VI. Mehr Arbeit der Sinne!
Bücher sind Brillen, durch welche die Welt betrachtet wird, schwachen Augen freilich nötig zur Stütze, zur Erhaltung. Aber der freie Blick ins Leben erhält das Leben gesünder.
Feuchtersleben, Diätetik der Seele (Tagebuchblätter).
Der verdienstvolle Erzieher Dinter fragte einst einen Postboten, der über 20 Jahre lang zweimal täglich durch einen Wald gehen mußte, ob es ein Nadel- oder Laubwald sei. Der Mann blieb die Antwort schuldig, da er es wirklich nicht wußte.
Ein krasser Fall allerdings! Aber ob man uns mit ähnlichen Fragen hin und wieder nicht auch in arge Verlegenheit bringen könnte?
Wollen wir doch gleich einmal versuchen, ob wir imstande sind, alle Geschäfte links und rechts auf einer Straße anzugeben, die wir täglich auf dem Gange zur Arbeit, zur Schule usw. schon seit Jahren benützen!
Oder eine zweite Selbstprüfung: Steht die VI (6) bei unsrer Taschenuhr verkehrt oder aufrecht? (Erst nach Beantwortung der Frage [am Schluß des Buches] nachsehen!)
Wie nötig die Sinnesübung ist, zeigt
Die Zeugenaussage.
Ihre Mängel und mögliche Besserung.
Umfassende und eingehende Versuche lehren: Eine völlig wahrheitsmäßige Zeugenaussage gibt es nicht. Es handelt sich immer um ein Gemisch von Wahrheit und etwas Irrtum.
Geheimrat von Liszt wies den Teilnehmern an den Übungen seines kriminalistischen Seminars zweimal nach, wie unglaublich verfälscht die eigene Zeugenaussage war. Die beiden schlagenden Versuche haben berechtigtes Aufsehen erregt. William Stern teilt sie in seinem umfassenden grundlegenden Werke über „Die Zeugenaussage“ (4 Hefte) mit:
Das einemal ließ er zwei Übungsteilnehmer sich zanken, wobei ein ungeladener Revolver gezogen und abgedrückt wurde. Die Tatberichte gingen weit auseinander — die Aufregung fälscht natürlich stark Auffassung und Erinnerung. Deshalb wählte er später einen sehr ruhigen Vorgang:
22 Rechtskunde treibende Damen und Herren sind zu einer Arbeitsgemeinschaft vereinigt. Da bringt ein Mann einen Brief an Geheimrat von Liszt. Während dieser ihn liest, nimmt der Bote ein paar Bücher aus dem Bücherfach, läßt sie fallen, hebt sie auf, behält ein Buch, stellt die andern wieder ins Fach, bekommt eine Antwort, geht hinaus und nimmt das Buch mit.
Nach einer Stunde Arbeit über Rechtsfragen erklärt Liszt, jenes kleine Erlebnis sei als ein wissenschaftlicher Versuch aufzufassen, jeder solle einen schriftlichen Bericht darüber geben.
Zur Überraschung aller Beteiligten ergab sich, daß von neun Behauptungen eine falsch war, bei diesem freien Bericht, der absichtlich eine Stunde später aufgenommen war, um der Wirklichkeit recht nahe zu kommen.
Beim Verhör nach acht Tagen konnte der vierte Teil der Fragen nicht mehr beantwortet werden. Und es ist immer anerkennenswert, wenn man über Dinge schweigt, die man nicht mehr genau weiß. Sonst wäre das Ergebnis noch trostloser geworden; denn außerdem war von fünf abgegebenen Antworten eine falsch.
Ein Richter hat nun die verzweiflungsvolle Aufgabe, die Wahrheit zu suchen und sieht sich Zeugen gegenüber,
- die so würdelos sind, daß sie die Wahrheit gar nicht sagen mögen;
- die infolge krankhafter Veranlagung sich selbst täuschen, die Unwahrheit sagen im guten Glauben, die lautere Wahrheit zu bieten. Hysterische sind ja bekannt als solche, die steif und fest an ihre bloßen Einbildungen glauben;
- hat selbst der geistig vollkommen Gesunde
- Auffassungsfälschungen,
- Erinnerungsfälschungen,
- Aussagefälschungen,
so daß man — wenn er frei erzählt — beim besten Zeugen unter 10–20 Behauptungen mit einer falschen rechnen muß.
Beim Ausfragen, also beim Verhör, ist gar schon unter 3–5 Tatsachen eine falsche, weil zuviel in den Zeugen hineingefragt wird.
Um bei entscheidenden Aussagen der Wahrheit ein paar Schritte näher zu kommen, hat W. Stern folgende beachtenswerte Anregungen gegeben:
1. Der freie Bericht möchte bevorzugt, das Verhör nicht über das unbedingt erforderliche Mindestmaß ausgedehnt werden.
2. Bei der Vernehmung sind die Fragen mit aufzuschreiben, daß man die Wirkung solcher Einflüsterungsfragen noch feststellen kann.
3. Stellt man dem Zeugen einen Angeschuldigten gegenüber mit der Frage: „Erkennen Sie in diesem Manne den wieder, den Sie bei der Tat gesehen haben?“ so ist der darin liegende Einbildungszwang so groß, daß die Zeugen, besonders Kinder und Ungebildete, sehr oft einfach ja sagen. Wenn man dagegen den Verdächtigen mit einer kleinen Zahl ihm nicht völlig unähnlicher Personen, dem Zeugen gegenüberstellt und aussuchen läßt: „Ist der Täter unter diesen und welcher ist es?“ dann kommt man manchmal der Wahrheit näher. Es ist schon vorgekommen, daß sich Hysterische als Zeugen herbeigedrängt haben, die überhaupt den Fall gar nicht erlebt haben können. Bei den andern aber hat man in der Bestimmtheit des Wiedererkennens oft einen Maßstab für ihre Gedächtnistreue. Aber damit eine Anklage Unschuldiger unterbleibt, muß bei den zugezogenen Personen feststehen, daß sie als Täter nicht in Betracht kommen (Mitgefangene, Gefängniswärter usw.). Auch für das Wiedererkennen belastender Gegenstände ist das gleiche Wahlverfahren nur zu empfehlen.
Wenn sich Aussagen von sonst gleich glaubwürdigen Zeugen gegenüberstehen, die teils freiwillig berichtet haben, teils verhört sind — welche verdienen etwas mehr Glauben?
Doch wohl die des freien Berichts.
Je mehr Zeit verfließt, desto mehr wird vergessen. (Vgl. Praktische Gedächtnispflege, S. 30 die Zahlen des Vergessens in Hunderteln, die sich als gesetzmäßig herausstellten, z. B. nach einem Tag 32%, nach sechs Tagen 51% Verlust usw.). Die Gefahr ist groß, daß die Lücken durch freie Zutaten ergänzt werden. Oft berichtet der Zeuge nicht mehr von dem früheren Erlebnis, sondern er lehnt sich unabsichtlich — absichtlich an den Wortlaut seiner früheren Aussage an.
Wieviel fälschende Außeneinflüsse können sich bis zur späten Hauptverhandlung eingeschlichen haben! Der eine Zeuge bespricht sich mit dem andern. Sie legen sich in aller Unschuld ihre Aussage zurecht. Das Hörensagen von andern, der Zufall will’s, daß von einem großen Sünder vor dem Herrn auch mal etwas Liebes und Schönes berichtet wird, sofort ist mancher Zeuge geneigt, die Sache milder und ruhiger darzustellen. Oder der Parteien Haß trägt ihm von einem durchaus ehrenwerten Menschen etwas Entstelltes oder häßliches Freierfundenes zu. Mancher Zeuge verschärft nun seine Aussage.
Dazu kommen Vermutungen von Zeitungsschreibern. Die Versuchung, seinen Witz an irgendeiner merkwürdigen oder dunkeln Sache spielen zu lassen, ist für viele zu groß. Steht es erst in den Zeitungen, dann ist eine öffentliche Meinung fertig, die einflüsternd auf die Zeugen wirkt, usw. Wenn darum von einem Zeugen frühere und spätere Aussagen vorliegen — welche haben die größere Glaubwürdigkeit?
Bei schwierig zu beurteilenden, dazu entscheidenden Aussagen sollten immer Gutachten eines Seelenforschers über die allgemeine Glaubwürdigkeit des betreffenden Zeugen eingeholt werden. Wissenschaftliche Versuche über ganz bestimmte Sondergebiete, um die es sich manchmal vor Gericht handeln kann, stehen ja in reichster Auswahl zur Verfügung, etwa Farbengedächtnis, Raum- und Zeitschätzung, der Grad der Einbildungsfähigkeit usw.
So ist dringend zu wünschen, daß sich in entscheidenden Fällen die wünschenswerte Menschenkenntnis des Richters mit seelenkundlichem Wissen über verzwickte seelische Erscheinungen verbinde. Wer deshalb Aussageleistungen von anderen verlangt, beurteilt und womöglich bestraft, möchte an sich selbst die Schwierigkeiten, Grenzen und Bedingungen der Zeugenaussage schon als Rechtsschüler kennengelernt haben.
Ganz verzweifelt steht es oft mit der Kinderaussage. Ein großer Teil ihrer Lügen sind Einfälle, träumerische Spielereien, die sie dann nicht mehr von Wirklichkeitserlebnissen unterscheiden können. Selbst gegen freie Berichte ist bei vielen Kindern das äußerste Mißtrauen angebracht. Bei andern ist wiederum der freie Bericht äußerst dürftig, deshalb muß verhört werden. Aber — in viele Kinder läßt sich alles hineinfragen. Daß Gänse vier Füße haben, Äpfel auf Birnbäumen wachsen, Regen auch trocken sein kann, das sind Kleinigkeiten, es kommen noch viel tollere Dinge vor.
Ungefragt erzählte mir eine sonst überaus brave Achtjährige, daß sie „wahrhaftig gesehen“, wie der Storch ein kleines Brüderchen brachte und die Mutter ins Bein gebissen. Ich selbst zeigte einer Klasse drei Minuten lang — wie reichlich die Zeit bemessen, wird uns klar, wenn wir im Sekundentakt bis 180 zählen — das Bild von Fritz Roeber „Kains Brudermord“, drei Personen (Adam, Eva, der erschlagene Abel) im Vordergrunde, ganz im Hintergrund ist Kain sichtbar. Außer einer schlichten felsigen Umgebung sind nur diese vier Personen sichtbar!! Neben 4 Fragen der Form: Stand Eva links oder rechts von Adam? fanden sich 7 andere Fragen nach Sachen, die gar nicht dargestellt waren: Wo liegt der treue Schäferhund Abels, im Vorder- oder Hintergrund des Bildes? Da hat nun diese leicht beeinflußbare Klasse von Vierzehnjährigen gesehen: die Knaben 3,1, die Mädchen 3,37 Gegenstände, die überhaupt nicht dargestellt waren. Nur 2 mittelbegabte Kinder und 1 schlecht begabter, teilnahmsloser Junge hatten, wie verlangt, stets einen Strich gemacht, wenn sie etwas nicht genau wußten. Der Klassenzweite, der Begabteste unter allen, meldete sich und beteuerte, er habe aber nicht gelogen!
Wer die Nachrichten aus dem Gerichtssaal verfolgt, stößt immer wieder auf erschütternde Verurteilungen Unschuldiger durch Kinderaussagen, die sich später als Lügen herausstellen. Ehre und Leben manches Lehrers hat schwer darunter leiden müssen. Aber auch jeder andere kann in ähnliche Lagen kommen, wo ihm eine einzige Falschaussage unendlich viel Aufregungen oder gar Elend verschafft, deshalb hoffen wir, mit einer ausführlichen Verbreitung dieser Tatsachen manches Rechtsverbrechen an Unschuldigen zu verhüten.
Statt dieser zwei Fälle ließen sich Hunderte bringen: Der Drogist G. wurde auf die Beschuldigung der dreizehnjährigen Schülerin K. hin zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. G. verbüßte die Strafe und verließ gebrochen und vollkommen arbeitsunfähig das Zuchthaus. Die K. sagte im Wiederaufnahmeverfahren unter Eid aus, daß sie seinerzeit die Unwahrheit gesagt habe. G. wurde daraufhin freigesprochen. (Monatsschr. f. Kriminalpsychologie.) — Rektor B. wurde von mehreren älteren Mädchen beschuldigt, sich an ihnen in ihrer Schulzeit vergangen zu haben. Er wurde zu 1 Jahr 3 Monaten Gefängnis verurteilt und aus dem Amte entlassen. Als er seine Strafe verbüßt hatte, widerriefen mehrere der Mädchen schriftlich ihre Beschuldigungen und erklärten, ihre Aussagen nur auf Drängen der Polizei gemacht zu haben. Als sie dies aber vor Gericht bezeugen sollten, fielen sie erneut um, da sie Gefahr liefen, sich wegen Meineids verantworten zu müssen. Vergleiche auch Michel, Zeugnisfähigkeit.
Kindliche Zeugen sind meist schon zu Hause seitens der Eltern usw. unzähligen Einflüsterungen ausgesetzt gewesen. Sie treten mit völlig verschobenen Erinnerungsbildern in den Gerichtssaal, wo sie erneuten Fragezwängen und Einbildungen ausgesetzt werden.
Deshalb wird von der Seite des Rechts durch Schneickert, von der Seelenforschung aus durch Lipmann gefordert:
1. Kinder unter 7 Jahren sind überhaupt nicht als zeugnisfähig zu betrachten.
2. Auf alleinige Bekundung von Kindern hin darf keine Verurteilung stattfinden.
In der Schule schon muß jeder planmäßig zu größter Zuverlässigkeit seiner Beobachtung, seiner Erinnerung und seiner Aussage erzogen werden. Immer wieder kann nicht nachdrücklich genug eingeschärft werden:
Nur was du mit eigenen Augen gesehen, mit eigenen Ohren gehört hast, davon darfst du reden, und dann rechne noch mit Irrtümern. Gegenüber dem Richter oder auch im gewöhnlichen Gespräch unterscheide scharf deine eigenen Erlebnisse von deinen bloßen Vermutungen und vergiß nicht, diese als Vermutungen zu bezeichnen.
Sind Unterschiede in der Zeugenaussage zwischen Mann und Weib vorhanden? Die Antwort, obgleich heiter, ist leider Tatsache: So dankbar wir den Damen für holdes Verschönen unseres Lebens sind — die Mehrzahl der Aussageversuche lehrte:
Frauen vergessen weniger, aber verfälschen mehr als die Männer. Bei der Aufgabe, die beeidigungsfähigen Teile ihrer schriftlichen Aussage nachträglich zu unterstreichen, unterstrichen sie fröhlich doppelt soviel Falschaussagen als die Männer, nahmen also doppelt soviel Falscheide auf sich.
Obige Tatsachen und die Kenntnis der Umbildungsvorgänge (s. S. [18–20]) werden uns von der Notwendigkeit überzeugen, etwas mehr für die Ausbildung unserer Sinne und unserer Aufmerksamkeit zu tun und die Augen weit zu öffnen.
Es leuchtet doch ein, daß man sich nur dann genau einer Sache erinnern kann, wenn man sie in allen Teilen gründlich beobachtet hat. Punkt für Punkt, Teil für Teil muß das Auge den Gegenstand abwandern, ihn in seine Teile zerlegen und dann alles zu einem Gesamtbilde vereinigen.
Jeder sollte täglich ein paar Übungen im raschen, sicheren, vollständigen Beobachten vornehmen. An Gelegenheit mangelt es nicht. Man sucht z. B. auf dem Tisch oder Schreibtisch mit einem Blick alle Gegenstände und ihre Lage zueinander aufzufassen, schließt die Augen und bemüht sich, ein genaues Bild des Gesehenen innerlich hervorzubringen. Dann aber ist es nötig, das innere Bild durch Vergleichen auf seine Richtigkeit zu prüfen. Wieder schließe man die Augen und versuche erneut, noch deutlicher, sinnlicher die Gegenstände innerlich zu zeichnen! Oder man wirft einen kurzen Blick in ein Zimmer und versucht dann, ohne wieder hinzusehen, im Geist die Lage aller Gegenstände geistig darzustellen. Oder man versuche, sich an alle Einzelheiten eines Gemäldes zu erinnern!
Auch eine Übung des Gehörs ist zur Steigerung der Gedächtnisleistung unter allen Umständen wünschenswert und leicht zu erreichen. Der Raum dieses Buches läßt es nicht zu, alle Übungsmöglichkeiten anzuführen. Wir können nur einige Richtlinien für die Übungen angeben:
Mit geschlossenen Augen lausche man den Geräuschen, die von der Straße oder vom Flur her ins Zimmer dringen! Man bestimme die Richtung! Aus der Stärke und aus dem Takt der Schritte läßt sich bestimmen, wer es ist, der kommt oder geht.
Eine zweite Person läßt Kupfer-, Silber-, Nickel- und Goldmünzen aus gleicher Höhe zu Boden fallen. Dann bestimmt man mit geschlossenen Augen, welches Metall herabfiel, wo die Münze hingerollt sein könnte, sucht sie mit geschlossenen Augen usw.
Welch fabelhafter Leistung ein geübter Tastsinn fähig ist, zeigen uns die Blinden. Wir fassen unter diesem Sinn die eigentlich zu trennenden Sinnesgebiete des Kälte-, Wärme-, Druck- und Muskelsinnes zusammen. Üben läßt er sich natürlich auf die mannigfachste Weise, z. B. man bestimmt nur durch Fühlen den Wert zufällig ergriffener Münzen, spielt mit geschlossenen Augen Klavier oder betastet und begreift Gegenstände und sucht nur mit dem Tastsinn körperliche Anschauungen zu gewinnen. Es ist dem Menschen angeboren, sich durch Berührung der Gegenstände Kenntnis über sie zu verschaffen, so daß in jeder Sammlung das Berühren der Kunstwerke verboten werden muß. Wo es aber erlaubt ist, da sollte man von dieser natürlichen Regung eifrig Gebrauch machen.
Man fürchte ja nicht, in der Erziehung unserer Sinne etwa zuviel zu tun, in der Annahme, es sei doch eigentlich nur nötig, bei allen Dingen die Hauptsachen zu beobachten und zu merken. Dem sei erwidert, daß wir aus Unachtsamkeit eine Fülle von wichtigen Punkten nicht beachten, daß außerdem unsere Neigungen schon viel zu sehr eine Auslese unter den Einzelheiten des beobachteten Stoffes vornehmen und daß die Wertschätzung gewisser Gesichtspunkte uns blind für alles übrige macht. Deshalb sei nach wie vor auf eine gründliche Schärfung und vielseitige Ausbildung unsrer Sinne hingewiesen, schon aus dem Grunde, weil wir uns mit ausgebildeten Sinnen besser in der Welt fortfinden, als mit einem guten Gedächtnis, aber mangelhaft ausgebildeten Sinneskräften.
Wer so mit seinen Sinnen fleißig und gewissenhaft arbeitet, dessen Vorstellungsleben wird auch viel reicher werden. Die Vorstellungen sind vollständiger, lebendiger, farbiger.
Gedächtnisstoffe den Sinnen geben!
Das ist eine so wichtige Losung, daß sie einer ganz ausführlichen Darstellung bedarf. Wie sogar philosophische Gedankengänge Kants, eines unserer schwersten Denker nach einer Anregung meines hochverehrten Lehrers Professor Eduard Sprangers in einer Zeichnung sichtbar gemacht werden können, so daß man Kants ganzes Lehrgebäude nur aus der Zeichnung abzulesen braucht, zeige ich in „Neue Gedächtnisgesetze. Ihre Anwendung in Lehre und Leben“.