen Verbrauch dieser Auslandsware zugunsten der einheimischen Bierproduktion zu steuern, eine Maßregel, die das Volk sehr erregte; denn nicht nur in Sachsen, sondern auch in Preußen zog man schon damals ein Schälchen Kaffee der Biersuppe vor, mit der Friedrich selbst noch groß gezogen worden war.

Eines Tages kam der alte Fritz mit seinem Heiducken die Jägerstraße heraufgeritten und bemerkte in der Nähe des Schlosses, auf dem Werderschen Markt, einen großen Auflauf. Man drängte sich um ein hoch an der Mauer angeschlagenes Papier, aber nur die Nächsten konnten erkennen, was es bedeutete. Bei der Annäherung des Königs flogen die Mützen herunter, man gaffte ihn mit verlegenen und erschrockenen Mienen an und wich beiseite. Aber niemand wagte ein Wort zu sagen. Der König schickte nun seinen Begleiter näher, um zu erfahren, was los sei. Bald kam der Heiduck ebenfalls verlegen lächelnd wieder und wollte nicht recht mit der Sprache heraus: »Sie haben etwas auf Ew. Majestät angeschlagen …«

Nun ritt der König dicht heran und sah, daß eine Karikatur auf ihn selbst dort hing: In höchst kläglicher Positur saß er auf einem Fußschemel, hielt zwischen den Beinen eine Kaffeemühle, und während die eine Hand emsig mahlte, griff die andere gierig nach jeder herausfallenden Bohne.

Sobald der alte Fritz die Bedeutung der Karikatur erkannt hatte, winkte er mit der Hand und rief: »Hängt es doch niedriger, daß die Leute sich nicht den Hals ausrecken müssen!«

Kaum waren die Worte gefallen, als ein allgemeiner Jubel ausbrach. Man riß das Bild herab und in Stücke, die Jungen warfen die Mützen in die Luft, und unter allgemeinem »Vivat der alte Fritz!« ritt der König langsam von dannen.

Was heißt Aufklärung?

Diese Frage stellte Oberkonsistorialrat Zöllner im Dezemberheft der »Berlinischen Monatsschrift« 1783. Mendelssohn und Kant beantworteten sie; Mendelssohn im September, Kant im Dezember 1784.

Kants Aufsatz begann mit der vielzitierten Definition:

»Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines andern zu bedienen. … Sapere aude! Habe Muth, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.

»Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und zwar die unschädlichste unter Allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen … Ich verstehe aber unter dem öffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft denjenigen, den Jemand als Gelehrter von ihr vor dem ganzen Publicum der Leserwelt macht.«

Kant verlangte für den Offizier das Recht, über Fehler im Kriegsdienste Anmerkungen zu machen, für den Bürger, über die Ungerechtigkeit der ihm auferlegten Lasten öffentlich seine Gedanken zu äußern; für den Geistlichen, seine sorgfältig geprüften und wohlmeinenden Gedanken über das Fehlerhafte des Symbols der Kirche oder über bessere Einrichtung des Religions- und Kirchenwesens dem Publikum mitzuteilen.

Kants Huldigung vor Friedrich.

Die Frage: Leben wir jetzt in einem aufgeklärten Zeitalter? beantwortete Kant in dem vorhin erwähnten Aufsatz aus dem Jahre 1784 kurzweg mit: Nein, wohl aber in einem Zeitalter der Aufklärung. Es fehle noch viel, daß sich die Menschen in Religionsdingen ihres eigenen Verstandes bedienten, aber der Hindernisse der Unmündigkeit würden doch weniger. »In diesem Betracht ist dieses Zeitalter das Zeitalter der Aufklärung, oder das Jahrhundert Friedrichs

Ebenso, führte Kant weiter aus, müsse der Untertan der Gesetzgebung gegenüber öffentlichen Gebrauch von seiner Vernunft machen dürfen und seine Gedanken darüber mit freimütiger Kritik der Welt öffentlich vorlegen, »davon wir ein glänzendes Beispiel haben, wodurch noch kein Monarch demjenigen vorging, welchen wir verehren«.

Die Kehrseite der Medaille.

Obgleich sich aber Preußen unter Friedrich dem Großen fast völliger Preßfreiheit erfreute, darf doch nicht vergessen werden, daß diese Freiheit keine gesetzliche, sondern eine durchaus willkürliche, eine mit königlicher Erlaubnis ungesetzliche war.

»Il pense en philosophe et so conduit en roi« (er denkt als Philosoph und handelt als König – soll heißen: als Despot), schrieb einmal der französische Philosoph Jean Jacques Rousseau unter ein Bild Friedrichs; und als sein pädagogischer Roman »Emile« (1762) vom Pariser Parlament für gottlos erklärt, im Hofe des Justizpalastes zerrissen und verbrannt wurde und dem Verfasser die Häscher auf den Fersen waren, flüchtete selbst er in Friedrichs Schutz, in den damals preußischen Kanton Neuchâtel.

Jenes vieldeutige Wort Rousseaus gilt in gewissem Sinne auch für Friedrichs Behandlung der Zensur. Friedrich der Große ist und bleibt der Schöpfer auch der preußischen Zensurgesetze; er selbst handhabte sie nur so freimütig und ging so willkürlich über sie hinweg, daß ihre tatsächlichen Schärfen den Zeitgenossen gar nicht zum Bewußtsein kamen; um so empfindlicher aber der nächsten Generation, als nach seinem Tode (1786) ein andrer Geist in Preußen zur Herrschaft gelangte.


2. Kaiser Josephs II. Zensurreform.

Ach, was ich Armer streute,

Fiel auf ein wüstes Land;

Dein Walten büß' ich heute,

Du zweiter Ferdinand,

Du hast dem Licht gewehret,

Du hast die Luft verdumpft,

Östreichs Gefild verheeret,

Das keiner mehr entsumpft.

D. F. Strauß, Kaiser Joseph im Sterben. 1859.

Eine Kaiserin der Zensur.

Es ist genugsam bekannt, welch heftige, unversöhnliche Feindin der religiösen Aufklärung die deutsche Kaiserin Maria Theresia (1717–1780) war und mit welch harter Unduldsamkeit sie alles verfolgte, was Macht und Ansehen der katholischen Kirche und ihrer Diener verletzen konnte. Mit »Inquisition und Mission« führte sie gleich ihren Vorgängern die Gegenreformation in den österreichischen Erblanden durch, und die Pflege der kulturellen Güter sah sie am liebsten ausschließlich in der Hut der Jesuiten.

Die Kaiserin ärgerte sich wohl gelegentlich, wenn einer der Hoftheologen und Beichtväter seine Bücherrazzia bis in den kaiserlichen Palast ausdehnte und jagte den allzu Dreisten davon; auch hob sie wohl einmal das Verbot eines Buches auf, wenn sie selbst es gelesen und gut gefunden hatte. Aber für die Schmach der geistigen Knechtschaft, in der sie ihre Völker hielt, hatte sie keine Empfindung. Der beschränkte Untertanenverstand hatte das auf Treu und Glauben hinzunehmen, was ihm von einer über alle Zweifel erhabenen, von Jesuiten beherrschten Regierung als allein seligmachend verkündigt wurde. Die Absperrmaßregeln gegen die im Reich, besonders in Preußen, herrschende Cholera der Aufklärung waren großzügig organisiert – kein Wunder, daß Österreichs geistige Entwicklung um Jahrhunderte zurückblieb. An der schönen blauen Donau nahm man an dem Aufschwung des deutschen Schrifttums so wenig Anteil, daß man noch zur Zeit der großen Kaiserin diejenigen verlachte, die sich, statt des einheimischen Dialektes, der hochdeutschen Schriftsprache, des »lutherisch Deutsch« bedienten. Noch im Jahre 1780 war, wie Friedrich Nicolai versichert, auf der Universität Innsbruck ein Werk wie Jöchers Gelehrten-Lexikon, das 1750/51 erschien, nicht einmal dem Namen nach bekannt, und ein Mann wie Joseph von Sonnenfels, der Reformator des österreichischen Schrifttums, bewarb sich vergeblich um eine Stellung, weil er seiner hochdeutschen Aussprache wegen als Protestant und überhaupt als verdächtig galt.

Jesuitenzensur in Wien.

Die wirksamste Waffe in der Hand des Protestantismus war von jeher das Buch; ihm galt deshalb der glühende Haß der geistlichen Machthaber. Seit 1623 war die Wiener Universität unter Verwaltung der Jesuiten, ihnen lag auch fast die gesamte Bücherzensur ob, und ohne ihre Genehmigung durfte in Österreich nichts gedruckt und kein fremdes Buch verbreitet werden. Gegen die katholische Kirche oder ihre Vertreter durfte infolgedessen nichts, gegen die Ketzer alles geschrieben werden. Wissenschaftliche Werke hatten keinen Anspruch auf mildere Behandlung. Noch im Jahre 1750, versichert Sonnenfels, konnte es Stand und Glück kosten, wenn man sich anmerken ließ, in einem Buche wie Montesquieus »Esprit des lois« geblättert zu haben.

Die Verfasser protestantischer und antikatholischer Schriften erwartete Verbannung und Kerker. Schon der Besitz lutherischer, ketzerischer, überhaupt unkatholischer Schriften war aufs strengste verpönt; sie standen außerhalb allen Eigentumsrechtes, jeder Geistliche durfte sie konfiszieren, wo er sie fand, jeder Privatmann war bei Strafe verpflichtet, anzugeben, wo immer er sie gesehen hatte. Wer ein Buch kaufte, mußte es innerhalb vier Wochen seinem Pfarrer zur Prüfung vorlegen, sonst erhielt er 3 Gulden Strafe, die sich im Wiederholungsfall empfindlich steigerte. Ein Drittel der Strafgelder fiel dem Denunzianten zu; daher stand die niederträchtigste Spionage in voller Blüte. Haussuchungen waren an der Tagesordnung. Die Koffer der Reisenden wurden auf den Zollämtern durchsucht, alle bedenklichen Bücher weggenommen, verbotene verbrannt. Verkleidete Beamte der geistlichen Bücherpolizei besuchten als harmlose Kunden die Buchläden, schlichen sich in das Vertrauen der Händler und drangen in sie, ihnen verbotene Bücher zu verschaffen; ließen die Buchhändler sich überreden, so entdeckten sich die Spitzel als Polizisten, beschlagnahmten die Werke und nahmen die Verkäufer in Strafe.

Das Allerheiligste.

Als die Kaiserin Maria Theresia eines Tages gerade am Spieltisch saß, wurde ihr durch eine vertraute Kammerfrau, die Mutter der bekannten Dichterin Caroline Pichler, Hofrat von Sonnenfels gemeldet, der sie dringend in Zensurangelegenheiten zu sprechen wünschte. Ungemein lebhaft, wie die Kaiserin noch in ihren letzten Tagen war, eilte sie nach wenigen Minuten ins Vorzimmer, strich sich mit den Fingern Haube und Haar aus dem Gesicht, und heftig die Karten drehend fragte sie den Besucher:

»Nun, was ist's denn? Sekieren sie Ihn schon wieder? Hat Er etwas gegen uns geschrieben? Das ist Ihm von Herzen verziehen. Ein echter Patriot muß wohl manchmal ungeduldig werden; ich weiß aber schon, wie Er's meint. Oder gegen die Religion? Er ist ja kein Narr. Oder gegen die guten Sitten? Das glaube ich nicht; Er ist ja kein Saumagen. Aber wenn Er etwas gegen die Minister geschrieben hat, ja mein lieber Sonnenfels, dann muß Er sich selber heraushauen; da kann ich Ihm nicht helfen. Ich habe Ihn oft genug gewarnt.«

Damit machte die Kaiserin kehrt und eilte wieder an ihren Spieltisch zurück.

Van Swieten und die Zensurhofkommission.

1745 wurde der Holländer Gerard van Swieten (1700–1772) als Leibarzt der Kaiserin nach Wien berufen. Er war ein frommer Katholik, aber ein Gegner der Jesuiten und vor allem ein strenger Vertreter der Wissenschaft, dem der geistige Aufschwung Österreichs unendlich viel zu verdanken hat. Auf seinem eigensten Gebiete gewann er schnell Raum, denn die praktische Kunst des Arztes war ja die einzige, die die Jesuiten nicht übten; er gewann berühmte Ärzte für Wien und wurde der Begründer der dortigen medizinischen Schule.

Daß die Geistlichkeit anatomische Lehrbücher der unvermeidlichen »Nuditäten« wegen verbot, hörte nun gänzlich auf. Bald aber dehnte Swieten seine kraftvolle Reformarbeit auf das ganze geistige Leben Österreichs aus und stieß nun überall auf die Schranke der geistlichen Zensur. Unerschrocken nahm er den Kampf gegen sie auf. Der Übermut seiner Gegner selbst drückte ihm die siegreiche Waffe in die Hand: als die geistliche Behörde sich anmaßte, sogar den Reichshofrat ihrer Zensur zu unterstellen, setzte es van Swieten bei der Kaiserin durch, daß die Prüfung zunächst der philosophischen und historischen Werke der Universität abgenommen und besonderen Zensurkommissionen in Wien und in den Provinzen anvertraut wurde. Von 1753 an mußten auch alle zum Druck bestimmten Manuskripte der unterdes gebildeten Bücherzensurhofkommission in Wien und nicht mehr den Jesuiten der Universität vorgelegt werden, und die bisherige völlige Zensurfreiheit der geistlichen Orden für ihre eigenen theologischen und philosophischen Schriften wurde aufgehoben – eine gewaltige Kraftprobe van Swietens, die der späteren josephinischen Reform mächtig vorarbeitete.

An die Spitze dieser Wiener Zensurkommission trat 1759 van Swieten selbst. Sie war jetzt eine rein staatliche Behörde, aber die Hälfte ihrer Mitglieder bestand noch aus Geistlichen; zwar wurden diese nicht mehr vom Jesuitenorden, sondern von der Kaiserin im Einverständnis mit dem Erzbischof gewählt, und seit 1764 war kein Jesuit mehr darunter, aber den persönlichen Einfluß des Ordens auf die fromme Fürstin vermochte auch van Swieten nicht völlig auszuschalten.

Auch konnte er sich auf seinem heftig angefochtenen Posten nur dadurch halten, daß er gegen alles, was der Religion, dem Staate, den Sitten und überhaupt der »guten Denkungsart« gefährlich erschien, fast ebenso unduldsam vorging wie seine geistlichen Gegner. Noch 1759 wurden alle Buchbinder angewiesen, jedes ihnen anvertraute Buch vor dem Einbinden ihrem Seelsorger vorzulegen, und der Katalog der verbotenen Bücher (»Catalogus librorum prohibitorum«), der von 1765 bis 1780 in mehreren Ausgaben erschien, ist alles eher denn ein Ruhmesdenkmal für seine Zeit.

Swieten lagen nur die »nützlichen Bücher« der Fachwissenschaft wahrhaft am Herzen. Deshalb setzte er, den Jesuiten zum Trotz, 1753 die Freigabe von Montesquieus »Esprit des lois« durch, und des Weihbischofs von Hontheim (Febronius) Buch über die rechtmäßige Gewalt der römischen Päpste wurde nach langjährigem, erbittertem Kampf wenigstens in den Händen der Gelehrten geduldet. Aber van Swieten selbst verbot zahlreiche Schriften von Rousseau und Voltaire, von Maupertuis und Lamettrie, Thomas Hobbes und Christian Thomasius, von Crébillon und Fielding, Boccaccio und Sterne, Swift und Holberg, den Macchiavell und Ariosts »Rime satire«, Grimmelshausens »Simplizissimus« und »Vogelnest« und Rollenhagens »Froschmäusler«, Philander von Sittewalds »Gesichte« und Reuters »Schelmuffsky« und von Erzeugnissen der neu aufblühenden deutschen Literatur Albrecht von Hallers »Kleine Schriften« und Gedichte von Joh. Christ. Günther, Wielands »Idris«, »Agathon« und »Sieg der Natur« nebst seiner französischen Übersetzung, die Leipziger und Göttinger Musenalmanache, Mendelssohns »Phädon oder über die Unsterblichkeit der Seele« und die Schriften Lessings von 1753.

Gegen van Swietens übertriebene Strenge einzuschreiten, war eine der ersten Regierungshandlungen des Kaisers Joseph nach seiner Erhebung zum Mitregenten seiner Mutter (1765).

Wien und Rom.

Wie engherzig und despotisch van Swieten als Zensor seine Urteile ganz nach seinen persönlichen Ansichten fällte, darüber berichtet Friedrich Nicolai in seiner »Beschreibung einer Reise durch Deutschland und die Schweiz« die bezeichnende Anekdote:

»Als mein sel. Freund Meinhard, dessen vortreffliche Versuche über die italiänischen Dichter allgemein berühmt sind, mit dem Hrn. Grafen Moltke nach Wien kam, wurden ihm, wie allen Fremden, seine Bücher weggenommen. Es waren darunter die Opere di Macchiavello und der Emile des Rousseau. Hierüber entstand der größte Lärm, daß sich jemand unterstanden hätte, diese Bücher einzuführen. Meinhard gieng selbst zum Freyherrn von Swieten, um ihn nur zu bitten, daß die Bücher versiegelt und an der Gränze ihm wieder ausgeliefert werden möchten. Aber er erhielt ganz trocken zur Antwort: Die Bücher wären schon verbrannt; und ›es wäre eine Schande, daß jemand sich unterstände, ein Buch wie den Macchiavell in die Hände zu nehmen‹. Meinhard wollte wenigstens den Emile vertheidigen, aber die Antwort war: ›Reden Sie mir nicht von Rousseau! Der ist ein schlechtes Subjekt!‹ Und nun kam ein so heftiges Schelten auf Rousseau als den verderblichsten Menschen, daß der gute Meinhard, der ohnedieß leicht ängstlich ward, sogleich das Zimmer verließ.

»Indessen fand Meinhard bey seiner Abreise nach Italien unvermuthet zu Klagenfurt einen Macchiavell, der ihm, ob es gleich eine schlechte Ausgabe war, großes Vergnügen machte, da Macchiavell, wegen der Zierlichkeit seiner Schreibart, einer der Lieblingsschriftsteller meines Freundes war. Als er nach Rom kam, wurden seine Bücher wieder angehalten. Er gieng deshalb den folgenden Tag zum Sekretar des Magister Palatii, der ein Dominikaner war. Dieser gab ihm die Bücher sogleich zurük. Er setzte hinzu: ›Es sind einige verbotene darunter. Aber Sie sind ein Gelehrter, und zu verständig, als daß Sie dieselben öffentlich zeigen und sich und mir Verdruß machen sollten. Da Sie so gut italiänisch sprechen, so merke ich wohl, daß Sie den Macchiavell fleißig studirt haben. Aber Sie haben eine gar schlechte Ausgabe davon. Suchen Sie die beste zu bekommen; sie ist –.‹ Hier nannte der Dominikaner gerade die Ausgabe, die in Wien verbrannt worden war.«

Kaiserliche Handbillette.

Nach van Swietens Tode 1772 fiel die Zensur bald in ihre alten Übel zurück, und der Klerus gewann in der Kommission wieder das Übergewicht. Der neue Präsident der Zensurhofkommission stand den mit frischer Keckheit auftretenden Anmaßungen der Geistlichkeit hilflos gegenüber, und so konnte es nicht fehlen, daß die Jesuiten, obgleich ihr Orden 1773 auch in Österreich aufgelöst wurde, verstärkten Einfluß auf den Gang der Zensurgeschäfte gewannen. Besaßen sie doch noch immer das Ohr der Kaiserin, der jetzt ein energischer Berater wie van Swieten fehlte. Hatte ein Jesuit oder sonst ein Betbruder, erzählt Nicolai, an einem Buche Ärgernis genommen, so steckte er sich hinter eine Kammerfrau der Fürstin; er zeigte ihr etliche mit Rotstift angestrichene Stellen des Buches, die anstößig erscheinen konnten, und die Kammerfrau legte sie der Kaiserin vor. Auf den Zusammenhang des Textes wurde keine Rücksicht genommen, und ein kaiserliches Handbillett verfügte kurzweg das Verbot.

Das Verbot des Katalogs verbotener Bücher.

Statt vor der anstößigen unmoralischen, kirchenfeindlichen und gotteslästerlichen Literatur zu warnen, war der seit 1765 in mehreren Ausgaben bei verschiedenen Verlegern erscheinende Katalog der verbotenen Bücher gerade ein Führer zu diesen unsauberen Quellen geworden und wurde von Liebhabern und Sammlern besonders erotischer Literatur niederster Sorte fleißig benutzt. Zu dieser Erkenntnis kam im Jahre 1777 endlich auch die Zensurhofkommission und zog daraus die einzig richtige Konsequenz: der Katalog der verbotenen Bücher wurde nun selbst auf den Index gesetzt.

Der Thronfolger.

Es ist das Schicksal aller Thronfolger, daß sich die Hoffnung der Unzufriedenen an sie klammert und die Enttäuschungen wie aufgescheuchte Dohlen ihren Thron umflattern. Mit welcher Gloriole umgaben die deutschen Idealisten die Lichtgestalt des Sohnes, der im Schatten seiner großen Mutter heranwuchs! Man wußte, daß Kaiser Joseph ein unbedingter Verfechter des Deutschtums in Österreich war, daß er deutsche Bücher las und in schaler Hofgesellschaft eine Gruppe der Geistigen zu sammeln suchte. Je rücksichtsloser Friedrich der Große seiner Verachtung der deutschen Literatur Ausdruck gab, um so inbrünstiger erwartete man von dem jungen Kaiser den Werderuf zu einem neuen perikleischen Zeitalter.

Der Gnadenpfennig.

Dem Mißverständnis von der literarischen Mission des jungen Kaisers huldigte keiner so begeistert wie der Sänger des »Messias«, Klopstock, und bei ihm verdichtete sich dieser Glaube zu einem großzügigen »Plan zur Beförderung der Wissenschaften in Deutschland«, der, ohne die steifen Formen einer Akademie anzunehmen, die freigebige Unterstützung deutscher Gelehrter und Schriftsteller durch den Deutschen Kaiser zum Ziele hatte. Auch ein Finanzprojekt spielte mit hinein: der unerhörte gesetzlich begünstigte Nachdruck, der in Wien mit außerösterreichischen Büchern getrieben wurde, schädigte die deutschen Autoren empfindlich, Lessings »Hamburgische Dramaturgie« war daran zugrunde gegangen. Diese »Nachdruckerbande«, wie Lessing sich ausdrückte, sollte beseitigt, dafür aber als Entschädigung unter Josephs Schutz in Wien eine Reichsdruckerei begründet und darin Werke der deutschen Literatur zum Vorteil ihrer Verfasser gedruckt werden; »unglaubliche Summen«, versicherte Gleim, sollten dadurch ins Land kommen.

Durch einen diplomatischen Freund sandte Klopstock 1767 diese Anregung nach Wien. Zugleich aber auch das Manuskript einer Widmung an Kaiser Joseph, die der »Hermanns Schlacht«, seinem neuesten Werk, einem »Bardiet für die Schaubühne«, vorangestellt werden sollte. Die Naivetät des Messiassängers hat etwas Rührendes; er stellte allen Ernstes an Joseph das Ansinnen: nimmst du meine Widmung an, so verpflichtest du dich damit auch, den beigefügten literarisch-sozialen Plan auszuführen!

Klopstocks Entwurf kam dem Kaiser nie vor Augen, er verschwand in den Akten des Staatskanzlers Fürst Kaunitz, nur die Widmung gelangte an ihre Adresse. Aber der deutsche Dichter würde aus allen seinen Himmeln gestürzt sein, wenn er geahnt hätte, wie geringschätzig diese Angelegenheit an höchster Stelle behandelt wurde. Joseph fragte seinen Kanzler, was er tun solle und ob vor allem der Text der Widmung nichts Anstößiges enthalte. Fürst Kaunitz erwiderte, dergleichen Dedikationen entsprängen gewöhnlich aus eigennützigen Absichten, auch gehöre das Werk gar nicht zur »nützlichsten Wissenschaft«. Da aber Klopstock in Deutschland große Achtung genieße und ein enthusiastisches Publikum habe, sei die Sache als ein »ersprießlicher Einfluß in Staatsangelegenheiten« zu betrachten, und man könne deshalb wohl eine goldene Kette oder Medaille daranwenden. Auf keinen Fall aber dürfe in der Widmung die darin enthaltene Spitze gegen Friedrich den Großen wegen seiner Verleugnung deutscher Literatur stehenbleiben, weil dadurch »der auch für andere Souveräne zu tragenden Achtung zunahe getreten werde«.

Daraufhin nahm der Kaiser auf rein amtlichem Wege die Widmung an und schenkte dem Dichter als »Gnadenpfennig« sein Medaillonporträt in Brillanten. Im übrigen aber hatte dieser Akt für Klopstock keine weiteren Folgen, als daß er sich der Zensur des Kaisers, der damals noch seinen Zeitgenossen Friedrich bewunderte, ausgesetzt hatte und sich ihr wohl oder übel unterwerfen mußte. Denn er gab sich noch lange der Täuschung hin, daß der Kaiser schließlich doch seinen Plan durchführen werde.

Josephinismus.

Der Vorfall mit Klopstock ist bezeichnend: es fiel Joseph nie ein, sich als Gönner der deutschen Literatur aufzuspielen. So sehr er Friedrich den Großen verehrte, über den Verse drechselnden König lächelte er nur, und Gelehrte, die Bücher schrieben, galten ihm als gewinnsüchtige Geschäftsleute. Für das »Federvieh« hatte er wenig übrig, und in verdrießlicher Stimmung nannte er den Buchhandel »ebenbürtig dem Käsehandel«. Daß ihn Aloys Blumauers Travestierung der »Aeneide« höchlichst belustigte, richtet seinen Geschmack. Ebenso wie seine Mutter begünstigte er den Büchernachdruck, weil dadurch zum Nutzen der heimischen Industrie viel Geld umgesetzt wurde, und als er seine Grundregeln für die Zensurreform entwarf, war sein oberster Leitsatz: Besser, daß ein paar schlechte Bücher unter die Leute kommen, als daß durch übertriebenen Zwang ein »wesentlicher Handlungszweig« lahmgelegt wird. Den Volkswohlstand zu fördern, war nach dem Siebenjährigen Krieg die Losung der österreichischen Regierung. Wissenschaft und Kunst um ihrer selbst willen zu schützen, kam Joseph gar nicht in den Sinn, er hatte durchaus praktisch-politische Ziele: Vereinfachung der Regierungsgeschäfte durch Zentralisation und Gleichmäßigkeit, Entlastung der Beamten, Verminderung ihrer Zahl und damit Ersparnis an Gehältern, Förderung der einheimischen Industrie auf allen Gebieten und die dafür notwendige Hebung der Volksbildung. Mit gerechtem Neid sah Joseph das Emporblühen der protestantischen Nachbarstaaten, besonders Preußens. Gesunde Aufklärung und religiöse Toleranz, das sah er, machten unzählige wirtschaftliche Kräfte frei, die bisher durch veraltete, von der Kirche eifersüchtig gehütete Gesetze verkümmert waren. Diese Kräfte sollten nun mit einem Schlag geweckt werden. Wenn er zu diesem Zweck den Kampf aufnahm gegen Privilegien des Adels und der Kirche, gegen Standesvorurteile und Aberglauben, Kurpfuscher und Alchimisten, Teufelsaustreiber und Geisterbeschwörer und den ganzen mittelalterlichen Spuk, der sich in Kirchen- und Klosterwinkeln unter religiösem Gewande hartnäckig zu erhalten wußte, so war die bisher verfehmte Aufklärung, die Errungenschaft der Naturwissenschaft und Philosophie, seine gegebene Bundesgenossin. Die geistliche Zensur hatte sie bisher des Landes verwiesen; also mußte die Zensur geändert werden. Nicht um der schönen Augen der deutschen Schriftsteller und Dichter willen, sondern aus rein praktischen Erwägungen.

Daß die Literatur selbst durch diese freiere Regung des geistigen Lebens unendlich viel gewann, darüber hat Joseph sich niemals weiterdenkenden Betrachtungen hingegeben. Das war ein Verdienst, das seiner Politik ohne, vielleicht gegen ihren Willen in den Schoß fiel.

Zensurreform in Österreich.

Nach dem Tode seiner Mutter (29. Nov. 1780) fühlte sich Joseph frei von den drückenden Fesseln, die er bis dahin als guter Sohn getragen hatte, und sofort ging er daran, den dumpfen Geistesbann zu lösen, der wie ein Dornröschenschlaf Österreich gefangenhielt.

Zunächst hob er die bisherigen Zensurkommissionen auf und ersetzte sie durch eine einzige Bücherzensur-Hauptkommission in Wien. Ihr übergab er die von ihm selbst entworfenen »Grundregeln zur Bestimmung einer ordentlichen künftigen Bücherzensur«, und am 13. Oktober 1781 erschien ein neues Zensurgesetz.

Verboten sollte nach des Kaisers Willen nur mehr das sein, was »unsittliche Auftritte und ungereimte Zoten« enthielt, die katholische und überhaupt die christliche Religion systematisch verfolgte und lächerlich machte oder den Staat und den Landesfürsten »geradezu auf eine gar anstößige Art« angriff. Im übrigen aber sollte der Grundsatz gelten: »Kritiken, wenn es nur keine Schmähschriften sind, sie mögen nun treffen wen sie wollen, vom Landesfürsten bis zum Untersten, sollen, besonders wenn der Verfasser seinen Namen dazu drucken läßt und sich also für die Wahrheit der Sache dadurch als Bürgen dargestellt, nicht verboten werden, da es jedem Wahrheitliebenden eine Freude sein muß, wenn ihm solche auf diesem Wege zukommt.«

Mit dem, was der »große Haufen« oder »schwache Köpfe« lesen, bestimmte Joseph, soll man streng, um so nachsichtiger aber mit gelehrten Werken sein, die nur »schon bereiteten Gemütern« und »standhafteren Seelen« in die Hände kommen. Einzelner anstößiger Stellen wegen braucht man also wissenschaftliche Werke und Zeitschriften nicht zu verbieten.

Der bisherige Katalog verbotener Bücher wurde einer gründlichen Revision unterzogen. Zahlreiche hervorragende Schriften von Abbt, Basedow, Bernis, Bodmer, G. A. Bürger, Chesterfield, Goethe, Haller, Home, Jacobi, Moses Mendelssohn, Schroeckh, Süßmilch, Zimmermann, Yorick (Sterne) und anderen wurden nun endlich aus der Haft entlassen. Was man bisher nur Gelehrten oder Protestanten »erga schedam« (gegen besondern Erlaubnisschein) zu lesen gab, wurde alles freigegeben; die unbedingt verbotenen Werke wurden einer nochmaligen Zensur unterworfen und daraufhin ein neuer Katalog der verbotenen Bücher angefertigt.

Was verboten blieb oder neu verboten wurde, sollte jetzt nicht mehr vernichtet, sondern in die Bibliotheken eingestellt werden, so daß es Gelehrten »erga schedam« zugänglich blieb. Protestantische Religionsbücher zu kirchlichen Zwecken durften frei verkauft werden; das galt auch für unkatholische Volksliteratur, Erbauungsbücher, Hauspostillen und dergleichen, in den Landesteilen wie Ungarn und Schlesien, wo der Protestantismus geduldet war; in Österreich selbst und den Provinzen, wo der Katholizismus noch die einzige staatlich anerkannte Religion war, durfte solche Volksliteratur der andersgläubigen Bevölkerung wenigstens »erga schedam« geliefert werden. Auch diese Beschränkung wurde bald darauf beseitigt.

Kaiser Josephs Volkszensur.

Für die Zensur der in den Erblanden zum Druck kommenden Manuskripte erfand Joseph eine Neuerung, die seinen Scharfsinn ins hellste Licht setzt und mit sicherer Hand den Lebensnerv des ganzen Zensurproblems berührt; sie befreite die ängstliche, um Amt und Brot besorgte Bürokratie von einem Teil ihrer Verantwortung und schuf neben ihr einen weiten Areopag gänzlich unabhängiger Männer, die keine Berufszensoren waren, auch nicht von Staats wegen ernannt, sondern – von den Schriftstellern selbst gewählt wurden!

Kein Manuskript, so bestimmte Josephs Gesetz, soll von der Zensurbehörde zur Prüfung angenommen werden, wenn es nicht schon eine Bescheinigung irgendeines sachkundigen Gelehrten oder einer angesehenen Persönlichkeit mitbringt, die bekundet, daß in dem neuen Werk nichts gegen die guten Sitten, die Religion und die Landesgesetze enthalten, »dasselbe demnach dem gesunden Verstande angemessen« ist. Diesen seinen Vorzensor konnte sich jeder Schriftsteller unter seinen Freunden und Gönnern suchen, er konnte auch mehrere in Anspruch nehmen, wenn ihm die Ansicht des ersten nicht behagte, und da diese freigewählten Zensoren keinerlei Verantwortung traf, war die Unbefangenheit ihres Urteils gesichert. So verwandelte Joseph die bisherige ausschließliche Beamtenzensur in eine Art Volkszensur, denn das Urteil eines unabhängigen, angesehenen Mannes konnte auf die entscheidende Zensurbehörde nicht ohne Einfluß sein. Er wies damit auf einen Ausweg aus der Sackgasse der Zensur hin, der zu einer Lösung des ganzen Problems führen konnte, leider aber von spätern Gesetzgebern nie betreten worden ist.

»Wen's juckt, der kratze sich!«

Einen sympathischen Zug hatte Joseph mit seinem großen Zeitgenossen Friedrich II. gemeinsam: er besaß eine sehr geringe Empfindlichkeit im Punkte der Majestätsbeleidigungen. »Ich habe eine heile Haut,« pflegte er zu sagen, »wen's juckt, der kratze sich!« Nicht nach dem vorschnellen Urteil der Broschürenschreiber, sondern auf Grund seiner Handlungen hoffte er beurteilt zu werden, und als er 1780 den lutherischen Historiker M. I. Schmid als Direktor des Hof- und Staatsarchivs nach Wien berief, legte er ihm dringend nahe, in seinen Geschichtswerken niemanden zu schonen, am wenigsten ihn selbst. »Die Fehler meiner Vorfahren und meine eigenen sollen die Nachwelt belehren«, war sein Wahlspruch. Als man ihn einmal auf eine eben erschienene neue Schmähschrift gegen ihn aufmerksam machte, antwortete er: »Es ist mir gleich, ob man Gutes oder Schlimmes von mir spricht; dem einen wird sie gefallen, dem andern mißfallen. Wenn man sich nur selbst nichts vorzuwerfen hat. Die innere Ruhe ist ein Gut, das man nicht nehmen und geben kann.«

Ein Zensurgespräch zwischen Kaiser und Erzbischof.

Gleichzeitig mit dem neuen Zensurgesetz erschien Josephs berühmtes Toleranzedikt, das den Protestanten und nichtunierten Griechen freie Religionsübung in allen Ländern des Kaiserstaates zusicherte. Dies und die übrige reformatorische Tätigkeit des Kaisers, die Aufhebung zahlreicher Klöster, die Auflösung der Orden, die sich keiner gemeinnützigen Tätigkeit widmeten, die Bevorzugung der Weltpriester usw. veranlaßte den Papst Pius VI., 1782 persönlich nach Wien zu kommen, um Einspruch zu erheben. Dieses Ereignis rief eine Fülle von Schriften hervor, deren meist anonyme Verfasser die ihnen soeben erst gewährte größere Meinungsfreiheit weidlich ausnützten. Zahlreiche dieser Broschüren unter dem Titel »Was ist der Papst?«, »Was ist die Kirche?«, »Was ist der Teufel?« usw. ließen an Deutlichkeit dessen, was man bisher in Österreich-Ungarn nie hatte sagen, geschweige denn drucken dürfen, nichts zu wünschen übrig; die meisten wurden sogleich auch ins Ungarische übersetzt. Der Erzbischof von Calocza, Baron Patachich, hoffte daher beim Kaiser Joseph Verständnis für seine und der Geistlichkeit Entrüstung über diese massenhaften Auswüchse der Preßfreiheit zu finden. Bei dieser Audienz entwickelte sich folgendes Gespräch:

Kaiser: »Nun itzt wird hier auch allerley geschrieben und die Leute fangen an freyer und aufgeklärter zu dencken und zu schreiben.«

Erzbischof (mit aufgehobenen Händen): »Ach du lieber Gott! ja leider wird nur mehr als zu viel geschrieben, und ich bitte E. M. um Gottes willen diesem Frevel einhalt zu thun, durch den selbst Ew. M. geheiligte Person gemißbraucht wird.«

Kaiser: »Ey warum – lesen Sie die brochuren die heraus kommen?«

Erzbischof: »Ich lese sie alle und muß sie kraft meines Amtes lesen, damit ich sehe, ob denn diese Leute auch etwas Neues sagen und ob die Gefahr, in die solche Schriftsteller die Kirche setzen, von würklichen Folgen seyn kann.«

Kaiser: »Man muß schon die Leute reden lassen, verschonen sie doch mich auch nicht, sie haben ja gar auch ein Buch herausgegeben, wo sie mich mit Luthern zusammensetzten – haben Sie das auch gelesen?«

Erzbischof: »Ach ja wohl – habe ichs gelesen und bin erstaunt, wie sich der Verfasser so entsetzlich an Ew. M. vergehen kann. Der Tittel ist schon Majestät beleidigend, ›Kaiser Joseph und Luther‹; dann erzählt er alles, was Luther in seinem sogenannten Reformations-Wercke gethan hat, nennt ihn durch das ganze Buch NB. den seligen Luther und endlich schließt er damit: so weit sey der sel. Luther gekommen, nun wäre es Kaiser Joseph aufgehoben, das vollends auszuführen, was jener angefangen oder nur zum Theil vollbracht habe.«

Kaiser: »Ich habe aber das Buch in die Censur geschickt, und man hat mir gesagt, daß nichts unanständiges darinn sey.«

Erzbischof: »Das ists eben Ew. Majestät, die Censur –«

Kaiser: »Ja aber ich habe es der Theologischen Fakultät und besonders dem Rautenstrauch [Abt von Braunau], der doch ein geschickter Mann in theologischen Sachen seyn soll, geschickt.«

Erzbischof (mit Achselzucken): »Ja eben das ist das Unglück, ich will den Prälat Rautenstrauch nicht verachten, aber –«

Kaiser: »Ja, wenn diese Leute es nicht verstehen, da kann ich mir weiter nicht helfen.«

»Danach wurde«, meldet der Berichterstatter, »der Discours auf etwas anderes gelenckt und weiter dem Erzbischof mit vieler Höflichkeit die Gelegenheit benommen, von dieser Materie wieder anzufangen.«

Preßfreiheit in Wien.

Im Mai 1786 ging Joseph noch einen Schritt weiter. Mehrfach war es vorgekommen, daß Drucker statt der Handschrift den schon abgesetzten Text an die Zensurbehörde geschickt hatten. Das erschien dem Kaiser überaus praktisch: ein gedruckter Text las sich besser als eine schlechte Handschrift, und der Verleger gewann dadurch Zeit, er konnte schneller mit einem neuen Buche erscheinen und bessere Geschäfte machen. Aus diesen rein praktischen Erwägungen heraus erlaubte der Kaiser jetzt den Wiener Verlegern, ihre Bücher auf eigene Gefahr drucken zu lassen. Das erste fertige Exemplar aber mußte der Zensur eingereicht, und vor der Genehmigung durfte das Werk nicht ausgegeben werden. Wurde es dann von der Zensur verboten, so mußte der Drucker für jedes dennoch im Inland verbreitete Exemplar 50 Gulden Strafe zahlen. Ursprünglich wollte Joseph dieses Vergehen sogar mit körperlicher Züchtigung ahnden, was ihm aber der damalige Präsident der Zensurhofkommission auszureden wußte.

Tatsächlich schuf Joseph durch diese Verfügung einen Zustand, der einer Preßfreiheit sehr nahe kam. Denn nun erst kam den Schriftstellern die frühere Bestimmung zugute, daß ein sonst nützliches Werk einzelner anstößiger Stellen wegen nicht verboten werden durfte; sie konnten sich also manches zu drucken getrauen, was in der Handschrift von dem ängstlichen Zensor zweifellos getilgt worden wäre. Und wenn wider Erwarten ein Buch dem Verbot verfiel, durfte es zwar in Österreich nicht verbreitet werden; die schon gedruckte Auflage blieb aber Eigentum des Verlegers, und nach dem Ausland durfte er sie ungehindert verkaufen. Für Bücher, die nur im Ausland verbreitet wurden, hatten also die österreichischen Schriftsteller völlige Preßfreiheit. Verantwortlich blieben sie natürlich immer für die strafrechtlichen Folgen ihrer Werke, wie ja Preßfreiheit niemals und nirgends mit Gesetzlosigkeit zu verwechseln ist.

Das Ende der Wiener Preßfreiheit.

Drei Jahre dauerte die Wiener Preßfreiheit, dann machte ein Federstrich Josephs ihr wieder ein Ende.

Unlautere Elemente hatten sie arg mißbraucht, und die Fälle, daß Bücher umliefen, die der Zensurbehörde gar nicht vorgelegt worden waren, mehrten sich. Die Masse der schnell fertigen Skribenten, der Wiener »Büchelschreiber«, die Tagesfragen in seichten Broschüren erörterten, widerte den Kaiser an; besonders verhaßt waren ihm die zahllosen anonymen und pseudonymen Machwerke dieser Art, ohne daß er sich jedoch entschließen konnte, ihnen völlig den Garaus zu machen; es waren immerhin etliche »nützliche« Schriften darunter, deren Verfasser einleuchtende Gründe für die Verschweigung ihres Namens beibrachten.

Ob der ungeduldige Reformator, der niemals die Ernte seiner Aussaat mit Ruhe erwarten konnte, unter der Enttäuschung über den mangelnden Aufschwung des österreichischen Schrifttums litt? Diese sentimentale Note klingt bei ihm nie wieder, wie sich seine nüchternen Zweckmäßigkeitsgründe ja auch niemals zu hoffnungsvollen Verheißungen gesteigert hatten. Verbittert war er gewiß durch so manche Fehlschläge seiner Politik, und der Beginn der Französischen Revolution machte auf ihn einen um so tieferen Eindruck, als er schon an der Krankheit hinsiechte, der er am 20. Februar 1790 erlag.

In dieser Verfassung beherrschten ihn die gereizten Stimmungen des Augenblicks mehr als je, und die plötzliche Zurücknahme der Preßfreiheit von 1786 kostete ihn um so weniger Überwindung, als er sich, das steht nach den Zensurakten fest, 1789 ihrer überhaupt nicht mehr entsann, sich ihrer kulturellen Bedeutung also wohl nie bewußt geworden war! Zur größten Bestürzung der Zensurkommission erging er sich Ende 1789 in Entscheidungen despotischer Willkür und mußte erst auf die von ihm selbst geschaffenen Gesetze hingewiesen werden. Die Zeit war aber schon vorüber, wo der Geist der josephinischen Reform in seinen Beamten einen festen Rückhalt gefunden hatte. Sie gingen auf die plötzliche Laune des Kaisers bereitwilligst ein, sprachen ihm von Büchern, die »die Grundfeste aller Religion, aller Sittlichkeit, aller gesellschaftlichen Ordnung untergraben, die Bande aller Staaten, aller Nationen aufzulösen fähig sind« und von der »Pflicht gegen die Menschheit«, der Verbreitung solcher Bücher nach Möglichkeit Einhalt zu tun. Daraufhin erfolgte im Dezember 1789 des Kaisers neue Verfügung:

Von jetzt ab darf kein Manuskript mehr ohne vorherige Zensur gedruckt werden. Für jedes in Umlauf gebrachte Exemplar einer unzensierten Druckschrift ist wie bisher eine Strafe von 50 Gulden festgesetzt, im Wiederholungsfall tritt Schließung des Geschäftes hinzu. Wer aber unzensierte Bücher ins Ausland sendet, wird außerdem mit einer körperlichen Strafe belegt!

So bricht dieser Kitzel mittelalterlicher Gewaltherrschaft, der Trieb zu körperlicher Züchtigung, wie eine Jahre hindurch ehrlich unterdrückte Leidenschaft in Josephs letzter Zensurverfügung wieder durch. Obendrein wurde am 20. Januar 1790 der gesamte Hausierhandel mit Büchern schlankweg verboten.

Dieser plötzliche Rückschritt zeigt, daß bereits ein anderer als der frühere josephinische Geist in Österreich wieder mächtig zu werden begann; die gleichzeitige Reaktion in Preußen wird darauf nicht ohne Einfluß gewesen sein. Zehn Jahre hatte der freigegebene Kampf gegen die Kirche sich als trefflicher Blitzableiter aller Opposition erwiesen: jetzt war seine Kraft erschöpft, und gegen die aus dem Westen anstürmende Flut der Revolution mußten in Eile neue Dämme aufgeworfen werden. Bisher hatte Joseph die österreichischen Schriftsteller ihre schärfsten Pfeile ungehindert ins Ausland verschießen lassen, wenn nur die Ruhe des Kaiserstaates nicht gestört wurde; in der Abwehr der Revolution fühlte sich plötzlich auch Österreich mit dem Ausland solidarisch. Nach kurzer Zeit übernahm es sogar die Führung in diesem Kampfe und wußte sie fast ein halbes Jahrhundert lang zu behaupten.

Der letzte Rest …

Ein hohes Verdienst der Zensurreform Josephs ist schließlich noch, daß sie das Recht des Privateigentums wieder anerkannte, der Polizei und Geistlichkeit die Schwelle des Privathauses zu achten befahl und damit die niederträchtige Spionage nach verbotenen Büchern beseitigte. In seinen Grundregeln hatte der Kaiser mit derben Worten den unwürdigen Gebrauch gebrandmarkt, »jedem Reisenden, jedem Inländer, der nur von seinen Landgütern in eine Stadt kömmt, alle seine Truhen und Bett-Säcke zu durchsuchen, um entweder ein Buch zum Verbrennen zu finden oder ein hier noch nicht bekanntes zu censuriren«, und wenn auch das Zensurgesetz selbst keine ausdrückliche Bestimmung darüber enthielt, so beschränkte der Wille des Kaisers von da ab die Vollmacht der Zensurbehörden auf den öffentlichen Bücherhandel. Verbotene Bücher waren von nun an in den Händen ihrer rechtmäßigen Besitzer und im Koffer der Reisenden unantastbar, wenn sie nicht als Handelsware dienten, und verfielen erst wieder der Beschlagnahme, wenn sie öffentlich weiterverkauft werden sollten.

Diese Bestimmung ist die einzige von Josephs Zensurreform, die auf die Dauer bestehen blieb. Alle übrigen wurden bald nach seinem Tode ebenso geräuschlos wie gründlich beseitigt, als die Furcht vor der Revolution über die Regierungen ganz Europas hereinbrach.


3. Des gottseligen Herrn Ministers von Wöllner Blumen-, Frucht- und Dornenstücke.

Visitator.

Oeffnet die Coffers. Ihr habt doch nichts contrebandes geladen? Gegen die Kirche? den Staat? Nichts von französischem Gut?

Goethe-Schiller, »Xenien«. (1797.)

Preßfreiheit und Preßfrechheit.

Ganz anders als unter Friedrich dem Großen pfiff der Wind unter seinem Nachfolger Friedrich Wilhelm II. (1786–1797), nach dessen Regierungsantritt es bereits in Frankreich bedenklich zu kriseln begann. Unter dem Einfluß seines bigotten Justiz- und Kultusministers von Wöllner, der den freisinnigen Minister von Zedlitz abgelöst hatte, erließ der neue Herr zunächst das Religionsedikt vom 9. Juli 1788, das der friderizianischen Aufklärung den Krieg bis zum Äußersten ansagte und die auch den morschen Staatsgebäuden gefährliche Aufklärung mit Stumpf und Stiel ausrotten sollte.

Gegen dieses mit dem Geist des Protestantismus unvereinbare Religionsedikt lehnten sich sogar fünf Mitglieder des Oberkonsistoriums auf; der ehrwürdige Propst Spalding an der Nikolaikirche und Propst Teller an St. Petri dankten seinetwegen ab, und die gesamte Presse machte heftig dagegen mobil. Um ihr den Mund zu stopfen, sahen der König und Wöllner kein anderes Mittel als ein neues Zensurgesetz, dessen Bearbeitung am 10. September 1788 dem Großkanzler von Carmer mit folgenden Worten aufgetragen wurde:

»Da Ich auch vernehme, daß die Preßfreiheit in Berlin in Preßfrechheit ausartet, und die Bücher-Censur völlig eingeschlafen ist, mithin gegen das Religions Edict allerlei aufrührerische Schriften gedruckt werden, so habt ihr gegen den Buchdrucker und Buchhändler sofort fiscum zu excitiren, und Mir übrigens Vorschläge zu thun, wie die Büchercensur auf einen bessern Fuß eingerichtet werden kann. Ich will Meinen Unterthanen alle erlaubte Freiheit gern accordiren; aber Ich will auch zugleich Ordnung im Lande haben, welche durch die Zügellosigkeit der jetzt sogenannten Aufklärer, die sich über alles wegsetzen, gar sehr gelitten hatt.«

Durch diese Kabinettsorder Friedrich Wilhelms II. ist der Gleichklang »Preßfreiheit – Preßfrechheit« geflügelt geworden.

Das »Erneuerte Censur-Edict« von 1788.

Neue Besen kehren gut. Schon zwei Monate später war das befohlene Zensurgesetz fertig und wurde am 19. Dezember 1788 vom Könige unterzeichnet. Es ist schon dadurch von besonderer Bedeutung, daß es bis 1819 gültig und darüber hinaus von vorbildlicher Wirkung blieb, obgleich das berüchtigte Religionsedikt, dessen dornenvollen Weg es ebnen sollte, 1797 wieder aufgehoben wurde.

Dieses erneuerte Zensuredikt erkannte zwar »die großen und mannigfaltigen Vortheile einer gemäßigten und wohlgeordneten Preßfreyheit zur Ausbreitung der Wissenschaften und aller gemeinnützigen Kenntnisse« an und wollte ebenfalls »keinesweges eine anständige, ernsthafte und bescheidene Untersuchung der Wahrheit hindern oder sonst den Schriftstellern irgend einen unnützen und lästigen Zwang auflegen«. Der Vorbehalt »bescheiden« ist neu, Friedrichs Zensurgesetz von 1772 führt ihn noch nicht, und er gehört von jetzt an zum regelmäßigen Wortschatz solcher Verfügungen.

Aber eine »gänzliche Ungebundenheit der Presse«, klagt der Gesetzgeber, werde »besonders in den sogenannten Volksschriften häufig von unbesonnenen oder gar boßhaften Schriftstellern mißbraucht zur Verbreitung gemeinschädlicher praktischer Irrthümer über die wichtigsten Angelegenheiten der Menschen, zum Verderbniß der Sitten durch schlüpfrige Bilder und lockende Darstellungen des Lasters, zum hämischen Spott und boßhaften Tadel öffentlicher Anstalten und Verfügungen, und zur Befriedigung niedriger Privat-Leidenschaften, der Verläumdung, des Neides und der Rachgier, welche die Ruhe guter und nützlicher Staatsbürger stöhren, auch ihre Achtung vor dem Publiko kränken«.

Um solchen Männern, denen es nicht um die Wahrheit zu tun sei, sondern die nur aus Gewinnsucht oder aus andern Nebenabsichten die Schriftstellerei ausübten, das Handwerk zu legen, sei es nötig, das ganze Literaturgewerbe der öffentlichen Aufsicht und Leitung des Staates zu unterstellen, um allem zu steuern, »was wider die allgemeinen Grundsätze der Religion, wider den Staat, und sowohl moralischer als bürgerlicher Ordnung entgegen ist, oder zur Kränkung der persönlichen Ehre und des guten Namens anderer abzielet«. Daher dürfe kein Buch ohne Erlaubnis der Zensur gedruckt oder verkauft werden.

Die Ausübung der Zensur wurde jetzt nicht mehr einer besonderen Kommission und bestimmten Personen anvertraut, was sich schon früher als unpraktisch erwiesen hatte, sondern ganzen Kollegien, die ihrerseits einen Zensor stellen mußten. Die Zensur der theologischen und philosophischen Schriften wurde den Konsistorien, die der juristischen dem Kammergericht bzw. den Regierungen und Landesjustizkollegien, die der medizinischen den jeweiligen Medizinalkollegien und die der staatswissenschaftlichen Schriften dem Departement des Äußern übertragen.

Die Zensur der schönen Literatur (»Wochen- und Monatsschriften vermischten Inhalts, gelehrte Zeitungen, oeconomische Aufsätze, Romane, Schauspiele und andere kleine Schriften«) blieb Aufgabe der Universitäten oder der Landesjustizkollegien; letztere hatten wie bisher auch die Verantwortung für die politischen Zeitungen, die nur in Berlin ebenfalls dem Departement des Äußern unterstanden. Da außerhalb des lokalen Teils der Inhalt der Provinzzeitungen damals noch ganz von dem der Berliner abhing, war also durch die Berliner Zensur auch die preußische Provinzpresse besorgt und aufgehoben.

Die Wöllnersche Note.

Man pflegt gemeinhin das »Erneuerte Censur-Edict« mit dem berüchtigten Religionsedikt in einen Topf zu werfen und beide mit dem Namen des Ministers Wöllner zu bezeichnen, den Friedrich der Große mit den Worten charakterisiert hatte: »Der Wöllner ist ein betrügerischer und intriganter Pfaffe, weiter nichts.« So lautete eine der lapidaren Randbemerkungen des Königs an einem Gesuch der Familie Itzenplitz, die 1765 für ihren bisherigen Hauslehrer, jetzigen Schwiegersohn Wöllner den Adel erbeten hatte. Es war eine der ersten Regierungshandlungen Friedrich Wilhelms II., seinem Günstling diese Standeserhöhung zu gewähren.

Daß der Wortlaut des Zensurediktes von 1788 nicht von Wöllner stammt, sondern von dem berühmten damaligen Juristen Svarez, dem Reformator des gesamten preußischen Justizwesens, berichtete schon Fr. Nicolai in seinen »Gedanken über die Verbesserung der Einrichtung der Censur« 1801; ihm gestand auch Svarez zu, daß er, »da er die Sache nicht ändern konnte«, sie wenigstens durch Weglassung und ungenaue Fassung einiger Paragraphen zu mildern gesucht habe, »um einer günstigen Auslegung Platz zu lassen«. Damit gab er indirekt Wöllners bestimmenden Einfluß zu, der sich ja auch aus der ganzen Sachlage von selbst ergab. Zweifellos bildet die gemäßigte Form des Zensurediktes, wie Svarez' Biograph Stölzel sagt, »einen scharfen Kontrast zu der gereizten, wenig objektiven Sprache des Religionsediktes. Dort redet Svarez, hier Wöllner«. Auch die Gründlichkeit des neuen Gesetzes verrät überall die sorgsam überlegte Arbeit eines erfahrenen Juristen.

Aber war das Edikt von 1788 wirklich nur eine »Erneuerung« der Zensurvorschriften Friedrichs des Großen? »Wenn man's so hört, möcht's leidlich scheinen.« Aber wenn man die Einzelheiten genau betrachtet, fallen doch mehrere sehr wichtige Änderungen auf.

Daß in der moralisierenden Einleitung, durch deren schlechten Stil ein Wöllnerscher eigener Entwurf durchzuschimmern scheint, dem erst aufwachsenden selbständigen Schriftstellerberuf noch keine Existenzberechtigung zugestanden wird, ist nur ein Zeichen der Zeit. Über dieses »Gewerbe« dachte der alte Fritz kaum anders. Aber die neue Verfügung rüttelte an einer der Grundfesten seines Gesetzes von 1772, indem sie die Zensur der wichtigsten aller Disziplinen, der philosophischen, dem Fachgelehrten wieder entzog und den Konsistorien überwies, also die unter Friedrich durchgesetzte Fachzensur zum wesentlichen Teil wieder in eine geistliche Zensur verwandelte. Diese Neuerung war zweifellos die am tiefsten einschneidende.

Es finden sich aber noch andere. Die Zensurfreiheit der Akademiker blieb zwar bestehen, aber sie wurde jetzt beschränkt auf Schriften »über Gegenstände derjenigen Classe, bei welcher sie angesetzt sind«, galt also nur mehr für die Fachschriften. Wenn sich demnach etwa ein Mediziner der Akademie auf das Gebiet der Philosophie oder Religion verirrte, war er keineswegs mehr immun, sondern hatte sich über diesen Schritt vom Wege wie jeder andere vor der Zensur des zuständigen Kollegiums zu verantworten.

Die »historischen Schriften« des alten Zensurgesetzes nennt das erneuerte überhaupt nicht mehr. Aber vergessen waren sie nicht, sondern ganz unauffällig in einen andern Paragraphen geschoben: neben den politischen mußten jetzt auch »alle in die Reichs- und Staatengeschichte einschlagenden Schriften« dem auswärtigen Departement vorgelegt werden. Man wollte jetzt auch die Literatur schärfer beaufsichtigen, die unter dem Gewande der Geschichte oft sehr unbequeme Politik trieb.

Aus diesen sehr bedeutenden Verschärfungen des Zensurediktes von 1788 klingt die Wöllnersche Note deutlich hervor, und wenn die unkritische öffentliche Meinung den bigotten Minister zum Vater auch des Zensurediktes machte, so sollten ihr die nächsten Ereignisse doppelt recht geben: denn nicht der Wortlaut macht die Schärfe eines Gesetzes, sondern seine Anwendung.

Prometheus.

Prometheus hatte kaum herab in Erdennacht

Den Quell des Lichts, der Wärm' und alles Lebens,